Gültigkeit der SB-Versicherung

  • Hallo und Dankeschön für Eure Zeit, meine Ausführungen zu lesen.


    Habe eine Selbstbehalt-Übernahme Versicherung abgeschlossen. Allerdings nicht für den gesamten Zeitraum bis zur Rückgabe, die letzten 9 Stunden bis zur Rückgabe am Morgen waren nicht versichert und auch nicht bezahlt. Die vorherigen drei Tage schon. Nun hat es einen Kratzer gegeben und ich frage mich, ob die Versicherung einspringt. Was wäre jetzt zu beachten, um nicht unnötig in eine Falle zu tappen?


    Freue mich über alle die mir mit Rat zur Seite zu stehen.

    Einmal editiert, zuletzt von rondo ()

  • Wenn es da eine Falle gibt rondo, vermute ich, dass Du sie Dir selbst gestellt hast.
    Die Versicherung muss sich zweifelsfrei über die gesamte Mietzeit erstrecken.

    Da wird es kein Pardon geben.

    Allerdings ist fraglich inwieweit Du für den Kratzer haften musst, da würde ich einen Anwalt fragen.

  • Zum Verständnis: Du hast also beispielsweise am 15.09. um 9 Uhr abgegeben, aber die SB-Versicherung nur bis zum 14.09. gebucht? Da du bei der Schadensregulierung bei allen mir bekannten Versicherungen den Mietvertrag einreichen musst, kannst du wohl eine Erstattung des Schadens vergessen und hast das Geld für die Versicherung umsonst ausgegeben. Dagegen wird sich dann auch nicht viel ausrichten lassen.

  • Ich würde stark vermuten, dass du in der Beweispflicht bist, dass der Schaden während der Gültigkeit der Versicherung entstanden ist. Kannst du dies nicht zweifelsfrei beweisen, besteht für die Versicherung auch keine Pflicht, diesen Schaden zu übernehmen.

    Es kann aber auch sehr gut sein, dass in den Versicherungsbedingungen steht, dass der Mietzeitraum komplett im Geltungszeitraum der Versicherung liegen muss. Deshalb am besten zuerst alle Klauseln durchlesen.

  • Erstmal Danke für eure Antworten.

    @Geigenzähler ja, gut zusammengefasst. Aber was ist, wenn man den Wagen am 14. vor Mitternacht abgeben wollte und es dann nicht mehr geschafft hat? In eine Polizeikontrolle gekommen und das dauert etwas. Kann man irgenwdie Kulanz erwarten seitens Versicherung??(

  • Es kann aber auch sehr gut sein, dass in den Versicherungsbedingungen steht, dass der Mietzeitraum komplett im Geltungszeitraum der Versicherung liegen muss. Deshalb am besten zuerst alle Klauseln durchlesen.

    Ich zitiere mal diese Bedingungen:

    Zitat


    Der Vertragsabschluss muss vor der Entgegennahme des Fahrzeuges für die gesamte Dauer der Nutzung erfolgen. Der Vertrag kommt trotz Prämienzahlung nicht zustande, wenn Sie diese Frist bei Abschluss des Vertrages nicht einhalten. In diesem Fall steht Ihnen die gezahlte Prämie zu.

    Immerhin gäbs dann die Prämie zurück, so wie ich das verstehe:|

  • Ich zitiere mal diese Bedingungen:

    Der Vertragsabschluss muss vor der Entgegennahme des Fahrzeuges für die gesamte Dauer der Nutzung erfolgen. Der Vertrag kommt trotz Prämienzahlung nicht zustande, wenn Sie diese Frist bei Abschluss des Vertrages nicht einhalten. In diesem Fall steht Ihnen die gezahlte Prämie zu.


    Immerhin gäbs dann die Prämie zurück, so wie ich das verstehe:|

    Nein gibt es nicht. Diese Klausel bezieht sich nur darauf, daß der Abschluß der Police vor der Anmietung erfolgen muß.


    Bis wann lief dein Mietvertrag? Bis 14.09. Mitternacht oder 15.09. Vormittag?

  • Ein Jurist könnte evtl. das Wort Nutzung auseinander nehmen. Müssen Nutzung und Mietdauer zwangsläufig übereinstimmen? Was wäre z. B., wenn der Mietvertrag (um beim obigen Beispiel zu bleiben) zwar bis zum 15.9., 9 Uhr läuft, das Fahrzeug aber nur bis zum 14.9. genutzt wurde? Auch ich hab schon abends den Wagen an der Station geparkt, die offizielle Rückgabe aber dann am nächsten Tag persönlich gemacht.


    Mich persönlich stören solche schwammigen Formulierungen in der Versicherungsbedingungen. Ich hatte mal Ärger mit meiner Hausrat, weil mein Fahrrad nachts nicht gegen Diebstahl versichert war, außer es befindet sich "in Gebrauch". Bei direkter Auslegung des Gebrauchs müsste es einem also unterm Hintern gestohlen werden, wenn man darauf fährt. Dann wäre es aber kein Diebstahl, sondern Raub. Also muss der Gebrauch großzügiger ausgelegt werden. Und dafür gibt es keine Definition, darüber dürfen dann Richter entscheiden...

  • Mietwagenkunde Mietvertrag bis 15.

    rondo

    Mietvertrag bis zum 15.09. und die Police bis zum 14.09. Dann war der Mietzeitraum länger als die Policendauer. Da wird die Versicherung nicht bezahlen.



    danibe111

    Du fährst mit dem Fahrrad zur Arbeit, stellst es da ab und fährst morgens mit dem Fahrrad wieder zurück. Das Fahrrad ist in Gebrauch und damit versichert.

    Während du mit dem Fahrad fährst ist es in Nutzung.

  • Um was für eine Art Kratzer handelt es sich denn?

    Wurde die SB bereits einbehalten?

    Hast Du die vorher geplante Gesamtmietdauer überschritten oder hat sich der Block der Anmietung nur um einige( wahrscheinlich 9) Stunden nach hinten verschoben?
    Sprich, sind die oben angesprochenen neun Stunden durch eine Verlängerung oder durch eine Verschiebung entstanden?

  • Du fährst mit dem Fahrrad zur Arbeit, stellst es da ab und fährst morgens mit dem Fahrrad wieder zurück. Das Fahrrad ist in Gebrauch und damit versichert.

    Während du mit dem Fahrad fährst ist es in Nutzung.

    So einfach ist es leider nicht bzw. hat es mir meine Versicherung nicht gemacht.

    Wenn ich es für 5 Minuten abstelle, um etwas aus einem Geschäft zu besorgen, ist es eindeutig Gebrauch. Fahre ich zum Kino und schaue mir dort für 2 Stunden einen Film an, zählt es auch noch als Gebrauch. Fahre ich damit zum Flughafen und fliege dann für eine Woche / Monat / Jahr weg und fahre dann wieder mit dem Fahrrad nach Hause, ist es kein Gebrauch mehr. Wo zieht man also die Grenze?

    Meine Maklerin meinte zu mir: Wenn ich damit abends zu einem Freund fahre und plane, dort zu übernachten, sei es kein Gebrauch. Habe ich ursprünglich keine Übernachtung geplant, trinke aber zu viel und übernachte doch spontan, zähle es als Gebrauch. Ist also eine sehr schöne Klausel.

    Die Versicherung war der Meinung, ich sei arbeiten gewesen, darum müsse sie nicht zahlen.


    Aber das wird zu sehr OT...

  • Allerdings ist fraglich inwieweit Du für den Kratzer haften musst, da würde ich einen Anwalt fragen.

    Sonst hast Du keine Probleme, wegen einem Kratzer einen Anwalt für Erstberatungshonorar von mindestens 190 EUR kontaktieren? Der macht ja auch nichts umsonst und Anwälte sind sowieso am besten zu vermeiden.

  • Also ich bin auch niemand, der wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt rennen würde, aber nur weil du schlechte Erfahrungen gemacht hast, sind Anwälte generell zu vermeiden?

