Identifizierungspflicht gegen Hass im Netz geplant.

  • So verkehrt finde ich das ganze nun auch wieder nicht. Warum sollte man sich nicht bei Foren, in denen man einen Austausch an Informationen haben möchte, sich persönlich identifizieren?! Wer anonym bleiben will, der soll dann eben nicht posten dürfen. Ist doch vollkommen ok.

    JaJa, alles nur zum Schutz der feinsten Gemüter, die nicht ohne ihr securityblanket ins Netz geschweige ausm Haus gehen können und sicherlich kein Versuch, eine Internetdiktatur umzusetzen.

    Versprochen:S

  • So verkehrt finde ich das ganze nun auch wieder nicht. Warum sollte man sich nicht bei Foren, in denen man einen Austausch an Informationen haben möchte, sich persönlich identifizieren?! Wer anonym bleiben will, der soll dann eben nicht posten dürfen. Ist doch vollkommen ok.

    "Der Benutzer hat den Zugriff auf sein vollständiges Profil eingeschränkt."


    HAHAHAHAHAH

    hoffentlich trollst du:D

  • Uberto Hauptsächlich geht es darum, dass nicht jedes Forum auf dem ich was veröffentliche meine persönlichen Daten etwas angehen. Darüberhinaus stellt das auch ein Sicherheitsrisiko dar. Stell dir vor ein Forum wird gehackt, und plötzlich weiß jemand deinen Namen, deine Ausweisnummer, Geburtsdatum und deine Anschrift. Stichwort Identitätsdiebstahl.


    Hoffentlich setzt sich so ein Käse nicht durch.

  • Break Natürlich ist das Thema Datenschutz extrem wichtig bei einer solchen Aktion. Das steht für mich außer Frage. Vor Hackangriffen sind aber auch große Firmen nicht gänzlich gesichert, wie man ja immer wieder feststellen muss. Ich bin grundsätzlich aber dafür, dass die User hinter den Nicknamen durch die Forenbetreiber einwandfrei identifizierbar sind und bei Verstößen eines Users auch verfügbar für Behörden sind bei Ermittlungen.


    matchedup Ich will dir nicht meine Daten so offen preisgeben. Mir geht es wie hier oben erwähnt darum, dass der Forenbetreiber einwandfrei identifizieren kann wer sich hinter den Nicknamen versteckt.

    Einmal editiert, zuletzt von Uberto ()

  • Break Natürlich ist das Thema Datenschutz extrem wichtig bei einer solchen Aktion. Das steht für mich außer Frage. Vor Hackangriffen sind aber auch große Firmen nicht gänzlich gesichert, wie man ja immer wieder feststellen muss. Ich bin grundsätzlich aber dafür, dass die User hinter den Nicknamen durch die Forenbetreiber einwandfrei identifizierbar sind und bei Verstößen eines Users auch verfügbar für Behörden sind bei Ermittlungen.


    matchedup Ich will dir nicht meine Daten so offen preisgeben. Mir geht es wie hier oben erwähnt darum, dass der Forenbetreiber einwandfrei identifizieren kann wer sich hinter den Nicknamen versteckt.



    Du hast Recht, dass viele im Internet anders auftreten, als sie dies im echten Leben tun würden und dies mit Sicherheit auch zu einem, teilweise recht despektierlichen Umgangston führt, da keine persönlichen/physischen Folgen zu befürchten sind.


    Im Gegenzug nimmt man Unhöflichkeiten im Netz aber auch weniger als direkten Angriff war und selbst wenn, schaltet man einfach sein Gerät aus und ärgert sich lieber über Politik oder Steuern.



    Kinder sollten von ihren Eltern auch im digitalen Raum betreut werden, das gehört zur Aufsichtspflicht.

    Als ich noch jünger war gab es zb Webseiten und Foren, die sich speziell an Minderjährige richteten und auch dementsprechend stark moderiert wurden um einen "sicheren" Raum zu gewährleisten.



