Miles GmbH Schadenseratz Forderung

  • Hallo zusammen,


    vor etwa zwei Wochen hatte ich einen Schadensfall bei der Miles GmbH gemeldet. Ich bin beim Zurücksetzen des Autos in dem Parkhaus mit dem Seitenspiegel leicht hängen geblieben, wodurch das Spiegelglas kaputtgegangen ist.

    Dank der SB fordert Miles nun von mir 350 Euro plus Bearbeitungskosten 100 (insg. 450). Der Schaden beläuft sich lt Gutachten auf 632,33 Euro.
    In dem Bild hier ist wohl Punkt 1, dafür verantwortlich, dass der gesamte Spiegel getauscht werden musste und da sehe ich anders.


    miles_LI.jpg


    Folgende Schäden hat der Gutachter Festgehalten:

    Das Fahrzeug war wie folgt beschädigt:

    - Gehäuse Außenspiegel links gebrochen

    - Außenspiegelkappe links beaufschlagt

    - Außenspiegelglas links gebrochen

    Nun wurde hier weder eine Versicherung noch ein unabhängiger Gutachter mit einbezogen und Miles hat tatsächlich schon versucht dreimal bei mir Geld abzuheben. Zweimal davon, nachdem ich Ihnen das SEPA-Lastschriftmandat entzogen habe, weil ich das über meine Versicherung laufen lassen wollte.

    Miles hat mir das gestern einfach so geschickt und parallel einfach versucht, mir das Geld abzubuchen, mit der Aussage, dass das wohl in den AGBs geregelt sei. Obgleich ich dazu nichts finden konnte und den Schaden überzogen finde, wollte ich gerne eure Meinung dazu hören. Ich hatte weder die Möglichkeit, meine Haftpflichtversicherung mit einzubeziehen, noch haben Sie das getan. Nun ist der Schaden wohl schon beseitigt und kann nicht mehr begutachtet werden.

    So wie ich das Sehe, hat sich hier der TÜV Süd fürstlich bezahlen lassen und nun soll ich dafür aufkommen. Ist dieser Vorgang so rechtens?

    Herzlichen Dank für eure Zeit im Voraus.

    Dateien

    • miles.jpg

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    • gutachten.pdf

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    Einmal editiert, zuletzt von renespf () aus folgendem Grund: Korrektur

  • Deine Haftpflicht spielt da so oder so keine Rolle. Die reguliert solche Schäden nicht.


    Gutachten war höher als das was sie von dir wollen. Eigentlich sehr fair. (Außer die SB war auf 450€ gedeckelt)


    Das mit dem Geld einziehen kann natürlich irgendwo in den AGBs stehen. Vielleicht nicht die feine Art aber trotzdem legitim.


    Bezahlen und fertig. Schadensstellung ist vollkommen in Ordnung.

  • 1. Was bringt es dir, wenn das Gutachten geändert wird und nicht der ganze Spiegel getauscht wird, obwohl du eh nur die SB zahlen musst. Unter die 350,- kommst du so auch bloß nicht.

    2. Unabhängig davon, ob der Schaden schon bezahlt ist, kannst du den Schaden doch trotzdem bei deiner Versicherung einreichen. Nur wofür? Eine SB Versicherung wäre das einzigst Sinnvolle hier.

    3. Auf jeder Seite von dem Gutachten steht, wo man sich bei Fragen hin wenden soll. Warum tust du das nicht einfach und erfragst aus welchem Grund der Prüfer sich so entschieden hat? :/

  • Willkommen im Mietwagen-Talk!


    Welche Haftpflichtversicherung meinst du? Deine private Haftpflicht? Deckt die wirklich solche Schäden?


    Grüße

    Danke für die Schnelle Antwort. Ich bin offen gesagt einfach überrascht gewesen Über die Summe. Weil der Spiegel nicht "gebrochen" ist und Augenscheinlich nicht getauscht werden musste. Eher angesäuert bin ich über die Vorgehensweise bei Miles. Also hätten Sie nicht die Versicherung und einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen müssen?

  • Das Gutachten sieht aber den Austausch des gesamten Spiegels vor und ist soweit ja auch legitim. Ob es repariert wird oder nicht, ist dafür erstmal unerheblich. Einzig die Steuer müsste im Falle einer Nichtreparatur abgezogen werden.
    Da dein Betrag aber sowieso geringer ist als der Schaden, sehe ich da jetzt nicht die Möglichkeit, irgendwas zu verhandeln. Der Preis scheint mir angemessen.

  • „Augenscheinlich“ bringt dich hier nicht weiter. Mietwagen sind von den Herstellern angeleast und müssen demzufolge immer in Vertragswerkstätten repariert werden. Mag ja sein, dass du, wenn es an deinem Privatwagen passieren würde, eine günstigere Alternative finden würdest, aber bei MW geht das halt nicht

  • Danke für die Schnelle Antwort. Ich bin offen gesagt einfach überrascht gewesen Über die Summe. Weil der Spiegel nicht "gebrochen" ist und Augenscheinlich nicht getauscht werden musste. Eher angesäuert bin ich über die Vorgehensweise bei Miles. Also hätten Sie nicht die Versicherung und einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen müssen?

