Unfall mit Sixt-Fahrzeug, LH MM KK

  • Hallo liebe Community,

    Ich hoffe der ein oder andere hier kann mir mit seinem Erfahrungsschatz weiterhelfen. Sollte mein Beitrag anderswo / in einen anderen Thread gehören bitte einfach verschieben.


    Zum Sachverhalt: Sixt; Wochenend-Miete, Fahrzeug E-220 Kombi, Diesel-Automatik.


    Ich miete seit fast 10 Jahren bei Sixt und hatte erst ein Mal einen Schaden (damals wurde mir im Parkhaus der Kofferraum zerkratzt), welcher auch anstandslos über meine M&M KK-Vollkasko abgeglichen wurde. Damals handelte es sich um einen Schadenswert von 800€ plusminus, alles easy.


    Nun ist mir heute die „Unfall-Jungfräulichkeit“ genommen worden. Beim Ausfahren aus einer Grundstückseinfahrt kam mir einer mittig entgegen, ich konnte nicht so schnell reagieren, wollte rechts vorbei und habe ihn schön an der Seite gestriffen. Bei ihm ist es ein bisschen Plastik, das am Kotflügel verbeult ist und ein (überraschend kleiner) Bereich um den hinteren Radkasten, der zerkratzt ist. Am Sixt-Fahrzeug sieht es „etwas“ unerfreulicher aus: Vom hinteren Radkasten Fahrerseite ist ein wunderschöner Kratzer (z.T. mit Beule) bis zur Fahrertür, wo er auf halber Länge endet. Felge ist unbeschädigt, es hat also tatsächlich „nur“ den Lack auf fast voller Länge erwischt.


    Die Schuldfrage war deutlich und wir haben auch gar nicht diskutiert sondern Personalien ausgetauscht und das Sixt-Formular ausgefüllt und gut. Die Polizei teilte uns telefonisch mit „aufgrund des Unfallortes auf Privatbesitz, da es keine Verstöße gegen Verkehrsrecht gab und keine Beteiligten zu Schaden gekommen sind, würde man keinen Wagen schicken, da diese Art der „eindeutigen“ Unfälle nicht mehr aufgenommen werden.“ Die persönliche Nachfrage in der örtlichen Dienststelle ergab dieselbe Auskunft.


    Meine bisher einmalige Erfahrung mit der LH Vollkasko (ist glaube ich die AXA hinter) war zwar voll und ganz positiv, allerdings ging es damals um „popelige“ 800€. Diesmal gibt es einen Unfallgegner und wenn ich die Erfahrungen hier so lese was die „Gutachterpraxis“ bei Sixt angeht, wird für die Bezifferung des Schadens an der E-Klasse sicherlich ein bisschen was zusammenkommen. Und da die Bezahlpraxis ja m.E. nach ein Vorstrecken der Summe an Sixt vorsieht, die dann nachträglich (abzgl. SB und Servicegebühren) erstattet wird, kriege ich Angst und Bange - denn ein paar Tausender hat man ja nicht „rumliegen“.


    Daher meine Frage an diejenigen, die bereits ähnliche Erfahrungen gemacht haben: ich habe von Fällen gelesen, wo die Regulierung direkt an Sixt ging bzw. das Geld (abzgl. SB und Co.) überwiesen wurde ohne Vorauszahlung. Angesichts der zu erwartenden Summe die Frage wie dies mit der Versicherung geklärt werden kann bzw. wie man dabei am besten vorgeht? Ich wollte ja nicht im Armenhaus landen und dafür hat man ja eigl. eine Versicherung.


    Wer hat vgl. Erfahrungen gemacht und kann mir mal Rat und Tat mitteilen?


    Sorry für den langen Text und Danke im Voraus!

  • Die direkte Regulierung zwischen KK und Sixt sollte definitiv machbar sein. Wenn man einen Totalschaden hat und 70K vorstrecken muss, ist es generell unwahrscheinlich das man selbst reguliert auch wenn man die 70K on the fly hat.


    Zumindest habe ich mich bei der Amex Platin eingelesen und dort waren die Erfahrungen Vermieter übergreifend so.

  • Grundsätzlich erlaubt Sixt eine zinsfreie Ratenvereinbarung bis 6 Monate. Ist der Betrag bis dahin nicht vollständig zahlbar, bekommt man einen Titel und der Anwalt von Sixt vereinbart mit einem dann eine für den Schuldner mögliche Rate. So zumindest meine eigene Erfahrung vor gut 10 Jahren, heute bin ich nicht mehr so unvorsichtig was Rücklagen angeht. Nur war damals die Vorgehensweise von Sixt etwas unglücklich, so dass entgegen der Absprache mit Sixt kommentarlos ohne vorherige Mahnungen oder Äußerungen ein Titel im Briefkasten lag. Also bei sowas immer wieder sixt pro aktiv "auf den Sack" gehen.


