Vor einiger Zeit hatte ich einen Vandalismusschaden an meinem Hertz-Mietfahrzeug. Fahrzeug wurde abgeschleppt, Miete beendet und mir wurden ca. 300€ für den Schaden in Rechnung gestellt und von meiner KK abgebucht - so weit, so normal. Nun ärgere ich mich aber schon seit einer Weile damit herum meinen Widerspruch gegen die Forderung durchzusetzen und das Geld zurückzubekommen. Nach einiger Recherche scheint mir die Lage rechtlich ziemlich eindeutig. Ohne da jetzt in's Detail gehen zu wollen ein kurzer Abriss:
Die AVB von Hertz sagen: "[...] Sie sind uns gegenüber für jeden zusätzlichen Schaden, der bei der Rückgabe festgestellt wird, im gesetzlich geltenden Umfang verantwortlich" - das ist natürlich (aus guten Gründen) einigermaßen schwammig. Einschlägige Gesetze und Urteile habe ich gegenüber Hertz in meinem Widerspruch zitiert. Daraus ergibt sich (für mich als Laien), dass ein Schadenersatzanspruch ggü. mir nur dann vorliegt, wenn ich den Schaden schuldhaft zu vertreten habe, also z.B. wenn ich ihn durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten herbeigeführt habe oder sonst meine Sorgfaltspflichten verletzt habe. Das Abstellen des Fahrzeugs über Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz (im Rahmen dessen der Schaden entstanden ist) stellt aber eine normale Nutzung und keine Verletzung meiner Sorgfaltspflichten dar (auch nicht lt. den Hertz AVB). In diesem Fall obliegt es lt. einschlägigen Urteilen Hertz zu beweisen, dass ich den Schaden tatsächlich schuldhaft zu vertreten habe, was schwierig werden sollte. Ich bin durchweg meinen Pflichten nachgekommen z.B. die Polizei zur Aufnahme des Schadens zu rufen, Hertz unmittelbar über den Schaden in Kenntnis zu setzen, etc. Zudem wurde von der Station selbst in einer Tatsachenbeschreibung per Email anerkannt, dass es sich um einen Vandalismusschaden handelt.
Den MA von Hertz in der entsprechenden Abteilung scheint das aber alles her(t)zlich wenig zu interessieren - es kommt immer nur die gleiche Antwort: Man habe sich den Fall noch Mal im Detail angeschaut und kommt zu dem Schluss, dass alles seine Richtigkeit hat. "Nach unseren Mietbedingungen übernimmt der Fahrer bei der Anmietung eines Fahrzeugs die Verantwortung für das Fahrzeug
und seine Ausrüstung. Wenn das Fahrzeug beschädigt wird, ist der Kunde unabhängig vom Verschulden verantwortlich und bekommt die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt." Das steht so natürlich nirgends in den AVB (aus guten Gründen) und ist natürlich auch nicht realistisch durchzusetzen.
Meine Frage ist: was würdet ihr in so einem Fall machen? Direkt zum RA geben? Vorher noch einem Umweg über eine Ombudsstelle? Chargeback veranlassen und schauen ob Hertz zuckt?