Unfall mit Jaguar - Suche Rat

  • Hallo Zusammen, ich habe mich gerade angemeldet, da ich eingezwängt größeres Problem habe...


    Es geht um zwei Unfälle mit Mietwagen.

    Bei dem ersten Unfall war ich Nachts gegen drei in Köln auf einer Brücke unterwegs und musste einem vorausfahrenden Fahrzeug ausweichen, welcher plötzlich auf meine Strassenseite gewichen ist. Ich habe reflexartig reagiert und das Steuer nach rechts gezogen und bin gegen den Bordstein gekommen und habe die Felgen, die Karosserie und die Motoraufhängung Beschädigt, sowie der Anlasser hat einen Schaden davon getragen.

    Der Vermieter wollte bis zum 18.12. eine Stellungnahme von mir haben, vor Allem weil ich die Polizei nicht informiert habe. Ich habe aber keinen Anlass dafür gesehen die Ordnungshüter zu rufen, da ich das Fahrzeug vor mir weder identifizieren konnte, noch hat er irgendwelche Anstalten gemacht anzuhalten. Der Schaden war ja auch voll und ganz auf meiner Seite.

    Ich hatte zunächst einen Anwalt beauftragt der mich noch in einer anderen Sache vertritt, allerdings kam bis dato noch keine Reaktion von ihm.

    Ca. eine Woche später (letzten Sonntag, 15.12.) war ich mit einem anderen Mietwagen der gleichen Gesellschaft unterwegs und bin durch Erschöpfung in einen Sekundenschlaf gefallen und habe eine Seitenmauer retuschiert und fast identische Schäden davon getragen wie beim ersten Fahrzeug, nur das es dieses Mal auf der Fahrerseite war und noch ein platter Reifen hinzu kommt.

    Ich habe aus Angst vor möglichen Konsequenzen die Vermieterstation per Mail informiert das ich den Wagen noch nicht zurück geben kann, da es einen Trauerfall in der Familie gegeben hat. Nun stelle ich mehr und mehr fest was für einen Schwachsinn ich da fabriziert habe. Hatte bei dem Unfall aber wirklich Angst davor die Polizei zu rufen, da ich kurz davor noch ein Glas Wein getrunken habe und nicht wusste was es für Konsequenzen haben wird wenn ich mich auffällig verhalten sollte.

    Nun habe ich erbeten den Wagen bis Montag (also gleich) zu behalten, er steht kaputt in der Tiefgarage (eigentlich wegen des platten Reifens auch nicht mehr fahrtüchtig) und in der Zeit wollte ich eine Lösung finden. Nur alles was mir eingefallen ist, würde die Sache noch weiter verschlimmern als sie jetzt sowieso schon aufgrund des "Lügen- Schutzkonstruktes" ist. Meinen Anwalt wollte ich ursprünglich kontaktieren, aber er hat sich ja noch nicht einmal um meinen anderen "Mietwagen- Fall" gekümmert, gehe also auch davon aus das er maßlos überfordert ist.


    Was soll ich nun in der kurzen, restlichen Zeit tun- doch noch den Schaden melden und sagen das es mir gerade erst passiert ist, oder den ADAC rufen damit die den Wagen zur Station oder der Jaguar- Werkstatt bringen?


    Über Tipps wäre ich sehr dankbar!

  • Ich würde Dir empfehlen, den Schaden jetzt nicht noch größer werden zu lassen. Halt Dich an den Mietvertrag.
    Fernab ob der Schaden selbst verursacht ist oder nicht, ist die Polizei zu informieren. In Kombination mit "einem Glas Wein" kannst Du Dir sicher vorstellen, wie das aussieht.
    Ich finde, dass jetzt ein guter Moment wäre, die Fehler einzusehen und sich entsprechend zu verhalten. Die Konsequenzen werden sicher wehtun - das wird aber keine gute Lüge mehr ausbügeln können.

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  • RosaParks

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  • 1. Bei der Wahrheit bleiben (ggü. Vermieter etc.)

    2. Den ersten Unfall beim Rechtsbeistand und den zugehörigen Versicherungen regeln lassen

    3. Den zweiten Unfall trotzdem der Polizei melden und auch hier ggf. die Sache vom Rechtsbeistand und den zugehörigen Versicherungen regeln lassen


    Sei froh das beim "zweiten" keine Personen zu Schaden gekommen sind.

  • Du könntest dich in beiden Fällen selbst strafbar gemacht haben.


    1.) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB

    Auch wenn es hier äußerst unwahrscheinlich ist, dass du noch veranzeigt werden würdest, da der Schaden ausschließlich auf deiner Seite.

    Generell ist es jedoch so, dass man sich auch als Nichtverursacher einer Unfallflucht strafbar machen kann.


