Quelle: Jodel
(Stimmt wohl technisch nicht so ganz, aber trotzdem amüsant)
Stimmt sogar auch rechtlich nicht. Fahrzeuge die den Luftraum nutzen können und dürfen - und ausschließlich für diese gilt die 250 Knoten Regelung natürlich - sind abschließend in § 1 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz geregelt. Neben dem Erwartbaren (Flugzeuge, Luftschiffe, Ballone, etc.) ist in Nr. 11 der Norm ergänzend geregelt:
ZitatLuftfahrzeuge sind:
[...]
11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
Somit greift das Limit von 463 Km/h auf Bundesautobahnen nicht. Auch wenn mir kein Fahrzeug bekannt ist, was schneller fahren kann, selbst der Chiron schafft ja „nur“ 440 Km/h, geht es natürlich um das Prinzip. ?