SIXT Auslandsfahrt - Gebühr für grenzüberschreitende Fahrten in Zone 1

  • Da das Thema im Fragen und/oder Erfahrungsthread ja ein wenig untergeht, hab ich es mal rausgezogen. Anlass war dann auch eine Antwort von Sixt auf meinen Hinweis, dass ich es nicht so super finde. Die Mail aus Rostock begründet die Entscheidung wie folgt:


    Zitat

    Mit der Gebühr decken wir erhöhte Kosten aufgrund von Pannenhilfen im Ausland sowie eventuell anfallende Fahrzeugrückführungen ab.


    Stand 27.11.2020 ist es jedenfalls so, dass bei deutschen Mietverträgen nach wie vor die ungeänderten deutschen AGBs mit Stand Oktober 2020 gelten. Dort wird noch nichts über eine Gebühr verlautbart. Auch zeigen verschiedene Erfahrungen, dass auf den MV ausdrücklich erlaubt wird in die Zone 1 einzureisen und die RSA auch nicht darauf hinweisen. Zusätzlich dazu scheint sich Sixt im Moment noch gnädig zu zeigen - oder einfach mal auszutesten was so geht - und hat bei deutschen Buchungen die Gebühr auf 14,84€ (im neuen Jahr dann 15€) gedeckelt.


    Ich habe gerade keine Erfahrung wie es bei österreichischen MVs ausschaut. Jedoch gibt es für AT Anmietungen eine neue AGB mit Stand 11.2020, die die Gebühr ausdrücklich erwähnt mit den charmanten 8,50€ pro Tag bis maximal 45€ pro Anmietung. Die AGB nimmt auch explizit Bezug darauf, dass bei einem Verstoß gegen die AGB jegliche Haftungsbeschränkung wegfallen würde.


    Falls es zu der Sache Neuigkeiten gibt, ist hier vielleicht ein besserer Ort um die Erfahrungen und News zu sammeln.

    Ich finde es immer noch schade, dass Sixt sich zu dem Schritt entschieden hat. Man hat das Gefühl sie wollen Privatpersonen einfach nur noch zu Brokern drängen und ihr komplettes Geld mit Firmenmieten von Mo bis Fr verdienen.



    Links:

    AGB DE - Titel des Dokuments: Microsoft Word - 2020 10 AGB Germany German.docx

    https://www.sixt.de/fileadmin/sys/agb/sixt_DE_de.pdf


    AGB AT - Titel des Dokuments: Microsoft Word - AGB_AT_Stand_Nov 2020_DE

    https://www.sixt.at/fileadmin/sys/agb/sixt_AT_de.pdf

  • Zumindest meine Mieten habe ich alle VOR Einführung der Gebühr gebucht, somit finde ich es nicht überraschend, dass es im MV noch nicht abgebildet ist. Ob das nun die (oder eine) Ursache ist oder ob es an einer Schonfrist liegt, weiß ich nicht. Wäre interessant, wenn jemand berichten kann wie der MV aussieht, dessen Reservierung nach Einführung der Gebühr getätigt wurde.

  • Zumindest meine Mieten habe ich alle VOR Einführung der Gebühr gebucht, somit finde ich es nicht überraschend, dass es im MV noch nicht abgebildet ist. Ob das nun die (oder eine) Ursache ist oder ob es an einer Schonfrist liegt, weiß ich nicht. Wäre interessant, wenn jemand berichten kann wie der MV aussieht, dessen Reservierung nach Einführung der Gebühr getätigt wurde.

    Reservierung am 26.10. (Auslandsgebühr wird mindestens seit dem 21.10. angezeigt) für den 13.11. getätigt:

    pasted-from-clipboard.png

    Alles wie immer. Wurde bei Abholung aber explizit gefragt, ob ich vorhabe mit dem Fahrzeug ins Ausland zu fahren, was ich verneint habe.