    2.) Gefährdung des Straßenverkehrs gem. §315c StGB

    Sekundenschlaf zählt als körperlicher Mangel. Das Glas Wein ist unerheblich, da nicht mehr nachweisbar. Hier fängst du dir ziemlich sicher noch eine Anzeige, wenn das so zur Polizei kommt.


    Hoffe, was der Anwalt für dich machen kann, ansonsten trag es mit Fassung und stell dich aufs zahlen ein.

  • Ich würde das auf keinen Fall mehr der Polizei melden, hat zwei Gründe:


    1. Gegenüber dem Vermieter bringt dir das bei der Schadensabwicklung keine großen Vorteile mehr, weil du den Schaden nicht unverzüglich und vor Ort gemeldet hast, werden die sowieso darauf aus sein, dich voll, also ohne Berücksichtigung der vermutlich gebuchten SB, haftbar zu machen. ich würde auch davon abraten, ggü. der Polizei anzugeben, es wäre gerade erst passiert, die sind nicht blöd.


    2. Wie oben schon ausgeführt, stehen hier mindestens zwei Straftaten im Raum, für beide allein, kann dir die Fahrerlaubnis schon durch das Amtsgericht, und wenn unwahrscheinlicherweise nicht dort, spätestens aber im Verwaltungsverfahren, entzogen werden. Dazu kommt dann noch mindestens eine Geldstrafe und die Kosten des Autovermieters.


    Wobei ich nicht verstehe, wieso man wegen einem Glas Wein Angst davor hat, die Polizei zu rufen, vor allem wenn ein anderer Unfallverursacher ist. War das ein ein Liter Glas, oder bist du unter 21 / Probezeit (wegen dem Jaguar ja eher unwahrscheinlich)?

  • "Was soll ich nun in der kurzen, restlichen Zeit tun"

    sich freuen, dass keine Leute zu schaden kamen und man zudem Weihnachten auf freiem Fuß erleben kann

    und von dieser Freude motiviert das Autofahren erstmal sein lassen, bis eine Selbstreflektion dazu führte, so ein Verhalten zukünftig ausschließen zu können

    Ich wünsche frohe Weihnachten.

  • Wobei ich nicht verstehe, wieso man wegen einem Glas Wein Angst davor hat, die Polizei zu rufen, vor allem wenn ein anderer Unfallverursacher ist. War das ein ein Liter Glas, oder bist du unter 21 / Probezeit (wegen dem Jaguar ja eher unwahrscheinlich)?

    Der Unfall mit dem Glas Wein war ja der ohne Fremdeinwirkung.

    In Verbindung mit dem Unfallgrund Sekundenschlaf/ von der Fahrbahn abkommen kann ich die Angst vor der Polizei schon nachvollziehen. Natürlich hätte er sich trotzdem überwinden müssen, diese zu rufen.

  • Der Unfall mit dem Glas Wein war ja der ohne Fremdeinwirkung.

    In Verbindung mit dem Unfallgrund Sekundenschlaf/ von der Fahrbahn abkommen kann ich die Angst vor der Polizei schon nachvollziehen. Natürlich hätte er sich trotzdem überwinden müssen, diese zu rufen.

    Der war doch nicht ohne Fremdeinwirkung, er musste ja - nach eigener Einlassung - nur deshalb ausweichen, weil sonst eine Frontalkollision mit dem von der Spur abgekommenen PKW stattgefunden hätte.


    Außerdem wäre die Polizei mit Sicherheit trotzdem an einem Alkoholtest interessiert gewesen, wenn man es gerochen hätte, wovon eigentlich immer auszugehen ist.


    Und betreffend den zweiten Unfall, hat Cram natürlich völlig Recht, einfach sagen; man ist von der Spur abgekommen, Schlaf können sie dir ja im Gegensatz zu Alkohol und BtM schlecht nachweisen. ;)

  • [...], nur das es dieses Mal auf der Fahrerseite war und noch ein platter Reifen hinzu kommt.[...]

    [...] er steht kaputt in der Tiefgarage (eigentlich wegen des platten Reifens auch nicht mehr fahrtüchtig) [...]

    Wie ist denn der Wagen mit plattem Reifen in die TG gekommen?

  • Maximilian123


    Da musst du nochmal richtig lesen. Das Glas Wein wurde vor dem zweiten Unfall konsumiert, wo er ohne Fremdeinwirkung von der Straße abgekommen ist.


    Bei dem ersten Unfall mit der drohenden Frontalkollision gab es keinen vorherigen Alkoholgenuss, weswegen man sich Sorgen hätte machen müssen.


    Aber lass uns daran nicht aufhalten;)

  • RosaParks

    Hat das Thema geschlossen