Schaden Sixt Mietwagen

  • Liebe Forumgemeinde,

    habe Ende Januar ein Auto bei Sixt gemietet, verlief alles reibungslos, habe Rechnung erhalten und Kaution kam auch zurück. Nun bekam ich einen Monat später eine E-Mail von Sixt in welcher es um einen von mir (angeblich) verursachten Schaden geht. Ihr angehängt war ein TÜV- Gutachten: Kratzer am Kühlergrill, Motorhaube vorn Kratzer und Dellen... Reparaturkosten 2600€, welche ich nun bezahlen soll.

    Habe darauf geantwortet das ich den Schaden nicht verursacht habe und die Bilder+ Schadensprotokoll der Niederlassung haben möchte. Als Antwort kamen Bilder (Auto stand nicht an der Stelle wo ich es abgestellt habe) wo kein Datum bzw. Uhrzeit hinterlegt sind. Ein Protokoll gab's nicht.

    Ich bin mir sicher das der Schaden schon vorher bestand, habe den Vertrag nur überflogen und da stand 'Kennzeichen vorn verbogen' 'Kratzer Stoßfänger vorn rechts'.. dachte das wird schon passen was da aufgelistet ist. Leider war es nicht so.

    Ich weiß das es dumm von mir war das Auto nicht genau anzuschauen bzw. eine Versicherung abzuschließen.


    Nun meine Frage: wie stehen meine Chancen? Widerspruch einlegen? Anwalt aufsuchen? Besteht meinerseits überhaupt eine Chance da raus zu kommen?


    Danke und Grüße

    fridO

  • Nein, Schlüssel abgegeben und zwei Tage später die Rechnung bekommen. Somit war für mich alles erledigt.

    Auf dem TÜV-Gutachten waren es 500km mehr. Das wurde mir damit begründet das die Fahrzeuge nicht sofort aus dem Fuhrpark genommen werden solange die Schäden die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.

    Grüße

  • hast du denn so gar keine Versicherung? Über CC oder sowas? Oder Haftungsbeschränkung bei Sixt? Unabhängig davon weiterhin abwehren, Auto umgeparkt etc.

  • dann sei froh, dass der Schaden nur 2.600 EUR ist und nicht 60.000 EUR!!! Wie kann man nur so grob fahrlässig unterwegs sein? Geld bedeutet dir nicht so viel, oder?

  • Hast du nur das Gutachten mit einer Zahlungsaufforderung bekommen, vorher nichts anderes? Normalerweise gibt es vor der Zahlungsaufforderung mindestens eine E-Mail der Schadensabteilung, mit einem Fragebogen zum Vorwurf.


    Grundsätzlich gilt aber, wenn das Fahrzeug vor der Schadensaufnahme durch Sixt bewegt wurde, und dann auch erst die Bilder entstanden sind, ist das eine gute Argumentationsgrundlage für dich, weil Sixt ja nicht mehr zweifelsfrei nachweisen kann, wer den Schaden verursacht hast, könnte ja auch der Checker gewesen sein. Ansonsten würde ich den Widerspruch noch auf die 500 Kilometer mehr stützen, auf 500 Kilometern kann viel passieren.


    Hast du Fotos vom abstellen des Fahrzeuges durch dich? Dann wärst du ziemlich sicher raus, ohne Fotos wird es natürlich kritischer, falls Sixt das bestreiten sollte. Dann könnte man maximal versuchen, die Sichtung der Videobänder der Station durchzusetzen, falls die dann nicht ganz plötzlich „schon gelöscht“ sind.



    Und in Zukunft bucht man niemals ohne VK-Schutz einen Mietwagen, egal ob die VK jetzt von Sixt selbst oder von einer Kreditkarte kommt. Hätte auch ganz anders ausgehen können, und der Wagen hätte intime Bekanntschaft mit dem nächsten Baum gemacht. Dann wären es nicht 2.600 Euro sondern eher 26.000 Euro aufwärts gewesen.

  • Ja ich habe eingesehen das es nicht so intelligent war.


    Ich werde es mit der Begründung versuchen das der Wagen nach Abgabe bewegt wurde.

    Danke!