    Einmal editiert, zuletzt von RafyKoby ()

  • Mir hat RSA heute bei Abholung des Mietfahrzeuges gesagt, die Auslandsgebühr würdeceingeführt um sich den anderen Vermietern anzupassen.

  • Zitat

    Mit der Gebühr decken wir erhöhte Kosten aufgrund von Pannenhilfen im Ausland sowie eventuell anfallende Fahrzeugrückführungen ab.

    Ist nicht genau das alles über die Mobilitätsgarantie des Herstellers abgedeckt?

  • Abzocke und mehr nicht um dem Kunden mehr und mehr Geld aus der Tasche zu ziehen.


    Ich buche über den ADAC und selbst dort steht es bei Avis, Hertz etc in den Buchung drin obwohl man dort sogar abgesichert ist im Ausland (Plus und Premium).


    Wenn man genau diese Mitgliedschaft hat sollte die Auslandsfahrt grundsätzlich nichts kosten da es darüber abgedeckt ist.

  • Es geht bei der Sache eigentlich um zwei Fragen:


    1. Wird durch das Fahren ins Ausland ohne der Bezahlung der Gebühr ein Vertragsbruch in dem Sinne begangen, dass die in fast allen AGB der KK-Versicherung enthaltene Klausel zutreffend ist, dass eben kein Schaden reguliert, wenn eben die Vermieterbedingungen willentlich gebrochen werden.

    2. Greift die Haftpflichtversicherung nocht?


    In den österreichischen AGB ist die Auslandsfahrt jedenfalls immer mit nur mit der Haftungsbeschränkung verknüpft:


    Absatz C.1:

    Zitat

    [...]

    Bei Fahrten ins benachbarte Ausland wird eine Gebühr in Höhe von EUR 8,50 pro Tag, max. EUR 45 pro Monat erhoben.



    Absatz C.8:

    Zitat

    Jede schuldhafte, auch bloß fahrlässige, Verletzung der obigen Bestimmungen (Z 1, 2, 4-7) macht den Mieter gegenüber SIXT

    für jeglichen dadurch oder dabei entstandenen Schaden (einschließlich zweckentsprechender Rechtsverfolgungskosten) in

    vollem Umfang haftbar (sofern SIXT selbst daran kein Verschulden trifft). Eine allenfalls vereinbarte Haftungsbeschränkung ist im Falle einer solchen Verletzung unwirksam.



    und weiter mit einer Konkretisierung:



    Absatz I.3:


    Hier bezieht sich Sixt dann explizit auf den Absatz C.7, bei dem es aber eigentlich nur um das allgemeine Einreiseverbot in bestimmte Zonen und/oder mit bestimmten Fahrzeugmarken geht:


    Zitat

    Es ist dem Mieter nicht gestattet, mit dem Fahrzeug in Länder einzureisen, die laut Angaben im Mietvertragsausdruck generell

    oder für die angemietete Fahrzeugmarke oder das angemietete Fahrzeugmodell von SIXT nicht freigegeben sind. Auskünfte

    darüber erteilt auch jede SIXT-Filiale. Vor Antritt einer Auslandsfahrt hat sich der Mieter aktiv zu vergewissern, ob das beabsichtigte Zielland unter diese Beschränkung fällt.

    Des weiteren ist es natürlich auch eine Frage der Haftpflicht, hier schreibt Sixt in den AGB, dass die Haftpflicht nur dann nicht gilt, wenn eben ein unberechtigter Fahrer am Fahren ist - dieser Punkt ist rechtlich ja auch nicht ganz "sauber" - wenn z.B. der Fahrer aus einem medizinischen Grund nicht mehr fahren kann, ist es ja normalerweise so, dass das Fahrzeug von einer anderen Person gefahren werden darf:


    Zitat

    Das gemietete Fahrzeug ist zu den in Österreich üblichen Versicherungsbedingungen sowie mit der für Österreich gültigen Mindestversicherungssumme haftpflichtversichert. Die Versicherung ist auf Europa im geografischen Sinne beschränkt. Wird

