How to | Ungerechtfertigte Gebühr bei Ordnungswidrigkeit zurückbekommen

  • Wie alles begann...

    Ich wurde vor einiger Zeit mit einem Mietwagen von Sixt geblitzt. Absolut zu recht, ich war ein klein wenig zu schnell, aber darum soll es hier nicht gehen. Denn nach meinem Rechtsverständnis ist die doch recht hohe Aufwandspauschale seitens der Autovermieter bei solch einem Vorfall ungerechtfertigt. Alleine Sixt verlangt 29,00€ sofern Sie einen Zeugefragebogen der Behörden übersand bekommen.
    Ein Rechtskräftiges Urteil gibt es nicht, ist aber auch nicht verwunderlich wenn man sich den geringen Streitwert anschaut. Mir ging es hier aber ums Prinzip, das ich euch nicht vorenthalten möchte:

    Zitat

    Kurzer Disclaimer: Das hier ist keine Rechtsberatung sondern lediglich ein kleiner Beitrag zum Verbraucherschutz. Meine Schilderung, wie ich die Gebühr zurückbekommen habe, lässt sich vielleicht beim ein- oder anderen reproduzieren.

    Spät abends erreichte mich dieses schöne Schreiben direkt mit einer Kreditkartenabbuchung. Nachdem ich hier um Rat gefragt habe, habe ich mir mit Unterstützung von blitzbub das BGB als Abendlektüre geschnappt.
    Meine größten Knackpunkte an der Gebühr sind folgende:

    • Der Aufwand hält sich m.E.n. in Grenzen, schließlich lässt sich mit zwei Klicks rausfinden, an wen das Fahrzeug zum Zeitpunkt vermietet war
    • Letzendlich wird der Autovermieter von den Behörden als Zeuge befragt und auch wenn der Umstand durch mich entstanden ist sehe ich der Gebühr keine Leistung gegenübergestellt. Der Autovermieter kommt nur seiner gesetzlichen Pflicht nach, will schließlich selbst auch vermeiden dass ihm ein Fahrtenbuch auferlegt wird.
    • Nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des Schadensersatzrechts ist
      Schadensersatz nur beim sog. Vertretenmüssen (Vorsatz und Fahrlässigkeit) zu gewähren (§ 280 Abs. 1 BGB). Dieser Rechtsgedanke ist auch auf die AGB von Sixt zu übertragen: Die Gebühr wird automatisch und verschuldensunabhängig berechnet, auch wenn sich der Vorwurf der Bußgeldbehörde als haltlos erweisen sollte.
    • Zudem verstößt die AGB unserer Auffassung nach gegen § 307 Abs. 1 BGB
    • Der Vermieter kann sich bei der Behörde für seine "Zeugenaussage" angemessen entschädigen lassen (§§ 19 ff. JVEG). Sich also doppelt entlohnen zu lassen grenzt ja fast schon an ein zweites Geschäftsmodell ;)

    1. Versuch


    Wie zu erwarten hat Sixt nach meiner ersten Mail nicht direkt klein bei gegeben und nur mit einem kurzen Zweizeiler geantwortet:


    "Die Berechnung der Aufwandspauschale wurde von unserer Rechtsabteilung geprüft. Mit der Aufwandspauschale verstoßen wir nicht gegen den von Ihnen genannten Paragraphen."
    Weiter hieß es: "In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren wir unsere Kunden, dass wir die Einzugsermächtigung nutzen und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden Kosten abbuchen."

    2. Versuch


    Also habe ich versucht dem ganzen etwas mehr Nachdruck zu verleihen:

    Die Zeilen führten dann zum gewünschten Erfolg. Ob das jetzt wirklich nur aus Kulanz geschah oder Sixt die eigene Klausel selbst als nicht ganz rechtssicher ansieht sei mal dahingestellt. Fakt dürfte aber sein, dass jeder Vermieter ein rechtssicheres Urteil vermeiden möchte, um solche Gebühren auch in Zukunft weiter ansetzen zu können.


    Einmal editiert, zuletzt von antonneu ()

  • Wurde darauf nochmal geantwortet oder einfach die Kosten erstattet?

    Der Screenshot am Ende zeigt die letzte Antwort von Sixt. Danach kam dann noch eine automatische Mail mit der Info der Rückerstattung.


    Das wären dann im Jahr knapp 140.000€. Heftig

    Das ist schon heftig, ja. Plus dass sie sich ja nochmal die Auslagen beim Staat erstatten lassen können. Also da wird schon eine ganz nette Summe bei rum kommen;)

  • Vielen Dank für die Info antonneu:thumbup::). Hatte das auch mal bei Avis vor ein paar Jahren. Wurde mit 10 zu viel geblitzt, dann kam die Rechnung über die Gebühr von 30,00€. Hatte Avis damals geschrieben, dass die höhe nicht verhältnismäßig ist und es ihre Pflicht sei Fahrerdaten den Behörden zu übermitteln. Naja habe dann 15,00€ von der Stationsleitung als Gutschein für die nächste Miete erhalten.

  • Wer es etwas kürzer möchte und mit weniger Klugsch***en: Ich schicke jedes Mal diesen Text an die Gebührenabteilung und kriege meine Gebühren direkt zurück:


  • Wer es etwas kürzer möchte und mit weniger Klugsch***en: Ich schicke jedes Mal diesen Text an die Gebührenabteilung und kriege meine Gebühren direkt zurück:


    Ja.. nee

    Der Sinn des Textes ist ja, dass Sixt und generell alle Autovermieter von dieser Gebühr absehen sollten, weil es eben deren Pflicht ist, die Daten des Mieters bzw. des Fahrers zu diesem Zeitpunkt weiter zu geben.


