Hallo,
Ich bekomme am Freitag einen BMW M850I und wollte erfragen, ob ich das Fahrzeug zwingend wieder bei der Station abgeben muss von der es kommt? In den Sixt AGBs steht lediglich drinnen, dass dann eine Gebühr für Einwegmiete fällig wird. Wie genau sich die zusammensetzt ist fragwürdig , da findet sich nichts.
sixt luxury cars hat auf Nachfrage hin natürlich gesagt Vertragsstrafe ca. 500€ wenn ich das so handhaben sollte. Da ich aber weder im Vertrag noch in den AGBS was dazu gefunden habe halte ich das für fragwürdig , weil die entsprechende Station einfach nicht möchte, dass das Fahrzeug an einer anderen Station steht und von dort aus weitervermietet wird.
kennt jemand diese Problematik und kann mir dazu bitte eine fundierte Antwort liefern?
Laufe ich in Gefahr eine Vertragsstrafe zahlen zu müssen bzw. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass für Bonn -> Göttingen eine extrem hohe Einweggebühr fällig wird?
Beste Grüße und vielen Dank