    Allerdings bietet sixt in seinem Formular auch an, eine Versicherung anzugeben, mit der Sixt direkt regulieren soll.

  • Das ist schon ewig her. Ich hatte in der Ausbildung nicht die Möglichkeit die SB sofort zu bezahlen. Auf eine entsprechende Rate hatte Rostock sich nicht eingelassen. Man könnte höchstens 6 raten anbieten. War mir zum damaligen Umstand einfach nicht möglich. Sixt ignorierte alle meine Versuche das anständig zu lösen. Habe über 8 Monate nichts mehr von denen gehört, nicht mal Zahkungserinnerung, Mahnung oder dergleichen. Sondern plötzlich kam ein gerichtlicher Mahnbescheid vom Anwalt von Sixt. Habe die Kanzlei umgehend kontaktiert und im Gegensatz zu sixt war die von mir vorgetragene Rate kein Problem für die Kanzlei. Habe dann entsprechend die Raten auf deren Anderkonto bezahlt und gut wars. Kleine Jugendsünden.

  • Mal ne andere Sache hat die Polizei nun einen Bericht angelegt, da du ja entsprechend was bei der Vermietung eigentlich vorlegen musst bei größeren Schäden.

    Nein haben sie nicht. Telefonisch wurde auf die nicht-vorhandene Notwendigkeit eines Erscheinens verwiesen, weswegen ich dann (genau aus dem Grund) später noch einmal persönlich bei der örtlichen Dienststelle erschienen bin. Dort erklärte die Beamtin mir ausführlich warum diese Art von Schäden nicht mehr polizeilich aufgenommen werden. (Kein Verstoß gegen die StVO, Vorfall auf Privatgrund - kein Eingriff in öfftl. Verkehr, keine Personenschäden, keine streitbaren Vorfälle etc. Dafür „sei man versichert“ und selbst die Aufnahme der Personalien bei dieser Art der „eindeutigen“ Unfälle sei nicht mehr innerhalb des polizeilichen Aufgabenbereiches. Nur wenn wir uns jetzt gegenseitig angezeigt hätten/einer den anderen, wäre eine Beteiligung der Polizei notwendig.)


    Ich habe ihr auch erklärt dass die Versicherung idR ein entsprechenden Bericht haben wollen - ich dürfe mich gerne auf sie und ihre Aussage berufen war die abschließende Antwort.

  • Du schriebst, die Schuldfrage ist deutlich, vielleicht liegt es an der fortgeschrittenen Uhrzeit, aber wieso solltest du Schuld sein?

    Nun ist mir heute die „Unfall-Jungfräulichkeit“ genommen worden. Beim Ausfahren aus einer Grundstückseinfahrt kam mir einer mittig entgegen, ich konnte nicht so schnell reagieren, wollte rechts vorbei und habe ihn schön an der Seite gestriffen.

    Liest sich so, als wäre der andere aus der Einfahrt gekommen, wie kommt einem sonst einer mittig entgegen? :/


    Wenn das so ist, ist selbstverständlich der andere schuldhafter Unfallverursacher (§ 10 Satz 1 StVO), da Rechts vor Links und Co. dort keine Anwendung finden. Schreibe das nur, weil es tatsächlich erstaunlich viele Leute gibt, die sich mit voreiligen Schuldbekenntnissen „reinreiten“.



    Nein haben sie nicht. Telefonisch wurde auf die nicht-vorhandene Notwendigkeit eines Erscheinens verwiesen, weswegen ich dann (genau aus dem Grund) später noch einmal persönlich bei der örtlichen Dienststelle erschienen bin. Dort erklärte die Beamtin mir ausführlich warum diese Art von Schäden nicht mehr polizeilich aufgenommen werden. (Kein Verstoß gegen die StVO, Vorfall auf Privatgrund - kein Eingriff in öfftl. Verkehr, keine Personenschäden, keine streitbaren Vorfälle etc. Dafür „sei man versichert“ und selbst die Aufnahme der Personalien bei dieser Art der „eindeutigen“ Unfälle sei nicht mehr innerhalb des polizeilichen Aufgabenbereiches. Nur wenn wir uns jetzt gegenseitig angezeigt hätten/einer den anderen, wäre eine Beteiligung der Polizei notwendig.)


    Ich habe ihr auch erklärt dass die Versicherung idR ein entsprechenden Bericht haben wollen - ich dürfe mich gerne auf sie und ihre Aussage berufen war die abschließende Antwort.

