Guten Tag,
erstmal vielen Dank für die ausführlichen Post zum Thema Haftung die wir sehr ernst nehmen.
Ich versuche hier nun mal alle Fragen aufzulösen welche oben aufgeführt wurden:
1: GAP
Im "Santander Modus" war diese Art Versicherung automatisch enthalten. Weder zu noch abwählbar. Im neuen Überlassungsvertrag, haben wir keine
GAP Versicherung enthalten da wir hier keine Notwendigkeit sehen.
Warum ist das so? Eine GAP Versicherung schließt die Lücke zwischen Restwert und Buchwert innerhalb eines Finanzproduktes ausschließlich im Falle eines Totalschadens. Das ist bei Leasingverträgen und Finanzierungen im privaten Bereich mit langen Laufzeiten von Relevanz und auch sinnvoll.
Kommt es bei einem unserer Kunden zu einem Totalschaden entsteht bei uns faktisch kein "GAP-Case" .
Intensiver können wir hier aber nicht darauf eingehen.
Und wenn der sehr unwahrscheinliche Fall eintreten würde, stellen wir dieses GAP dem Kunden nicht in Rechnung stellen.
Bisher ist dieser Fall auch noch nicht eintreten.
2: Felgen
Leider kann selbst ein großer Autovermieter welcher weltweit agiert, die Produktions-Gepflogenheiten der Hersteller aktuell nicht beeinflussen.
Damit meine ich die Wahl ob Alufelge oder Stahlfelge.
Unsere Fahrzeuge sind ja grundsätzlich sehr gut ausgestattet und beinhalten daher auch die Alufelge der jeweiligen Ausstattungslinie.
Hinschwerend kommt hinzu, dass einige Felgen (Glanzgedreht, Pulverbeschichtet, Hochglanz etc. ) von Seiten des Herstellers keine Reparaturbeschreibungen erhalten und damit einen Tausch forcieren. Somit tun sich auch die unabhängigen Gutachter schwer.
Allerdings werden größtenteils nur geringe Minderwerte für Felgenschäden in Rechnung gestellt.
3: Risiken
Es gibt keine konkreten Risiken. Voller Versicherungsschutz. Kein GAP Risiko.
Es bleiben die möglichen Schäden am Ende der Laufzeit. Aber hier wiederholen wir uns gerne:
Unser Geschäft ist das Folgegeschäft und nicht die Schadensregulierung am Ende der Laufzeit. Daher der möglichst maximal transparente Rückgabe- Prozess.
4: Haftungspaket
30€ * 12 Monate = 360€ für einen Haftungsausschluss. bis zu welchem Bereich sollte dieser dann "halten" ?
5: Wertminderung:
Wir berechnen die 10% Wertminderung bis max. 500€ bei großen Kaskoschäden, (ca. ab 3000 Euro) die in der Regel vermeidbar gewesen wären, bei Hagelschäden wo unser Nutzer keinen Einfluss hat oder bei einem Wildschaden wurden und werden diese Positionen nicht berechnet.
Ich hoffe ich konnte etwas Helligkeit ist Dunkel bringen.
Vielen Dank