    In Deiner Mail geht es schlicht um bitten um Kulanz gepaart mit der subtilen Drohung, sonst nicht mehr da zu mieten. Da ist mir die Variante des TE's doch deutlich lieber. Nichts für ungut ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Chrizz0 ()

  • Ja.. nee

    Der Sinn des Textes ist ja, dass Sixt und generell alle Autovermieter von dieser Gebühr absehen sollten, weil es eben deren Pflicht ist, die Daten des Mieters bzw. des Fahrers zu diesem Zeitpunkt weiter zu geben.


    In Deiner Mail geht es schlicht um bitten um Kulanz gepaart mit der subtilen Drohung, sonst nicht mehr da zu mieten. Da ist mir die Variante des TE's doch deutlich lieber. Nichts für ungut ;)

    Versteh' schon. Sixt wird damit trotzdem nicht aufhören. Aber nichts für ungut, schickst du eben 2 oder mehr Mails. :109:

  • Zum letzten Screenshot:

    Bei den aktuellen Preisen sollte mindestens eine Bußgeldbearbeitung pro Miete inklusive sein :120:


    Ansonsten sehe ich das etwas differenzierter: klar, die Höhe (30€) ist zu hinterfragen, nur es ist unstrittig, dass Sixt einen Aufwand hat, der dadurch entsteht, dass der Fahrer gegen die StVO verstößt. Glaube so klar ist das nicht, wie es hier publiziert wird.
    Natürlich ist es die Pflicht als KFZ Halter, nur warum sollte man die Kosten nicht vertraglich weitergeben dürfen, immerhin resultieren sie aus Ordnungswidrigkeiten, also Fehlverhalten, des Fahrers (unrechtmäßige Bescheide mal außen vor, da bekommt man die Gebühr dann ja vermutlich sicher zurück).

    Würde wirklich gerne mal eine Klage dazu sehen, von mir wird sie aber definitiv nicht kommen.


    Rein moralisch, man hat etwas falsch gemacht, erzeugt dem Autovermieter dadurch Aufwand und möchte nichts zahlen :/

    Ich würde da auch eher um Kulanz bitten wie vorab genannt, als so subtile Klageandrohungen auszusprechen.

  • Schrieb ich ja chm80 bei der Höhe bin ich sofort dabei, denke (als Laie) das könnte wenn’s mal vor Gericht geht so enden wie bei den Mobilfunkanbietern die Deckelung der Mitnahmegebühr für Rufnummern.

    Finds nur schwierig 0€ auf Paragraphenbasis durchzusetzen, ist imho eher Kulanz, da kann aber jeder seine Sicht haben :)

    Einmal editiert, zuletzt von Timo ()

  • klar, die Höhe (30€) ist zu hinterfragen, nur es ist unstrittig, dass Sixt einen Aufwand hat, der dadurch entsteht, dass der Fahrer gegen die StVO verstößt.

    Die Höhe der Gebühr steht einfach in keiner Relation zu dem erforderlichen Aufwand. Bei 30€\Zettel könnte man wohl einen externen Anwalt mit einem entsprechenden Gehalt an die Bearbeitung setzen und trotzdem Geld damit machen.

    Es ist immerhin 2021 und wenn ein Vermieter mehr als ein paar Klicks und 2 Minuten Praktikantenzeit für die Abwicklung eines Falls braucht, macht er irgendwas absolut falsch. Die Post schafft einen wohl in etwa vergleichbaren Aufwand für 80 Cent. Hätten die Mietwagenanbieter 2.50 oder gar 5 € dafür verlangt, ginge das wohl noch in Ordnung (zumindest, wäre die Schwelle für einen Aufstand dagegen enorm hoch), aber hier ist die Relation von Aufwand zum Preis wohl noch um eine Größenordnung krasser, als bei den anfänglichen 18 € pro digitales Zertifikat in der Apotheke.


    Schließlich wird man auch nicht jedes um 30 € ärmer, wenn man ohne ein Verschulden des Mietwagenanbieters die Service-Hotline anruft und damit einen womöglich noch höheren Aufwand verursacht.

    Irgendwie sollte es auch möglich sein, diese Leistung auch einfach in den Mietpreis aufzunehmen. Selbst wenn dann die Tagesrate um 5 Cent in die Höhe schießen würde.

    2 Mal editiert, zuletzt von shachtyor ()

  • Bei mir ist es schon vorgekommen, dass sich Hertz die 30 EUR einholt und von der Bußgeldstelle kommt danach gar nichts. Müssten damals auch nur 7-10 km/h bei erlaubten 60 drüber gewesen sein. Evtl. hat die Bußgeldstelle einfach nur geprüft wer da hinterm Steuer gesessen hat und da ich ne reine Weste hatte, haben die das nicht weiter verfolgt. Ich weiß es nicht. Ärgerlich war es trotzdem, dann 30 Tacken abzudrücken.


    Aber dank der Hinweise hier, weiß ich wie ich das zukünftig händeln werde.

  • Dirk Das ist ja nochmal etwas anderes, wenn gar kein Bußgeld kam, hätte ich das deshalb von Hertz zurückgefordert und auf einen Fehler der Bußgeldstelle verwiesen.
    Natürlich erst nach Ablauf der Verjährung, bevor sich die beiden noch austauschen :120: