Schaden am Fahrzeug nach Unfall

  • Hallo Zusammen,

    habe mal eine Frage, ich hatte am Wochenende eine Fahrzeugmiete mit Verkehrsunfall mir ist jemand hinten drauf gefahren .Natürlich direkt Polizei gerufen beim antreffen der Polizei musste ich feststellen das einer der Polizei Beamten meinen Unfall Gegner kannte, seitens des Unfallgegners wurde behauptet ich wäre Rückwärts gefahren. Das Ende vom Lied war das ich nun im Polizeibericht auf 01 stehe und Oben ungeklärter Sachverhalt steht. Bei der Wagenabgabe wurde hinten ein 10cm Kratzer entdeckt natürlich direkt Kation und SB einbehalten. Meine Frage ist ob es überhaupt einen unterscheid macht für die SB ob ich schuld bin oder nicht ?


    Liebe Grüße

  • Weitere Zeugen gab es nicht? An deiner Stelle würde ich einen Anwalt beauftragen, wenn mich nicht alles täuscht, muss die Haftpflichtversicherung des Unfall-Gegners den Schaden übernehmen wenn Zweifelsfrei festgestellt wird dass dieser der Verursacher ist.

  • Hallo Zusammen,

    habe mal eine Frage, ich hatte am Wochenende eine Fahrzeugmiete mit Verkehrsunfall mir ist jemand hinten drauf gefahren .Natürlich direkt Polizei gerufen beim antreffen der Polizei musste ich feststellen das einer der Polizei Beamten meinen Unfall Gegner kannte, seitens des Unfallgegners wurde behauptet ich wäre Rückwärts gefahren. Das Ende vom Lied war das ich nun im Polizeibericht auf 01 stehe und Oben ungeklärter Sachverhalt steht. Bei der Wagenabgabe wurde hinten ein 10cm Kratzer entdeckt natürlich direkt Kation und SB einbehalten. Meine Frage ist ob es überhaupt einen unterscheid macht für die SB ob ich schuld bin oder nicht ?


    Liebe Grüße

    Wer auf 01 und wer auf 02 steht, hat übrigens rechtlich keinerlei Bedeutung. Es ist einfach nur eingebürgert und erleichtert die Aufnahme. Wenn keine Schuld festgestellt werden kann, weil der VU noch gar nicht aufgeklärt wurde (Was ja laut dir so dokumentiert wurde), müssen ja trotzdem Nummern vergeben werden.

  • Ja danke habe ich nach euren Antworten heute direkt mal gemacht. Er sagte das es selbst wenn’s vor Gericht geht es am Ende immer eine 50\50 Entscheidung wird weil Aussage gegen Aussage steht. Aber durch die SB und Polizeiliche Aufnahme ist dann alles gedeckelt oder kann da nochwas kommen?

  • Wer in der 01 steht ist im Grunde erstmal egal. Gehen die Aussagen auseinander (und dein Fall ist das Paradebeispiel) sind die Ordnungsnummern frei gewählt. Die Polizei war ja nicht vor Ort beim Unfall und kann nunmal schlecht beurteilen ob deine Aussage oder die des Unfallgegners stimmt. Unfallspuren, welche die eine oder andere Aussage untermauern dürften in dem Fall ja eher nicht vorhanden sein. Am Ende bekommen beide den entsprechenden Vorwurf, wenn es keine Zeugen gibt.


    Ob irgendein Beteiligter einen der Polizisten kennt spielt überhaupt keine Rolle. Ich bin erstaunt (erschrocken) wieviele hier anscheinend da direkt Klüngelei und/oder Parteilichkeit unterstellen.