    Schon heute gibt es eine klare Definition strafrechtlich relevanter Vergehen, wie zb. Drohung, Aufruf zu Straftaten, Volksverhetzung etc. welche zur Löschung des Beitrages und Anzeige des Erstellers anhand der IP führen.


    Eine Ermittlung dieser lässt sich natürlich durch VPNs und dergleichen vermeiden, aber genauso kann das Identifikationsverfahren über Ausweis und Webcam mit relativ geringem Aufwand umgangen werden.


    Davon abgesehen sind auch Drohungen etc. im Netz meiner Meinung und Erfahrung nach in ihrer Ernsthaftigkeit/Schwere anders zu Beurteilen als im real life.


    Falschinformation wird man dadurch auch nicht in den Griff bekommen, es sei denn man passt das Gesetz an und gibt dem Staat ein Informationsmonopol.

    Einfacher und sinnvoller ist es allerdings, falsche Aussagen mit Angabe von Quellen zu widerlegen, sobald sie einem begegnen.


    Gruß

  • Ebenfalls gilt der in § 3a definierte Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenvermeidung: So sollen sich alle Datenverarbeitungssysteme an dem Ziel ausrichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu verwenden und insbesondere von den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch zu machen.

    Es ist wie mit der Vorratsdatenspeicherung, es wird solange gebohrt bis es irgendwie passt und durchgewunken.

  • Hier der Gesetzentwurf: 70-20.pdf


    NetzDG (aktuelle Fassung): https://www.gesetze-im-internet.de/netzdg/BJNR335210017.html


    Interessant:


    • Das NetzDG soll auf Spieleplattformen ausgeweitet werden.
    • Die Identifizierungspflicht ist näher spezifiziert und das Verfahren dazu an das Geldwäschegesetz sowie Telekommunikationsgesetz angelehnt. Ausnahmen für kleine Plattformen sind, soweit ich das sehe, nicht vorgesehen.
    • Das Gesetz soll 1 Jahr nach Verkündung in Kraft treten.
    • Für bereits registrierte Benutzer gilt die Identifikationspflicht 2 Jahre nach Inkrafttreten.
  • Zitat

    Ausschüsse beraten Ende Februar

    Der Entschließungsantrag wurde am 14. Februar 2020 im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in den Rechts-, Europa-, Innen-, Kultur- und Wirtschaftsausschuss überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Antrag erneut auf die Plenartagesordnung - dann zur Frage, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.


    https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=20-985-60



    Edit:


    Zitat

    Ausschüsse beraten Ende Februar

    Der Gesetzesantrag wurde am 14. Februar 2020 im Bundesrat vorgestellt und in Rechts-, Innen- und Wirtschaftsausschuss überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen und eine Empfehlung für das Plenum erarbeitet haben, kommt die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung - dann zur Frage, ob der Bundesrat den Entwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

    https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=20-985-58

  • Also auch für Anbieter im Ausland, sofern diese in Ihren "Marktort" auch in Deutschland haben... Super. Kann man nur hoffen, dass das abgelehnt wird.

    Das kann, wenn man so etwas einführt, aber auch nicht anders funktionieren. Ich glaube auch nicht, dass das abgelehnt wird. Vielleicht noch etwas abgemildert aber selbst da wäre ich mir nicht sicher.

  • sofern es nur genug User aus Deutschland hat

    Nach derzeitigem Stand sehe ich nicht mal eine Einschränkung bei der Zahl der User. Im Netz habe ich zwar an verschiedenen Stellen gelesen, dass soziale Netzwerke und Spieleplattformanbieter mit weniger als 2 Millionen registrierten Usern ausgenommen sein sollen und das stimmt auch für die Berichtspflicht und den Umgang mit den Beschwerden aber nicht für die Identifizierungspflicht. Die fügen einen neuen Paragrafen ein und der steht nicht bei den Ausnahmen dabei. Wer Lust hat kann sich ja mal den Entwurf ansehen. Vielleicht sehe ich das ja auch falsch.