Gewährleistung von Händlern beim Autokauf

  • Hallo!


    Habe zu dem Thema bislang in der Suche nichts gefunden und kann mich auch nicht daran erinnern, dass dieses Thema hier schonmal besprochen wurde...


    Kennt sich jemand zufällig mit der Gewährleistungspflicht der Händler aus, wenn man ein Gebrauchtfahrzeug kauft?
    Mein Vater hat nämlich jetzt folgendes Problem:


    Wir haben vor etwa 4 Monaten eine E Klasse W210 bei Augsburg gekauft. Augsburg ist ja etwa 450km von Gelsenkirchen entfehrnt, das Auto machte aber einen sehr guten Eindruck zu einem normalen Kurs. Ich wusste gar nicht, wie schwierig es ist, einen W210 in schwarz mit Leder und Xenon zu bekommen, der nicht schon 250.000km runter hat... Naja. Daher halt Augsburg...
    Jedenfalls ging letztens einer der Parktronic Sensoren kaputt und wir haben den jetzt tauschen lassen. Das war kein Problem. Dabei musste die Werkstatt aber die Abdeckung über der vorderen Achse entfernen (Plastik) und dabei kam eine Menge Rost an dem Achsträger zum vorschein. So viel, dass man es nicht mehr schweißen kann, da es zu gefährlich wäre. Jetzt suchen wir gerade eine neue Achse bzw. einen neuen Achsträger (bzw. gebrauchten)...


    Mir kam dabei die Idee, dass sich der Händler doch an den Kosten beteiligen könnte oder sogar muss?! Wisst Ihr, wie die Rechtslage dabei aussieht? Da dies ja ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt, welches nachweisbar schon vor dem Kauf bestanden hat, müsste die Gewährleistung doch irgendwie greifen, oder?


    Vielleicht kennt sich ja zufällig einer aus ;)


    Gruß

  • Meines Wissens hängt es davon ab, was beim Kaufvertrag vereinbart wurde. Es kann eine einjährige oder zweijährige Sachmängelhaftung geben (vorausgesetzt dein Vater hat das Fahrzeug als Verbraucher gekauft).
    Aber ansich ist diese meistens nur in den ersten 6 Monaten problemlos anwendbar auf Grund der Beweislastumkehr bei einem Verbrauchsgüterkauf. Nach den 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang (also Entgegennahme des Autos) vorlag und das gestaltet sich meist aufwendig und kostenintensiv.


    Aber: Dies ist keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr. Am Besten einen Anwalt fragen.

  • Ok. Also der Kauf ist jetzt etwa 4 Monate her. Das wäre ja sogar noch in den 6 Monaten... So durchgerostet wie das ist, kann jeder Gutachter der Welt bezeugen, dass das schon vor 4 Monaten da war. So wenigstens meine Werkstatt ;)


    Mal schauen, was darauf wird... Jetzt heißt es erstmal beseitigen ;)


    P.S.: Klar, dass es keine Rechtsberatung ist... Ich wollte nur mal so Eure Gedanken dazu hören bevor man gleich zu einem Anwalt rennt. So kann man sich schon ein wenig auf die Sache einstellen...

  • Mal schauen, was darauf wird... Jetzt heißt es erstmal beseitigen ;)


    Ich würde aber vor einer Reparatur den Händler befragen. Schließlich ist er zur Beseitigung des Mangels verpflichtet und könnte sich evtl. rausreden, wenn du den Schaden selbst behebst.

  • Ich würde aber vor einer Reparatur den Händler befragen. Schließlich ist er zur Beseitigung des Mangels verpflichtet und könnte sich evtl. rausreden, wenn du den Schaden selbst behebst.


    richtig! keinesfalls eigenmächtig den schaden beheben lassen und dann die rechnung an den verkäufer weiterreichen!
    für dich im idealfall, um die fahrt nach augsburg (wenn der händler will, kann er darauf bestehen) zu vermeiden, nen kostenvoranschlag machen lassen, und diesen VOR ausfürhung vom verkäufer bestätigen lassen.
    sollte auch für den verkäufer der einfachste und kostengünstigste weg sein.


    für den fall, dass er auf deinen besuch bei ihm besteht, sachte darauf hinweisen, dass er die kosten der reise sowie evtl. weitere aufwendungen (z.B. verdienstausfall) deinerseits zu tragen hat (stichwort: schadenersatz) und er wird vermutlich schnell dem o.g. weg zustimmen.


    jedenfalls brauchst du dir vermutlich keine sorgen machen, der verkäufer muss nachweisen, dass der schaden beim verkauf noch nicht bestand, dürfte allerdings bei einer durchrostung sehr schwer fallen.
    einziges problem, was unter umständen bestehen könnte, wäre das übergabeprotokoll.


    sollte dort der zustand schon aufgenommen sein, wird es schwierig, der händler hat dir schließlich keinen neuwagen verkauft...

  • für den fall, dass er auf deinen besuch bei ihm besteht, sachte darauf hinweisen, dass er die kosten der reise sowie evtl. weitere aufwendungen (z.B. verdienstausfall) deinerseits zu tragen hat (stichwort: schadenersatz) und er wird vermutlich schnell dem o.g. weg zustimmen.


    Bist du sicher, dass der Händler die Kosten der Reise tragen müsste? Das wäre vielleicht allenfalls bei vorsätzlichem Verschweigen des schlechteren Fahrzeugzustandes denkbar. Schließlich hat er das Auto ja beim Händler vor Ort gekauft. Wenn du im Textilgeschäft was kaufst und das später reklamieren musst, dann bist du auch dafür verantwortlich, das dort hin zu bringen. Nur wären die Versandkosten in diesem Fall nicht so hoch wie bei einem Autotransport.


    PS: Das hier ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung.

  • Die Gewährleistung müsste greifen, da der Schaden auch schon vorher bestand. Natürlich ohne Gewähr. Er muss den Schaden auf seine Kosten beheben.


    Zum W210: Die Zuverlässigkeit dieses Vehikels ist unter aller Kanone. Konstruktionsbedingt rostet die ganze Vorderachse fröhlich vor sich hin, auch an der Heckklappe, dem Kotflügel, den Türunterseiten...
    Das hat mich auch davon abgehalten, einen zu kaufen, ich begnüge mich mit dem Vorgänger, also dem Vor-vor-Vorgänger des W212 :love:

  • Hey!


    Vielen Dank für Eure vielen Antworten! Ich werde mal mit meinen Eltern reden, dass die erst mal mit dem Händler telefonieren und dann erst anfangen das zu beseitigen. Falls der sich quer stellt, muss halt mal ein Anwalt ran (falls unsere Werkstatt nicht nur ein paar Euro will)... Vielleicht kommen wir ja doch noch kostengünstig da raus :)

  • Hallo,



    soviel wie ich weiß und wo ich mir ziemlich sicher bin sieht es so aus: Wennnes ein Kaufvertrag zwischen Gewerbetreibenden (Händler) und einem Privatkunden ist, muss der Händler automatisch ein Jahr Gewährleistung geben (auch wenn es niergends im Vertrag steht) dazu ist er rechtlich verpflichtet.


    Anders würde es bei B2B aussehen.

  • Bist du sicher, dass der Händler die Kosten der Reise tragen müsste? Das wäre vielleicht allenfalls bei vorsätzlichem Verschweigen des schlechteren Fahrzeugzustandes denkbar. Schließlich hat er das Auto ja beim Händler vor Ort gekauft. Wenn du im Textilgeschäft was kaufst und das später reklamieren musst, dann bist du auch dafür verantwortlich, das dort hin zu bringen. Nur wären die Versandkosten in diesem Fall nicht so hoch wie bei einem Autotransport.


    PS: Das hier ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung.


    ja, bin da recht sicher.
    der händler ist im rahmen seiner mängelhaftung schadenersatzpflichtig und die kosten der reise sowie weitere aufwendungen sind schäden, die dir entstehen, wenn du diese aufgrund eines mangels hast.


    im übrigen ist der begriff gewährleistung nicht mehr ganz richtig, wenn auch immer noch sehr weit verbreitet.
    es handelt sich mittlerweile in den meisten fällen um "mängelhaftung"

  • im übrigen ist der begriff gewährleistung nicht mehr ganz richtig, wenn auch immer noch sehr weit verbreitet.
    es handelt sich mittlerweile in den meisten fällen um "mängelhaftung"


    [Klugscheißmodus] "Rechts- und Sachmangelhaftung", dies ist nur der neue Begriff für Gewährleistung nach dem einige Bedingungen geändert wurden. Du meinst sicherlich den Umstand der Garantie die es schon seit einigen Jahren nur noch als freiwillige Leistung des Herstellers gibt und als solche auch gekennzeichnet sein muss. [/Klugscheißmodus]


    MfG Jan

  • Hallo CSMaverick ...


    der Händler muss in jedem Fall die Möglichkeit haben, den Mangel selbst zu beseitigen. Lehnt er dies ernstlich ab, darfst du's selber machen lassen. Reisekosten etc. gehen idR zu deinen Lasten.


    Dies ist auch keine Rechtsberatung 8) Solltest du eine solche wünschen, dann darfst du dich gerne per PN an mich wenden.


    Ap