Mietvertrag in Polizeikontrolle

  • Hallo,


    ich hatte heute Nacht mal wieder das Vergnügen, in der Grenzregion eine Kontrolle der Bundespolizei zu erhalten. Von drei Wagen mit quietschenden Reifen eingekesselt - die haben wohl gedacht, der Münchener X5 sei der Fang des Monats (haben mich auch schön mit „Servus“ begrüßt, und das in NRW :D).


    Das war jetzt eine von mehreren Kontrollen, bei denen die Polizisten gerne meinen Mietvertrag gesehen hätten. Ich habe dazu nichts im Forum gefunden, ich stelle mich dann immer auf den Standpunkt „das ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen meiner Firma und der Firma Sixt, die Sie nichts anzugehen hat“. Das hat immer funktioniert, heute hieß es dann „wenn Sie den nicht freiwillig zeigen, durchsuchen wir Sie und das Auto solange, bis wir ihn finden“. Angeblich um zu prüfen, ob ich zum Fahren berechtigt und das Fahrzeug nicht gestohlen sei.


    Ich habe den Mietvertrag dann freiwillig rausgerückt. Hat das jemand schon mal erlebt?

    Wenn das Fahrzeug nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist, sollte die das meiner Meinung nach nichts angehen... Ab sofort folgt bei mir „habe ich nicht dabei“ :S

  • Auf dem Mietvertrag steht nichts, was nicht auch auf deinem Führerschein und deinem Personalausweis steht. Wo ist denn das Problem, den Mietvertrag zu zeigen?


    Edit:
    Der Schweizer Zoll hat mich mal ein paar Kilometer hinter der Grenze gefilzt, die haben sich aber in keiner Weise für den Mietvertrag interessiert, sondern nur für den Fahrzeugschein und etwaige, zu verzollende Güter im Kofferraum.

    Einmal editiert, zuletzt von J.S. ()

  • Sicher das es die BPoL und nicht (auch) der Zoll waren? Der Zoll darf gemäß § 10 Abs. 1 Zollverwaltungsgesetz im grenznahen Bereich (30 Kilometer nach der Grenze), jederzeit Durchsuchungen von Fahrzeugen und Personen vornehmen - Anlasslos.


    Beamte des Polizeivollzugsdienstes dürfen Fahrzeuge jedoch nur bei Einverständnis des Führers, einem Beschluss des Ermittlungsrichters oder der polizeilichen Anordnung aufgrund von Gefahr im Verzug durchsuchen. Wird letzteres angeordnet, kann und sollte das anschließend umgehend verwaltungsrechtlich angegriffen werden, die Anordnungen werden meist mindestens hälftig für unwirksam erklärt, weil irgendein Wild-West Cop meint, den Richtervorbehalt aushebeln zu können.


    Die Durchsuchung eines Fahrzeuges zum Zwecke der Auffindung eines Mietvertrages wäre wohl in jedem Fall unzulässig, da der Mietvertrag nicht zu den Dokumenten gehört, die ein Fahrzeughalter mit sich führen muss, und erst Recht ist der Mietvertrag kein Gegenstand der strafrechtlich in irgendeiner Art und Weise relevant wäre, oder die Polizei etwas anzugehen hat, sofern das Fahrzeug nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist. Fahrzeugschein reicht, wenn die dann meinen, es wäre gestohlen, können sie ja bei SIXT anrufen, oder es in INPOL prüfen.


    Wegen der Androhung der rechtswidrigen Durchsuchung, solltest du den MV nicht freiwillig herausgeben, würde ich Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde empfehlen, bringt aber immer nur was, wenn du das ganze „versehentlich“ aufgezeichnet hast, ansonsten kann man es auch gleich lassen, polizeiliche Aussagen werden untereinander defacto immer abgesprochen, und es steht im Bericht mit Sicherheit entweder gar nicht, oder komplett anders.?

  • Soll die Polizei doch bei Sixt anrufen, wenn sie glaubt, einen Dieb gefasst zu haben. Wüsste nicht, was sie der Vertrag angeht, hier gilt ja meines Wissens noch die Unschuldsvermutung. Insbesondere wenn man mit dem Schlüssel samt Sixt Etikett unterwegs ist (untypisch -nicht unmöglich- für Autodiebe).
    Vor allem die Erpressung Mietvertrag oder Durchsuchung. Bei mir könnten sie das ruhig machen, habe den Vertrag nie ausgedruckt :D

    Kenne aus erster Hand auch Schaudergeschichten, wie sich die Polizei verhält wird immer dreister. Es gibt halt Gesetze und ich kann nicht jedem Autofahrer ohne gegebnen Verdacht eine Durchsuchung androhen / durchführen (oder sind die Gesetze mittlerweile so weit?)

