Ich hatte letztes Jahr die Situation, dass ich über den ADAC bei Hertz gebucht habe, dann die gebuchte Klasse nicht verfügbar war.
In Absprache mit Hertz habe ich dann bei Europcar gebucht, und (nach ein paar Fehlern im Vorgehen, siehe hier Wagen nicht verfügbar & Empfehlung woanders zu buchen ! - Jetzt reagiert Hertz nicht mehr? ) den Aufpreis erstattet bekommen.
Um ehrlich zu sein, hatte ich es, gerade bei kurzfristen Buchungen und billigen Anbietern (Enterprise, Buchbinder...) schon häufiger, dass die gebuchte Klasse nicht verfügbar war, und ich "komische Autos" angeboten bekommen habe.
Sind die Anbieter gezwungen, den Aufpreis für die Klassengerechte Buchung bei einem anderen Anbieter zu erstatten, wenn sie den Vertrag nicht erfüllen können?
Tun sie das in der Regel auch, wenn man drauf besteht (wenn man dann zu Europcar oder Sixt wechselt, wird es ja immer sehr deutlich teurer)?
Oder geht das nur bei Buchungen über den ADAC immer?