Abgeschleppt - Wie lange muss Stadt vorab Grünschnittarbeiten ankündigen?

  • Hallo Forum,


    Mein Wagen wurde heute für ein geringes Entgelt von 250 EUR abgeschleppt.:118:


    Ursache:

    Geparkt hatte ich ordnungsgemäß! für 4 Tage auf einem öffentlichen 24/7 Parkplatz wo ca. 20 andere Fzg geparkt waren. Dieser Parkplatz ist ganzjährig und öffentlich für jeden verfügbar.

    Beauftragt wurde die Abschleppung seitens der Stadt aufgrund von "Grünschnittarbeiten". Beiläufig interessant: Dort wo ich stand, war gar kein Grünschnitt, den man schneiden könnte! :)


    Ich hatte zum Zeitpunkt des Abstellens am Samstag Abend (also 4 Tage zuvor) keinerlei Schild gesehen, die auf derartige Arbeiten hinwies.

    Daher meine Frage: Welchen Vorlauf muss eine solche Ankündigung haben, damit sie wirksam ist?


    Von der Stadt selbst konnte ich, wie es an solchen Tagen direkt vorm Feiertag ist, natürlich niemanden erreichen.


    Danke!


    Grüße

    Biker

  • Biker2010

    Hat den Titel des Themas von „Abgeschleppt - Wie lange muss Stadt vorab Grünschnittarbeiten anküdigen?“ zu „Abgeschleppt - Wie lange muss Stadt vorab Grünschnittarbeiten ankündigen?“ geändert.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem

    Grundsatzverfahren (BVerwG Urteil v. 24.05.2018, Az.: 3 C 25.16) die von EW benannten drei vollen Tage ebenfalls für ausreichend erachtet, abgeschleppt werden darf also erst ab dem vierten Tag nach Aufstellen.


    Die Stadt muss nachweisen, wann sie die Halteverbotszeichen aufgestellt hat, anschließend kann man im Bedarfsfall Verwaltungsklage erheben, und die Stadt zur Erstattung der Kosten verpflichten lassen.


    Ob dort aber tatsächlich Grünschnittarbeiten durchgeführt wurden, ist eher unerheblich, entscheidend ist die richtige und korrekte Beschilderung mittels Zeichen 283. Es reicht ausdrücklich nicht aus, wenn die nur ein normales Hinweisschild aufgestellt haben, es muss das StVO-Zeichen absolutes Halteverbot oder eingeschränktes Halteverbot („Parkverbot“) sein.

  • Hallo EW und Maximilian123,


    Besten Dank an die prompte Antwort und die Detailinfos. Das ist sehr sehr hilfreich für die Nachfrage auf der Stadt!

    Da werde ich morgen definitiv mal das Bürgerbüro aufsuchen und nach einem Ansprechpartner suchen.


    Besten Dank und schönen Vatertag!


    VG

    Biker2010

  • Guten Morgen allerseits,


    der Brückentag war in der Tat vergebene Liebemüh'. ;-)

    Dafür bin ich heut Morgen weitergekommen.


    Das Protokoll von Polizei und Abschlepper ist falsch:

    Nicht die Stadt, sondern die Kreisverwaltung des Kreises war Auftraggeber. Liegt daran, dass diese Behörde benachbart liegt. Dies ist jedoch in keinster Weise öffentlich dokumentiert und es ist mir schleierhaft, wie jmd. (selbst ortsansässige) dies nachvollziehen könnten. Es ist lediglich eine Beschilderung vorhanden, die alle sonst vorhanden Beschränkungen aufhebt.


    Ein Mitarbeiter der Kreis Verwaltung gab mir nun Bescheid, dass die Ankündigung durch den Hausmeister am WE erfolgt sei. Er sprach auch von 72 Stundenfrist.

    Da wir wie gesagt Samstag am späten Nachmittag dort parkten (80 Stunden vor Inkrafttreten der angeblichen Sperre) und kein Schild wahrgenommen haben, habe ich nun nochmals um Nachweis der Anbringung gebeten.


    Mal schauen was da noch rauskommt.


    Grüße,

    Biker


    PS: Anbei 2 Bilder von dem Parkplatz. Im 2. Bild wo der schwarze Fabia steht, stand ehemals mein Fzg.

    Wie zu sehen, sind da ein paar verdorrte Grashalme vor der Mauer.


    7 Mal editiert, zuletzt von Biker2010 ()

  • Hatte mal einen ähnlichen Fall. Geparkt hatte ich auf einem DB P&R Parkplatz nähe einer S-Bahn Station, ich glaube es war Donnerstag Abend. Abgeschleppt wurde ich am Sonntag da ich mitten auf einem Flohmarkt geparkt hatte :106:

  • Darf bei Park & Ride nicht eh eigentlich nur 24h geparkt werden?

    Mein Kumpel war zwei Jahren mal im Urlaub, irgendwann stellte ich fest, dass das Auto seiner Freundin dann auch bald im Halteverbot steht, da es entsprechend angekündigt wurde.


    Sie waren auf Kreta, also Pech. Zum Glück hatten sie einen Wohnungsschlüssel bei ihrem Nachbar abgegeben, der zufällig auch ein Kollege von mir ist. Der hat mir dann aufgesperrt und ich hab ihren Autoschlüssel genommen und umgeparkt.


    Fällt mir gerade ein, auf ein richtiges „Danke“ warte ich heute noch ^^