Versicherungsschutz nur für Mieter?

  • Hi - ich habe eine Frage zum Versicherungsschutz: In den Mietbedingungen steht ja, daß der Versicherungsschutz nur für den Mieter und evtl. eingetragene weitere Fahrer gilt. Auf Nachfrage am Schalter (Europcar) wurde mir gesagt, daß andere Fahrer ohne Versicherungsschutz fahren würden.


    Kann sich die Versicherung wirklich so einfach aus der Affäre ziehen? Weiß jemand von euch, wie das rechtlich aussieht, wenn eine andere Person mit meinem Einverständnis den Mietwagen fährt? Macht es einen Unterschied, ob es sich dabei um einen Bekannten oder einen Verwandten 1. Grades handelt?


    Danke für eure Antworten!

  • 1. der Mieter gegenüber dem Vermieter
    2. der Schadensverursacher evtl. (wenn vereinbart) gegenüber dem Mieter
    3. je nach Bedingungen greift evtl. (abhängig vom Einzelfall) irgendeine Versicherung


    Wobei die Reihenfolge zwingend ist!

  • Sagt mal, wenn meine Mutter das Auto anmietet und es erst ab 25 ist, habe ihc dann pech? Oder kann ihc mich als Fahrer eintragen lassen?


    Edit by René GER: Verschoben, da offtopic, es gibt so einiges zum Thema Versicherung.


    //René

  • Gibt es da nicht eine Gebühr, die man berappen kann, wenn man einen jüngeren Zweitfahrer eintragen lassen will?

  • Gibt es da nicht eine Gebühr, die man berappen kann, wenn man einen jüngeren Zweitfahrer eintragen lassen will?


    Soweit ich weiß gibt's das nur bei Hertz, aber da bin ich mir wirklich nicht sicher. Bei Sixt gibt es derartiges allerdings 100%ig nicht.


  • Soweit ich weiß gibt's das nur bei Hertz, aber da bin ich mir wirklich nicht sicher. Bei Sixt gibt es derartiges allerdings 100%ig nicht.

    Stimmt, bei Hertz gibt es das. Das weiß ich noch von meiner alten Firma, wo wir Hertz als Partner hatten.

  • So ist es. Es gibt zwar Ausnahmeregelungen bezüglich der Eintragungspflicht von Familienangehörigen als zweitfahrer (Achtung, bei Versicherung über Kreditkarte ist auch hier Eintragung notwändig!), ob eingetragen oder nicht ändert aber nichts daran dass der (zweit) Fahrer die entsprechenden Bedingungen zur Anmietung des Fahrzeuges also der entsprechenden Richtlinien bezüglich Alter und Führerscheinbesitz auch erfüllen muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Marvin_0 ()