Front und Heckspoiler durch aufsetzen zerkratzt

  • Hallo Freunde, hier kurz die Vorgeschichte...

    Leihwagen über ADAC bei Hertz gebucht ( CWMR Ford Focus Kombi usw..) inkl. Vollkasko ohne SB. Erhalten habe ich einen Ford S Max ST.

    Eigentlich freut man sich ja über ein Upgrade.....aber da wir nach Italien in kleine Bergdörfer fahren, war ich nicht sehr begeistert.

    Das Model ST ist leicht tiefergelegt, hat Niederquerschnitt Bereifung und zusätzliche Front und Heckspoiler an den Schüzen.


    Ich habe bei der Übergabe meine Bedenken bezüglich der Bodenfreiheit geäußert....aber es war kein anderes Fahrzeug verfügbar.


    Es kam wie es kommen musste....auf engen Bergstraßen ( enge Kurven aber öffentliche Straßen ) hat der Wagen diverse Male aufgesetzt. Ich möchte erwähnen, dass ich ein defensiver Fahrer bin! Somit haben die Front und Heckschürze Krater abbekommen.

    Sind diese Schäden durch die VK abgedeckt, oder wird mir unsachgemäße Nutzung unterstellt?

    Zur Zeit sind wir noch unterwegs....

    Wie seht Ih die Lage?


    Gruß aus der Toskana von HHMATRIX

  • Genieß deinen Urlaub und erzähl dem Autovermieter bloß nichts von den Schäden oder das du sie mitbekommen hast, sofern die Polizeiklausel im Mietvertrag enthalten ist, wovon auszugehen ist, und du nicht für jeden Schaden ein Polizeiprotokoll hast, wovon aufgrund seiner Schilderung ebenso auszugehen ist, sieht es sonst ziemlich düster aus.


    Lass die Schäden einfach bei Abgabe feststellen und immer sagen, dass du nichts bemerkt hast. Sofern die Kratzer jetzt keine 15 Zentimeter lang und fünf Zentimeter breit sind, kommst du damit meist gut durch.


    Durch die 0,00 Euro SB bist du passend abgesichert, alles was du jetzt oder bei Abgabe gegenüber dem Autovermieter sagst, macht die Lage nur schlimmer.

    Insofern bewahrheitet sich mal wieder das alte Sprichwort: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.


    Nach Rückgabe bekommst du dann möglicherweise eine Mail vom Autovermieter, dass Schäden am Auto aufgetreten sind, darauf einfach mit „bla bla, nicht bemerkt, bla bla, null Euro Selbstbeteiligung.“ antworten, dann sollte es eingestellt werden, falls überhaupt was kommt.


    Theoretisch müsste man nämlich für jeden Schaden zur Aufnahme die Polizei rufen (Google mal „Polizeiklausel Mietwagen“), aber bei kleineren Sachen kann man sich auf „nicht bemerken“ berufen.


    Schöne ‚Abkühlung‘ in der Toskana, müsste ja bei euch zwei, drei Grad „kälter“ sein. ?

  • Hallo, danke für Deine rasche Antwort. Na ja..es ist schon ein wenig mehr....An der Frontschürze ist der schwarze Spoiler ( unter der Schürze ) auf der einen Seite aus der Halterung gebrochen . Sitzt aber noch fest. Hinten ist die seitliche Schürze im unteren Bereich über 30 cm abgeschürft. Die Bilder sind nur Veranschaulichung undicht von leihen. Wir sind gerade in einem kleinen Bergdorf ( Gualdo bei Lucca ) in unserer Ferienwohnung und der Wagen steht ca 1km entfernt...deshalb Bilder aus der Google Konserve.


    Hier sind es übrigens gerade 41C , also auch keine wirkliche Abkühlung....aber mit Pool!

    Einmal editiert, zuletzt von cram () aus folgendem Grund: Bitte nur selbst gemachte Fotos benutzen

  • Enge Straßen sind nicht das Problem....aber sehr enge Kurven in Verbindung mit viel Gefälle bzw. Steigung . In den engen Dörfern ist es teilweise notwendig ein , zwei mal zurück zu setzen um durch die Kurven zu kommen. Mit einen Panda usw. Ist es natürlich kein Problem....

  • Mmh, ich sehe die Fotos jetzt wegen der administrativen Löschung leider nicht mehr, aber so wie du die Schäden beschreibst, scheint das ja doch ziemlich erheblich zu sein, so das die Argumentation des „nicht bemerkens“ wohl ins Leere gehen könnte.


    Ich kenne mich bei Hertz nicht aus, aber Sixt und mWn auch Europcar gehen zunehmend dazu über, die Polizeiklausel zur Gewinnmaximierung ziemlich rüde durchzusetzen, hat man die Polizei zu einem Schadensfall nicht oder verspätet gerufen, versuchen sie alles, um dem Kunden den kompletten Schaden in Rechnung zu stellen. Ob und wenn ja, in welchem Umfang, das tatsächlich rechtmäßig ist, ist ziemlich umstritten, im Streitfall wäre das wohl in einem Zivilverfahren zu klären.


    Ich würde meinen Tipp, den Schaden als „nicht gemerkt“ zu deklarieren, somit wieder ändern, und so verfahren, wie Dresdner es gesagt hat. Das man hier mit „nicht bemerkt“ durchkommt, scheint mir unwahrscheinlich.


    Du müsstest dann halt angeben, dass der Schaden gerade eben beim Rangieren oder so eingetreten ist, obwohl du sehr vorsichtig und mit Einweiser gefahren bist.


    Ansonsten würde ich am Telefon aber nicht zu viel sagen, man redet sich sonst nur um Kopf und Kragen.


    Zu beachten wäre noch das hier: https://www.hertz.de/rentacar/…p?KEYWORD=SCE&EOAG=FRAT50


    (Versuchte) Aufhebung der Haftungsbeschränkung bei u. a. :


    „ [...]

    • Hineinfahren in eine Barriere, die zu niedrig für das Passieren des Fahrzeugs ist.
    • Befahren einer Straße in schlechtem Zustand ohne angemessene Sorgfalt, das zu Beschädigung des Fahrwerks führt.

    [...]•


    Müsste man halt schauen, wie man das am besten erklärt.


    Solltest du noch Fotos vom Schaden selbst veröffentlichen, achte am besten darauf, dass man die Kennzeichen nicht erkennt, die Autovermieter lesen hier auch sehr gerne mit. ;)

  • Ich würde an deiner Stelle Hertz anrufen und den Schaden melden, kannst ja sagen, dass es gerade passiert ist und du beim nächstmöglichen Stopp alles begutachtet hast und ob du noch Polizei informieren sollst.

    This! Einfach anrufen und auf Nummer sicher sein. Wobei es schon Sinn macht, zumindest in der Nähe zu sein, wo du auch hängen geblieben bist. Wäre blöd wenn die Polizei dann doch kommt und du in Erklärungsnot gerätst.

  • Verstehe irgendwie nicht, inwiefern ein Anruf hier Sicherheit bringen soll. Zwei Mitarbeiter, drei Aussagen und am Ende kann man sich eh nicht auf die Aussage der Hotline berufen, da man nichts nachweisen kann.


    Also wer wegen sowas tatsächlich Angst hat, kann nur eins machen: die Polizei rufen!