Szenarien: Schäden am Mietwagen bis hin zum Totalschaden

  • Der folgende Post hat eher was von „was-wäre-wenn“, ist aber (ich will ganz offen sein) in meiner eher ängstlich-vorsichtigen Persönlichkeit begründet. Die entsprechenden Einträge hier im Forum habe ich gelesen - Danke an alle Schreiber*innen. Dennoch liest man tendenziell ja hier eher die Probleme (und nicht von den unkomplizierten Schadensfällen), daher wage ich mich mit einem eigenen Post aus der Deckung heraus.


    Kurzum: Wie verhält es sich bei einem Mietwagen-(Total-)Schaden?


    Hintergrund: Ich miete zumeist alle ein- bis anderthalb Jahre einen Wagen in der Kategorie der A6-Premium-Klasse, den ich für eine Vier-Tages-Fahrt mit etwa 2.000 km nutze. Einen solchen Wagen könnte ich mir nicht leisten, zum Glück aber die entsprechenden Versicherungen, die ich großzügig dazubuche, selbstverständlich einschl. VK mit 0 Euro SB. Das Geld, das ich hier ausgebe und vielleicht durch eine andere Konstruktion (KK) reduzieren könnte, gebe ich zur Gewissensberuhigung gerne aus.


    Da ich nun leider der „Es-könnte-was-passieren-Oh-Gott-mein-Leben-ist-ruiniert“-Typ bin, wäre ich für Eure Einschätzung dankbar, die sich zu folgenden Horrorszenarien ergeben (sorry, dass auch ihr unter meiner Persönlichkeit zu leiden habt!):


    1. Ich bin in einen unverschuldeten Unfall verwickelt. -> Müsste kein Problem sein, Versicherung des Unfallverursachers.


    2. Ich parke aus, nehme mit dem Heck einen Mülleimer und mit der Front die Seitentür des daneben stehenden Autos mit. -> Nicht gut, aber durch Versicherung abgedeckt, da keine grobe Fahrlässigkeit.


    3. Ich überfahre ein Stoppschild, mein Auto und das des Beteiligten sind Totalschaden. -> ??? grobe Fahrlässigkeit (den entsprechenden Post hier im Forum habe ich im Hinterkopf)


    Ich hoffe, ihr versteht mein Anliegen. Mir geht es nicht darum, völlig verantwortungslos durch die Gegend zu fahren. (Selbst mit diesen Auto überschreite ich nur sehr selten eine Geschwindigkeit von 150 km/h). Auch nicht, vielleicht irgendwann mal auf 1.000 bis 2.000 Euro wegen eines nicht von mir verursachten Kratzers (ungerecht) zahlen zum müssen.


    Mir geht es darum, ein einigermaßen vertretbares Gefühl der Sicherheit für das Konzept „Mietwagen“ zu haben - und von einem psychischen Druck befreit entspannt (und damit sicherer!) fahren zu können. Ich möchte einfach übertriebene Ängstlichkeit vermeiden, indem ich denke, dass ich bei jeder (seltenen) Miete dem Vermieter am Ende einen Wagen aus dem Premiumsegment neu erstatten muss. Dass mir all das auch mit dem eigenen PKW passieren kann, ist mir bewusst ...


    Was meint ihr?


    Ganz lieben Dank an Euch!


    PS: Den Rest bespreche ich dann mit meinem Psychotherapeuthen, versprochen! ;-)

  • Nr. 3 scheint wohl deine einzige Sorge zu sein. Es gibt keine pauschale Antwort, denn es hängt ganz von den Umständen ab. Wer einfach ein Stoppschild überfährt, handelt evtl sogar vorsätzlich.

    Fahr einfach normal, ohne dir über alles dem Kopf zu zerbrechen und du wirst schon keinen Premiumwagen ersetzen müssen. Denn dafür gibt es Versicherungen. Und wenn dir das nicht gelingt, kann durchaus ein Therapeut helfen, dir die Angst von allgemeinen Lebensrisiken zu mindern.

  • "Probleme" kann es immer geben. Am kritischsten ist es wohl, sich entgegen der AVB zu verhalten.


    Ein paar Randfälle könnten zB sein:

    - Vorschaden nicht entdeckt, Auto sorglos abgestellt. Vermieter meldet sich, dass Schaden nicht bei der Polizei aufgenommen wurde --> kein SB0-Schutz

    - Man wird überfallen und dabei Auto samt Schlüssel entwendet (wie sieht es dann eigentlich aus?)

    - Auto wird trotz Hochwasserwarnung neben der Donau geparkt

    - Unfall mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit (grob Fahrlässig?)

