How to | Ungerechtfertigte Gebühr bei Ordnungswidrigkeit zurückbekommen

  • Wäre aber trotzdem vielleicht ganz Interessant von Sixt eine Bestätigung zu haben, ob paysixt.com wirklich zu denen gehört.

    Im Schreiben wird die URL auch genannt. Theoretisch könnte man natürlich auch das fälschen, aber das wäre schon ein sehr sehr gut durchdachter Angriff, nur um dann klägliche 29€ abzugreifen.

  • Mahnbescheid zeigt Erfolg. Zumindest kam per Mail die Bestätigung, dass die 29€ Gebühr erstattet werden. Ich warte noch auf Mitteilung des Gerichtes ob Sixt Widerspruch eingelegt hat oder nicht. Es wurde nur die Erstattung der Hauptforderung angekündigt. Das Spiel geht also in die nächste Runde.


    Was bedeutet "Der Betrag wird Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben" ?

    Einmal editiert, zuletzt von Pixelfehler ()

  • Ende meiner Geschichte:

    Sixt hat die vollen Gebühren zurückerstattet inkl. Gerichtskosten bzw. Kosten des Mahnbescheides sowie Portokosten.


    Als Schmankerl haben sie sogar meinen Strafzettel bezahlt :106::112:Das nenne ich mal Kundenservice!

  • Mein Versuch die €29 zurück zu bekommen ist erstmal gescheitert. Habe die Vorlage die antonneu netterweise zur Verfügung gestellt hat benutzt und bekam nach einer Woche diese Antwort:



    Lohnt es sich hier noch etwas zu machen? Bin juristischer Laie, mit Mahnbescheide, Gesetz Paragraphen und Juristische Fachsprache kenne Ich mich gar nicht aus :112:

    Einmal editiert, zuletzt von Xizm ()

  • Lohnt es sich hier noch etwas zu machen? Bin juristischer Laie, mit Mahnbescheide, Gesetz Paragraphen und Juristische Fachsprache kenne Ich mich gar nicht aus :112:

    Kommt drauf an ob es dir das wert ist. Wenn du ne Rechtschutz hast: Go for it. Pixelfehler ist neulich ein paar Schritte weitergegangen als nur die Mails zu schreiben und hat alle Auslagen erstattet bekommen.

  • Ende meiner Geschichte:

    Sixt hat die vollen Gebühren zurückerstattet inkl. Gerichtskosten bzw. Kosten des Mahnbescheides sowie Portokosten.


    Als Schmankerl haben sie sogar meinen Strafzettel bezahlt :106::112:Das nenne ich mal Kundenservice!

    :thumbup:Sag Bescheid, ob du weiterhin bei Sixt mieten darfst oder jetzt auf einer schwarzen Liste stehst.

  • Hallo Forum,

    meine Google suche zur Thematik hat mich hierher geführt. Ich möchte unten gerne den Schriftverkehr mit Sixt veröffentlichen da Sixt von meinem Konto auch einfach ohne Autorisierung 29€ abgebucht hat.

    Weiss eventuell jemand Rat? einfach Chargeback beantragen oder wird der abgelehnt werden?

    ich möchte eigentlich nur sehr ungern zum Anwalt damit gehen aber irgendjemand muss es wohl irgendwann tun...




    Sehr geehrte Damen und Herren,


    vielen Dank für das Informieren über eine Ordnungswidrigkeit.

    Hiermit widerspreche ich der von meiner Kreditkarte abgebuchten Gebühr aus folgenden Gründen:


    Gemäß Ihren Allgemeinen Vermietbedingungen lit. I Nr. 3 berechnen Sie eine Aufwandspauschale bei etwaig begangenen Verkehrsverstößen.

    Nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB ist diese Bestimmung jedoch unwirksam, weil die Pauschale mich als Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.


    Mit der Mitteilung des Fahrers gegenüber der Behörde erfüllen Sie lediglich die Ihnen gesetzlich auferlegte Auskunftspflicht und erbringen keine Leistung gegenüber dem Mieter.

    Vielmehr erfüllen Sie eine eigene Pflicht, die in den normalen Geschäftsablauf einer Autovermietung fällt und mit dem Mietpreis abgegolten wird.

    Hinzu kommt, dass Sie vor dem Hintergrund einer drohenden Fahrtenbuchauflage gemäß § 31a StVZO ein eigenes Interesse an der Erfüllung der Auskunftspflicht verfolgen.

    Ihre Gebühr fällt ferner auch dann an, wenn mir kein Verschulden hinsichtlich des Verstoßes nachgewiesen werden kann und sich der Behördenvorwurf als falsch darstellt.


    Eine solche verschuldensunabhängige Aufwandspauschale stellt eine unangemessene Benachteiligung dar.


    Aus den genannten Gründen ist die Klausel gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, sodass die Abbuchung der Aufwandspauschale von meiner Kreditkarte grundlos erfolgte.


    Ich möchte Sie daher bitten, mir die abgebuchte Aufwandspauschale in Höhe von 29,00€ bis spätestens 12.11.20222 auf das nachfolgende Konto zu überweisen: xxx




    Sehr geehrter Herr B,


    gerne haben wir die Rechtslage durch unsere Rechtsabteilung erneut geprüft.


    Wir können Ihre Auffassung, dass die Berechnung der Aufwandspauschale im Zusammenhang mit einer Anfrage der Behörde aufgrund eines vom Mieter festgestellten Verkehrsverstoßes gegen § 307 Abs. 1 Nr. 2 BGB verstößt, nicht teilen.


    Der Anspruch auf Erstattung der Aufwandspauschale ergibt sich aus den §§ 280, 241 Abs. 2 BGB wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten. Die Personalkosten zur Bearbeitung der von Mietern begangenen Ordnungswidrigkeiten sind als Schadensersatz erstattungsfähig.


