Schaden Sixt Iveco Daily

  • Hallo ich bin neu hier und suche Hilfe. Ich habe gestern einen Iveco Daily bei Sixt mit VK ohne SB ausgeliehen, dummerweise habe ich die Höhe des Autos total unterschätzt und bin relativ hart an einen Balkon gestoßen. Große Delle und Riß, den wir provisorisch mit Klebeband flicken konnten (wurde von der Sixt Hotline so vorgeschlagen) im Dach und Dachrinne am Haus kaputt (bzw eingedrückt). Habe das Ganze Sixt gemeldet, die Polizei gerufen und habe nun eine Schadenmeldung von Sixt zum ausfüllen bekommen.

    Nun habe ich VK ohne SB will mich aber in der Schilderung des Schadens nicht um Kopf und Kragen reden. Daher meine Frage an Euch, gibt es eine Art Standardtext, bzw. was darf ich nicht schreiben? Im Polizeibericht steht UB01 ließ die Sorgfaltspflicht außer acht und Stieß gegen die Regenrinne des Hause es entstand Sachschaden.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Du solltest wahrheitsgemäß Auskunft zum Schadenhergang geben. Wichtig ist nur, dass der Fahrer eingetragen und fahrtauglich wie -tüchtig war und der Schaden dort entstanden ist, wo du auch hast fahren dürfen.
    Eine wahrheitsgemäße Auskunft ist alleine deshalb schon wichtig, da vermutlich Ansprüche des Hauseigentümers geltend gemacht werden und diese ordentlich beziffert werden müssen.
    Beschreibe sachlich und ohne Wertung („beim Rückwärtsfahren mit Dachkante die Regenrinne touchiert“ ist besser als „Es war so dunkel und regnerisch, da hab ich mich im ganzen Stress total verschätzt und bin volle Lotte gegen die Dachrinne gedonnert“).


    Berechtigter Hinweis von scdhn, dazu auf jeden Fall die vereinbarte Police prüfen.

  • Vielen Dank für die Infos, habe mich dazu entschlossen Freitag erst mal mit einem Anwalt zu sprechen, nicht das ich jetzt in die Schadensdarstellung irgendetwas reinschreibe, was mir hinterher auf die Füße fällt. Habe heute noch mal Fotos gemacht, keine Schilder wegen Höhenbegrenzung etc.

    Außerdem habe ich mit einem der Eigentümer des Hauses, der zufällig draußen war gesprochen, der meinte dass das an der Stelle schon öfter passiert sein, sogar ein Postwagen ist da schon gegen gefahren.

    Bin mal gespannt was der Anwalt sagt.

  • Da ging es vermutlich wohl eher um den Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung (229 StGB).


    Sachbeschädigung (303 StGB) ist ein reines Vorsatzdelikt und kann nicht fahrlässig verwirklicht werden.

  • Keine Ahnung. Ich erinnere mich nur an den Vorwurf des Außerachtlassens der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt. Fand ich damals schon geiles Beamtendeutsch und musste es googeln. Paragraf 229 wird erst relevant, wenn Personenschaden auftritt.

    Und damit genug Kaffeesatzdeuterei eines Amateurs.

  • Das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bedeutet schlicht, dass fahrlässiges Handeln vorliegt. Das alleine ist allerdings nicht strafbar, es braucht vielmehr noch einen Straftatbestand mit entsprechender Tathandlung und -erfolg, also bspw. 229 StGB oder 315c StGB.