Sixt Share Vorwurf: Schaden und 950 Euro SB

  • Hallo liebe Freunde im Mietwagen-Forum,


    ich bin komplett neu hier und muss leider gleich ein sehr mühseliges Thema bemühen, bei dem ich Euren Rat benötige.


    Davor stelle ich mich aber nochmal kurz vor: Ich bin Andri, Student und 24 Jahre jung :)

    Erfahrung habe ich bisher mit Mietwagen vor allem im Urlaub und eben über Car Sharing Plattformen (Car2Go und Sixt Share) gemacht.



    Nun hatte ich meine erste negative Erfahrung beim Car sharing. In kurz:


    Nach einer 15 minütigen Fahrzeugleihe von Sixt Share mit korrekter Beendigung der Miete im öffentlichen Straßenbereich, wirft mir Sixt Share vor, verantwortlich für einen Schaden am Fahrzeug zu sein. Es handelt sich um Lackschäden im Frontbereich des Fahrzeugs. Einhergehend mit diesem Vorwurf wird von mir die Selbstbeteiligung in Höhe von 950 Euro verlangt.


    Jedoch war meine gesamte Anmiete schadensfrei. Dies kann auch mein Beifahrer bestätigen und dies wurde Sixt Share bereits mehrfach mitgeteilt. Dennoch wird der Betrag weiterhin von mir verlangt. Aus meiner Sicht ist das nicht durchsetzungsfähig aus folgenden Gründen:


    - Der Schaden wurde bei der nächsten Anmietung durch einen anderen Nutzer festgestellt. Zwischen meiner Miete und diesem Zeitpunkt liegt ein Tag. In dieser Zeit kann der Schaden durch Dritte erzeugt worden sein.

    - Ich habe einen Zeugen, der meine unfallfreie Fahrt bestätigt.


    Sixt geht auf meine Widersprüche nicht ein und verlangt weiterhin die SB von mir.


    Gibt es bereits Erfahrungen in vergleichbaren Fällen?

    Wie soll ich reagieren, um die unberechtigte Forderung abzuwehren?


    Vielen Dank für Eure Hilfe, ich hoffe Ihr habt alle ein schönes Wochenende :)

  • Ich würde weiterhin stur bleiben.



    Bin nur ein Laie, aber das "gute" beim Car-Sharing ist ja, dass der Vermieter beweisen muss, dass der Schaden in deiner Mietdauer entstanden ist (soweit ich das weiß).


    Fotos wären natürlich optimal. Hat Sixt Fotos angehängt?

  • Ich persönlich würde für soetwas nicht direkt meine RSV "opfern", sondern den Sachverhalt zunächst sachlich gegenüber Sixt darstellen, auf Deinen Beifahrer (sofern er einverstanden ist, gerne namentlich) und die zeitliche Diskrepanz verweisen.

  • Du hast Sixt deine Sichtweise geäußert, wenn Sixt etwas von dir will, werden sie schon Klage erheben müssen, dann kannst du immer noch ganz entspannt zum RA. Aber wird Sixt m. E. nicht machen, die setzen sich damit dem Prozesskostenrisiko aus, bei einer hohen Wahrscheinlichkeit auf eine gerichtliche Niederlage und evtl. ein weiteres zitierfähiges Urteil, wie bei den Mieten und dem Steinschlagurteil.

  • Hallo zusammen,


    ich war ganz überrascht, dass sich hier noch etwas tut. Hatte aber nicht die Hoffnung aufgegeben und alle paar Tage vorbeigeschaut. Umso mehr freue ich mich über die Antworten!


    Zum aktuellen Stand:

    Ich habe keinen weiteren eigenen Kontakt mit Sixt versucht. Sixt' Antworten waren ohne inhaltliche Stellungnahme zu meinen Einwänden. Nach kurzer Rücksprache ist die Rechtsschutzversicherung eingesprungen. Der Schriftverkehr erfolgt jetzt über meinen Anwalt. Je nachdem wie Sixt weiter vorgehen will, wird die Sache eingestellt oder vor einem Gericht entschieden. Ich werde euch aber auf dem Laufenden halten um Personen in ähnlichen Situationen eine Orientierung zu geben.


    Schönen Sonntag allen!

