Ratschlag zum Thema Kreditkarteninhaber nicht Hauptfahrer - Anspruch Rückerstattung?!

  • Hallo zusammen,


    meinem Freund und mir ist leider folgendes Missgeschick unterlaufen: Über Billigermietwagen.de haben wir vor knapp zwei Wochen einen Mietwagen bei Autoleggio Maggiore in Catania für ca. 240 € angemietet. Da er viel mehr Auslandsfahrerfahrung hat, hatten wir ausgemacht, dass er der (Haupt-)Fahrer ist. Da nur ich eine Kreditkarte besitze, haben wir mich als Bezahlende hinterlegt. Uns ist natürlich aufgefallen, dass drin stand "Hauptfahrer muss Kreditkarteninhaber sein", aber beim Bestenwillen war uns nicht bewusst, dass NUR so "angeblich" kein Vertrag zustande kommen könne. Wir wollten es beim Bezahlvorgang "testen" und dachten, wenn dies tatsächlich nicht gehen würde, würde dies sicherlich abgelehnt werden. Doch es wurde akzeptiert. Die Möglichkeit mich als Zweitfahrer zu hinterlegen, hatte ich auch gesehen, aber ich wollte nicht unnötig 80 € aus dem Fenster schmeißen, wenn wir dies in der Praxis gar nicht anwenden wollten. Wir dachten uns, sofern dies je doch ein Problem werden sollte und dies tatsächlich nur so gehen würde, würden wir es eben vor Ort entsprechend anpassen lassen.

    Am Tag der Ankunft dann folgendes Horrorszenario:

    Wir kamen in der Halle in der diverse Autovermietungen ihren Sitz hatten an und mussten ca 1,5h warten bis wir an der Reihe waren. Der erste Eindruck von Maggiore war schon sehr negativ. Zuerst bediente ca. 30min ein Mann mit Aviskennzeichnung die Kunden bis irgendwann der Maggiore Mitarbeiter auftauchte der schon einen genervten und unmotivierten Eindruck machte. Parallel durchforstete ich die Rezensionen von Maggiore und war schockiert über die negativen Erfahrungen. Im Gespräch mit einem etwas älteren deutschen Ehepaars vor uns meinte, dass sie öfters Probleme hätten ihre Fahrzeuge rechtzeitig zurückzuerhalten und man teilweise Stunden auf das gemietete Fahrzeug warten müsse. Als wir an der Reihe waren, hatte uns der Herr auch gesagt, er macht soweit alles fertig und dann müssen wir draußen warten, bis wir einen Anruf erhalten werden. Er bat um die Vorlage des Vouchers, KK, Ausweises. Als er feststellte, dass Hauptfahrer und KK-inhaber nicht identisch ist, meinte er, er kann das Fahrzeug nicht herausgeben. Wir waren im Schock - sowas haben wir nicht erwartet!:114:

    Ich fragte nach, ob es nicht möglich sei, mich dann eben als Zweitfahrer zu hinterlegen, dies verneinte er. Bzw. mich als Hauptfahrer und meinen Partner als Zweitfahrer. Dann fragte ich, ob wir dann nicht einfach einen neuen Vertrag abschließen könnte, das verneinte er ebenfalls. Auf meine Frage, was wir dann tun sollten, meinte er, sei ihm egal hier gibt es genügend weitere Autovermietungen er kann nichts machen - wie kann das denn bitte sein?! Es kommen doch auch spontan Kunden zu Autovermietungen und dann geht es doch auch - dann halt zu anderen Konditionen die man ggf. verrechnen könnte. Diese Person war überhaupt nicht willig zu helfen. Ich hatte ihn noch gefragt, ob wir das Geld wenigstens zurückerhalten würden, meinte er "ja" oder er wollte uns einfach abwimmeln. ||

    Im Enddefekt haben wir dann 2h später über eine andere Autovermietung Abduma ein Fahrzeug für 450 € mieten müssen. Das war das günstigste Angebot was wir von 5 Autovermietungen auf die "Schnelle" einholen konnten. Das war dann wohl der Preis den wir zahlen mussten für unser Unwissen.

    In der Ferienwohnung angekommen, habe ich das Drama FTI/Billigermietwagen.de geschildert. Diese meinten, dass wir das Geld nicht zurückerhalten werden, da es unser Versäumnis wäre und verwies auf die Mietbedingungen in denen unter "KAUTION" nur folgendes stand: "Zahlbar: mit Kreditkarte, Kreditkarteninhaber muss der Hauptfahrer sein. Kreditkarten Pin benötigt. Erlaubte Kreditkarten: American Express, Diners, Discover, Visa, Mastercard".

    Bei Hinterlegung der Kaution mit EC oder Bar steht ausdrücklich "nicht möglich" - warum kann man dies nicht so klar auch bei obigem Fall schreiben?!


    In den AGBs ist folgendes zu finden:

    "Zur Autorisierung der Kaution kann die Eingabe einer PIN erforderlich sein. Die Karte muss immer auf den Namen des Hauptmieters ausgestellt sein.


    VisaElectron, Maestro oder andere Debitkarten sowie sog. „Prepaid Kreditkarten“ werden im Regelfall zur Hinterlegung der Kaution im Regelfall nicht akzeptiert – selbst wenn sie zur Zahlung des Entgelts bei der Buchung genutzt werden konnten. Wenn Sie eine solche Karte zur Hinterlegung der Kaution nutzen wollen, lassen Sie sich die Akzeptanz der Karte bitte vorher schriftlich vom Veranstalter und der lokalen Vermietstation bestätigen und legen Sie diese bei der Abholung vor, da andernfalls die Übergabe des Mietwagens verweigert werden kann."


    Ich finde es wirklich eine Frechheit da zum einen nirgendwo explizit drin steht, dass ansonsten kein Mietvertrag zustande kommt und zum anderen dass 2020 so ein Zahlvorgang der eine solche Konsequenz mit sich trägt, entsprechend abgewickelt werden kann. :cursing: Wie kann es sein, dass ein solcher Voucher unantastbar ist wie eine Urkunde? und man nachträglich nichts mehr ändern kann?!

    Die werden ganz sicher keinen Schaden haben, dass wir das Fahrzeug nicht genommen haben. Dies wurde sicher anderweitig weitervermietet.

    Ich überlege mir gerade ernsthaft die Kreditkartenabrechnung der 240 € rückgängig zu machen. Bzw. im Anschluss ggf. eine finanz. Einigung zu erzielen. Was meint ihr dazu? Ich möchte halt vermeiden, dass sie dann anwaltliche Schritte in die Wege leiten und noch mehr fordern.


    VG und Danke für's Lesen:60:

    Goonie:206:

  • Das ist natürlich für euch bitter, aber du schreibst ja selbst, dass ihr bereits bei Buchung festgestellt habt, dass der Hautpfahrer (=Mieter) eine Kreditkarte vorlegen muss. Warum ihr es dann trotzdem mit eurer Konstellation versucht habt, bleibt euer Geheimnis. Wie gut die Chancen stehen, euer Geld vom Broker zurück zu erhalten, mag ich nicht beurteilen. Vermutlich wird das nichts.

    Einmal editiert, zuletzt von sijuherm ()

  • Nur das ich es richtig verstehe:

    Uns ist natürlich aufgefallen, dass drin stand "Hauptfahrer muss Kreditkarteninhaber sein", aber beim Bestenwillen war uns nicht bewusst, dass NUR so "angeblich" kein Vertrag zustande kommen könne.

    Ihr verstoßt wissentlich gegen die AGB von BilligerMietwagen, weil


    Zitat


    Die Möglichkeit mich als Zweitfahrer zu hinterlegen, hatte ich auch gesehen, aber ich wollte nicht unnötig 80 € aus dem Fenster schmeißen

    und sucht nun den Fehler bei anderen?


    Kann man machen, klar, aber ist nicht so zielführend :/:wacko: Tut mir leid das so zu sagen, aber ihr seid hier Opfer des eigenen Geizes geworden. Ihr hättet den Mietvertrag - wie es die AGB vorsehen - auf den Karteninhaber ausstellen lassen müssen und dann die Zusatzgebühr für einen Zweitfahrer tragen müssen. Das hätte euch Stress und 450€ für einen anderen Wagen gespart.


    Da BilligerMietwagen aus meiner Sicht keinerlei Schuld an dem Umstand trifft würde ich dringend davon abraten, die Kreditkartenabbuchung "platzen" zu lassen. Das geht nach hinten los. Mahnung, zusätzliche Gebühren, etc.


    Hätte der Vermieter vor Ort noch etwas ändern können? Eventuell, ja, aber das wäre reine Kulanz gewesen und darauf hatte er scheinbar weder Lust noch Zeit dafür. Was die Buchungsmaske bei BilligerMietwagen anbelangt - klar, man hätte auch prüfen können ob der Name des Hauptfahrers dem des KK-Inhabers entspricht, aber wozu, wenn es klar gegen die AGB geht, welche die Kunden vor der Buchung explizit akzeptieren? Der Aufwand steht für BilligerMietwagen in keinem Verhältnis.


    Tut mir leid es so sagen zu müssen, aber ihr habt hier scheinbar einmal zu viel versucht zu sparen. Gerade so ne Sache wie Zweitfahrer ist letztlich auch immer eine Frage der Versicherung. Stellt euch mal vor, man hätte euch den Wagen gegeben ohne das dein Freund/Mann (?) offiziell versichert wäre und es wäre zum Unfall gekommen (Ich weiß, passiert einem nie selbst, bis es dann mal passiert...). Dann hätte zu 99% die Versicherung nicht gegriffen und ihr hättet komplett den Schaden am Vermietfahrzeug und Gegner selbst zahlen dürfen. Insofern seid ihr da noch glimpflich bei raus gekommen.


    Fürs nächste Mal wisst ihr nun zumindest wie ihr es nicht machen solltet.

  • Nur das ich es richtig verstehe:

    Ihr verstoßt wissentlich gegen die AGB von BilligerMietwagen, weil


    und sucht nun den Fehler bei anderen?


    Hallo Frank,


    weil es das erste Mal und alles Andere als explizites "No Go" gekennzeichnet war und wir nicht erwartet haben, dass man vor Ort den Voucher nicht bearbeiten kann, falls unsere Annahme doch falsch wäre! Ist doch kein Testament, was man nicht noch anpassen könnte. Unsere Denke:107:. Zu den AGBs von billigermietwagen haben wir von FTI ebenfalls AGBs erhalten. Da stand diesbezüglich gar nichts drin.

    Nur folgendes: "driveFTI haftet als Vermittler ausschließlich für die ordnungsgemäße Erbringung der Mietwagenvermittlung. Eine Haftung besteht somit nicht bei Nichtbeachtung der vermieter- sowie vermittlerspezifischen Hinweise oder bei Nichtbeachtung selbstverständlicher und allgemeiner

    Pflichten im Straßenverkehr, so etwa bei:

    Auch in der Checkliste kein Wort darüber.

    Ist für mich auch nicht deutlich! Der Betrag wurde übrigens von FTI eingezogen und nicht von billigermietwagen.


    Und ja du hast Recht, ich habe es damals nicht eingesehen 80 € für etwas zu bezahlen, was ich nicht nutzen möchte und auch nicht brauche:104:. Wir haben die letzten Jahre schon 3 Autoreisen (kein Mietwagen) mit über 6000km hinter uns und ich bin nicht einmal gefahren. Ich finde es Geldmacherei. Wo ist das Problem, wenn ich mit vor Ort bin und die Zahlung tätige und ebenfalls ständiger Begleiter bin. Es ist einfach unlogisch. Es sind meiner Meinung nach einfach zwanghafte Zusatzkosten.


    Im BGB unter §307 ist folgendes zum Thema AGB zu finden:


    "Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist."


    Wir haben 9 Dokumente mit insgesamt 42 Seiten Inhalt zur Buchung bekommen. Das war einfach "too much information" die nichtmal einheitlich ist und nicht klar verständlich.


    Gut, aber wenn er keine Lust und Zeit hat, sehe ich es auch nicht ein, den vollen Betrag zu bezahlen. Wie gesagt, zu einer Art Einigung sage ich ja nicht nein. Auf keiner der 42 Seiten steht etwas wie es mit den Kosten aussieht, wenn der Vertrag vom Vermieter aus nicht "eingehalten" wird. Auf welcher Grundlage soll ich dann zahlen? Ich habe nicht storniert. Wer weiß, ob Maggiore den Betrag wirklich an FTI weiterbelastet hat und die nicht einfach die Kohle behalten.


