SIXT Schaden am Transporter; Einschätzung erbeten

  • Hallo Forum,


    ich hatte bei der Anmietung eines Transporters einen Schaden ... und ja, ich gehöre zu den blöden die auf die Versicherung verzichtet haben.


    Kann jemand aus der Erfahrung heraus abschätzen, über was für eine Schadenssumme wir hier sprechen bzw was auf uns zukommen könnte?


    Der Transporter hat im Prinzip schon überall Schäden gehabt und ich habe die einzige heile Stelle erwischt, vermutlich spielt das aber eher keine Rolle? Video und Bilder vor und nach der Anmietung habe ich erstellt.


    Die Tür hinten geht vollständig auf und zu, ich habe “nur” ein Strassenschild erwischt.


    Vielen Dank für eure Einschätzung !

  • Wilkommen Aliona !

    Sehr wahrscheinlich wird Dich dieses Ratespiel auch nicht weiterbringen.

    Wie sieht es denn mit dem Schild aus, wurde das auch beschädigt, hast Du das gemeldet?


    Davon augehend, dass am Fahrzeug nichts verzogen ist:

    Vermutlich wird man gleich die Hecktür komplett erneuern und den Schaden an der Flanke reparieren.
    Mit Aus- und Einbau, Richten der Flanke, vorbereiten, spachteln, füllen, schleifen, lackieren, trocknen

    .... liegt meine Schätzung bei 3,5k netto.


    Der eine Flügel bzw. die eine Hecktür sollte roh und unlackiert ca. 800 € netto kosten.
    Dazu dann der Umbau der Verkleidung, Griffe, Schloss, justieren der Tür usw...

  • Hm, Danke.


    Wenn ich den Gesamtzustand vom Auto betrachte ist das echt vollkommen albern, wenn das mit Neuinstandsetzungspreisen verrechnet wird. Aber scheint ja Teil des Geschäftsmodells zu sein.


    Das ist erst letzte Woche passiert, vermutlich dauert es erst ein paar Wochen bis hier neue Informationen kommen. Bin zum Glück ohne Selbstbeteiligung rechtsschutzversichert, mal sehen ob ein Anwalt mich da zu einem besseren Vergleich führen kann.

    Als Laie finde ich, das man das mit einem Gummihammer richten könnte und dann eben neu lackiert (was eh nicht gemacht wird). Dann sind wir bei max 1.500 Euro, fertig.

    Aber ist halt nicht alles so wie ich mir das vorstelle scheinbar :-).


    Dem Strassenschild ist nichts passiert, Es steht weiter stabil und in die richtige Richtung. Hab Bilder davon gemacht und niemanden bei der Stadt informiert.

  • Als Laie finde ich, das man das mit einem Gummihammer richten könnte und dann eben neu lackiert (was eh nicht gemacht wird). Dann sind wir bei max 1.500 Euro, fertig.

    Würde eine andere Person dein Auto beschädigen, würdest du vermutlich auch nicht wollen, dass dieser Schaden "mit einem Gummihammer" gerichtet wird, sondern die Reparatur ordentlich erfolgt.


    Ich bin auch der Meinung, dass man das gesamte Schadensmangement der Autovermieter in vielen Punkten kritisieren kann und dies natürlich auch Teil des Geschäftsmodells ist, aber in dem Fall bin ich eher auf der Seite von Sixt.

  • Hab Bilder davon gemacht und niemanden bei der Stadt informiert.

    Sich unerlaubt vom Unfallort entfernen, dann aber bei einer Forderung von Sixt erstmal zum Anwalt gehen, weil man da irgendwo etwas illegales oder Abzocke vermutet. Genau mein Humor.


    1. Sixt hat dich bei Abholung sicher belehrt, dass du im worst case den kompletten Wagen zahlen musst. Vielleicht hast du da dann etwas gesagt wie "kein Problem, ich fahre seit xx Jahren unfallfrei, wird schon nichts passieren".

    2. Egal in welchem Zustand dein Auto ist: du würdest trotzdem wollen, dass ein Schaden, der von jemand anderem verursacht wurde, ordnungsgemäß repariert wird. Das gleiche Recht hat selbstverständlich auch Sixt. Sie werden also nicht den Gummihammer auspacken, sondern zu Mercedes gehen. So, wie du es auch tun würdest. Dein Glück könnte sein, dass sie den Schaden nicht reparieren, sondern fiktiv abrechnen, und du dann die Mehrwertsteuer nicht zahlen müsstest.

    3. Ich denke, dass du als Laie nicht zu 100% beurteilen kannst, ob das Schild noch immer genau so sicher steht, wie vor deinem Unfall. Sollte das nicht so sein, hat derjenige, der das Schild aufstellt, ebenfalls Anspruch darauf, dass der Schaden vom Verursacher beglichen wird.

  • Davon abgesehen, was hat der Gesamtzustand des Fahrzeuges mit den Instandsetzungspreisen zu tun? Man kommt da ja nicht in die MB Werkstatt und die sagen “oh, der ist ja schon arg verbeult. Da gibts 30% Rabatt auf unsere Preise”.