  • Und die Bundespolizei (ehem. Bundesgrenzschutz) darf im Grenznahen Gebiet nicht kontrollieren? :D Google mal „Schleierfahndung“.


    Ich habe den Mietvertrag nie dabei und sehe auch keinen Grund den vorzuzeigen. Übers Kennzeichen kann ja ermittelt werden, ob ein Kfz als gestohlen gemeldet wurde.

  • Auf dem Mietvertrag steht nichts, was nicht auch auf deinem Führerschein und deinem Personalausweis steht. Wo ist denn das Problem, den Mietvertrag zu zeigen?

    Du bist dir ganz sicher, dass alles, was im Mietvertrag steht, auch auf Perso und FS steht?


    R99, klassische Einschuechterungsaktion der Polizei. Bis auf deine Personalien musst du erstmal gar nichts an die Polizei weitergeben, schon gar keine Mietvertraege.


    Die duerfen auch nicht einfach das Auto durchsuchen, wenn es keine zeitkritischen Gruende gibt (das Fahren in Grenznaehe gehoert nicht dazu). Vom ganzen Alkoholtestthema will ich gar nicht starten ...


    Im Zweifel nach der Herausgabe der Personalien einen auf "Ich moechte mich dazu nicht aeussern" als Antwort auf alles machen. Auf Drohungen von Durchsuchungen und co. einfach sagen "Ich stimme einer Durchsuchung ausdruecklich NICHT zu, werde allerdings keine Gegenwehr leisten" (der letzte Teil kann entscheidend sein).


    Warum nicht einfach kooperieren, wenn man nichts zu verbergen hat? Weil man es nicht muss.

    Klar, ich zieh auch nicht jedes Mal die "Ohne Anwalt sag ich nichts"-Nummer ab und kooperiere auch ueberwiegend, wenn die Polizisten cool sind. Aber wer mal in einem Kaff wohnt und dort staendig(!) angehalten wird, weil A) das Kennzeichen ortsfremd ist, B) die Polizei sonst nicht viel zutun hat und C) sie auch noch Aufschreibquoten erfuellen wollen, kennt die Gruende, warum man auch mal keinen Bock auf sowas hat.


    Und wenn die Polizei einen auf "Wir durchsuchen ihr Auto bis wir das finden" machen, dann go for it.

  • Und die Bundespolizei (ehem. Bundesgrenzschutz) darf im Grenznahen Gebiet nicht kontrollieren? :D Google mal „Schleierfahndung“.


    Ich habe den Mietvertrag nie dabei und sehe auch keinen Grund den vorzuzeigen. Übers Kennzeichen kann ja ermittelt werden, ob ein Kfz als gestohlen gemeldet wurde.

    Das Wort „Kontrolle“ habe ich durch „Durchsuchung“ ausgetauscht, sollte aber anhand des folgenden Satzes klar sein, dass das nur den Unterschied behandelt hat.


    Dafür braucht man auch nicht Schleierfahndung zu googeln, § 36 Abs. 5 StVO reicht bei Fahrzeugen - wie hier- voll aus.

  • Auf dem Mietvertrag steht nichts, was nicht auch auf deinem Führerschein und deinem Personalausweis steht. Wo ist denn das Problem, den Mietvertrag zu zeigen?

    Nun ja:

    • Kundennummer/Mietvertragsnummer Sixt
    • Abholstation/Rückgabestation
    • Vertragliche Details (Rate, Preise, Inklusivkilometer, Selbstbeteiligung, ...)
    • Zahlungsdaten

    Nichts, was zu verheimlichen wäre, aber dennoch meiner Meinung nach nichts, was die werten Herren angeht.


    Teilweise stehen als "Mieter 2" jedoch Kunden von uns drinnen (Firmenrate), auch solche, die wir nicht öffentlich nennen dürfen.


    Kontrolle fand tatsächlich durch die Bundespolizei statt, die dürfen soweit ich weiß fast alles. Ich habe mich schon bremsen müssen, was zu sagen, als die bei meiner Beifahrerin ungefragt von außen die Tür geöffnet haben. Danach haben sie noch einen Blick in den Kofferraum geworfen, rumgewühlt und die Klappe hochgehoben.


    Und wenn die Polizei einen auf "Wir durchsuchen ihr Auto bis wir das finden" machen, dann go for it.

