Vandalismusschaden - Hertz stellt sich quer

  • Vor einiger Zeit hatte ich einen Vandalismusschaden an meinem Hertz-Mietfahrzeug. Fahrzeug wurde abgeschleppt, Miete beendet und mir wurden ca. 300€ für den Schaden in Rechnung gestellt und von meiner KK abgebucht - so weit, so normal. Nun ärgere ich mich aber schon seit einer Weile damit herum meinen Widerspruch gegen die Forderung durchzusetzen und das Geld zurückzubekommen. Nach einiger Recherche scheint mir die Lage rechtlich ziemlich eindeutig. Ohne da jetzt in's Detail gehen zu wollen ein kurzer Abriss:


    Die AVB von Hertz sagen: "[...] Sie sind uns gegenüber für jeden zusätzlichen Schaden, der bei der Rückgabe festgestellt wird, im gesetzlich geltenden Umfang verantwortlich" - das ist natürlich (aus guten Gründen) einigermaßen schwammig. Einschlägige Gesetze und Urteile habe ich gegenüber Hertz in meinem Widerspruch zitiert. Daraus ergibt sich (für mich als Laien), dass ein Schadenersatzanspruch ggü. mir nur dann vorliegt, wenn ich den Schaden schuldhaft zu vertreten habe, also z.B. wenn ich ihn durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten herbeigeführt habe oder sonst meine Sorgfaltspflichten verletzt habe. Das Abstellen des Fahrzeugs über Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz (im Rahmen dessen der Schaden entstanden ist) stellt aber eine normale Nutzung und keine Verletzung meiner Sorgfaltspflichten dar (auch nicht lt. den Hertz AVB). In diesem Fall obliegt es lt. einschlägigen Urteilen Hertz zu beweisen, dass ich den Schaden tatsächlich schuldhaft zu vertreten habe, was schwierig werden sollte. Ich bin durchweg meinen Pflichten nachgekommen z.B. die Polizei zur Aufnahme des Schadens zu rufen, Hertz unmittelbar über den Schaden in Kenntnis zu setzen, etc. Zudem wurde von der Station selbst in einer Tatsachenbeschreibung per Email anerkannt, dass es sich um einen Vandalismusschaden handelt.


    Den MA von Hertz in der entsprechenden Abteilung scheint das aber alles her(t)zlich wenig zu interessieren - es kommt immer nur die gleiche Antwort: Man habe sich den Fall noch Mal im Detail angeschaut und kommt zu dem Schluss, dass alles seine Richtigkeit hat. "Nach unseren Mietbedingungen übernimmt der Fahrer bei der Anmietung eines Fahrzeugs die Verantwortung für das Fahrzeug

    und seine Ausrüstung. Wenn das Fahrzeug beschädigt wird, ist der Kunde unabhängig vom Verschulden verantwortlich und bekommt die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt." Das steht so natürlich nirgends in den AVB (aus guten Gründen) und ist natürlich auch nicht realistisch durchzusetzen.


    Meine Frage ist: was würdet ihr in so einem Fall machen? Direkt zum RA geben? Vorher noch einem Umweg über eine Ombudsstelle? Chargeback veranlassen und schauen ob Hertz zuckt?

  • Chargeback stellt sich je nach Kreditkartenunternehmen als einigermaßen nervig dar. Insbesondere barclaycard ist da ziemlich widerwillig, was chargebacks angeht und das dauert ne halbe Ewigkeit. Bei einem unrechtmäßig abgebuchten Betrag für einen Flug, der storniert wurde, haben sie sich erst geweigert ("bitte nochmal mit Fluggesellschaft klären"), dann wollten sie jedes Dokument haben und jedes Detail wissen. Sehr nervig.


    Als weitere Möglichkeit besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Mahnbescheids. Der ist recht schnell und einfach beim Mahngericht zu beantragen und entfaltet meistens die gewünschte Wirkung (Zahlung). Die Gefahr ist lediglich, dass wenn Hertz widerspricht, ein Gerichtsverfahren beginnt. Wenn die Ansprüche klar sind, hat man aber nichts zu befürchten und man kann sich in dem Fall immer noch einen Anwalt nehmen. Die Beantragung des Mahnbescheids kann man selbst machen, dafür braucht man keinen Anwalt.


    Edit: Bevor Missverständnisse aufkommen: Bitte nochmal vorher ausdrücklich eine Zahlungsfrist setzen (14 Tage) und ggf. den Mahnbescheid androhen. Das geht auch per E-Mail, ein Einschreiben ist aber zu empfehlen.

    2 Mal editiert, zuletzt von blitzbub ()

  • Vielen Dank für die Einschätzungen und Ratschläge - das ist auf jeden Fall schon Mal sehr hilfreich! :)


    Pixelfehler: da bin ich mir selbst nicht ganz sicher - in den AVB (die es in der üblichen Form bei Hertz nicht so deutlich gibt wie bei anderen Vermietern) ist das nicht zu finden, aber vermutlich ist das irgendwie Teil des master rental agreements.


    blitzbub: Frist ist gesetzt aber noch nicht verstrichen. Rechne nicht damit, dass trotz Einrede, dass alles korrekt verlaufen ist, plötzlich doch noch das Geld auf meinem Konto auftaucht. Explizite Androhung bzgl. Mahnbescheid ist in dem Kontext der Fristsetzung nicht erfolgt (hatte gehofft, das reicht auch so), aber das sollte ja unabhängig von einander sein (?). Würde ich dann wohl Mal als nächstes Versuchen.

  • Explizite Androhung bzgl. Mahnbescheid ist in dem Kontext der Fristsetzung nicht erfolgt (hatte gehofft, das reicht auch so), aber das sollte ja unabhängig von einander sein (?). Würde ich dann wohl Mal als nächstes Versuchen.

    Den Mahnbescheid musst du nicht vorher androhen, das ging mir eher darum, dass die Drohung selbst manchmal schon ausreicht, um den Gegner zur Zahlung zu bewegen. Entscheidend ist, dass du eine Frist gesetzt hast, was ja der Fall ist.


    Dass der Mieter übrigens verschuldensunabhängig haften soll, ist völliger Käse. Dass sowas auch noch von der Schadensabteilung kommt, wo die Sachbearbeiter das eigentlich besser wissen müssten, ist eine Frechheit.