  • Ich finde auch, dass bei einem Kratzer nicht die erste Aktion sein sollte, damit zum Anwalt zu gehen.


    War der Kratzer selbst verschuldet (das geht ja aus dem Eingangspost gar nicht hervor), sollte man dazu stehen und (mit oder ohne SB-Absicherung) den Schaden bezahlen.


    War der Kratzer nicht selbst verschuldet reicht es erst mal, dies dem Vermieter ggü. deutlich zu machen. Insb. wenn das Fahrzeug bewegt wurde nach der Abgabe, wird über kurz oder lang von der unberechtigten Forderung abgesehen. Wenn man hier gar nicht zu seinem Recht kommt, kann man immer noch über weitere Schritte, wie z.B. Anwalt.

  • Oh bitte, missversteht mich nicht.

    Ich schrieb, ich würde einen Anwalt fragen - nicht zwangsläufig beauftragen.

    Und nein, zumindest bei meinem Anwalt kostet eine simple Frage erst einmal nichts.

    Ein Teil der 'Kunst' im Leben ist ja auch, dass man sich geschickt vernetzt....


    Warum habe ich das geschrieben?

    Es geht um die generellen Haftungsfragen und die Fragestellung, ob der Schaden als Mieter überhaupt zu vertreten ist.

    Das sind mögliche Angriffspunkte, zu denen ich selbst aber keine weiteren Kompetenzen habe und da Rechtsberatung ja ohnehin so nicht funktionieren kann, hatte ich empfohlen einen Anwalt zu fragen.


    Um Deine Frage zu beantworten, Viennaandy :


    ....doch, ich habe insofern 'Probleme', wenn meine Posts nicht richtig gelesen und/oder verstanden werden.
    Da steht nun einmal 'Anwalt fragen'



    Einmal editiert, zuletzt von MichaelFFM ()

  • Wurde die SB bereits einbehalten?

    Nein, Reservierung auf der Kreditkarte ist aufgehoben

    Zitat

    Hast Du die vorher geplante Gesamtmietdauer überschritten oder hat sich der Block der Anmietung nur um einige( wahrscheinlich 9) Stunden nach hinten verschoben?

    Sprich, sind die oben angesprochenen neun Stunden durch eine Verlängerung oder durch eine Verschiebung entstanden?

    Verstehe ich leider nicht. Um bei den obigen Daten zu bleiben: Mietvertrag bis 15. vormittags. Versicherung bis zum 14. Das Mietverhältnis wurde nicht verlängert mit einem Verlängerungstag oder so. Was meinst du mit der Frage?


    Wie ginge eine Verschiebung?

    2 Mal editiert, zuletzt von rondo ()

  • Nein gibt es nicht. Diese Klausel bezieht sich nur darauf, daß der Abschluß der Police vor der Anmietung erfolgen muß.


    Bis wann lief dein Mietvertrag? Bis 14.09. Mitternacht oder 15.09. Vormittag?

    Mietwagenkunde also ist der Vertrag nun zustandegekommen oder nicht? Wenn nicht, dann steht der Versicherung auch keine Prämie zu. Wenn doch steht mir die Leistung zu

  • Wie ginge eine Verschiebung?

    Leider sind Deine Angaben nicht so konkret, deshalb kann man hier nur mit Annahmen arbeiten.


    Zur Verschiebung, angenommen die ursprüngliche Buchung beim Mietwagenpartner war:


    11.09.2020 09:30 bis 14.09.20 23:30 Uhr - das wären vier volle Miettage

    so wurde dann auch passend die Drittversicherung gebucht.


    Eine Verschiebung wäre:

    11.09.2020 12:30 bis 15.09.20 11:00 Uhr - das sind immer noch vier Miettage


    Eine Verlängerung wäre:

    11.09.2020 09:30 bis 15.09.20 11:00 Uhr - das wären fünf Miettage


    Oder haben sich die ursprünglichen Daten nicht geändert und Du hast von Anfang an nur drei Tage versichert?