    Wie in der Antwort von BeMine geschildert. Das passt so schon und bei der Versicherung bin ich mir nicht sicher was du meinst. Du hast den Schaden verursacht es gibt eine SB + Bearbeitungsgebühr und diesen Betrag fordert Miles jetzt von dir. Die Schadenhöhe kann ich nicht beurteilen aber erscheint mir plausibel. Insofern was würde ich machen? Die SB zahlen und evtl. wegen der Höhe der Bearbeitungsgebühr nachfragen.

  • Das Gutachten sieht aber den Austausch des gesamten Spiegels vor und ist soweit ja auch legitim. Ob es repariert wird oder nicht, ist dafür erstmal unerheblich. Einzig die Steuer müsste im Falle einer Nichtreparatur abgezogen werden.
    Da dein Betrag aber sowieso geringer ist als der Schaden, sehe ich da jetzt nicht die Möglichkeit, irgendwas zu verhandeln. Der Preis scheint mir angemessen.

    Danke Dennis!

  • Die private Haftpflichtversicherung erstattet die SB für gemietete Fahrzeuge durchaus teilweise, meist jedoch nur in High-End Tarifen (die in der PHV meist aber nur rund 20-30 Euro teurer im Jahr sind).


    Wenn Deine Versicherung eine solche Klausel vertraglich mir Dir vereinbart hat, die auch für Carsharing gilt, kannst Du den Schaden dort melden.


    Beachte jedoch, dass das zu einem Sonderkündigungsrecht des Versicherers führt, dieser kann den Vertrag dann binnen eines Monats ab Anerkennung seiner Eintrittspflicht kündigen (§ 92 VVG). Inwieweit das passieren wird, ist immer von der Schadenshistorie und Dauer des Versicherungsbestehens abhängig.



    Der Schaden ist von der Höhe m. E. nicht zu beanstanden wenn er gutachterlich festgestellt wurde, nicht eindeutig ist dies jedoch hinsichtlich der Schadenspauschale von immerhin 100 Euro, also hier fast noch einmal ein Drittel der Selbstbeteiligung oben drauf. Ist diese Klausel in den AGB niedergelegt oder hat Miles das Entstehen dieser 100 € genau begründet?


    Gemäß § 309 Nr. 5a BGB wäre eine solche Klausel unwirksam, wenn „die Pauschale den in den geregelten Fällen nach gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt“ […].


    Hier wäre schon fraglich, wieso Miles pauschal 100 € für die Schadenssachbearbeitung zustehen sollten, wenn doch die normale Kostenpauschale für einen Verkehrsunfallgeschädigten nur bei 25 Euro liegt. Ich würde der Forderung hinsichtlich der Kostenpauschale widersprechen, mit Verweis darauf das sie überhöht, und aufgrund ihrer pauschalen AGB-Verankerung, gemäß § 309 Nr. 5a BGB vermutlich komplett unwirksam ist.


    Sie können ja klagen wenn sie 100 Euro für berechtigt halten, aber für ein Unternehmen, welches naturgemäß viele Schäden abzuwickeln hat und dazu vermutlich auch zeit- und kostensparende automatisierende Bearbeitungsmethoden nutzt, stehen 100 Euro m. E. außer Verhältnis, vor allem in dieser Pauschalität.

  • Gemäß § 309 Nr. 5a BGB wäre eine solche Klausel unwirksam, wenn „die Pauschale den in den geregelten Fällen nach gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt“ […].


    Hier wäre schon fraglich, wieso Miles pauschal 100 € für die Schadenssachbearbeitung zustehen sollten, wenn doch die normale Kostenpauschale für einen Verkehrsunfallgeschädigten nur bei 25 Euro liegt. Ich würde der Forderung hinsichtlich der Kostenpauschale widersprechen, mit Verweis darauf das sie überhöht, und aufgrund ihrer pauschalen AGB-Verankerung, gemäß § 309 Nr. 5a BGB vermutlich komplett unwirksam ist.


    Sie können ja klagen wenn sie 100 Euro für berechtigt halten, aber für ein Unternehmen, welches naturgemäß viele Schäden abzuwickeln hat und dazu vermutlich auch zeit- und kostensparende automatisierende Bearbeitungsmethoden nutzt, stehen 100 Euro m. E. außer Verhältnis, vor allem in dieser Pauschalität.

    Das nenne ich mal informativ! :thumbup:

  • Deine Haftpflicht spielt da so oder so keine Rolle. Die reguliert solche Schäden nicht.

    es gibt schon Tarife die das abdecken, wie auch Maximilian123 richtig beschrieben hat.


    Ob das bei grade so einem kleinen Schaden wirklich sinnvoll ist es darüber zu regulieren sei mal dahingestellt. Das wurde im Forum schon ausführlich diskutiert.


    Ich würde es einfach zahlen. Das ist ja nun wirklich keine große Summe.