    SIXT von dritter Seite aufgrund von Schäden, die vom Mieter oder von Personen, denen er das Fahrzeug überlassen hat,

    verursacht wurden (ohne dass SIXT daran ein Verschulden träfe), in Anspruch genommen, ohne dass dieser Versicherungsschutz (zur Gänze) greift, hat der Mieter SIXT diesbezüglich gänzlich schad- und klaglos zu halten. Ist der Mieter Verbraucher

    i.S.d. Konsumentenschutzgesetzes, so trifft ihn diese Haftung nicht, wenn ihn kein Verschulden am Schaden trifft.


    Jetzt Bezug auf die deutschen AGB:


    Hier schreibt Sixt, dass der Kunde bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der Auslandsfahrt eine Vertragsstrafe gemäß der aktuellen Mietinformationen zu zahlen hat (das wird wahrscheinlich eben die Gebühr für die Auslandsfahrt sein - sonst steht da nichts dazu), allerdings behält sich Sixt vor auch Schadensersatz zu forden - netterweise würden sie aber den Schadensersatz mit der Vertragsstrafe verrechnen....

    Absatz C.9:

    Zitat

    Je nach Fahrzeugkategorie und individueller Buchung ist eine Auslandsnutzung von Mietfahrzeugen für bestimmte Länder untersagt
    Die jeweils gültigen Beschränkungen sind im Mietvertrag angegeben. Für jede schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die Vorgaben zur
    Auslandsnutzung ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß der aktuellen Mietinformationen (einsehbar unter
    https://www.sixt.de/mietinformationen/#/ ) verpflichtet. Sixt kann neben der Zahlung der Vertragsstrafe auch weitergehenden
    Schadensersatz verlangen. In einem solchen Fall wird der Anspruch auf Vertragsstrafe mit einem Anspruch auf weitergehenden
    Schadensersatz aus derselben Pflichtverletzung verrechnet.


    Der wahrscheinlich wichtigste Punkt - erlischt der Vertrag beim Brechen der Bedingungen bezüglich der Auslandsfahrt ist bei den deutschen Sixt AGB relativ klar geklärt. Antwort: Nein. Sixt droht beim Verstoß gegen die Punkte C.1, C.2, C.3, C.5, C.7 mit einer fristlosen Kündigung des Mietvertrags bzw. dem Rücktritt vom Mietvertrag. C.1, C.2, C.3, C.5, C.7 behandeln die Auslandsfahrt allerdings nicht, es ist C.9.


    Zitat

    Zuwiderhandlungen gegen eine bzw. Nichterfüllung einer der Bestimmungen gemäß den vorstehenden Ziffern 1., 2., 3., 5. oder 7.
    berechtigen Sixt zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag. Ersatzansprüche des
    Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der Sixt auf Grund der Verletzung einer
    der Bestimmungen gemäß den vorstehenden Ziffern 1., 2., 3., 5. oder 7. entsteht, bleibt unberührt.


    Fazit:

    Wie die meisten rechtlichen Sachen ist natürlich ein gewisser Interpretationsspielraum da. In meiner (natürlich auch gefärbten) Leseweise bezieht sich die Auslandsfahrt auf die Haftungsbeschränkung und es kommt zu keinem gravierenden Vertragsbruch im Sinne der AGB der KK-Versicherer. Dass Sixt den Baustein anbietet obwohl gar keine "vertragliche Haftungsbeschränkung" (siehe Absatz I.3) gebucht wird ist meiner Meinung nach entweder Absicht oder die Unfähigkeit der IT.


    Aus den oben genannten Gründen buche ich die Auslandsfahrt nicht dazu, hab aber auch noch zusätzlich zur KK-CDW eine KFZ-Versicherung über einen Roller, welche die klassische "Mallorca-Polizze" beinhaltet, soll heißen: Falls die Deckung einer Mietwagen-Haftpflicht im Ausland nicht deckt bzw. zu gering ist, springen diese ein.

