Hertz "Auslandsgebühr" für die Niederlande bei ADAC Anmietung?

  • Hi,


    man fragte mich heute zu meiner 4-Tage Anmietung, ob ich Fahrten ins Ausland plane. Das "Ausland" ist bei mir 5 km um die Ecke, von daher kann es gut sein, daß ich auch mal in Niederlande fahre, um eine leckere Tüte Pommes zu essen. Jedenfalls sollte sich die Anmietung dann vor Ort schlagartig um 30 EUR verteuern. Da habe ich dankend abgelehnt, wodurch mein Gegenüber sich förmlich gekränkt fühlte und mir mitteilte, das würde großen Ärger geben, wenn ich "geblitzt werde", dann fing er an wild in den Computer zu tippen. Auf die Anmietung kam dann noch in rot der Hinweisstempel "Keine Auslandsfahrten erlaubt".


    Nach geschätzten 30 Anmietungen über den ADAC bei Hertz ist es das erste Mal, daß ich dafür bezahlen soll. Gibt es da irgendwo eine Preisänderung bzw. eine entsprechende Info drüber? Leider konnte ich diesbezüglich nichts finden. Es heißt lediglich "Die Einreise in einige Länder mit in Deutschland angemieteten Hertz Fahrzeugen ist aus Gründen des Versicherungsschutzes teilweise nur eingeschränkt erlaubt. Sie können sich hierzu bei der Hotline informieren und sollten dies unbedingt auch in der Hertz Vermietstation anmelden."


    Wäre schön, wenn jemand hiezu etwas beitragen könnte.

  • Das hat mit dem ADAC nix zu tun, Hertz verlangt seit glaube ich letztem Jahr diese Gebühr, über den ADAC sind es nur aus irgendeinem Grund 25 Cent mehr.


    Ein unglaublich sympathischer Nutzer dieses Forums hat dazu mal einen Lexikonartikel geschrieben:


    Cross Border Fee


    Insbesondere der letzte Absatz der dort verlinkten Mietbedingungen von Hertz sollte dir nicht ganz egal sein, wenn du dich aufmachst die holländischen Pommes zu futtern! Da hast du zumindest dieses und vergangenes Jahr einfach Schwein gehabt, dass die nie etwas "drüben" passiert ist.


    Du solltest also entweder die 30 Euro zahlen oder zu einem Vermieter wechseln, der so einem Blödsinn (noch) nicht veranstaltet.

    Einmal editiert, zuletzt von Dresdner ()

  • Meine Bemeerkung bezüglich dem ADAC war nur, dass er den Vertrag mit dem ADAC schließt und der Vertrag zwischen ihm und ADAC alles regelt.

    Wenn Hertz jetzt rein theoretisch 200 € Auslansgebühr verlangt, aber in seinem ADAC Vertrag stehen 30 € drin, dann muss die Differenz halt vom ADAC ausgeglichen werden.

  • Wurde mir so erklärt, daß es nur der Auslandsmobischutz ist. Solltest du eine Panne oder Unfall haben wird die Karre auf deine Kosten nach D zurück gebracht usw. usw.

    M.M.n. ein Risiko welches man mal für 1 Tag eingehen kann. Zumal der ADAC ja eventuell auch noch vorhanden ist.

  • Der versicherungsschutz gilt für alles was auf der grünen karte draufsteht,m egal o b du die gebühr zahlst oder nicht. aber eben ohne mobilitätsgarantie im ausland. so versteh ich das.

    Die grüne Karte, wenn es sie denn überhaupt noch gibt, ist doch nur für die Haftpflichtversicherung relevant. Die Frage ist doch, ob auch die Vollkasko zahlt, wenn ich trotz Verbots mit dem Fahrzeug ins Ausland fahre. Und auf die Diskussion hätte ich keine Lust.

  • Wird das Fahrzeug außerhalb Deutschlands gefahren, fällt eine Grenzübertrittsgebühr von € 29,75 (inkl. Steuern) an.


    Bitte beachten Sie: Sollten Sie es versäumen, uns im Voraus mitzuteilen, dass Sie mit dem Fahrzeug außerhalb Deutschlands fahren werden, kann eine Strafgebühr von € 600,00 anfallen.....

    ...

    Sollten diese Einschränkungen ignoriert werden, verlieren alle Versicherungen und Haftpflichtbeschränkungen (CDW, TP, Super Cover, PI), sofern abgeschlossen, ihre Gültigkeit. Der Fahrer ist dann im Schadensfall voll verantwortlich und muss alle daraus entstehenden Kosten selbst tragen, die Kosten für den Rücktransport des beschädigten Fahrzeugs eingeschlossen.


    quelle sind die mietbedinbgungen von hertz.de...

  • Mietwagen-Talk.de

    Hat den Titel des Themas von „Hetz "Auslandsgebühr" für die Niederlande bei ADAC Anmietung?“ zu „Hertz "Auslandsgebühr" für die Niederlande bei ADAC Anmietung?“ geändert.