  • Dazu hätte ich eine Frage...

    Vorschaden nicht entdeckt, Auto sorglos abgestimmt. Für mich bedeutet bisher SB0 direkt beim Vermieter, dass ich lediglich schnell einmal ums Auto lief. Niemals habe ich nach Kratzern gesucht.

    Ähnlicher Fall: Ich parken das Fahrzeug, während meiner Abwesenheit fährt jemand einen Kratzer rein und flüchtet. Ich bemerke den Schaden nicht und kann so auch keine Polizei holen. Entfällt nun der Versicherungsschutz?

  • Laut AVB kann der Versicherungsschutz erlöschen, wenn man einen verursachten Schaden nicht von der Polizei aufnehmen lässt. Für die AV ist ein Schaden verursacht, wenn er vorher nicht dokumentiert war. Also wäre interessant zu erfahren, wie das ausgelegt wird. Ich buche nie mit SB0.

  • Denkt doch einfach mal lebensnah: wie soll man denn überhaupt auf Idee kommen, die Polizei zu rufen, wenn nur ein kleiner Parkrempler vorliegt, den man nicht selbst verursacht hat? Das wäre ja ein Freifahrtsschein für die AV, einfach alle Schäden - selbst die, die der Mieter nicht zu verschulden hat - dem Mieter zu 100 Prozent in Rechnung zu stellen, nur weil die Polizei nicht gerufen wurde. Wofür hat man denn die Versicherung?


    Anders ist es natürlich, wenn ihr einen Poller mitnehmt und die ganze Stoßstange demoliert ist. Dann könnt ihr bei der Abgabe natürlich nicht sagen: "Ups, nicht gesehen ?"

  • Habe noch nie von Erfahrungen gelesen, dass ein "normaler" selbstverschuldeter Unfall zum Verfall des Versicherungsschutzes geführt hätte. Die grobe Fahrlässigkeit ist eher als echte Ausraster zu verstehen: Alkohol/Drogen, Straßenrennen, man fährt einfach durch die Gegend ohne die Schilder und Ampeln zu beachten, man fährt das Fahrzeug vorsätzlich gegen das Haus seiner Ex o. ä.

    Viel realistische wären noch Verstöße gegen AVB (das kann am ehesten passieren - nicht eingetragener Zusatzfahrer, Auslahnd trotz nicht gezahlter Cross-Border-Gebühr, eventuell nicht berechtigt genutzte Rabbate).

    Ein offensichtlich selbst verschuldeter Unfall ohne grobe Fahrlässigkeit (z. B. rückwärts beim Ausparken gegen eine dritte Partei fahren - da ist die Schuldfrage ja mehr als eindeutig) ist hingegen "kein" Problem.

    Einmal editiert, zuletzt von shachtyor ()

  • das sollte der erste Schritt sein.

    War es! Es ist aber nicht immer alles so einfach (siehe obiges Stichwort „allgemeine Lebensrisiken“) ... Kopf und Herz gehen da manchmal auseinander ...


    Danke für Eure Antworten! Es ist ja wie überall: Fixiert man sich auf ein Problem, das man noch nicht hat, stehen die Chancen bestens, dass man es sich fängt. In diesem Sinne helfen mir Eure Einschätzungen schon weiter: Verantwortungsbewusst sein, aber das Leben lieben.


    Übrigens eine interessante Community hier, werden mich in Zukunft vielleicht auch verstärkt beteiligen.


    LG!

  • Da du sowieso ein Freund von Versicherungen bist schließ eine ordentliche(!!!) Rechtsschutzversicherung ab. Dann muss man sich nicht so viel ärgern und schläft im Schadensfall ein wenig ruhiger.


    Um dir ein Gefühl für Urteile bezüglich Mietwagen-Themen zu geben gibt es ein Dokument vom ADAC, welches leider alt (2012) ist, aber trotzdem einen Überblick darüber verschafft, wie es ausschaut, wenn wirklich mal was vor Gericht landet.


    Tatsache ist wohl auch: Es kommt nicht zu all zu vielen Urteilen, weil entweder Versicherungen häufiger zahlen als man denkt, da sie auch Abwenden wollen, dass es sich rumspricht, dass sie meistens kein Recht bekommen würden oder sich leider immer wieder neue "Opfer" finden, die beispielsweise Steinschläge zahlen. Der ADAC ruft deswegen auch dazu auf, sich zu melden, wenn man ein solches Urteil erwirkt hat.