    Du hast ja einen Einzelverbindungsnachweis und / oder oder ein Anrufprotokoll im Handy, damit kannst du dann die korrekte Handlungsweise deinerseits nachweisen (Umgehender Anruf der Polizei), dass es ein Gespräch gab und wenn Sixt / LH das immer noch nicht reicht, sollen die einen Antrag auf Herausgabe der Gesprächsaufzeichnung stellen. Jeder Anruf bei Polizei- und Rettungsleitstellen wird ja bekanntlich aufgezeichnet und mehrere Monate gespeichert, entweder schreibt dann der Beamte nach der Anfrage einfach, dass er dir das tatsächlich so gesagt hat, oder es gibt Streit um die Herausgabe der Aufzeichnungen.


    Du hast dir aber nichts vorzuwerfen, wie ein anderer MWT‘ler seine örtliche Polizeidienststelle zitierte: Sixt (oder LH) können der Polizei nicht sagen, was sie zu tun hat.


    Wenn die also nach deinem pflichtgemäßen Anruf sagen, sie kommen nicht, dann kommen sie nicht.


    Ehrlich gesagt muss ich aber sagen, dass ich die Weigerung zum Einsatzort auszurücken, hier ziemlich unangebracht finde. Klar hat so ein Einsatz keine Priorität und ist schon gar kein Grund zur Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten, aber es war kein Alleinunfall, der Unfallschaden war nicht unerheblich und von einem Bagattelschaden - ausweislich deiner Schilderung - weit entfernt, und es lag sehr wohl ein Verstoß gegen die StVO vor (sofern auf eine Straße aufgefahren wurde, wovon ich mal ausgehe).


    Aber gut, ist jetzt so gelaufen, wenn du die Namen und den Dienstgrad noch hast, dann unbedingt notieren, ansonsten vermerke für dich privat, jetzt ist die Erinnerung noch relativ frisch, die exakte Uhrzeit deines Wachenbesuches, das Aussehen der Polizeibeamtin und nach Möglichkeit noch ihren Dienstgrad (Farbe und Anzahl der Sterne), dann sollte es keine Probleme geben, sie später als Zeugin zu benennen.

  • Nein, dann war das etwas missverständlich: Der ganze Vorgang fand in der (etwas längeren) Einfahrt komplett auf dem Grundstück statt - die Straße oder eine öfftl. Fläche hat keiner von uns berührt in dem Zusammenhang. Er kam die Einfahrt hoch, ich wollte runter und als ich einbog und ihn sah war es schon zu spät und ich versuchte an ihm vorbei und da haben sich die Seiten halt „getroffen“. So wie ich das sehe „hätte ich ja auch bremsen können o.ä.“, daher scheint das für mich eindeutig zu sein...

  • Ich habe mal in den AGBs von Sixt (bzgl. der Haftpflicht) und der KK (bzgl. der Vollkasko) reingeschaut.


    Bei Sixt steht ja eindeutig muss (wenn telefonisch nicht möglich) bei der örtlichen Dienststelle gemeldet werden. Das wurde versucht und ich habe ja die Zusage der Beamtin (die sicherlich einfach zu ermitteln ist - ist eine kleine Station), dass ich mich gerne auf ihre Aussage berufen darf.


    Bei der KK-Vollkasko wird die Verpflichtung zur Leistung nur ausgeschlossen, wenn grob fahrlässig oder gar nicht einer der Obliegenheiten im Schadensfall nicht nachgekommen wurde. Auch das ist ja hier auszuschließen, da sogar der direkte Weg in der Dienststelle versucht wurde und da würde ich als Laie mal davon ausgehen dass dies weder „nicht nachgekommen“ oder gar „grob fahrlässig“ ggü. der Obliegenheit „Polizei benachrichtigen“ ist.

  • Die Haftpflicht zahlt so gut wie immer, fast egal was du machst. Da du bei Sixt keine VK abgeschlossen hast, sind deren AGB auch ziemlich egal imo. Es geht eher um die Bedingungen der LH KK.


    Da du die Polizei sogar 2x versucht hast, zu verständigen, ist dir nichts vorzuwerfen. Du hättest dir aber Dienstnummer und sowas aufschreiben sollen von der Dame in der Polizeistation, dann hättest du was vorzuweisen, kannst du aber ja immer noch machen.


    Ansonsten würde ich mir an deiner Stelle nicht so viele Gedanken machen. Du meldest den Schaden schonmal der LH KK Versicherung. Wenn der Schaden an Sixt gemeldet ist, werden die dir eine Rechnung zukommen lassen. Die leitest du mit den anderen Unterlagen (Mietvertrag, Rückgabeprotokoll) weiter an die Versicherung und gut ist. Ob du dir jetzt kurzfristig Geld leihst für 1 Woche bis die Versicherung das zahlt oder die Versicherung es direkt zahlt, ist doch egal.

  • Die Haftpflicht zahlt so gut wie immer, fast egal was du machst. Da du bei Sixt keine VK abgeschlossen hast, sind deren AGB auch ziemlich egal imo. Es geht eher um die Bedingungen der LH KK.


    Da du die Polizei sogar 2x versucht hast, zu verständigen, ist dir nichts vorzuwerfen. Du hättest dir aber Dienstnummer und sowas aufschreiben sollen von der Dame in der Polizeistation, dann hättest du was vorzuweisen, kannst du aber ja immer noch machen.


    Ansonsten würde ich mir an deiner Stelle nicht so viele Gedanken machen. Du meldest den Schaden schonmal der LH KK Versicherung. Wenn der Schaden an Sixt gemeldet ist, werden die dir eine Rechnung zukommen lassen. Die leitest du mit den anderen Unterlagen (Mietvertrag, Rückgabeprotokoll) weiter an die Versicherung und gut ist. Ob du dir jetzt kurzfristig Geld leihst für 1 Woche bis die Versicherung das zahlt oder die Versicherung es direkt zahlt, ist doch egal.

    So sehe ich es eigl. auch, aber wenn man einen solchen Fall noch nicht hatte ist es ja schon vorab mit einer gewissen Unsicherheit verbunden.


    Update: Ich habe den Wagen heute bei Sixt abgegeben, das ausgefüllte (und vom Unfallgegner unterschriebene) Unfallprotokoll (dieser Vordruck im Handschuhfach von Sixt) abgegeben und die Situation mit der Polizei geschildert. Zu meiner Beruhigung war das für die Damen und Herren vor Ort keine Neuigkeit oder große Überraschung, „das kennen wir schon“. Das ich nochmal persönlich hingefahren bin und es versucht habe wäre „alles was man machen könne“.


    Der MA hat dann noch die Rückgabe mit mir gemacht und ich habe mir das Übergabeprotokoll mit den eingetragenen Schäden zumailen lassen, also sollte das jetzt seinen sozialistischen Gang gehen.


    Für mein Verständnis spielt die Sixt-Haftpflicht-AGB ja schon eine Rolle, da sie ja für die Begleichung des Schadens beim Unfallgegner da ist, oder sehe ich das falsch?

  • Sixt stellt nicht die Haftpflichtversicherung, sondern das Auto muss bei einer Versicherung eine entsprechende KFZ-Haftpflichtversicherung vorweisen und die ist in Deutschland ziemlich einheitlich. Manche Versicherungen zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit, andere nicht. Das wäre der einzige Unterschied, der mir bekannt ist. Und grobe Fahrlässigkeit ist ja etwas ganz anderes als irgendeine vertragliche Obliegenheit zu verletzen. Daher kannst du gegen die meisten Teile der AGB verstoßen, das Auto ist trotzdem Haftpflichtversichert. So mein Verständnis.

  • Sixt stellt nicht die Haftpflichtversicherung, sondern das Auto muss bei einer Versicherung eine entsprechende KFZ-Haftpflichtversicherung vorweisen und die ist in Deutschland ziemlich einheitlich. Manche Versicherungen zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit, andere nicht. Das wäre der einzige Unterschied, der mir bekannt ist. Und grobe Fahrlässigkeit ist ja etwas ganz anderes als irgendeine vertragliche Obliegenheit zu verletzen. Daher kannst du gegen die meisten Teile der AGB verstoßen, das Auto ist trotzdem Haftpflichtversichert. So mein Verständnis.

    Update: Habe im Nachgang mit einer sehr netten Dame der Sixt-Hotline gesprochen. Diese teilte mir mit das ich bzgl. der Polizei „meine Schuldigkeit erfüllt hätte“, dieses Vorgehen sei keine Seltenheit und bekannt - habe also keinen Einfluss auf etwaige Versicherungsleistungen. Und (ähnlich wie von dir vermutet) gilt die Haftpflicht in jedem Fall für die Schäden des anderen und wird direkt zwischen Sixt und Unfallgegner gehändelt. Für mich ist also „nur“ die Regulierung des Mietwagen-Schadens von Relevanz, und da werde ich Montag direkt den Vorfall melden und mich bzgl. der Zahlungsmöglichkeit ohne Vorauszahlung meinerseits erkundigen, für den Fall einer zu erwartenden höheren Rechnung seitens Sixt...