Nach Steinschlag, scheibe über Nacht gerissen

  • So habe dann heute auch die Rechnung erhalten über 727,07 Euro für den Austausch der Scheibe, mit der Bitte ihn zu überweisen. Habe dieser Rechnung direkt per Mail widersprochen mit diesem Wortlaut:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    mit dieser Mail lege ich zudem Widerspruch gegen die Rechnung ein. Es handelt es sich beim betreffenden Schaden um keinen Unfall oder eine mutwillige Beschädigung meinerseits. Der Schaden ist durch einen Steinschlag entstanden, was auch auf den Bildern erkennbar ist. Ein Steinschlag ist ein unabwendbares Ereignis.


    Ich verweise ich Sie gern auf das einschlägige Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 30. März 2017, Az.: 2 S 2191/16 bezüglich für den Mieter unvermeidbarer Schadensereignisse, zu den auch Steinschläge zählen.



    Gerne erwarte ich Ihre Mitteilung von der Forderung Abstand zu nehmen, da diese nicht durchsetzbar ist.



    Ich setze Ihnen eine Frist von 14 Tagen mir Bescheid zu geben, und diese Forderung zu stornieren.



    Mit freundlichen Grüßen



    Denke das ist ok so oder?


    Das Problem ist dass die Rechnung an meinen Arbeitgeber ging, da ich bei der DB tätig bin und wir durch Eingabe einer Contract-ID immer 20% Rabatt auf den Mietpreis bekommen, daher stellt Europcar die Rechnung dann auch auf die DB AG aus. Zahlungsfrist war der 05.02.2021. Mein Arbeitgeber hat die Mail dann heute an mich weitergeleitet. Das Austellungsdatum war der 22.01.2021. Gut bei so einem großen Unternehmen müssen Sie ja auch erst mal gucken wer ich bin und was das jetzt für eine Rechnung ist :). Haben dann sofort bei Europcar angerufen und den Fall geschildert, sie kann mir aber keine Auskunft am Telefon geben da diese Rechnungen von einer anderen Abteilung bearbeitet werden, und diese ist nur per Mail erreichbar. Mail ging raus, dann kam die automatische Antwort, dass die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann, da sie sehr viele Mails momentan bekommen. Na gut nicht mein Problem, oder?

  • Bin da bei cram und schauschun. Würde auch bei Fristsetzung keine Antwort erwarten, die Schadensabteilung bei EC ist die absolute Katastrophe..


    Den Vogel abgeschossen hat eine Mahnung die ich an meine Privatadresse bekommen habe - für einen Schaden an einer Firmenmiete bei der ich als Fahrer eingetragen war. Und knapp 2 Jahre vorher komplett beglichen wurde.

  • Mich würde es nicht wundern, wenn du von Eurocar gar keine Antwort erhältst, in Kürze dann aber eine Mahnung und irgendwann dann von deren Rechtsverdreher. So jedenfalls meine Erfahrung. Dem Rechtsverdreher hatte ich Ende Dezember dann ja auf deren Mahnung geantwortet, seitdem habe ich von keinem mehr etwas gehört, rechne aber noch damit, dass irgendwann ein gelber Umschlag im Briefkasten liegt... lasse es gerne drauf ankommen :106:

  • Ich bin ja im Verkehrsrechtschutz und habe vorher mit einem Anwalt telefoniert, dieser hat mir geraten diese Frist zu setzen, falls Europcar ablehnt, damit man die Anwaltskosten geltend machen kann wenn er für mich den Fall dann übernimmt.

  • Bin da bei cram und schauschun. Würde auch bei Fristsetzung keine Antwort erwarten, die Schadensabteilung bei EC ist die absolute Katastrophe..


    Den Vogel abgeschossen hat eine Mahnung die ich an meine Privatadresse bekommen habe - für einen Schaden an einer Firmenmiete bei der ich als Fahrer eingetragen war. Und knapp 2 Jahre vorher komplett beglichen wurde.

    Hehe, bei mir war es umgekehrt, wurde an diesem Wochenende auch geblitzt, den 30,00 Euro Bearbeitungsgebühren bescheid hab ich dann an meine private Adresse bekommen, aber die Schadensrechnung schicken die zu meinem Arbeitgeber obwohl der damit so rein gar nix zu tun hat.

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  • Wenn ich mir dein zitiertes Urteil (Nürnberg-Fürth vom 30. März 2017) anschaue, dann liegt dort eine Baustellensituation zugrunde und es findet daraufhin eine Abwägung statt. Ich bin also gespannt, wie das der EC Anwalt in Bezug auf deine Sachlage sehen wird.


    Insgesamt finde ich es wirklich schade, wie mit diesem Thema umgegangen wird. Letztlich findet man noch heute in den AVB keine klaren Regelungen und schiebt Glasschäden eigentlich unmissverständlich in Mieterhaftung.

  • Natürlich findet eine Abwägung statt, weil es noch kein bindendes BGH Urteil gibt. So kann der Richter sich zwar orientieren, aber grundsätzlich auch anders urteilen oder begründen.


    Allerdings wird sich kaum jemand die Mühe machen, das im Schadenfall bis vor den BGH zu ziehen.


    Eine Urteilsammlung reicht bislang aus, um dem Vermieter zu verdeutlichen, dass Steinschläge nicht in der Haftung des Mieters liegen.

  • Die Richter werden sich wohl immer an den Urteilen der Kollegen orientieren und nie dem Mieter den Steinschlag in die Haftung geben. Grundsätzlich sind die Urteile der Kollegen nicht für ihn bindend. Deswegen wäre aus Kundensicht ein BGH Urteil nice to have, aber wohl nie durchgezogen werden. Ausser jemand nimmt sich wirklich die Zeit. Eher wird die AV vor Gericht sich zurückziehen.

  • Die Richter werden sich wohl immer an den Urteilen der Kollegen orientieren und nie dem Mieter den Steinschlag in die Haftung geben. Grundsätzlich sind die Urteile der Kollegen nicht für ihn bindend. Deswegen wäre aus Kundensicht ein BGH Urteil nice to have, ...

    Ob das "immer" so gehandhabt wird, da wäre ich vorsichtig.

    Aber in der Tat wäre ein Urteil höherer Instanz nötig. Denn der unsägliche Zustand (Schadenshaftung Glas) bleibt weiterhin in den Vermietbedingungen und Vermieter werden sich darauf berufen.

  • Heute kam erneut eine Mahnung, die letzte steht dort, danach wird ein Inkassobüro eingeschaltet. Ich habe jetzt seit Anfang Februar Mails und faxe an Europcar geschickt, da die Schadensabteilung nur per Mail und Fax erreichbar ist. Was kann ich jetzt noch tun damit ich endlich mal eine Antwort auf meine Mails bekomme? Ich habe dort angerufen im Kundenservice, die sagten diese Abteilung ist nur per Mail erreichbar. Hat jemand eine Ahnung was ich jetzt noch tun kann, keine Lust mich mit dem Inkassobüro zu kloppen.