Like2Drive und das kaputte Dachfenster ... | Erfahrungen zur Sachmängelhaftung, Garantie und Kulanz

  • Hallo, Freunde der automobilen Liebe auf Zeit, :107:


    einige mögen sich an meine L2D-Dachfenster-Geschichte aus dem Sommer erinnern, hier will ich die Gelegenheit nutzen, um mal ein Update zu geben und meine Erfahrungen zu teilen.

    Ich lagere das auch mal direkt aus, da der Beitrag a) relativ lang werden könnte, ich b) mir noch 1-2 Ratschläge erhoffe und c) vielleicht ähnliche Erfahrungen angefallen sind - ich hoffe, das ist okay für das Mod-Team. :)


    Aber mal von vorne ...


    Was ist passiert?

    An einem Wochentag Anfang Juni parke ich morgens meinen L2D Seat Leon Cupra ST - wie immer - direkt in der Straße vor meiner (alten) Wohnung. Die Straße ist eine quasi-Sackgasse mit Bewohnerparkplätzen, also alles ruhig. Als ich ca. 3 h später zum Einkaufen fahren wollte, bemerkte ich, dass da etwas gewaltig nicht stimmt. Das Dachfenster war komplett kaputt und der Innenraum voller Scherben.



    Ich habe dann L2D angerufen und auf deren Anweisung dann Seat, die haben mich in die nächste Vertragswerkstatt geschleppt. Dort wurde das Auto dann umgehend repariert und alles hätte gut sein können. Hätte hätte ...

    Was habe ich (fälschlicherweise) angenommen?

    Kurz: Statt Vandalismus, Unfall oder Eigenverschulden (was jeweils Kaskoschaden mit SB wären) habe ich einen Sachmangel (Gehe nicht über TK, ziehe nicht 300 EUR ein) vermutet.


    Ich habe dann noch 3-4 Mal mit L2D/Fleetpool gesprochen und dabei der Kaskogeschichte widersprochen, aber rausgekommen ist nichts. Dann war erstmal Ruhe und ich dachte, dass das coolerweise als Kulanz zu interpretieren sei. 8)

    Was zuletzt geschah ...

    Like2Drive schickt von ein paar Wochen eine Rechnung über SB von 300 EUR für die Reparatur des Dachfensters. Ich habe nicht gezahlt und der Rechnung nochmals aus beschrieben Gründen widersprochen. War ja alles noch nicht abschließend geklärt, ... aus meiner Sicht.

    Drei Tage später hatte ich dann das zweifelhafte "Vergnügen", dass mich ein Schreiben der L2D-Anwälte erreicht.


    Und nach Rückfragen meinerseits kam dann noch:

    Das ist der Status bisher. Ich habe auf den ADAC-Sachverhalt schriftlich hingewiesen und drum gebeten, mir vor(!) Fristablauf zu antworten. Dem wurde natürlich nicht nachgekommen.

    Das Ende vom Lied ...

    So habe ich also gerade die Selbstbeteiligung für einen Schaden, den ich nicht zu verantworten habe (vgl. ADAC) und die Weihnachtsgeschenke der L2D-Anwälte bezahlt - einfach weil ich es mir nicht leisten kann, verklagt zu werden. Trotz Rechtschutzversicherung. :)


    Die sachlichen Ergebnisse, die ich mitnehme und auf die ich hier hinweisen will:

