Autounfall im Ausland, kompletten Schaden bezahlen?

  • Ich hatte mir vor einigen Monaten ein Fahrzeug gemietet, um eine Reise durch Skandinavien zu machen, jedoch eindete die Reise in einem Graben. Ich fuhr das Fahrzeug auf der Landstraße und habe die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und bin in einem Graben gelandet. Das Auto war nicht mehr funktionsfähig und nun bekam ich die Rechnung, dass der Schaden sich auf 15000€ beläuft und das der Vollkaskoschutz nicht greift, da ich "grob fahrlässig gefahren bin und nicht die Polizei verständigt habe". Ich bin jedoch das Tempolimit gefahren und die Polizei war auch vor Ort, wieso sagt also EC, dass das nicht der Fall wäre? Zählt Traktionsverlust bereits als grobe Fahrlässigkeit und als Grund, dass der Vollkaskoschutz entfällt? Wie seht ihr das sollte ich einen Anwalt kontaktieren? Wie stehen meine Chancen? Ich bedanke mich bereits im voraus für jegliche Tipps :)

  • Was steht denn im Protokoll dass die polizei aufgenommen hat?


    Sofern dort nichts von " Fahrer gibt zu grob fahrlässig in den Graben gefahren zu sein" steht, würde ich deine Chancen die Europcar Behauptung anzufechten als sehr gut ansehen.

    Das weiß ich eben nicht, ich hab von der Polizei vor Ort keine Kopie des Berichts erhalten und die Kommunikation zu einer Polizeistation in einem Dorf in Norwegen fällt nunmal sehr schwer. Hab ich denn die Pflicht den Bericht selbst zu organisieren? In den AGBs steht eigentlich nur, dass man die Polizei zu verständigen hat

  • Hört doch mal mit dieser Pseudo-Rechtsberatung hier auf!

    Die ist bestenfalls nutzlos, schlimmstenfalls verursacht die nicht unerhebliche Schäden!


    Unfallmeister12 rechtlich verbindliche Auskünfte kann Dir nur ein Anwalt geben. Falls Du Mitglied beim ADAC bist, ist dort die Erstberatung kostenlos. Bei dieser nicht ganz unerheblichen Summe würde ich auf jedenfall einen Anwalt konsultieren.

  • "Ich bin jedoch das Tempolimit gefahren "

    Auch in Norwegen sollte das die zulässige Höchstgeschwindigkeit darstellen.


    Ohne paar mehr Infos kann man den Fall überhaupt nicht bewerten. Wenn man bei 70 km/h im Graben landet, war man entweder in einer scharfen Kurve, die Straße war vereist oder man war besoffen oder man schlief.


    Ob eine detaillierte öffentliche Beschreibung des Unfallhergangs vor dem Hintergrund einer ordentlichen Schadensersatzforderung klug wäre, sei zudem dahingestellt.

  • Wenn Europcar was will, muss Europcar schon klagen. Würde mir erstmal wenig Sorgen machen, die Schadensabteilungen der Autovermieter sind teils unseriöser, als manch rauchiger Strip-Club und fordern können sie besonders gut, wenn der Tag lang ist.


    Grundsätzlich darfst du immer davon ausgehen, dass alle (großen) Autovermieter hier mitlesen, ich würde also empfehlen, keine nähere Angaben zum Sachverhalt hier zu tätigen.


    Des Weiteren ist bei diesen Summen aber auch schon jetzt im außgerichtlichen Vorverfahren der Gang zum Rechtsanwalt angesagt. Wenn du rechtsschutzversichert bist, ist das natürlich perfekt, ansonsten kannst du zumindest über den ADAC auch eine kostenfreie Erstberatung erhalten und dann auch die Kosten für ein etwaiges Verfahren durchsprechen.


    Ein Rechtsanwalt kann auch das Protokoll oder den Einsatzbericht der dortigen Polizei anfordern, notfalls läuft das über ein Amtshilfeersuchen, aber wenn die Polizei da war, wird das irgendwo vermerkt sein und damit kannst du die Erfüllung deiner Mieterpflicht belegen.


    Grobe Fahrlässigkeit sehe ich hier nicht, wo soll dein außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt so schwerwiegend gewesen sein? Gerade wenn du das Tempolimit eingehalten hast, ist hier eher von ‚leichter‘ Fahrlässigkeit auszugehen, welche versichert wäre, eine genaue Beurteilung kann und soll natürlich nur der Rechtsanwalt nach Akteneinsicht abgeben. Sollte Europcar noch irgendwelche Fragen haben, nichts telefonisch besprechen, egal wie unverfänglich die Frage klingen mag. Sie sollen alles schriftlich fragen, damit du das mit deinem Rechtsbeistand erörtern kannst.

  • Hört doch mal mit dieser Pseudo-Rechtsberatung hier auf!

    Die ist bestenfalls nutzlos, schlimmstenfalls verursacht die nicht unerhebliche Schäden!


    Unfallmeister12 rechtlich verbindliche Auskünfte kann Dir nur ein Anwalt geben. Falls Du Mitglied beim ADAC bist, ist dort die Erstberatung kostenlos. Bei dieser nicht ganz unerheblichen Summe würde ich auf jedenfall einen Anwalt konsultieren.

    *Die Erstberatung beim Rechtsanwalt ist immer und für alle kostenlos. ??* Falsch!?

    Einmal editiert, zuletzt von Homeless ()

  • Okay, korrigiere: es gibt diverse Kanzleien die dies kostenlos anbieten. ? Hatte das anders in Erinnerung.


    So oder so führt hier kein Weg am Anwalt vorbei. Wobei es schon sehr kurios ist, sich keine Kopie des Unfallberichts geben zu lassen, gerade in einem fremden Land. Aber es gibt auch noch beispielsweise Leute, die nur mit EC-Karte ins Ausland fahren und sich wundern, wenn sie kein Bargeld am Automaten bekommen. Das ist auch vorhersehbar....genau wie jetzt mit dem fehlenden Polizeibericht.?‍♂️

  • Unfallmeister12

    Hat den Titel des Themas von „Autounfall in Norwegen, kompletten Schaden bezahlen?“ zu „Autounfall im Ausland, kompletten Schaden bezahlen?“ geändert.
  • Wenn man gerade in nem fremden Land einen Unfall gebaut hat, dann hat man in der Regel größere Probleme, als einen Unfallbericht. Also lasst es doch einfach gut sein. Der Weg sollte eh zu nem Anwalt führen.

  • Kleiner Tipp von mir, wenn es zunächst mal nur ums Polizeiprotokoll geht.


    Der TE hält sich ja sehr bedeckt, ob man ihm grobe Fahrlässigkeit nur deshalb vorwirft, weil er die Polizei nicht eingeschaltet habe.


    Email an die dort zuständige Polizeistation auf Englisch verfassen, Anliegen schildern, und zumindest mal nach dem Aktenzeichen fragen. Das könnte Europcar dann schonmal etwas Wind aus den Segeln nehmen.


    Wie gesagt, wenn der Vorwurf daher rührt.