Gegnerische Versicherung erkennt Unfallschaden nicht an

  • Folgende Konstellation gerade im privaten Umfeld:


    ca. 6 Monate alter Leasingwagen erfährt einen Auffahrschaden von hinten, weil der nachfolgende gepennt hat. Polizei nimmt alles auf, klare Sache, der Auffahrende hat Schuld.

    Versicherung sagt nun, dass der größte Teil des Auffahrschadens nicht im Zusammenhang mit dem Unfall steht und deshalb ca. ein Drittel der Schadenssumme zahlen will, aber mehr nicht.


    mal abgesehen davon dass das natürlich eine Frechheit ist, aber egal.

    Gehen wir mal davon aus, dass es ein Mietwagen ist, auf den da draufgefahren wurde und die gegnerische Versicherung zieht den gleichen Betrug ab. Kann der Vermieter sich dann an den Fahrer des beschädigten Mietwagens wenden oder ist das ausschließlich ein Problem des Vermieters, wenn die gegnerische Versicherung nicht oder nur teilweise zahlt?

  • Versicherung sagt nun, dass der größte Teil des Auffahrschadens nicht im Zusammenhang mit dem Unfall steht und deshalb ca. ein Drittel der Schadenssumme zahlen will, aber mehr nicht.

    Bestand ein Vorschaden oder wie kommt denn die Versicherung darauf das der Schaden nicht mit dem Unfall einhergeht?

  • Erstmal der Tipp:

    Immer einen Anwalt nehmen wenn man mit Versicherungen diskutieren muss, ansonsten drehen sie da schnell einen Strick draus wenn man nur ein falsches Wort benutzt.


    Beim Mietwagen hat das Problem der Vermieter, außer natürlich der Mieter hat während seiner Miete schon einen Vorschaden an genau der Stelle des Unfalls verursacht, dann kann der Vermieter sich den Vorschaden vom Mieter zahlen lassen.

  • Aus eigener Erfahrung kann ich zumindest sagen, dass die Versicherung nur teilweise zahlt, wenn die beschädigte Stelle vorher schon beschädigt war.


    In meinem Fall hatte ich damals nur die Halbe Summe bekommen. Schadenhöhe für Lack und Ausbeulen lag bei 2000 CHF. Da ein Vorschaden bestand, der nicht repariert wurde, handelt es sich lediglich um eine Schadensverschlimmerung. Ausbezahlt bekam ich dann 1000chf.

  • ich hatte ja extra gesagt, dass Auto ist 6Monate alt. Natürlich hatte der nichts. Versicherung macht das einfach so, begründen brauchen sie ja nicht, denn der Geschädigte will ja Geld also soll der sich doch n Gutachter holen und dann per Rechtsanwalt klagen. Aber darum gehts nicht.


    die Frage ist ja die theoretische: kann einem als Mieter hier etwas passieren, wenn das ein Mietwagen gewesen wäre oder ist das dann das alleinige Problem des Vermieters.

    Kann natürlich sein, dass die Versicherung sowas gar nicht erst versucht, wenn sie sehen, der Halter hat eine mindestens so große Rechtsabteilung wie sie selbst.

  • Mal aus meiner Laienperspektive:

    Der Gegner muss erstmal nur den Zustand von vor dem Unfall wiederherstellen, wenn Teile bereits beschädigt waren muss er sie natürlich nicht nochmal neu zahlen. Klären lässt sich das im Streitfall durch einen Gutachter. Wenn der Schaden tatsächlich nicht bestand muss der Gegner die Kosten tragen. Sonst würde ja die gleiche Reparatur doppelt abgerechnet werden was wohl einem Betrug durch den Vermieter (bzw deinem Bekannten) statt der Gegnerversicherung gleichkommt.


    Zum Gedankenexperiment: Angenommen es gab einen unreparierten Vorschaden, der die Reparatur der Stoßstange erfordert und durch den Unfall wurden zusätzlich die Rückleuchten beschädigt. Wenn die Stoßstange bereits einem Vormieter angelastet wurde (der vmtl schon für die Reparatur der Stoßstange bezahlt hat) muss der Gegner lediglich die Rückleuchten bezahlen. Ansonsten würde der Vermieter ja doppelt die Reparatur abrechnen. Der Mieter wäre dabei raus.

    Falls der Vorschaden nicht eingetragen war (aber bestand), wird der Vermieter wohl versuchen die Reparatur der Stoßstänge auf den Mieter abzuwälzen (Vorgehen wie immer). Wenn es keinen Vorschaden gab und die Versicherung dies nur behauptet müsste dies wieder durch einen Gutachter geklärt werden, den im Falle der Bestätigung vmtl die Gegnerversicherung zahlen muss. Ob der Vermieter diesen direkt beauftragt, aus eigener Tasche direkt zahlt oder dies versucht auf dem Mieter abzuwälzen dürfte dem Zufall überlassen sein.


    Als Tipp für den nächsten privaten Fall: Wenn die Schuldfrage geklärt ist und eindeutig beim Gegner liegt unbedingt einen Anwalt hinzuziehen. Dessen Kosten trägt die gegnerische Versicherung komplett. Das gleiche gilt für den Gutachter, der etwaige Vorschäden bei seinem Gutachten zu berücksichtigen hat und bewertet ob das Schadensbild zum beschriebenen Unfallhergang passt. Das spart auch viel Stress bei Auslagen und Unsicherheiten und beugt derartigen Versuchen vor.


    Wie gesagt ist das lediglich meine Laieninterpretation, Korrekturen durch Experten sind willkommen :)

  • Ebenfalls Laie: Auf was für einer Grundlage sollte die AV Geld vom Mieter fordern? Wenn die Schuld 100% beim Gegner liegt, dann hat die Seite die Reperaturkosten zu tragen. Wenn die jetzt mit fadenscheinigen Gründen die Zahlung kürzt, ist dass das Problem der AV. Glaube aber auch, dass da sowas eher nicht versucht wird aus dem bereits genannten Grund der vorhandenen Rechtsabteilung.

  • Schadensfrage eindeutig, kein Vorschaden gegeben. Bei einem privaten PKW würde ich mich dann am Verursacher schadlos halten. Soll er doch dann seine Versicherung verklagen. Und ansonsten bekommt der Vermieter alle notwendigen Infos, um sich sein Recht zu verschaffen.

  • Bei Sixt zieht die Versicherung so ne Nummer nicht durch. Die wissen, dass dann sofort die Kostennote vom Anwalt kommt. Damit ist es dort günstiger sofort das zu zahlen, was Sixt will.

    Bei Privatpersonen klappt das wahrscheinlich in jedem zweiten Fall. Damit können hier massiv Kosten gespart werden. Selbst wenn die anderen 50% klagen, kommt durch den Anwalt ein überschaubarer Kostenbetrag dazu. Das lohnt sich schon.

  • das bei Versicherungen nur was mit Anwalt geht sollte klar sein.

    Aber muss ich als Geschädigter dem eigentlich zustimmen, dass die Versicherung mein Ansprechpartner ist.

    Immerhin hast du ja - formell - Ansprüche an den Unfallverursacher, und was er mit seiner Versicherung am abkaspern ist, sollte ja nicht ein Problem sein.

    Das in der Praxis das anders läuft, ist mir bekannt.