    1. Als Kunde von Like2Drive gilt man als Mieter. Damit verfällt mit § 477 BGB (Beweislastumkehr) einer der wichtigsten Grundsätze im Bezug auf Verbraucherschutz. Jeder Schaden, der nach Übernahme des Fahrzeugs auftritt, Kostet den Kunden Geld. Und ein Sachmangel an einem Neuwagen ist gar nicht so selten, wie man denkt.
      Hier im Forum gab es Fälle, wo sich L2D als kulant gezeigt hat, aber bestätigen kann das nicht und einen Schutz hat man schon gar nicht.
    2. Ich selbst habe L2D hier "kennengelernt" und das Konzept - das ich grundsätzlich noch super finde - als super empfunden. Als Rechts-Laie habe ich den AGB entnommen, dass ich in Fällen wie dem hier geschilderten als wirtschaftlich Benachteiligter geschützt bin. Dem ist nicht so. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich mich für das klassische Leasing und gegen L2D entschieden.
      Jedem, der über L2D nachdenkt, weil er die "Sorgenfreiheit" des Neuwagens als wichtig erachtet (so wie ich) möchte ich drauf hinweisen, sich hier genau zu informieren. Ich stand mit dem Neuwagen völlig ungeschützt dar.
    3. Was mir nach dem "Nachgeben" und Zahlen abgesehen vom Frust bleibt, weiß ich noch nicht. Ich habe überlegt, ob ich mich drauf berufe, dass ich als Mieter Mängel, die ich nicht zu verantworten habe, nicht zahlen muss (§ 538 BGB) und dass ich die AGB prüfe (Abtretung der Sachmängelhaftung) und dann - wenn diese sich als fehlerhaft erweisen - den Vertrag anzufechten, Spaß am Seat und an L2D habe ich ohnehin nicht mehr. Aber das wird alles nur noch teurer für mich - das weiß auch L2D.


    Das soll kein klassischer "MIETET NIE WIEDER BEI XY"-Ferienthread werden, sorry wenn das so klingt. Aber hätte ich vorher selbst eine solche Erfahrung, wie ich sie hier geschildert habe, mitbekommen, wäre mir das hier nicht passiert. Deswegen hoffe ich, dass ich hier Leute auf Sachverhalte aufmerksam machen kann, die sie selbst nicht in den AGB oder im Konzept L2D erkennen - wie ich meiner Zeit.


    Als Schlusswort: Ich finde L2D als Idee toll und hoffe, dass es irgendwann - freiwillig - einen einen entsprechenden Schutz für den Kunden einbaut. So wie mit der Jobverlustversicherung, die ist nämlich gut. Bis dahin werde ich L2D allerdings in meinem Bekanntenkreis aufgrund der genannten Risiken nicht weiter empfehlen können.


    Aber bis dahin - Glückwunsch like2drive , ihr habt euch mit der Einschüchterungstaktik euer Anwälte erfolgreich vor den Konsequenzen einer voreiligen Reparatur geschützt. :)


    Gruß - Rob

    :206:

  • Danke fürs Teilen Deiner Erfahrung.

    Hätte die RSV nicht die Klage abgedeckt? Ich meine mit ADAC Infos samt entsprechendem Steinschlag Urteil wäre das für l2d ne spannende Nummer geworden, wenn ich wetten müsste würde ich eher auf: Klage wäre zurückgezogen worden tippen.


    Wirft insgesamt nicht das beste Licht auf das Unternehmen.

  • Für die Ausführlichkeit deiner Erfahrung bedanke ich mich auch ganz herzlich.

    Was ich allerdings auch nicht verstehe ist, warum bist du da nicht einen Schritt weiter gegangen und hast dir einen Anwalt genommen beziehungsweise hast dich verklagen lassen. Du sprichst ja von einer Rechtschutzversicherung.

    Da wird ja auch überprüft ob eine Klage bei Gericht Chancen für dich gehabt hätte oder nicht.

  • Da bin ich ja jetzt mal sehr gespannt, ob ein "Bitte schreib uns eine PN, dann schauen wir uns das mal genauer an" kommt... Denn das kann ja auch nicht die Lösung sein.

    Das ist tatsächlich keine Lösung mehr, weil das Thema ja jetzt durch ist.

    Ich will ja auch gar nichts von L2D mehr in diesem Zusammenhang, sondern a) drauf hinweisen und b) vielleicht zu einem Prozentbruchteil dazu beitragen, dass L2D vielleicht das eigene Angebot oder die eigene Handhabung diesbezüglich zukünftig verbessert.

    Weil abgesehen von diesem Thema fand ich L2D ja immer gut - sieht man im Erfahrungsthread an vielen Stellen.


    Hätte die RSV nicht die Klage abgedeckt? Ich meine mit ADAC Infos samt entsprechendem Steinschlag Urteil wäre das für l2d ne spannende Nummer geworden, wenn ich wetten müsste würde ich eher auf: Klage wäre zurückgezogen worden tippen.

    Ja, hätte die RSV. Aber da habe ich auch eine Selbstbeteiligung und so wäre das im Verlustfall - der ja nicht ausgeschlossen ist, nachdem ich gemerkt habe, wie geschickt man im Finden von Lücken ist - einfach zu teuer geworden. Manchmal kann man nicht viel machen.