  • Hallo Aerespin ,


    Hat sich bei dir inzwischen noch etwas getan? Ich bin nun in der gleichen Situation wie du, daher würde mich bevor ich einen Anwalt einschalte interessieren, wie es bei dir weiter-/ausgegangen ist.


    Vielen Dank!

  • Hallo weiwei,


    gerne gebe ich dir mal ein Update. Seit dem ersten Kontakt meines Anwalts gab es keine Antwort mehr von Sixt.

    Ich kann dir leider nicht sagen, worauf das hindeutet und ob noch weitere Schritte von der Gegenseite zu erwarten sind.


    Da jetzt nun doch einige Zeit seither verstrichen ist, sehe ich die Sache allerdings entspannt und lass mich einfach mal überraschen,

    was noch so passieren kann.


    Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen! Viele Grüße



  • Ich kann dir jetzt schon sagen, dass da auch keine Antwort mehr von Sixt kommen wird :)

  • Kurze Frage: Braucht man dafür eine spezielle RSV für KFZ Sachen oder reicht die "normale"?

    Hab nur eine normale Rechtsschutz + Wohnangelegenheiten in Vermieter und Mietersache.

    Musst du bei deiner RSV prüfen.
    Aber da es sich ja um einen "Streit" handelt bei dem eine Firma (SIXT) Geld von dir Möchte, handelt es sich ja um Zivilrecht da ist es erstmal egal, ob es um eine vergangene Anmietung handelt oder nicht.


    Im Kern möchte eine Firma Geld von dir.

    Aber Frag wie gesagt am besten einfach bei deiner RSV an, die sollten es dir definitiv mitteilen können.


    Grüße

    Firevegeta

  • Kurze Frage: Braucht man dafür eine spezielle RSV für KFZ Sachen oder reicht die "normale"?

    Hab nur eine normale Rechtsschutz + Wohnangelegenheiten in Vermieter und Mietersache.


    Die Abwehr von geltend gemachten Forderungen aus einem Kraftfahrzeugmietverhältnis, stellt seitens der RSV die Leistung des sogenannten Kraftfahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz dar, dieser ist zwar nicht immer, aber meist, nur im Baustein "Verkehr" enthalten. Prinzipiell ist die Denkweise: "Der will Geld von mir, also Zivilrecht und privater RSV-Baustein." nicht falsch, aber da gibt es einige Ausnahmen, damit die Kunden auch die teuren Einzelbausteine hinzubuchen.


    Evtl. mal bei der ARAG schauen, ich habe meine RSV dort schon länger, meine mich aber dran zu erinnern, dass man dort den Verkehrsrechtsschutz unter bestimmten Bedingungen für eine gewisse Zeit rückwirkend abschließen kann.

  • Hi Aerespin,

    ich habe genau das gleiche Problem. Sie wollen mir einen großen Kratzer anhängen, den ich nicht verursacht habe und 950 euro von mir. Sie sind bereits auf 450 runtergegangen aber nehmen den Widerspruch nicht an. Könntest du deine Infos evtl mal mit mir teilen, auch was ihr denen vom Anwalt geschrieben habt? Ich muss nun erneut Widerspruch einlegen, habe nur leider keine RSV.

    Würde mich freuen von dir zu hören.

    VG

  • Hallo zusammen!


    Auch ich habe das selbe Problem:

    Ein Kratzer den ich entweder übersehen habe, oder der nach meiner Miete entstanden ist, wird mir vorgeworfen mit der Forderung nach 950€ SB.


    Nach meinem ersten Einwand ist sixt mir 'entgegengekommen' und will nun etwas weniger.


    Würde mich freuen wenn andere mit dem selben Problem hier erzählen könnten wie es bei ihnen ausging. Auch die rechtliche Sicht würde mich interessieren, würde sixt Recht bekommen, wenn die Sache vor Gericht ginge?


    LG

  • Wenn Sixt schon nach dem ersten Einwand, ohne Anwalt, zurückweicht, darfst du davon ausgehen, dass die ziemlich genau wissen, dass das Verursachen des Schadens dir nicht nachzuweisen ist oder etwas anders im "Argen" liegt. ;) Einfach weiter bestreiten, dass du den Schaden verursacht hast, entweder stellen sie es direkt ein, schreiben gar nichts mehr, oder sie leiten rechtliche Schritte ein, dann kannst du aber immer noch entspannt zum Anwalt.