Roller-Berechtigung für Fahrzeuge bis 11kW

  • Maximilian123


    Dem stimme ich zu und nicht ohne Grund habe ich nach vielen gefährlichen Situationen, gerade bei Nässe und Spurrillen, mein Motorrad abgegeben.
    Aber diese Risikoeinschätzung muss am Ende jeder selber machen und ich schreibe ja auch nicht unter der Miete eines M-Fahrzeuges, dass es ja gefährlich ist mit so einem Fahrzeug mit 240 km/h über die Autobahn zu fahren.

    Denn das ist vermutlich gefährliche als mit 85 km/h mit einem Zweirad über die Landstraße zu tuckern.

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  • Wenn jemand, der bereits einen Führerschein hat und am Straßenverkehr teilnimmt, ein paar Übungsstunden unter Aufsicht eines Fahrlehrers nimmt, ist mir das 1000x lieber, als wenn sich jemand mit Mitte 50 ohne jegliche Vorkenntnisse einfach auf ein Motorrad setzt und los fährt.

    Gefährliche Situationen gibt es auf dem Zweirad leider immer wieder, das kann man nicht schönreden. Ich habe bereits zwei Stürze (zum Glück "nur" mit dem 50er Roller) hinter mir und auch den einen oder anderen Beinaheunfall, der nur dank ABS verhindert werden konnte. Ohne ABS hätte ich wohl nicht so stark bremsen können, oder das Vorderrad hätte blockiert und fast unweigerlich zum Sturz geführt. Dazu muss man sagen, dass ich wirklich nicht schnell unterwegs bin, dafür ist mein Motorrad viel zu schwerfällig.


    Wenn man mit B196 mehr Leistung möchte (z.B. um es bei der heimischen Gesundheitsministerin durch zu bekommen): Die Modelle von Zero gibt es auch mit einer Dauerleistung von 11kw, alle anderen Daten sind identisch zur "normalen" Zero. Bei der Zero S/DS ZF 14.4 heißt das: 59 PS Maximalleistung, 139 km/h VMax, 109 Nm Drehmoment, bis zu 359 km Reichweite. Die Dauerleistung ist entscheidend für die B196-Erweiterung, somit darf man mit der Zero völlig legal ein 60 PS Motorrad fahren. Allerdings zahlt man dafür auch mindestens 13-19k€, je nach Modell. Da muss man schon ein großer Fan von E-Motorrädern sein ^^