Sixt Share Unfall / Lackschaden. Mit wie hohe Kosten muss ich rechnen?

  • Moin moin,


    ich bin gestern beim Rückwärts ausparken mit ein Sixt Share gegen eine geparktes Auto gefahren. Ich war ziemlich eng eingeparkt (nur ein paar cm zwischen mir und das Fahrzeug rechts neben mir) weshalb ich mich zu sehr auf den rechter spiegel konzentriert habe damit ich das andere Auto nicht anstreife, und bin dann mit ein Auto welches hinter mir stand zusammengestossen. Hatte ich leider übersehen und falsch eingeschätzt.


    Polizei, Sixt, usw allen umgehend informiert, und die haben das Auto aus erstmal aus die App geblockt (welches glaube ich €65 kostet). Dahinzu kommt nochmal 10% von der Schadenwert als Servicegebuhr.


    Meine frage ist, mit wieviel muss ich im etwas rechnen für den Lackschaden (Bilder anbei). Wäre dieses eher so €300-400, oder muss ich eher mit meine ganze SB von €950 zzgl. die extra kosten rechnen? Vieleicht hat jemanden schon mal etwas ähnliches erlebt und Erfahrung damit?


    Ohne Blitz ist es nur halb so wild, mit sieht das ausmas deutlich großer aus.


    Fahrzeug ist ein VW Passat


    Vielen lieben Dank und beste grüße

  • Rechne mal mit der ganzen SB. So ein ganzes Teil auszubauen, neu einzubauen, zu lackieren und die Arbeitsstunden werden die SB locker erreichen. Oft kriegst du das ja schon mit einem kleinen Kratzer in der Felge hin.

  • wie das gerechtfertigt ist weiss ich auch nicht, aber wenn ich mit das Auto losfahre akzeptiere ich leider auch die AGB und deren Kosten


    https://www.sixt.de/share/tarife/


    Bearbeitung Fahrzeugschäden: 10% Netto Schadensbetrag, max €50.


    Serviceanfahrt Fahrzeug wegen Kundenverschulden (z.B. bei Falschparken): €65


    Hoffe das es nicht die ganze €950 SB wird. Mit die obengenannten Kosten bin ich bei €1065

  • Ich würde einen Anwalt einschalten.

    Vielleicht erst einmal die Forderung abwarten, zum Anwalt kann man immer noch gehen.


    Wenn allerdings keine RSV besteht würde ich die Frage der Sinnhaftigkeit stellen. Die Verursacher Frage ist eindeutig geklärt, da dürfte es wenig/keinen Verhandlungslungsspielraum geben, die SB dürfte also - in welcher Höhe auch immer - fällig sein. Selbst wenn die Servicegebühren (in Summe max. 115€) anfechtbar wären, dürfte der Studenlohn des Anwalts bereits höher liegen. Insofern würde ich mir den Gang - sofern keine (Familien/etc-) RSV besteht - gut überlegen.


    Falls eine ADAC Mitgliedschaft bestehen sollte, kann sonst eine kostenlose Erstberatung sonst auch dort erfolgen. Aber auch da gilt aus meiner Sicht - abwarten, bis die Rechnung vorliegt und dann, anhand der konkreten Forderung überprüfen lassen, wie "wasserfest" die Rechnung aus Rostock ist. Vorher wäre das aus meiner Sicht eine verschwendete kostenlose Erstberatung.

  • Bist dir sicher, dass dies auch bei einem Unfall die 65€ für ein Servicefahrt verlangt werden?

    Nachdem es bereits eine andere Gebühr gibt, die in ähnlicher höhe ist, würde ich aktuell zumindest nicht davon ausgehen.

    Weshalb das in Rechnung gestellt wird, ist vmtl. die Schadensaufnahme durch einen Mitarbeiter, welcher auch erst zum Fahrzeug muss.

  • Also abgerechnet worden ist noch nichts, da der Vorfall erst gestern war. Ich wollte der Schadenhotline heute fragen womit ich so rechnen darf. Unter anderem ob die €65 anfällt oder nicht, aber die sind erst ab Montag wieder besetzt. Da ich der Schaden tatsächlich verursacht habe und auch dazu stehe kommt ein Anwalt auch nicht in Frage.

  • Am billigsten wäre vermutlich gekommen, damit selbst in eine Smart-repair Werkstatt zu fahren. Darf man das?? Müsste natürlich die zwei Tage mieten....

  • Also abgerechnet worden ist noch nichts, da der Vorfall erst gestern war. Ich wollte der Schadenhotline heute fragen womit ich so rechnen darf. Unter anderem ob die €65 anfällt oder nicht, aber die sind erst ab Montag wieder besetzt. Da ich der Schaden tatsächlich verursacht habe und auch dazu stehe kommt ein Anwalt auch nicht in Frage.

    Warte die Forderung doch erstmal ab. Bis die kommt, können Wochen bis Monate vergehen.

  • Allein wegen der Gebühr die Prozentbasiert ist und nicht fix. Ich behaupte das es keinen Unterschied macht einen Versicherungsfall abzuwickeln für egal welche Größe des Unfalls/Schaden.


    Der Schaden sieht fast nur oberflächlich aus und sollte kostengünstig repariert werden können.

    du weißt nicht mal, ob überhaupt etwas in Rechnung gestellt wird und schreist schon nach nem Anwalt.

  • aus Hamburg ja, aber kein Haspa Kunde.


    Ich bezahle Sixt Share über meine Miles & More Kreditkarte Gold (Vollkasko bei Mietwagen mit €200 SB) aber die greift nicht bei Car Sharing angebote. Nur wenn ein Mietvertrag zu Stande kommt.


    Dieses gibt es na klar auch bei Car Sharing, aber es muss wie bei ein Mietwagen sein (Über und Rückgabe, ausführlicher Vertrag und und), und nicht irgendwo im Hintergrund laufen wo das einzige Dokument eine Minuten Abrechnung ist. Kann ich natürlich versuchen einzureichen, aber die Chancen sind sehr klein, da die AGBs Car Sharing explizit nicht decken.


    Drucke immer noch die daumen das die Kosten nicht zu hoch werden

  • so, das Auto ist wieder freigegeben und Sixt hat der Schaden (11) als "Crash" gekennzeichnet. Klingt ein bisschen hart für ein paar Kratzer, nun heisst es die rechnung abwarten


    Ein Schaden am Stoßstange (4) gab es anscheinend schon. Wie lauft sowas ab wenn es bereits mehrere schaden im gleichen bereich gibt, und die am ende mit repariert werden?


    Schaden werden ja auch erst bei der ausflottung repariert schätze ich mal, wenn die Fahrzeuge für der verkauf wieder fit gemacht werden. Basieren die Kosten sich dann eher auf Schätzungen, und nicht der reale Kostpreis?