Sixt Schadenforderung, Video bei Rückgabe

  • Markus Die AGB in Österreich schützen dich sehr gut, wenn du Endverbraucher bist. Denn dann ist die Haftung nicht auf dich umwälzbar (Punkt I, 1). Vergiss nicht, dass Sixt DIR beweisen muss, dass du den Schaden verursacht hast, und nicht du Sixt beweisen musst, dass du es nicht warst.

  • Hallo Leute!


    Vorweg - sorry, ich hätte natürlich von anfang an dazuschreiben sollen, dass ich in Österreich bin und nach österreichischem Recht gemietet habe...

    Sixt hat mir nun endlich Fotos des Schadens gesendet - siehe Anhang.
    Wahnsinn, den mussten sie sicher mit der Lupe suchen.... 1600 Euro wegen sowas zu verlangen ist meinem Empfinden nach eine Frotzelei...

    Vor allem nachdem ich ihnen bereits klar gesagt hatte, dass mir kein Unfall passiert ist.

    Auf meinem Video ist an den betreffenden Stellen nichts dergleichen zu erkennen.


    Was meint ihr?



    Nochmal der Link zu meinem Rückgabe Video:

    3 Mal editiert, zuletzt von Markus ()

  • Nun zu den Schäden die Sixt sonst schon eingefordert hat sind die beiden wenigstens zu sehen ohne das Foto in Kinoleinwandgröße zu vergrößern.


    Schicke denen dein Abgabevideo, also die 10 Sekunden hier. Schreibe denen du hast keinen Schaden verursacht und das lässt sich ja auch durch das Video (Zeitstempel) beweisen.

  • Wobei ich ehrlich gesagt der Meinung bin, dass das Video (auch in '4K') dank viel zu wenig Licht nicht ausreichend Details wiedergibt, um darauf basierend definitiv zu sagen dass der Schaden zu dem Zeitpunkt nicht vorlag – selbst auf den Übersichtsfotos von Sixt ist das ja (ohne die Kringel drumherum) kaum erkennbar.

  • Ja, das ist meine Befürchtung, dass Sixt dann einfach behauptet, die Qualität meines Videos wäre einfach nur zu schlecht....

    Nein, am Handy sieht man auch nicht mehr. Ich habe mal reingezoomt und nachgeschärft. mMn müsste man auf diesem Screenshot den Kratzer aber schon sehen - wenn er denn da wäre:


    Video Schnappschuss 1.pdf

  • Auf dem Video erkennt man nicht viel - außer dass der Parkplatz derselbe ist. Die Argumentation, dass der Wagen noch bewegt wurde zwischen Abstellung und Schadenaufnahme ist damit erstmal nicht zu belegen. Von daher wäre es ratsamer, den Ball wieder zurück zu geben und auf den Beweis zu pochen, dass der Schaden zweifelsfrei durch dich entstanden ist...