Mit Dashcam-Aufnahmen Unfallflucht beweisen? Pros und Contras zu Dashcams

  • Wenn ich mich an die Geschwindigkeit halte und in Brandenburg doch geblitzt werde , weil mal wieder der Blitzer gemessen hat das ich 43 km/h gefahren bin , obwohl ich in Wirklichkeit in der 30er Zone nur 29 km/h gefahren bin oder sogar noch besser wenn ich auf der Autobahn bei 60 km/h nur 58 km/h gefahren bin und mich beim Blitzer ein anderes Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen mit zu hoher Geschwindigkeit überholt und ich dann den Bescheid bekomme , weil die Behörde einfach keine Lust hat das dem anderen Fahrzeug zuzuordnen und den einfachsten Weg geht und dem Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen zuzuordnen. Dann wünsche ich mir sehr gerne eine Kamera welche mir hilft mich zu wehren.


    Dazu mein Lieblingsbeispiel , im Teltow geblitzt bei 30 und selber nur 28 laut Digitaltacho , aber der falsch eingestellte Blitzer misst einen mit 41 km/h und man bekommt Bußgeldbescheid und man weiß das ein Einspruch mit Rechtsanwalt teurer wird, dann bezahlt man lieber erst mal, weil wie will man das beweisen.

    Dann schickt dir Teltow noch eine Mahnung obwohl du bezahlt hast und auf Nachfrage kommt , dann müssen sie halt zweimal bezahlen und ob sie das Geld dann wieder bekommen ist uns egal.


    Dafür hätte ich gerne eine Kamera welche rechtssicher die Geschwindigkeit auch aufnimmt mit Bildern. Den einen elektronischen Fahrtenschreiber kannste bei Geschwindigkeitsmessungen vergessen , da meinen dann die Behörden , das ist nur für einen selber um die Geschwindigkeit zu sehen und gibt keine rechtssichere Geschwindigkeit für ein Bußgeldverfahren.

  • Du kannst dich also weiter gerne dagegen äußern, aber ich werde selbstverständliche weiterhin auch nach außen filmen lassen, wenn du dafür gerne als Ausgleich private Kameras in deutschen Innenstädten aufhängen möchtest, mach das, ich bin gespannt auf die erste Begegnung mit der Polizei bei der entsprechenden Handlungsvornahme deinerseits.

    Du darfst mich gerne korrigieren, wo der spezifische Unterschied ist, wenn ich eine Kamera aufm Marktplatz filmen lasse und wenn ich eine Kamera auf die Straße filmen lasse. Ich bringe erste auch gern auf Privatgelände an, nur filmen wird sie sauber auf den Platz.


    Und nein: Das sind nicht zwei verschiedene Sachen, es ist sogar das Gleiche. Es steht dir einfach nicht zu, unter dem Vorwand, die Aufnahmen würden ja ohne mein Mitwirken wieder gelöscht, öffentlichen Raum auf Video aufzeichnen.


    Unter dem Vorwand könnte ich dann allerspätestens auch die festen Kameras auf den Marktplatz filmen lassen, denn dort wurde sicherlich auch schon mal ein Taschendiebstahl begangen.


    Dir steht es weiterhin frei, mir zu erläutern, wo sich denn diese beiden Aufzeichnungsvorgänge unterscheiden würden.




    Aber im allgemeinem: Radarkontrollen haben die Absicht, den Bürger um Geld zu erleichtern, zum vermeintlichen Zwecke der Erhöhung von Verkehrssicherheit.

    Die weiteren Nachrichten:


    - Die Erde ist rund.

    - Der Papst ist katholisch.

    - Die Sonne ist heiß.

    - Kohlenstoffdioxid wird garnicht aus Braunkohle gewonnen.

    - Wasser ist nass.

    - Apfelsaft wird aus Äpfeln gewonnen.

  • Also wenn ich bisher geblitzt wurde, dann war das berechtigt. Das war ärgerlich, aber ich war selbst Schuld. Es mag sein, dass es hier und da Fälle gibt, in denen etwas falsch eingestellt ist, aber da gibt es Mittel und Wege sich dagegen zu wehren und das rechtfertigt eben gerade nicht die dauerhafte Aufzeichnung des Verkehrs. Auch wenn ich mir persönlich sicher, wenn ich betroffen wäre, auch ein solches Beweismittel wünschen würde, muss mein individuelles Bedürfnis hier einfach zurück treten.


    Wo fängt man an und wo hört man auf? Auf Fehler im System kann doch nicht damit reagiert werden, dass wir einfach alles filmen.