    EDIT:

    Was ich allerdings auch nicht verstehe ist, warum bist du da nicht einen Schritt weiter gegangen und hast dir einen Anwalt genommen beziehungsweise hast dich verklagen lassen. Du sprichst ja von einer Rechtschutzversicherung.

    Da wird ja auch überprüft ob eine Klage bei Gericht Chancen für dich gehabt hätte oder nicht.

    Siehe oben. Ich bin rechtlich nicht gut genug im Thema um abschätzen zu können, welche Szenarien es gibt, wo ich nicht noch mehr zahlen müsste.

    Einmal editiert, zuletzt von ohmyrob ()

  • Also tut mir leid aber wozu habe ich denn eine Rechtsschutz wenn ich diese nicht nutze sondern bezahle obwohl ich davon überzeugt bin, dass ich das eigentlich nicht muss, weil ich nicht Schuld bin?


    Ok du hast eine Selbstbeteiligung aber wie hoch ist denn diese dass du sie nicht zahlen kannst?

  • Also tut mir leid aber wozu habe ich denn eine Rechtsschutz wenn ich diese nicht nutze sondern bezahle obwohl ich davon überzeugt bin, dass ich das eigentlich nicht muss, weil ich nicht Schuld bin?


    Ok du hast eine Selbstbeteiligung aber wie hoch ist denn diese dass du sie nicht zahlen kannst?

    Naja man muss das halt abschätzen. Die Rechtsschutz sollte mich grundsätzlich vor sehr großen Lasten schützen - So die Grundidee.


    Die L2D-SB plus Anwaltskrempel liegt jetzt in einem Bereich, den ich zahlen kann.


    Wenn ich mich verklagen lasse und verliere, zahle ich L2D-SB, L2D-Anwalt, RSV-SB, Verfahrenskosten usw. - kein Plan, wie teuer das wird, aber auf jeden Fall viel teurer. Und das will ich mir aktuell, nach einem Umzug usw. nicht aufbürden.


    EDIT:

    Siehe Beitrag von internetDude , der mich da korrekterweise korrigiert hat. Da macht es besser, aber wäre am Ende trotzdem ungeil aktuell.

    3 Mal editiert, zuletzt von ohmyrob ()

  • Die Idee der Auto-Abos ist gut. Die überwiegend kundenfreundliche Wachstumsphase mit attraktiven Preisen auch.

    Für mich zeigen die zunehmenden Erfahrungen bei Rückgabe, Übergangsproblematik und steigenden Preise aber eins: In seiner Endform ist das Auto-Abo ein Dauermietverhältnis, das wie so oft, für den Mieter eher schlecht und den Vermieter super ist.


    Ich kenne die genauen Schriftwechsel nicht. Aber nur weil du einer Rechnung widersprichst, kann der Rechnungssteller im nächsten Schritt dir nicht seine Anwaltskosten aufbürden.

  • Gerade aus Interesse nochmal nachgeschaut. Wenn man die AGB der üblichen Autoaboanbieter so als final ansieht, dann ist ja ein Sachmangel der Traum der Autobauer und Aboanbieter. Der Kunde muss nachweisen, dass ein Sachmangel vorliegt. Da werden sich Hersteller, Werkstatt und Aboanbieter ja unisono ins Fäustchen lachen und dreifach beim Abonutzer abkassieren. Soll man dann in Zukunft ein KfZ Gutachten erstellen, um den Mangel als nicht verschuldeten Sachmangel nachzuweisen?

  • Ich hätte es drauf ankommen lassen, vor dem Amtsgericht brauchst du keinen Rechtsanwalt und selbst ohne RSV hätte sich das Risiko maximal und nur bei einem Hauptverhandlungstermin verdoppelt. Gerichts- und gegnerische Anwaltskosten hätten hier insgesamt zwischen 252,20 (Ohne mündliche Hauptverhandlung, § 495a ZPO) und maximal 306,20 Euro (mit Hauptverhandlung) gelegen.