    Das Thema mit der Versicherung leuchtet mir leider nicht ein. Warum hängt der Bezahlvorgang mit der Versicherung zusammen? Warum kann man nicht zwei Vertragsnehmer hinterlegen, der eine zahlt, weil er es eben kann (nicht jede Familie hat zwei Kreditkarten) und beide sind abgesichert, aber es gibt einfach nur einen Fahrer. "Weil es halt so ist?!" Das reicht mir nicht :61:

    Danke dir dennoch für deinen Ratschlag:)

  • Noch eine kurze Anmerkung: Angenommen durch unsere "Dummheit" oder "falscher Geiz" wäre wirklich jmd zu schaden gekommen, würden wir das selbstverständlich auch einsehen, keine Frage. Aber in diesem Punkt haben die 240 € für nichts bekommen. Selbst wenn das Fahrzeug nicht am selben Tag hätte vermietet werden können, dann sicher am darauffolgenden Tag.

    Stattdessen verweist er uns wohlwissentlich woanders hin wo er ganz genau weiß, dass wir uns dumm und dämlich zahlen werden. Ich frage mich ganz ehrlich, ob das Rechtens ist, wenn die schon Geld von uns haben, uns einfach so wegzuschicken?!

  • Der Punkt startet und endet doch schon mit Frankk Post: Bei Buchung wurdet ihr auf den Sachverhalten hingewiesen, habt trotzdem die unterschiedlichen Namen eingegeben und die AGB akzeptiert. Gerne mal bei einem Anwalt fragen, aber Geld einfach zurückbuchen wenn bei Buchungsvorgang bereits bekannt ist, dass ihr pokert kann wirklich stark nach hinten losgehen.


    Alles was danach gefolgt ist, ist ja die Folge von dieser Entscheidung sich gegen den Hinweis Fahrer = Zahler zu stellen. Im aktuellen Fall ist es jetzt leider Lehrgeld und sehr ärgerlich.

  • Die Taktik ist recht häufig vor allem bei den extrem billigeren Anbietern in Urlaubsländern zu beobachten. Die haben eh nicht genug Autos und euer Geld ist ihnen ja auch schon sicher. Somit ist es am lukrativsten für sie euer Geld für praktisch keine Leistung zu behalten und das Fahrzeug an jemand anderen rauszugeben.


    Als Vetragsstrafe für eure AGB Verletzung setzen sie einfach den gesamten, schon bezahlten Mietpreis und somit habt ihr sehr viel Lehrgeld bezahlt wovon ich bezweifle dass ihr noch mal etwas seht. Bei Unternehmen wie Goldcar und wie sie alle heißen ist das halt ein Teil des Geschäftsmodells, dass sie Leute, die gegen die AGB verstoßen, ordentlich auflaufen lassen. Warum weiß ich es? Ich musste auch schon mal durch so eine Aktion durch. Wenn man aber das super duper Versicherungspaket für 13€ am Tag (Fiat Panda) gebucht hat, ging auf einmal alles. Gott sei Dank ist das lange her..

  • Hallo Goonie

    Nur damit du das verstehst warum die AV eine KK des Hauptmieters haben will.
    Wenn man deine KK akzeptieren würde könntest du der Zahlung im Nachgang widersprechen da du ja nicht Vertragspartner der AV bist. Somit liegt ja auch keine Zahlungspflicht von deiner Seite vor.


    Die AV ist etwas unkulant aber genau nach AGB vorgegangen. Der Fehler lag bei euch. Geiz ist eben nicht Geil. Seht es als Lehrgeld und haltet euch in Zukunft an die AGB.


  • Als Vetragsstrafe für eure AGB Verletzung setzen sie einfach den gesamten, schon bezahlten Mietpreis und somit habt ihr sehr viel Lehrgeld bezahlt wovon ich bezweifle dass ihr noch mal etwas seht. Bei Unternehmen wie Goldcar und wie sie alle heißen ist das halt ein Teil des Geschäftsmodells, dass sie Leute, die gegen die AGB verstoßen, ordentlich auflaufen lassen. Warum weiß ich es? Ich musste auch schon mal durch so eine Aktion durch. Wenn man aber das super duper Versicherungspaket für 13€ am Tag (Fiat Panda) gebucht hat, ging auf einmal alles. Gott sei Dank ist das lange her..

    Du machst es dir sehr einfach. Du machst einen Fehler und dann ist die AV der Böse. Warum nicht einfach mal ehrlich sein und sagen. Ich habe Mist gebaut aber wenigstens war die AV bereit gegen Zahlung der VK mit 0 € SB mich mobil zu halten. Hast du dich mal gefragt weshalb die AV das super duper Versicherungspaket für 13€ am Tag mit 0€ SB haben wollte? Weil sie eine fällige SB im Nachgang auf eine nicht dem Vertragspartner gehörende KK, nicht belasten könnte.