    Einmal editiert, zuletzt von DAVlD ()

  • Lies doch noch einmal Absatz C.8: Jede schuldhafte Verletzung der obigen Bestimmungen macht den Mieter gegenüber Sixt voll haftbar. Ergo: Du haftest dann ggü. Sixt bis zum Fahrzeugwert.

    So ist es. In einem selbstverschuldeten Schadenfall ist man aber so oder so gegenüber Sixt voll haftbar, das ist nicht nur in Bezug auf die Auslandsfahrt so. Tatsache ist aber natürlich dass der Versicherungsschutz von Seiten Sixt' (eben die "vereinbarte Haftungsbeschränkung") wegfallen würde. Man würde also selbst haften für die entstandene Schuld. Verstößt man gegen die Regelung, haftet nicht mehr die Versicherung von Sixt für die Schuld, sondern eben der Mieter. Hat der Mieter aber eine externe Versicherung abgeschlossen, welche Fahrten innerhalb eines vereinbarten Territoriums erlaubt, haftet eben diese für die entstandene Schuld bei Sixt.


    Ja: Ich verursache eine Schuld, wenn ich das Auto gegen die Wand fahre und bin voll haftbar. Wenn ich eine Haftungsreduzierung bei Sixt abgeschlossen habe, haftet die Versicherung von Sixt für meine Schuld (bei der 0€ SB Versicherung von Sixt auch komplett). Schließe ich aber gar keine ab oder verstoße gegen die Bedingungen der Haftungsreduzierung (Auslandsfahrt ohne zahlen der Gebühr), fällt die Schuld wieder komplett auf mich zurück (bzw. war nie wirklich weg gewesen). Jetzt kommt eben die externe Versicherung ins Spiel, die man in einem solchen Fall abschließt und die dann für die Schuld haftet.


    Es geht ausschließlich um den Fall, dass man eine externe Mietwagen-Vollkasko besitzt. Wenn man diese nicht hat, sind die AGB vollkommen eindeutig: Die Haftungsreduzierung fällt weg und der Mieter haftet für die gesamte entstandene Schuld.


    Für 15€ würde ich es nicht riskieren wollen.

    In AT sind es leider 8,50€ am Tag, gedeckelt auf 25€ bei Zone 1 (Maximalbetrag also auch am Wochenende fällig). In Deutschland ist es etwas weniger.


    Die ganze Sache ist sicherlich mit einem gewissen Risiko behaftet. Muss jeder selbst wissen, wie er oder sie das bucht. Wenn ich jetzt 3 Wochen mit einem AT-Mietwagen nach Italien fahren würde, würde ich die Gebühr sicherlich auch mitnehmen. Aber bei einer Wochenendmiete muss ich sagen, dass ich es drauf ankommen lasse im Sinne der oben genannten AGB Stellen.

    2 Mal editiert, zuletzt von DAVlD ()

  • Wechselmieter Das ist doch Trick 17: Wenn du eh schon bis zum Fahrzeugwert haftest, weil keine Haftungsbeschränkung gebucht, ändert sich nichts. Für die deutschen AGB / Mietverträge ist der entscheidende Teil folgender:

    Zitat

    Die jeweils gültigen Beschränkungen sind im Mietvertrag angegeben.

    Und damit gilt, was ich im anderen Thread schon geschrieben habe: Auf den Mietverträgen von Sixt steht nirgends, dass ohne die Auslandsgebühr NICHT ins Ausland gefahren werden darf.

  • Mein Post bezog sich auf die AT-AGB.


    Hierfür ist der entscheidende Begriff:


    Schuldhafte Verletzung.


    Wenn du AGB schuldhaft verletzt, zahlt auch deine KK-Versicherung nicht. Dann kannst du nur hoffen, dass die Versicherung es nicht rausbekommt. Und, ich versichere dir: eine Versicherung ist nicht zu blöd, die AGB anzufordern.