Wenn keine Klassengerechte Bedienung: Woanders buchen und kosten erstatten lassen?

  • Ich hatte letztes Jahr die Situation, dass ich über den ADAC bei Hertz gebucht habe, dann die gebuchte Klasse nicht verfügbar war.
    In Absprache mit Hertz habe ich dann bei Europcar gebucht, und (nach ein paar Fehlern im Vorgehen, siehe hier Wagen nicht verfügbar & Empfehlung woanders zu buchen ! - Jetzt reagiert Hertz nicht mehr? ) den Aufpreis erstattet bekommen.

    Um ehrlich zu sein, hatte ich es, gerade bei kurzfristen Buchungen und billigen Anbietern (Enterprise, Buchbinder...) schon häufiger, dass die gebuchte Klasse nicht verfügbar war, und ich "komische Autos" angeboten bekommen habe.

    Sind die Anbieter gezwungen, den Aufpreis für die Klassengerechte Buchung bei einem anderen Anbieter zu erstatten, wenn sie den Vertrag nicht erfüllen können?

    Tun sie das in der Regel auch, wenn man drauf besteht (wenn man dann zu Europcar oder Sixt wechselt, wird es ja immer sehr deutlich teurer)?
    Oder geht das nur bei Buchungen über den ADAC immer?

  • Mir ist gerade nicht ganz klar, warum es hier keine Antworten gibt.
    Die Idee, billig zu buchen, und dann (wenn es keine Klassengerechte Bedienung gibt, was bei Billig-Anbietern ja häufiger so ist) und dann zu Sixt oder Europcar "upzugraden", liegt ja auf der Hand, und man müsste sich nicht über irgendwelche "komischen Autos" ärgern.

  • Mir ist gerade nicht ganz klar, warum es hier keine Antworten gibt.
    Die Idee, billig zu buchen, und dann (wenn es keine Klassengerechte Bedienung gibt, was bei Billig-Anbietern ja häufiger so ist) und dann zu Sixt oder Europcar "upzugraden", liegt ja auf der Hand, und man müsste sich nicht über irgendwelche "komischen Autos" ärgern.

    Dir ist nicht klar warum es auf eine rhetorische Frage keine Antworten gibt?

  • Mein Eingangspost war keine rhetorische Frage sondern der Versuch eines Erfahrungaustauschs.
    In der Ursprungssituation wurde mir von Hertz die Übernahme der Europcar-Kosten angeboten, ohne dass ich danach gefragt hätte.
    Mir ist nicht klar, ob das Standard ist, oder nicht (und ob verschiedene Vermieter oder Portale damit unterschiedlich umgehen.

  • Das ist nicht Standard, sondern eher die letzte Möglichkeit wenn gar nichts mehr geht und sie dich nicht ohne Auto wegschicken können. Die Vermieter (bzw. die RSA) werden das so lange wie möglich vermeiden, da das mit Arbeit verbunden ist und sie sich ggf. im Nachgang irgendwo dafür rechtfertigen müssen. Also werden sie dir nach Möglichkeit irgendein anderes Auto als Supermegaultradoppelupgrade verkaufen, damit du nicht auf die Idee kommst, woanders auf deren Kosten zu buchen. Dabei hilft natürlich, dass die Eingruppierungen bei einigen Anbietern mittlerweile komplett Banane sind und man kaum einen Überblick hat, was klassengerecht ist (bei Sixt Opel Grandland und Insignia in IDMR, Tiguan, 2er AT und Passat in ILMR, bei Avis hab ich komplett den Überblick verloren, Hertz bedient sowieso immer mit Fiesta oder Kuga)

  • Ich halte das für ein weitestgehend unnötiges Vorgehen. Wenn man bei den "guten" Mietet, bekommt man in 98% der Fälle entweder eine Klassengerechte Bedienung oder wenn nicht vorhanden, ein Upgrade. Ein echtes Downgrade habe ich das letzte mal vor 3 Jahren am MXP bei Hertz erhalten -> so selten kommt das vor.

  • In meiner Zeit bei Sixt kam das schon häufiger vor, meist bei 7-/9-Sitzern in der Ferienzeit sowie Anfang und Ende des Monats bei Transportern/LKW. Ein Kunde hat seinen Schlüssel von Avis dann auch bei uns in den Rückgabetresor geworfen, er hat ja schließlich ursprünglich ein Sixt-Auto gebucht :D

  • Ich halte das für ein weitestgehend unnötiges Vorgehen. Wenn man bei den "guten" Mietet, bekommt man in 98% der Fälle entweder eine Klassengerechte Bedienung oder wenn nicht vorhanden, ein Upgrade. Ein echtes Downgrade habe ich das letzte mal vor 3 Jahren am MXP bei Hertz erhalten -> so selten kommt das vor.

    Europcar letztens für LWAR Skoda Superb bekommen, nichts anderes da.

    Für LDAR Audi A5 aus "PD" bekommen, nichts anderes da. Grundsätzlich würde ich EC noch zu den guten zählen...

  • Rechtlich ist das eigentlich ganz einfach: Die vertraglich vereinbarte Leistung kann nicht erbracht werden (gebuchte oder höhere Klasse nich verfügbar), also kannst du vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Der Schaden ist der Aufpreis, den du in der Folge für den gleichen Zeitraum und eine vergleichbare Klasse bei einem anderen Anbieter zahlen musst. Auch Taxikosten für die Fahrt zur Konkurenz sind ein erstattungsfähiger Schaden.