  • Von welcher Bank ist denn die Kreditkarte? Wenn da nicht gerade Barclaycard hinter steht würde ich einfach mal einen Chargeback einreichen mit der Begründung "Leistung / Ware nicht erhalten". Klage lohnt sich bei der vergleichsweise kleinen Summe wohl kaum und eine Schlichtungsstelle scheint es leider auch nicht zu geben.

    Völlig sinnloser Tipp.

    Die Bank wird die AV um Auskunft anfragen. Die AV wird antworten:

    Mieter konnte keine gültige Kreditkarte vorlegen. Ware/Leistung konnte aufgrund schuldhaften Verhaltens des Mieters nicht erbracht werden. Laut AGB steht uns der Betrag als Entschädigung zu.

  • Völlig sinnloser Tipp.

    Das wir beide in diesem Leben keine Freunde mehr werden ist klar, aber im Gegensatz zu dir gebe ich hier keine sinnlosen Tipps sondern dieses Vorgehen hat in einer ähnlichen Situation bei einem Freund zur Erstattung des Betrags durch das KK Institut geführt. Das ist sicherlich nicht allgemein gültig und hängt von vielen Faktoren ab, aber besser als "Pech gehabt" ist der Tipp allemal, zumal dadurch kein Risiko für den Threadersteller entsteht.

  • Ich fürchte ehrlich gesagt auch, dass die gezahlte Summe wohl als Lehrgeld verloren ist. Habt ihr diese Konstellation mit Kreditkarteninhaber ≠ Mieter denn gewählt, weil dein Freund keine Kreditkarte hat? Falls ja, wäre das für die Zukunft wohl dringend anzuraten, es gibt da ja jede Menge Basisprodukte, die für sowas in der Regel ausreichen.


    Ansonsten birgt der hier gewählte Buchungsweg aber auch bei Beachtung der AGB gewisse Fallstricke. Du buchst bei Vergleichsportal A über Broker B eine Leistung bei Vermieter C. Häufiges Beispiel für Probleme, die dabei entstehen können: Du hast in deiner Reservierung 0€ SB über eine Erstattung von "A". Für den Vermieter "C" sieht es jetzt bei sich im System aber so aus, als hättest du nur eine Basisversicherung mit hoher SB. Dort wird dann häufig am Counter mit Horrorszenarien ausgemalt, wie schnell man hunderte oder tausende Euro los ist. Selbst, wenn man diesem Verkaufsversuch widersteht, muss man dann bei diesen Billigvermietern oft hohe Kautionen hinterlegen, 2.000€ für einen Kleinwagen oder Ähnliches, was dann wieder bei einigen Urlaubern, die sich mit dem Thema nicht auskennen, für Probleme mit dem Verfügungsrahmen der Kreditkarte sorgt.


    Lange Rede - kurzer Sinn: Für die Zukunft solltet ihr euch überlegen, lieber direkt irgendwo zu buchen, oder euch wirklich etwas mit dem Thema auseinandersetzen. Wirklich billig mieten geht auch in Südeuropa, aber nur, wenn man sich mit dem Thema auseinandersetzt. Will man das nicht - was für eine Urlaubsmiete durchaus verständlich ist - muss man in der Regel tiefer in die Tasche greifen oder erhebliche finanzielle Risiken eingehen.

  • Weil sie eine fällige SB im Nachgang auf eine nicht dem Vertragspartner gehörende KK, nicht belasten könnte.

    Das halte ich für ein Gerücht. Somit wäre eine Geschäftsbeziehung nicht möglich, wenn der Leistungsempfänger und Kreditkarteninhaber nicht ein und die selbe Person sind. Das widerspricht, wie du sicherlich weißt, im wahren Leben definitiv nicht der Realität - auch nicht bei klassischen Consumer KKs. Würde man dieser Logik folgen, wäre es ja sehr wohl möglich einen Charge-Back Antrag zu machen, weil eben der Leistungsempfänger (Freund) nicht der KK-Inhaber war und somit gar keine (An-)Zahlung möglich hätte sein sollen. Die AV haben das halt in ihre AGB gegossen, aber die Realität lässt es eben auch anders zu. Durch die Autorisierung des KK Inhabers ist aber sowohl die Prepaid-Zahlung (wie ja auch geschehen) und auch eine mögliche Kautionszahlung in der Theorie möglich. Aber eben nur in der Theorie: In der Praxis machen es die AVs halt nicht, während andere Unternehmen, die blocken (wie z.B. Airbnb) sehr wohl "Fremd-"KKs ermöglichen.