  • Ansonsten muss ich aber sagen, dass ich auch eher Pro-Daschcam bin.

    aber ist das die Frage?
    also klar Dashcams sind nützlich um sich selbst zu schützen, aber sie haben nunmal offensichtlich keine rechtliche Grundlage... da kann man beliebig zu Dashcams eingestellt sein, es ändert nur nix an der Tatsache, dass man sie eigentlich nicht nutzen darf

  • Weltimperator


    Ich würde es im Moment eher als Grauzone sehen. Ja, es ist eigentlich nicht erlaubt. Aber die Aufnahmen werden immer öfter vor Gericht verwertet und geltend gemacht.


    Das würde sich in meinen Augen erst mal widersprechen, wenn ich davon ausgehe, dass das Filmen mit einer Dashcam (also wirklich einer Einrichtung, die im Loop recorded und nur nach Auslösen speichert oder in einer Unfallsituation und nicht einer Actioncam oder dem Handy) verboten ist.

  • Weltimperator


    Ich würde es im Moment eher als Grauzone sehen. Ja, es ist eigentlich nicht erlaubt. Aber die Aufnahmen werden immer öfter vor Gericht verwertet und geltend gemacht.


    Das würde sich in meinen Augen erst mal widersprechen, wenn ich davon ausgehe, dass das Filmen mit einer Dashcam (also wirklich einer Einrichtung, die im Loop recorded und nur nach Auslösen speichert oder in einer Unfallsituation und nicht einer Actioncam oder dem Handy) verboten ist.

    also auch auf die Gefahr hin, dass man sich im Kreis dreht, aber "nur nach Auslösen speichern" ist ja laut dem Bayrischen Landesamt eben nicht erlaubt wenn es der Besitzer für sich entscheidet, sondern nur wenn es die Blackbox für sich entscheidet und du als Besitzer eben auch kein Zugriff auf die Aufnahmen hast um eben auch möglicherweise deine Straftaten wegzuschneiden.


    Aber soweit ich das verstanden wäre der einzig legale weg eine blackbox wie von der axa angeboten zu installieren

  • Nene, ich weiß schon was du meinst! :)


    Was ich echt cool fände, wenn alle neuen PKW ein BlackBox-System wie die Flugzeuge haben.

    Über die Kamera, die in der Frontscheibe verbaut ist wird aufgenommen und im Falle eines Unfalls gespeichert. Das ganze wird im Auto auf einer verschlüsselten Festplatte gespeichert und kann dann nur durch die zuständigen Behörden zur Auswertung entschlüsselt und gelesen werden.


    Denn eine Kamera in der Frontscheibe hat ja quasi jedes Auto inwischen.

  • Was widerrum auch von der DSGVO gedeckt wäre, denn Strafverfolungsbehörden sind vom Amts wegen befugt, Videoüberwachungen durchzuführen und zu speichern. Das wäre ja auch sonstwann notwendig. Videoüberwachung auf Autobahnen gibts ja auch zur Genüge, genau wie die ganze Provida-Suppe.


    Nur sind das eben Staatsbedienstete mit öffentlichem Auftrag und kein dahergelaufener Hilfssheriff und/oder Querulant mit Hang zur Dashcam, wo er sich Situationen im Nachhinein genauso zurechtschneidet, dass er das Opfer ist. Hatte ich ja alles schonmal mit der Wohnmobilgeschichte weiter oben geäußert.

  • Wir haben grundverschiedene Einstellungen, was Persönlichkeitsrecht angeht. Ich bin schon gegen eine flächendeckende Videoüberwachung für Verbrechensbekämpfung und du befürwortest schon eine flächendeckende Überwachung der Straßen um sich gegen Blitzerphotos zu wehren (btw. - wer hindert dich daran gem. der vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung zu fahren?). Eine weitere Diskussion ist daher eher schwierig, da die wesentlichen Standpunkte bereits ausgetauscht wurden, jedenfalls zum eigentlichen Thema. Jetzt können wir nur noch vom hunderdsten ins tausendste kommen.

    Das stimmt wohl. Ich unterstütze sowohl eine flächendeckende Videoüberwachung des öffentlichen Raum zur Aufklärung von Straftaten, als auch die Aufzeichnung des Verkehrsraums zur Aufklärung von Verkehrsunfällen.


    Weil du i. d. R. in keiner Weise ein berechtigtes Interesse daran haben kannst, komplette Innenstädte zu überwachen. Ich weiß jetzt schon was dein Einwand ist: "Du hast kein berechtigtes Interesse daran, den Straßenverkehr vor dir zu speichern, auch nicht bei Unfällen, wenn du den Knopf selber drückst.".


    Ich würde dir noch nicht einmal zwingend widersprechen, aber ob ich ein berechtigtes Interesse bei der Aufnahme hatte, spielt bei der Verwertung kaum eine Rolle. Im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es nicht einmal um eine anlassbezogene Aufnahme. Der Kläger hat vorher vier Stunden Fahrt, warum auch immer, aufgezeichnet, trotzdem wurde der Teil der Aufnahme, der den Unfallhergang zeigte, als Beweismittel zugelassen. Das er kein berechtigtes Interesse daran haben kann, vier Stunden aufzuzeichnen, ist glaube ich jedem klar.