    Die hätten den sowieso nicht gefunden, da ich ihn schlussendlich in digitaler Version auf dem Handy gezeigt habe (Handy blieb selbstverständlich in meiner Hand). Da wäre ich dabei gewesen, die hätten den von mir aus auch auseinanderbauen können, hätte sich Sixt mit denen rumschlagen können. Problem war die angekündigte Durchsuchung meiner Person, hätte ich keine Lust drauf gehabt. Und wie gesagt, soweit ich weiß, darf die BPol das. Ich wohne in einem Kaff, das direkt an der niederländischen Grenze liegt.


    EDIT:

    Willst du den Mietpreis vor der Polizei geheimhalten?

    Gegenfrage: Geht der die was an? Habe ich grundsätzlich kein Problem mit, aber man muss doch nicht überall die Nase in fremder Leute Angelegenheiten reinstecken...

    Einmal editiert, zuletzt von R99 ()

  • Ich hatte sowas mit dem Zoll, als ich mit dem X5M50D aus einer Ecke Kiels gekommen bin, die für Drogenkriminalität/Begleiterscheinungen bekannt ist, aber in der es auch einen ganz normalen Gewerbepark gibt. (Gaarden - ich empfehle "Youth Wars" zu googlen ?)


    Während ich das Vorzeigen der Dokumente zur Person (Perso und Führerschein, wieso eigentlich letzterer beim Zoll?) und Fahrzeug ("Ist das ein Leihwagen?" 'Ja.' "Ah.") unproblematisch fand, hätte mich interessiert, warum sie interessiert, von wo nach wo ich fahre. Aber meine "Keine dummen Sprüche bei Polizeikontrollen"-Regel sorgte dafür, dass sie wissen, wo ich hin wollte und vage, von wo ich kam.


    Dann wollten sie in meinen Kofferraum gucken, den ich remote öffnete und bis ich hinten am Auto angekommen war, war ihre Kontrolle abgeschlossen und ich erhielt alle Papiere zurück.


    Es gab keine Abfragen meiner Daten via Funk oder ähnliches, vermutlich sah ich nicht genug nach Dealer aus und wirkte zu belustigt, um sich für den Inhalt der beiden Taschen oder den des Ladebodens zu interessieren. Zwektschnellste Kontrolle ever nach einer, bei der meiner Kollegin und mir die Dienstausweise um den Hals hingen und ich auf die Frage "Ist außer Ihnen jemand im Auto?" mit:120:antwortete.

  • Was hier wieder für Vorschläge gegeben werden. Manche Leute müssen hier echt viel Zeit haben, dass man sich lieber auf unkooperativ stellt und eine halbe Stunde mit den Beamten diskutiert, als kurz den Mietvertrag vorzuzeigen und weiterzufahren.


    Als ob es irgendwen interessiert welche Voucher, Raten, und Preise auf dem Mietvertrag stehen.

  • Was hier wieder für Vorschläge gegeben werden. Manche Leute müssen hier echt viel Zeit haben, dass man sich lieber auf unkooperativ stellt und eine halbe Stunde mit den Beamten diskutiert, als kurz den Mietvertrag vorzuzeigen und weiterzufahren.


    Als ob es irgendwen interessiert welche Voucher, Raten, und Preise auf dem Mietvertrag stehen.

    Das hat nichts mit ‚unkooperativ“ zu tun, so funktioniert ein Rechtsstaat.


    Gesetze gelten für alle, und gerade von Beamten des Polizeivollzugsdienstes, welchen anteilig die Kontrolle über die Einhaltung obliegt, muss eine besondere Gesetzestreue erwartet werden dürfen, wenn diese aber Betroffene, wie hier, mit der Androhung von rechtswidrigen Durchsuchungen zur Herausgabe von Interna nötigen wollen, ist das völlig inakzeptabel.


    Natürlich muss man im Einzelfall abwägen, muss man beispielsweise schnell weiter, oder wirkt der Beamte wie ein typischer Donkey Kong aka Widerstandsbeamter, kann man auch nachgeben, wenn man nichts zu verbergen hat, aber genau das darf bei Verkehrskontrollen nicht die Regel werden. Der Gesetzgeber hat die Grenzen sehr klar nominiert, was erlaubt ist, und was der Genehmigung des Richters vorbehalten bleibt, wie sind ja hier nicht im wilden Westen.

  • Das Geschwafel will ich von dir msl beim Zoll erleben. Da ist dein Volvo fix auf der Hebebühne etc

    Irgendwie Sehschwierigkeiten? Dachte den Schweizern wäre die Gesundheit ihrer Fahrer ähh Lenker so wichtig. Ich schrieb doch bereits im ersten Satz, der Zoll wäre dazu befugt das Fahrzeug komplett zu durchsuchen. Mir geht es lediglich um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, da ich nichts zu verbergen habe, und mich stets an die Gesetze halten, wäre die Hebebühne entbehrlich.



