Car- Sharing Parkverstoss wird an zwei Tagen in Rechnung gestellt

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt: Ein Sharing-Auto von Sixt wurde abends auf einem Supermarkt-Parkplatz abgestellt und die Miete beendet.

    Der private Parkraumabkassierer will 25 Euro wg. Parkens ohne Parkscheibe am nächsten Morgen (14te), dieses kam per Mail mit Scan von Sixt und wurde beglichen.

    Später kommt per Post nochmal das gleiche allerdings ist der Verstoss ein Tag später (15te).

    Wenn der Wagen da noch länger stand könnte das eine endlose Geschichte werden.

    Jmd. einen Tipp, wie man damit umgehen sollte?

    Danke und Gruss.

  • gab doch letztens den Fall, dass in Leipzig ein carsharing-Auto abgestellt wurde, es länger nicht genutzt wurde und dann in dem Bereich ein Parkverbot entstanden ist. Da musste auch der letzte Nutzer zahlen (was irgendwie unfair ist).

    Aber beim TE sieht das anders aus. Er ist ja irgendwie selbst schuld, wenn er den Wagen da abstellt. Soll froh sein, dass er nach zwei Tagen dann wieder genutzt wurde :D

  • gab doch letztens den Fall, dass in Leipzig ein carsharing-Auto abgestellt wurde, es länger nicht genutzt wurde und dann in dem Bereich ein Parkverbot entstanden ist. Da musste auch der letzte Nutzer zahlen (was irgendwie unfair ist).

    Aber beim TE sieht das anders aus. Er ist ja irgendwie selbst schuld, wenn er den Wagen da abstellt. Soll froh sein, dass er nach zwei Tagen dann wieder genutzt wurde :D

    gibt’s da noch mal was zum nachlesen?

    Bei sixt ist das recht klar mit den 48h geregelt

  • finde es nicht, habe jetzt beim recherchieren aber auch nur die 48h-Regel gefunden. Wenn in den 48h aber zweimal kontrolliert wird auf dem Parkplatz, ist das dann noch okay

    sind wir jetzt noch beim Parkplatz mit Parkscheibe, wo nur während der Miete geparkt werden darf, oder beim Abstellen gemäß der Beschilderung und der dazugehörigen 48h Regel?

  • sind wir jetzt noch beim Parkplatz mit Parkscheibe, wo nur während der Miete geparkt werden darf, oder beim Abstellen gemäß der Beschilderung und der dazugehörigen 48h Regel?

    ich war jetzt wieder bei Parkscheibe. Also dass der:die Mieter:in nur für die nächsten 48 Stunden auf dem Parkplatz für das Falschparken belangt werden kann.

    Ansonsten habe ich bei dem Leipziger Fall auch nur gehört, dass es ein Schreiben vom Vermieter gab, wie der Fall ausgegangen ist, weiß ich nicht.

  • Mit der doppelten Berechnung tue ich mir schwer:

    • Wer legt denn fest, nach welchem Intervall hier wieder eine Vergehen entsteht? In dem Fall ist "am nächsten Tag", aber könnte ich als Parkplatzbetreiber hier jetzt auch einfach jede Stunde wieder neu berechnen? Wo liegt die Grenze?
    • Würde das jetzt jeden Tag wieder berechnet, wenn man dort stehen bliebe? Der Betreiber hat sicher AGB. Die würde ich mal suchen und durchlesen. Könnte aufschlussreich sein.
    • Hat der Vermieter jetzt wirklich jedes mal wieder den gleichen Aufwand? Würde ich ja in Frage stellen.


    Kurz - viel Schaden ist ja nicht angerichtet. Ich würde wahrscheinlich ein paar Tage abwarten, um sicherzustellen, dass da nicht noch Nummer 3 und 4 hinterherkommen und dann entweder einfach bezahlen, oder mich entsprechend des Ergebnis des AGB Studiums nochmal mit dem Vermieter anlegen, und das ggf. auch bzgl. der Pauschale.