    Trotzdem kam der BGH zu dem Schluss:


    Zitat von BGH, Urt. v. 15.05.2018, VI - ZR 233/17, [43] bb
    Der Eingriff [in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beklagten durch die Aufnahme] ist jedoch nicht rechtswidrig, da die schutzwürdigen Belange des Klägers [Objektive Aufklärung des Verkehrsunfalles und damit verbunden der Schutz seines Vermögens sowie die Verhinderung eines etwaigen Prozessbetruges durch die Beklagte] das Schutzinteresse der Beklagten [auf Schutz ihres Persönlichkeitsrechtes] überwiegen

    Ich will jetzt hier nicht das ganze Urteil zitieren, aber auch diesen Abschnitt empfande ich als besonders relevant bei den entscheidungserheblichen Gründen:


    Zitat von BGH, Urt. v. 15.05.2018, VI - ZR 233/17, [47] (2)

    Rechnung zu tragen ist zudem der häufigen besonderen Beweisnot, die der Schnelligkeit des Verkehrsgeschehens geschuldet ist. Wenn überhaupt Zeugen vorhanden sind, ist der Beweiswert ihrer Aussagen angesichts der Flüchtigkeit des Unfallgeschehens und der Gefahr von Rekonstruktions- und Solidarisierungstendenzen regelmäßig gering; unfallanalytische Gutachten setzen verlässliche Anknüpfungstatsachen voraus, an denen es häufig fehlt (vgl. dazu nur Greger, NZV 2015, 114, 116; Bachmeier, DAR 2014, 15, 17).

    Ich denke obiges versteht man auch, wenn man mit Jura null am Hut hat, wer da immer noch nicht nachvollziehen kann, das Dashcams im Falle eines Verkehrsunfalles als Beweismittel zugelassen werden, dem wünscht man einfach nicht, dass er mal einen Verkehrsunfall hat, wo es wie meist keinerlei Zeugen gibt, weil dann sieht es ziemlich düster für denjenigen aus, zumindest dann, wenn der Anscheinsbeweis gegen einen spricht.


    Also doch, es steht mir zu den Straßenverkehr vor und hinter mir aufzunehmen und die Speicherung im Bedarfsfalle vorzunehmen. Möglicherweise verstößt das dann gegen Datenschutznormen, aber es führt - und das ist für die meisten und auch mich das wichtigste - nicht von sich aus zu einem Beweisverwertungsverbot in einem Zivilprozess, betreffend die Unfallhaftungsfrage und tritt - absolut zu Recht - regelmäßig hinter den Interessen des Schädigers auf den (vermeintlichen) Schutz seines Persönlichkeitsrechtes, zurück.


    Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht müsste man sich das sehr genau anschauen, auch ich bin nicht der Auffassung, dass man den von dir angesprochenen Hilfssherrifs die Anzeige von völlig Fremden mit "Beweismittel: Videoaufzeichnung aus Dashcam" erlauben sollte und finde die hier im Thread verlinkte Entscheidung zur Verkehrsnötigung eines Wohnwagenfahrers sehr bemerkenswert, aber es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung, die nur deshalb in Rechtskraft erwachsen ist, weil die durch den Strafbefehl ausgesprochene Rechtsfolge im Verhältnis so gering war, dass man den Einspruch lieber zurückgezogen hat. Ich bezweifle stark, dass diese strafrichterliche Rechtsprechung Schule machen wird, spätestens in der (Sprung-)Revision werden einige Oberlandesgerichte wohl eher das Schutzinteresse des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes höher gewichten, ich bin sehr gespannt auf die kommende Entwicklung hierzu.

    Also wenn ich bisher geblitzt wurde, dann war das berechtigt. Das war ärgerlich, aber ich war selbst Schuld. Es mag sein, dass es hier und da Fälle gibt, in denen etwas falsch eingestellt ist, aber da gibt es Mittel und Wege sich dagegen zu wehren und das rechtfertigt eben gerade nicht die dauerhafte Aufzeichnung des Verkehrs. Auch wenn ich mir persönlich sicher, wenn ich betroffen wäre, auch ein solches Beweismittel wünschen würde, muss mein individuelles Bedürfnis hier einfach zurück treten.


    Wo fängt man an und wo hört man auf? Auf Fehler im System kann doch nicht damit reagiert werden, dass wir einfach alles filmen.