    Und Ich hätte ihn gerne mal in ner Kontrolle ;)

    Auch wenn ich die Vorstellung überaus amüsant finde, bin ich doch froh, nicht in deinem Bundesland zu fahren, stehe nicht so auf PVB‘s, die sich selbst in Uniform besonders geil vorkommen, die beschmutzen den Rest des korrekt arbeitenden Polizeiapparats ungebührlich stark. ;)

  • Bei der Polizei wird er vielleicht Erfolg haben, weil man ihn sich nicht lange anhören kann. Doch beim Zoll sieht man da alt aus. Die drehen dir alles auf links, wenn du denen blöd kommst. Oder eben wie ich mit denen täglich arbeitest. Stört mich nicht, hab ich schon alles durch. Die sind nämlich recht schnell angepisst, auch wenn sie merken, dass man sie zurecht korrigiert. Sind nicht alle so, aber viele verlängern die Kontrolle dann eben. Auto, Gepäck, Wischtests. Ob du Zeit hast, ist egal. Die haben sie.

  • Irgendwie Sehschwierigkeiten? Dachte den Schweizern wäre die Gesundheit ihrer Fahrer ähh Lenker so wichtig. Ich schrieb doch bereits im ersten Satz, der Zoll wäre dazu befugt das Fahrzeug komplett zu durchsuchen.



    Auch wenn ich die Vorstellung überaus amüsant finde, bin ich doch froh, nicht in deinem Bundesland zu fahren, stehe nicht so auf PVB‘s, die ähh sich selbst in Uniform besonders geil vorkommen, die beschmutzen den Rest des korrekt arbeitenden Polizeiapparats ungebührlich stark. ;)

    Schon stark wie gut du mich offenbar kennst, dass du weißt wie ich arbeite.


    Sorry, aber dieser Absatz ist ne absolute Frechheit, auf das Niveau begebe ich mich nicht.

  • Bei der Polizei wird er vielleicht Erfolg haben, weil man ihn sich nicht lange anhören kann. Doch beim Zoll sieht man da alt aus. Die drehen dir alles auf links, wenn du denen blöd kommst. Oder eben wie ich mit denen täglich arbeitest. Stört mich nicht, hab ich schon alles durch. Die sind nämlich recht schnell angepisst, auch wenn sie merken, dass man sie zurecht korrigiert. Sind nicht alle so, aber viele verlängern die Kontrolle dann eben. Auto, Gepäck, Wischtests. Ob du Zeit hast, ist egal. Die haben sie.

    Muss ich das ganze nochmal schreiben? Ich habe doch bereits die Befugnisse des Zolls vollumfänglich anerkannt.


    Schon stark wie gut du mich offenbar kennst, dass du weißt wie ich arbeite.


    Sorry, aber dieser Absatz ist ne absolute Frechheit, auf das Niveau begebe ich mich nicht.

    Ich habe nicht damit begonnen. Wenn du es angemessen findest, in einem öffentlichen Forum als Polizeibeamter zu posten, du hättest ein Mitglied gerne mal in ner 36er Kontrolle (wohl kaum um ihn nett zu grüßen), musst du dich über eine entsprechende Replikation nicht wundern.


    Edit:

    Ob die Hebebühne entbehrlich ist, entscheidet nicht der Fahrer. :-)

    Glaube wir haben etwas aneinander vorbeigesprochen. Der Fahrer entscheidet nämlich etwas viel besseres: Nämlich ob er in die Schweiz einreist, oder nicht. :)

  • Maximilian123


    Auch interessant, was du immer in alles hineininterpretierst und es auf eine persönliche Stufe bringst. Immerhin hast du dich schlau gemacht, wo die Rechtsgrundlage "in meinem" Bundesland für eine solche Kontrolle zu finden ist.


    Ich wollte damit nichts anderes zum Ausdruck bringen, dass ich solche Kontrollen kenne und "liebe", in denen das Gegenüber meinen Job meint besser zu kennen als Ich. Das geht dann meistens eine Weile hin- und her und je länger es dauert, desto weniger Substanz kommt (ähnlich wie bei dir, um mich ein bischen in Richtung deiner Ebene zu begeben).

    Das ganze "schaffe" ich verbal zu lösen, vom "Widerstandsbeamten" bin ich weit entfernt, wenn man meine Quote von einem alle 5 Jahre nimmt.