    In dem Dokument findet sich weiter unten eine Tabelle mit Schadenvorfällen, den Urteilen und ob der Mieter haftbar ist/war. Die Frage mit der Polizei taucht dort auch einmal auf und wird relativ häufig mit JA - Man muss sie rufen, auch wenn nur der Mietwagen zu Schaden gekommen ist, beurteilt. Ich hab allerdings irgendwo von einem Urteil gelesen, dort hat der Mieter die AV angerufen und gefragt was er tun soll und die haben gesagt, das passt so, er kann weiterfahren. Bei dem anschließenden Prozess hat der Mieter recht bekommen.


    Zum Thema grobe Fahrlässigkeit sind dort zwei Fälle erwähnt:


    1. Mit überhöhter Geschwindigkeit, trotz mehrmaliger Warnhinweise auf die Gefahr, auf einen Absperranhänger auf der Autobahn aufgefahren. Ergebnis: Mieter handelte grob fahrlässig und muss zahlen.


    2. Mieter kracht in parkendes Auto weil er während der Fahrt nach runtergefallenem Handy gesucht/gegriffen hat: Mieter handelte grob fahrlässig. Muss zahlen.


    Was man zu diesen beiden Fällen sagen soll... Naja. Bleibt jedem überlassen.

    Sekundenschlaf wurde nebenbei als nicht grobfahrlässig gewertet... Mieter muss nicht zahlen. Diesel in AdBlue reingeballert: Mieter muss zahlen.

    So, ich überlasse euch jetzt mal die Lesearbeit...

  • Danke für das Dokument. Manche der Punkte sind wohl schon etwas älter, insbesondere das mit den Winterreifen. :D


    Diese Entscheidung hier in Sachen Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten (und damit vielleicht auch auf Share anwendbar) geht aber doch eher gegen die übliche Meinung im Forum.


  • Danke für das Dokument. Manche der Punkte sind wohl schon etwas älter, insbesondere das mit den Winterreifen. :D


    Diese Entscheidung hier in Sachen Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten (und damit vielleicht auch auf Share anwendbar) geht aber doch eher gegen die übliche Meinung im Forum.


    „wenn er das Kfz nicht wie vereinbart während der Geschäftszeiten des Vermieters zurückbringt “


    Die meisten Fälle betreffen hier ja Angelegenheiten, wo die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten vertragsgemäß vereinbart wurde. Damit findet dieser Passus m. E. keine Anwendung, die Autovermietung hat sich dann ja mit der Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten einverstanden erklärt.

  • Danke für das Dokument. Manche der Punkte sind wohl schon etwas älter, insbesondere das mit den Winterreifen. :D


    Diese Entscheidung hier in Sachen Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten (und damit vielleicht auch auf Share anwendbar) geht aber doch eher gegen die übliche Meinung im Forum.


    Ja, also viele Urteile sind wirklich schon alt. Schade, dass sie da nicht mal eine neue Zusammenstellung hervorbringen. Das wäre echt ne wertvolle Arbeit.

  • „wenn er das Kfz nicht wie vereinbart während der Geschäftszeiten des Vermieters zurückbringt “

    Wenn dann lediglich die vertraglich vereinbarte Rückgabezeit ausschlaggebend wäre, könnte es einem ja aber zum Verhängnis werden, das Auto zB statt Montag morgens um 8 noch Sonntag Abend um 22 Uhr ins Parkhaus zu stellen?

  • Diebstahl ist von der Kaskoversicherung abgedeckt. Du haftest nur, wenn du grob fahrlässig handelst. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn man die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lässt. Dies würde mE frühestens zu bejahen sein, wenn man den Zündschlüssel stecken und den Motor laufen lässt. Sonst trifft dich bei einem Überfall überhaupt gar kein Verschulden. Und jetzt stellt sich auch nicht die Frage, was passiert, wenn man dann nicht die Polizei ruft. Wer vergisst in so einem Fall die Polizei zu rufen?

    Einmal editiert, zuletzt von blitzbub ()

  • Und jetzt stellt sich auch nicht die Frage, was passiert, wenn man dann nicht die Polizei ruft. Wer vergisst in so einem Fall die Polizei zu rufen?

    Naja. Ich hab vor circa einem Jahr eine AMG Felge vorne rechts verkratzt als ich eine Bordsteinkante nicht ausreichend frontal aufgefahren bin (hab jemanden abgesetzt). I know dumm. Aber da hätte ich die Polizei rufen müssen. Puh, also. Welche Nummer wähle ich da? Wenn ich die Polizei wäre und jemand ruft deswegen auf der 110 an würde ich durchdrehen an der anderen Seite. Aber ja: Es scheint so zu sein, dass man es muss. (Ende der Geschichte war, dass keine Schadensmeldung kam.. )

    Einmal editiert, zuletzt von DAVlD ()