    Der mit der Beantwortung von Behördenanfragen verbundene Arbeitsaufwand und die daraus resultierenden Kosten entstehen nicht als typische Kosten der Angebotsstruktur von Sixt. Es handelt sich nicht um Aufwendungen zur weiteren Durchführung und Abwicklung des Mietvertrages, da die vertraglich gegenseitig geschuldeten Hauptleistungspflichten aus dem Mietvertrag, also die Überlassung des Mietwagens einerseits und Zahlung des Mietzinses anderseits, bereits erfüllt sind. Die gegenseitigen Primäransprüche aus dem Mietvertrag sind damit gemäß § 362 BGB erloschen. Es geht hier gerade nicht darum, dass Sixt Personal einsetzen muss, um den vom Mieter geschuldeten Mietzins einzufordern.


    Das ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass Gläubigerin die anfragende Behörde ist und nicht Sixt. Sixt ist gesetzlich verpflichtet, der Behörde den Mieter des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit zu benennen. Für diese Tätigkeit müssen unsere Mitarbeiter in einem völlig neuen, vom bereits erfüllten Mietvertrag unabhängigen und vom Mieter verschuldeten Vorgang tätig werden.


    Es ist daher auch mit dem gesetzlichen Leitbild vereinbar, den Mieter an diesen zusätzlichen Kosten zu beteiligen. Ein pauschalierter Schaden in Form der Aufwandspauschale von 29,00 EUR ist vor dem Hintergrund der üblichen Personalkosten und dem erforderlichen Zeitaufwand angemessen.


    Aus den genannten Gründen halten wir unsere Forderung aufrecht.




    Sehr geehrte Frau H,


    Vielen Dank für Ihre zeitnahe Rückmeldung.


    Es ist unumstritten, dass Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf diesen Vorgang hinweisen. Jedoch legitimiert dies nicht das Vorgehen.


    Wie vorab schon beschrieben, erfüllen Sie mit der Bekanntgabe des Mieters lediglich eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht als gewerblicher Halter des Mietwagens, sodass die Bekanntgabe zu den grundlegenden Geschäftsabläufen gehört.

    Ein Schadensersatzanspruch dem Mieter gegenüber würde nur dann bestehen, wenn dem Vermieter der Fahrer nicht bekannt wäre. Dies liegt in unserem Fall nicht vor, schließlich können Sie durch Ihr System schnell und einfach erkennen, an welchen Mieter das Fahrzeug zu diesem Tagzeitpunkt vermietet war.


    Durch den Ihnen zugesandten Zeugefragebogen steht Ihnen i.S.d. §§ 19 ff. und 23 ff. JVEG eine Entschädigung ausschließlich gegenüber der Bußgeldstelle zu.

    Anfallende (Bearbeitungs-) Kosten sind somit im Verhältnis zwischen der Behörde und dem Halter zu klären.




    Die laufende Frist zur Rückzahlung der Gebühr bis zum 12.11.2022 bleibt somit bestehen.


    Nach Ablauf der Frist sehe ich mich gezwungen, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und ein rechtsgültiges Urteil zu erzielen, welches dazu führen wird, dass diese Gebühr in Zukunft nicht mehr berechnet werden kann.

    Mir ist bewusst, dass durch den geringen Streitwert ein unverhältnismäßiges Kostenrisiko auf mich zukommt, schrecke davor aber nicht zurück, um federführend Unrecht von geltendem Recht zu unterscheiden.





    Sehr geehrter Herr B,


    die Berechnung der Aufwandspauschale wurde von unserer Rechtsabteilung geprüft. Mit der Aufwandspauschale verstoßen wir nicht gegen den von Ihnen genannten Paragraphen.


    Wir können Ihnen hierzu keine anderen Informationen geben.


    Vielen Dank für Ihr Verständnis.


    Freundliche Grüße

  • Dann sollen sie ihre Rechtsabteilung mal auf Links drehen ^^ ich bezweifle ja, dass die den Fall der Rechtsabteilung gezeigt haben 🤓 halte an deiner Forderung fest und notfalls hol dir das Geld übers Kreditinstitut zurück. Dann sind sie am Drücker

  • Also grundsätzlich Kinners habe ich den Thread gerne eröffnet, um euch zu helfen.


    Aber ihr könnt halt auch nicht plump kopieren😅

    Die Antwort...

    Es ist unumstritten, dass Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf diesen Vorgang hinweisen. Jedoch legitimiert dies nicht das Vorgehen.

    ...passt halt in keinster Weise zu der vorherigen Antwort von Sixt. Sie gehen ja nicht mal darauf ein, dass dies in den AGB vermerkt sei. Die Email also mit dem starken Satz beginnen zu lassen...nunja.


    Wir wollen doch erreichen, dass ihr mit eurer Antwort ein grundsätzliches Rechtsverständnis unter Beweis stellt und Sixt dementsprechend von ihrer Forderung absieht.

    Das Minimum an Arbeitsleistung muss also sein, die Antwort richtig zu lesen und nur entsprechende Bausteine aus meinen Texten zu kopieren. Mit ein wenig mehr Aufwand könnte man die Bausteine auch etwas umschreiben, damit Sixt nicht 2x in der Woche die selben Mails bekommt.


    Denen ist doch auch klar, dass das irgendwo steht.


    boeney Du hast Sixt nun also unter Beweis gestellt, dass du einen Text aus dem Internet finden kannst. Von daher wird Sixt höchstwahrscheinlich nicht mehr von sich aus auf die Gebühr verzichten.

    Entweder also zahlen - oder den nächsten juristischen Schritt gehen.

    2 Mal editiert, zuletzt von antonneu ()