    Dann hast du Glück gehabt, aber doch, gerade wenn das Vertrauen in den Staat durch fehlerhafte Messungen beeinträchtigt wird, hat der Bürger selbstverständlich das Recht, auch eine entsprechende Videoaufzeichnung als Beweismittel vorzubringen. Die einfache Aussage: "Frau Vorsitzende, ich bin gar nicht über Rot gefahren!", wird nämlich in den meisten Fällen leider mitnichtent einfach dazu führen, dass das Amtsgericht, oder das OLG im Rechtsbeschwerdeverfahren, den Bescheid aufheben.



    aber ist das die Frage?
    also klar Dashcams sind nützlich um sich selbst zu schützen, aber sie haben nunmal offensichtlich keine rechtliche Grundlage... da kann man beliebig zu Dashcams eingestellt sein, es ändert nur nix an der Tatsache, dass man sie eigentlich nicht nutzen darf

    Handy(Videos), Actioncams und Co. haben auch keine rechtliche Grundlage, und nun? Sind sie deshalb verboten oder ist die Nutzung sanktionsbewährt? Wäre mir nicht bekannt. Der letzte Satz stimmt so wie er da steht, auch einfach nicht.

  • Aber um noch einmal auf die wichtige Frage des (gezwungenen) TE zurückzukommen:

    Die spannende Frage ist nun, wer für diesen Schaden an meinem ordnungsgemäß geparkten Auto haftet. Hab den Fall sicherheitshalber mal bei der ICHI eingereicht. Zum Glück nur 900 Euro SB diesmal.

    Sofern der Verursacher auch nach den Ermittlungen nicht mehr greifbar sein sollte, wohl leider du, aber natürlich beschränkt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Mir wäre zumindest (in Deutschland) keine Rechtsprechung bekannt, die eine Haftung in Höhe der SB durch den Mieter bei Fahrerflucht verneint, unabhängig davon, ob das Fahrzeug regelbefolgend geparkt wurde.

  • Ich kann mich zunächst, wenig überraschend, den Worten von Soffikl nur vollumfänglich anschließen, eine Dashcam kann auch gegen einen verwendet werden, sie „kontrolliert“ also indirekt nicht nur andere, sondern hält einen auch selber zu einer angemessen Fahrweise sowie der besonders genauen Beachtung von Verkehrszeichen an.


    //OT entfernt, cram

  • cram

    Hat den Titel des Themas von „Mit Dashcam-Aufnahmen Unfallflucht beweisen?“ zu „Mit Dashcam-Aufnahmen Unfallflucht beweisen? Pros und Contras zu Dashcams“ geändert.
  • In der Theorie klingt das ja nett. In der Praxis wird dir eher dein Auto aufgebrochen und die (offen sichtbaren) Cams geklaut werden, anstatt auf diesem Wege dann tatsächlich mal eine Unfallflucht aufgedeckt wird.

    Das halte ich für sehr weit hergeholt, in der Regel rempelt das Auto jemand beim Ein- oder Ausparken an, der Fahrer bekommt dann Panik und verduftet dann so schnell wie möglich, in der Hoffnung nicht erkannt zu werden.

    Dass so jemand aussteigt, sich erst recht in Gefahr begibt erkannt zu werden, sich dann einen Gegenstand besorgt um das beschädigte/touchierte Auto gewaltsam aufzubrechen ist sowas von unwahrscheinlich, dazu gehört viel kriminelle Energie.

    Abgesehen davon, sind die kleinen billigen Dashcams sowieso meistens sehr diskret eingebaut. Dass viele Autofahrer heutzutage nicht einmal wissen was eine Dashcam ist, davon will ich gar nicht erst anfangen.


    Aber das alles ändert nichts an der Tatsache, dass die Parkmodi in Dashcams meist noch nicht 100% ausgereift und wirklich praxistauglich sind, aus verschiedenen Gründen. Es sei denn man investiert viel Geld.

  • Kugelschreiber


    Da dieser Beitrag von mir schon von anderen falsch verstanden wurde, verweise ich mal auf meinen folgenden Beitrag...


  • Phil56

    Danke für die Richtigestellung. :thumbup:

    Ich würde aber auch der der Version wiedersprechen. Ich tummel mich schon viele Jahre auf der größten internationelen Dashcam-Community dashcamtalk.com und dort gibt es unzählige Fälle in denen Dashcams zur Aufklärung einer Fahrerflucht beitragen konnten.
    Das Dashcams gestohlen werden passiert extrem selten und wie schon angedeutet, ein Großteil der Dashcams sind billige Chinaböller, die keine 100 Euro kosten. Da wäre es lukrativer die Kopfstützen aus einem Auto zu stehlen.


    Ich finde eine Dashcam mit Parkmodus ist perfekt für Leute, die viel in engen Parkhäusern stehen und deren Auto regelmäßig angeschrammt werden. Allerdings rechtlich betrachtet unmöglich in Deutschland:


    https://www.abendzeitung-muenc…2c-9cd0-551e3d7c2396.html