    Ich glaube auch nicht, dass Like2Drive überhaupt Klage erhoben hätte, genauso wie Sixt es in Steinschlagsachen lässt. Sicherlich nicht wegen dem geringen Streitwert und dem kaum vorhandenen Kostenrisiko, sondern weil man Angst vor einer Niederlage hat, die man am nächsten Tage natürlich auf allen Verbraucherportalen lesen würde.



    Wenn ich mich verklagen lasse und verliere, zahle ich L2D-SB, L2D-Anwalt, RSV-SB, Verfahrenskosten usw. - kein Plan, wie teuer das wird, aber auf jeden Fall viel teurer.

    Nein, du zahlst für den Rechtsstreit nur die RSV-SB. Du kannst einen Rechtsstreit um 1.000.000 Euro in drei Rechtszügen führen und diesen verlieren (Kostenrisiko: 167.248,84 Euro) und musst trotzdem nur die Selbstbeteiligung der RSV zahlen, sofern Kostendeckung der RSV vorher zugesagt war.


    Also selbst im Falle des Unterliegens wären es nur die 300,- Euro Teilkasko-SB und die SB der RSV gewesen.



    Davon abgesehen natürlich völlig indiskutabel was Like2Drive hier leider erfolgreich versucht hat, und ein klarer Grund gegen Verträge mit diesem Unternehmen, des Weiteren sollte man sich dort auch einmal entscheiden, ob man Fahrzeuge nun "vermietet", verleast oder anderweitig überlässt.

  • des Weiteren sollte man sich dort auch einmal entscheiden, ob man Fahrzeuge nun "vermietet", verleast oder anderweitig überlässt.

    Na am besten so, wie es rechtlich in der jeweiligen Situation am günstigsten ist. ^^


    Ansonsten absolute Zustimmung. Man hätte auch bedenken müssen, dass es bis zu einer etwaigen Zahlungsverpflichtung noch gedauert hätte. Und L2D letztlich recht sicher nicht geklagt hätte. Vor allem haben die Anwälte sich ja mit dem schriftlich erwähnten Steinschlag sonst selbst ins Aus geschossen.


    Aber Kopf hoch. Es ist ein verkraftbarer finanzieller Schaden und nächstes Jahr wirst du dich nicht mehr groß darüber ärgern.

  • Sind halt in vier Sätzen gefühlt 28 neue Infos. :106: Jura hätte man studieren müssen. :107:


    Ne aber mal im Ernst. Hab da nicht viel Plan und die Verunsicherung steigt, wenn man erst denkt "Ja, jetzt hab ichs mal gecheckt, ist ein Sachmangel" und dann kommen die mit irgendeinem "atypischen Mietverhältnis"-Gelaber.


    Das zusammen mit der paranoiden Furcht, dass der gegnerische Anwalt wie ein Inkasso-Ingo jedes Schreiben einzeln auf die Streitsumme packt hat mich dann doch eher zurückschrecken lassen - Gerade wegen Klage und so. Interessanterweise hätte ich deine Hinweise von meiner RSV, die ich zwei Mal kontaktiert hatte, erwartet. Da bin ich aber nie an der Telefonberatung, die das Konzept L2D nicht gecheckt und für Leasing gehalten haben, vorbei gekommen.

  • Sind halt in vier Sätzen gefühlt 28 neue Infos. :106: Jura hätte man studieren müssen. :107:

    ... oder zumindest vor der Zahlung hier schreiben :)


    Aber wie es auch geendet hätte, sehe es so, dass Du, von jeder Seite her betrachtet, günstiges Lehrgeld gezahlt hast.


    Vielen Dank für Deinen Beitrag!

  • Ja, also das wichtige an einer Rechtsschutz ist doch eigentlich das, wenn man eine Deckungszusage bekommen hat für den jeweiligen Fall, dass auch bei Verlust der Auseinandersetzung, die Versicherung die Kosten der Gegenseite zahlt. Und natürlich die eigenen Aufwendungen für Anwalt, Prozess und eventuell Gutachter.


    Das ist ja genau das Ding: Die Gegenseite kommt meistens mit horrenden Anwaltskosten und Gutachterkosten blabla um dich erst mal einzuschüchtern. Die RSV schützt mich gefühlt vor allem vor diesen Drohungen.


    Danke auf jeden Fall für deinen Bericht. Seat hat keinen Sachmangel festgestellt. Aha, tell me more.