    Die anderen Schäden werden auch von den Verursachern beglichen bzw. im Rahmen der VK abgerechnet und das Fahrzeug wird vor Verkauf instand gesetzt bzw. erleidet eine Wertminderung. Da ist es also vollkommen gerechtfertigt, dass der Schaden zu Instandsetzungspreisen abgerechnet wird

  • Mal ganz nebenbei wenn die beschädigten Bauteile bereits kleinere Schäden vor der Anmietung hatten dann müsste es doch etwas günstiger gehen weil Sixt kann ja nicht Schäden an einem Teil mehrfach abrechnen ohne zu reparieren oder etwa doch? Zumindest müsste es einen Rabatt geben. Vielleicht kann ja dein Anwalt da ansetzen um die Preise etwas zu drücken. Wenn es bereits eingetragene Schäden an den Bauteilen gab... Kannst uns ja gerne berichten

    3 Mal editiert, zuletzt von Dieselffm ()

  • Davon abgesehen, was hat der Gesamtzustand des Fahrzeuges mit den Instandsetzungspreisen zu tun? Man kommt da ja nicht in die MB Werkstatt und die sagen “oh, der ist ja schon arg verbeult. Da gibts 30% Rabatt auf unsere Preise”.


    Die anderen Schäden werden auch von den Verursachern beglichen bzw. im Rahmen der VK abgerechnet und das Fahrzeug wird vor Verkauf instand gesetzt bzw. erleidet eine Wertminderung. Da ist es also vollkommen gerechtfertigt, dass der Schaden zu Instandsetzungspreisen abgerechnet wird

    Würde die da widersprechen, wenn Sixt bereits 2k€ für Kratzer an der Seitenwand eingesammelt hätte, dann können sie für den Schaden eben keine komplett neue Seitenwand berechnen.

    So ist mein Verständnis.

    Also einmal der Rechnung widersprechen kann locker nochmal etwas Geld sparen. Aber vierstellig wird es auf jeden Fall.

  • Eine Autovermietung lebt davon Autos zu vermieten. Wenn jeder Schaden sofort Instand gesetzt werden würde, dann stünden Transporter mindestens jede dritte Woche für einige Tage in der Werkstatt, das will natürlich die AV nicht. Daher werden alle nicht sicherheitsrelevanten Schäden zumeist fiktiv abgerechnet und wie hier bereits angeklungen ist, wird gegen Ende der Laufzeit entschieden, welche Reparaturen durchgeführt werden und welche als Wertminderung bei der Ausflottung am Fahrzeug bleiben.

    Der aktuelle Restwert des Fahrzeuges spielt dementsprechend keine Rolle.


    Daher ist es grundsätzlich völlig gerechtfertigt von Neupreisen und Reparaturen, die das Fahrzeug in einen schadenfreien Zustand versetzen in einer Vertragswerkstatt, auszugehen und nicht: Hier Mal ein bisschen ausbeulen, da Spachteln und dann Lack drüber, so wie das der Privatmann machen würde.

    Davon unbenommen, weiß ich nicht wie es sich verhält bei Teilen die bereits mehrfach beschädigt sind und an denen Instandsetzungskosten dementsprechend bereits eingespeist sind. Dazu bin ich zu wenig, nämlich gar nicht, Jurist.


    Welche Schäden eigentlich immer sofort repariert werden, sind solche bei denen es einen schädigenden Unfallgegner gibt.

  • Ist es nicht so, dass der Gutachter entscheidet, ob ein existierender Vorschaden schon zu einer Wertminderung geführt hat und wenn, dann auch in welcher Höhe. Das wird wohl kaum so einfach über den Daumen im Büro entschieden.
    Demnach müsste es schwer werden, einem Gutachten bzw. einer Rechnung basierend auf einem Gutachten zu widersprechen.

  • Naja, es hängt ja davon ab, ob und was der Vermieter im Vorfeld bereits bekommen hat.


    Beispiel:

    Mieter A macht eine Delle in die Tür und der Gutachter sagt, dass da eine neue Tür rein muss. Kosten 2.000,00 EUR. Mieter A bezahlt dies, den Schaden behebt der Vermieter aber nicht, weil nicht sicherheitsrelevant.


    Zwei Monate später macht Mieter B eine weitere Delle in diese Tür. Gutachter kommt wieder zum Ergebnis, dass eine neue Tür rein muss. Dann dürfte der Vermieter das nicht noch Mal dem Mieter in Rechnung stellen, denn am Ende geht es doch darum, dass der Eigentümer der Mietsache so gestellt wird, dass er keinen Schaden davon trägt, aber nicht darum, dass er sich dadurch bereichert.


    In der Praxis stelle ich es mir, insb. ohne Anwalt, aber schwer vor, da zu seinem Recht zu kommen.

    Einmal editiert, zuletzt von robs ()

  • Ist es nicht so, dass der Gutachter entscheidet, ob ein existierender Vorschaden schon zu einer Wertminderung geführt hat und wenn, dann auch in welcher Höhe. Das wird wohl kaum so einfach über den Daumen im Büro entschieden.

    Doch. Genau so läuft das bei Sixt. Sixt macht zwei, drei Fotos und schickt sie per Mail an einen Gutachter. Ob der Gutachter von Vorschäden Kenntnis erlangt, weiß ich nicht.

  • Hatte einen ähnlichen Schaden in der Familie. Auch Sprinter. Der Schaden war zur Seite hin etwas größer. Ergebnis knapp 15.000 Euro. Kannst davon ausgehen, dass die Tür komplett neu kommt. Die Karosseriearbeiten lässt Mercedes sich sehr gut bezahlen. Wenn es unter 5000 Euro werden kannst du dich glücklich schätzen.