    Einmal editiert, zuletzt von DAVlD ()

  • Wir haben 9 Dokumente mit insgesamt 42 Seiten Inhalt zur Buchung bekommen. Das war einfach "too much information" die nichtmal einheitlich ist und nicht klar verständlich.

    Also,


    Nur weil ihr Neukunden gewesen seid erhaltet ihr noch keinen "Welpenschutz". Gerade in so einem Fall empfiehlt es sich Verträge besonders aufmerksam zu lesen, schließlich sollte man wissen wofür man unterschreibt. Und falls Fragen sind, so klärt man dieses schriftlich vor Vertragsschluss.


    Im Kern wurde hier auch schon alles gesagt.


    Nur weil ihr der Meinung seid, dass man euer vorsätzliches Fehlverhalten, welches nur zum Zweck hatte euch Geld einzusparen, nun auch noch mit Kulanz honorieren werden soll, in dem Vor Ort der Voucher umgeschrieben wird, ist das noch keineswegs eine Stichhaltige Argumentation welche der Vermieter folgen muss.


    §307 BGB ist an dieser Stelle auch gänzlich unangebracht. Es gibt durchaus Formulierungen in so manchen AGB welche einen Verweis auf §307 BGB rechtfertigen würden, aber die konkrete Klausel um welche es hier geht ist absoluter Usus im Mietgeschäft und keineswegs eine überraschende, negative Klausel.


    Auch deine Formulierung im ersten Post spricht ganz klar dafür, dass ihr euch sehr wohl bewusst darüber wart, dass ihr hier etwas versucht, was so eigentlich nicht vorgesehen ist, bzw. was sonst einen Aufpreis mit sich bringt kostenlos zu erhalten (Stichwort: Zweitfahrer). Daher können die AGB ja gar nicht so unverständlich gewesen sein, wenn ihr euch bewusst gegen den offiziellen Weg entschieden habt.


    Letztlich: Der Vermieter hat sich an seinen Teil des Vertrages gehalten. Er hat für euch ein Auto bereitgestellt - bloß das die Übergabe des Mietgegenstandes wegen eurem Vertragsbrüchigen Verhalten nicht zustande kam. Weder dem Vermieter vor Ort noch Billiger-Mietwagen ist hier ein Strick zu drehen. Den Schuh müsst ihr euch schon selbst anziehen. Ihr habt gepokert um euch die 80€ zu sparen und ihr habt euch leider verzockt.

    Einmal editiert, zuletzt von FrankK. ()

  • Ich muss ehrlich sagen, dass ich positiv überrascht bin, dass die Antworten hier doch noch sehr freundlich formuliert sind.


    Ich für meinen Teil muss sagen, dass mir beim lesen die Kinnlade ein Stück weit runtergeklappt ist.


    Ihr dachtet cleverer als der Vermieter und die anderen Kunden zu sein und beschwert euch jetzt weil ihr es offensichtlich nicht seid Goonie und dafür die gerechte Strafe bekommen habt?


    Ihr verstoßt bewusst gegen die AGB‘s des Vermieters und schreit jetzt Betrug?

    Ich bin immer wieder erstaunt wie dummdreist einige Menschen durchs Leben gehen/kommen.

  • Warum wurde denn nicht einfach kostenlos storniert und neu gebucht über den Broker? Theoretisch bucht man ja mindestens 24h vor Abflug und 24h vor der Miete kann man noch in der Regel kostenlos stornieren.


    Das Drama erschließt sich mir hier nicht.

  • Völlig sinnloser Tipp.

    Die Bank wird die AV um Auskunft anfragen. Die AV wird antworten:

    Mieter konnte keine gültige Kreditkarte vorlegen. Ware/Leistung konnte aufgrund schuldhaften Verhaltens des Mieters nicht erbracht werden. Laut AGB steht uns der Betrag als Entschädigung zu.

    Es sei denn die AV heißt "Europcar". Die antworten nämlich auch nicht auf solche Anfragen der Kreditkartenunternehmen. Das ist dann selbst für Barclaycard langsam ein Grund was zurückzubuchen :106: