Hertz "Geschäftsreise" buchen - wie "Geschäftsreise" nachweisen?

  • Hallo,


    bei einem Angebot von Hertz gibt es eine Auswahl "Privat" oder "Geschäftsreise", wobei der Preis für "Geschäftsreise" deutlich niedriger ist. Im weiteren Verlauf der Buchung wird darauf hingewiesen, daß man bei Abholung nachweisen muß, daß man berechtigt ist, den entsprechenden Tarifcode zu benutzen.


    Was wird als Nachweis anerkannt? Ich kann eine 25 Jahre alte Gewerbeanmeldung für einen Partyservice vorlegen. Oder will man bei Hertz noch eine schriftliche Terminvereinbarung mit einem Geschäftspartner sehen? E-Mailverkehr?

  • Hier hat niemand eine Firmenrate ausgehandelt. Ich habe mit sowas noch nie etwas zu tun gehabt. Ich bin auf dieses Angebot gestoßen, das auf den ersten Blick nach einem Angebot für eine private Buchung aussieht:


    https://www.hertz.de/rentacar/…-kostenlosem-zusatzfahrer


    Unten ist dann automatisch eine CDP 907028 eingatragen. Man kann "Geschäftlich" oder "Privat" anklicken und im Beitext steht, daß die CDP entfernt wird, wenn es sich nicht um eine Geschäftsreise handelt. Klickt man "Privat" an, wird anschließend trotzdem der Preis für "Geschäftlich" angezeigt. Wenn man auf "Jetzt bezahlen" klickt, kommt dann unter anderem der Hinweis "Bitte legen Sie bei Abholung des Fahrzeuges eine Bestätigung vor, dass Sie den angegebenen Rabattcode (CDP) nutzen dürfen."


    Nach dem, was Nocturn schreibt, werde ich den Geschäftstarif anscheinend nicht bekommen, da ich nur die Gewerbeanmeldung von meinem Partyservice vorlegen könnte.

  • Auch toll von Hertz, ein Angebot mit „Planen Sie einen unvergesslichen Sommer zwischen endlosen Stränden, berauschenden Berggipfeln und aufregenden Städten.“ zu bewerben und dann von Geschäftsreisenden auszugehen…

  • Hallo,


    ich habe den Bestellvorgang mal durchgespielt bis vor "Jetzt bezahlen". "Privat" angeklickt, dann kam der Normalpreis. Dann noch mal neu eingestiegen und wieder "Privat" angeklickt. Jetzt kam der rabattierte Preis (Fiesta für 9 Tage, 120 € weniger). Dazu der Hinweis "Bitte legen Sie bei Abholung des Fahrzeuges eine Bestätigung vor, dass Sie den angegebenen Rabattcode (CDP) nutzen dürfen." Der Rabattcode hieß jetzt nicht mehr "CDP 907028", sondern "CDP: HERTZ EUROPE LIMITEDTarif Code (RQ): BEST".


    Mit dem Ausdruck dieser noch nicht vollendeten Buchung war ich bei der Hertz-Station und fragte, was ich für einen Nachweis bei Abholung vorlegen soll. Die Kollegin dort zuckte nur mit den Schultern und sagte, daß sie nichts über Onlinebuchungen sagen kann. Höchstens wenn ich eine Buchung mache und ihr die Buchungsnummer sage, kann sie im Computer nachsehen, ob dort was zu dem Thema steht.


    Also habe ich jetzt die Buchung gemacht, werde morgen mit der Buchungsnummer zu Hertz gehen und fragen, was ich denn nun für Berechtigungsnachweise bei der Abholung vorlegen muß.


    Ich vermute: keine. Ich denke, daß bei Hertz nur die Programmierung nicht sorgfältig gemacht wurde.