Unfall mit Langzeitmiete - Abwicklung gegnerische Versicherung

  • So, ich bin langsam mit meinem Latein auch am Ende, vlt hilft die Schwarmintelligenz, folgendes ist passiert:


    Vor bereits einigen Monaten hat mich beim Abbiegen nach links jemand versucht zu überholen (ebenfalls links), ich konnte noch einigermaßen ausweichen, weshalb es nur zu einem leichten Streifschaden kam. Die Dame fuhr (ich glaube etwas unter Schock stehend) einfach davon, der schnell eingetroffenen Polizei konnte ich das Nummernschild übermitteln. Nach einer ganzen Weile bekam ich schließlich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass wegen Unfallflucht eine Strafzahlung veranlasst wurde, auf Nachfrage wurde mir dann noch mitgeteilt dass sie die Schuld anerkannt hat. Über die Auskunft der Versicherer habe ich dann die Versicherung ermittelt und mich dort gemeldet, der Mitarbeiter hat mir dann auch eine Schadennummer mitgeteilt. Aussage Versicherung: Gutachten einreichen und dann gehts weiter.


    Nachdem ich dann endlich jemanden bei der laut MEINER Versicherung zulässigen Werkstatt erreicht habe, wurde mir dort gesagt, dass erst mal jemand von z.B. der DEKRA bei mir vorbei kommen wird, den Schaden schätzt und dann komme ich zu ihnen, ich sollte aber vorher mir von der gegnerischen Versicherung bestätigen lassen, dass sie übernehmen. Also schrieb ich dahin und nach zweimal Nachfrage kam jetzt folgende Aussage:


    Unfall.PNG


    Dazu sei gesagt, dass ich meine Vertragspartnerin die Leasys bereits direkt zweimal nach dem Unfall angeschrieben habe und informiert, es kam aber nie eine Reaktion. An der Hotline wusste die Mitarbeitern 0,0 was sie mit mir anfangen sollte, weil sie nicht mal wusste, dass die Leasys auch mit Privatmenschen Langzeitmietverträge abschließt.


    Ich bin gerade kurz davor zu sagen "leckt mich doch alle" und mir sage, dass ich mit der Info an die Leasys als Eigentümerin des Autos meine Schuldigkeit getan habe und mir die Abwicklung des Schadens (wirklich nur winzig kleine Kratzer die man suchen muss) spare. Wenn diese dann bei der Rückgabe bemängelt werden, verweigere ich schlicht die Zahlung mit Verweis auf die Infos an Leasys und Staatsanwaltschaft, sowie gegnerischer Versicherung. Bin mir nur nicht sicher, ob ich mir dabei nicht ins eigene Bein schieße.


    Wie seht ihr das? Bin ich überhaupt dafür zuständig den Schaden beheben zu lassen? Laut AGB bin ich nur dazu verpflichtet einen solchen zu melden, ich hatte mich jetzt darüber hinaus nur darum bemüht, damit mir dann nichts in Rechnung gestellt wird bei Rückgabe.

  • Ist denn wirklich schon sicher, dass dir die gegnerische Versicherung nicht noch versucht, eine Teilschuld zuzuschieben? Von solchen Szenarien mit links abbiegen und dabei überholt werden war ab und an mal auf den einschlägigen Dashcam-YT-Kanälen die Rede, ich kann aber 0 einschätzen, wie valide die Aussagen dort zur Schuldfrage in solchen Fällen sind.

  • Kommt darauf an wer welche Zeugen vorbringt, sofern es welche gibt.

    Grundsätzlich ist immer derjenige in der Schuld, der die Spur wechselt, so sehen es die Versicherungen und Polizei.
    Mindestens eine Teilschuld wird bestimmt gefordert werden.


    Wenn die Kratzer so klein sind und fast nicht sichtbar hilft evtl Polieren?

  • Ist denn wirklich schon sicher, dass dir die gegnerische Versicherung nicht noch versucht, eine Teilschuld zuzuschieben? Von solchen Szenarien mit links abbiegen und dabei überholt werden war ab und an mal auf den einschlägigen Dashcam-YT-Kanälen die Rede, ich kann aber 0 einschätzen, wie valide die Aussagen dort zur Schuldfrage in solchen Fällen sind.

    Das frage ich mich jetzt eben auch - sie schreiben ja, dass ihre Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Was genau die da ermitteln kann ich nicht sagen.



    Kommt darauf an wer welche Zeugen vorbringt, sofern es welche gibt.

    Grundsätzlich ist immer derjenige in der Schuld, der die Spur wechselt, so sehen es die Versicherungen und Polizei.
    Mindestens eine Teilschuld wird bestimmt gefordert werden.


    Wenn die Kratzer so klein sind und fast nicht sichtbar hilft evtl Polieren?

    So richtig zum Spurwechsel kam ich gar nicht, denn eben WEIL ich geschaut habe, konnte ich eben schnell zurück lenken und bremsen. da dort aber nicht übermäßig viel Platz war, war sie halt recht nah an mir dran.


    Das mit dem Polieren oder zumindest Smartrepair kann gut sein. Nur habe ich faktisch ne Werkstattbindung und bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich hier nix zahlen muss.

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  • Abbiege- und Spurwechselunfälle gehören zum Gerichtsalltag, sodass es nicht völlig fernliegend ist, dass auch dieser Fall vors Gericht geht. Ich habe neulich erst einen relativ simplen Auffahrunfall nach behauptetem Spurwechsel bearbeitet, wo der Anscheinsbeweis gegenüber dem Spurwechsler Anwendung finden sollte. Der Fall ging sogar zweitinstanzlich zum OLG, obwohl der Fall aus meiner Sicht (und auch aus Sicht des OLG) recht einfach gelagert war. Bedeutet: Gefahr eines Rechtsstreits ist relativ hoch. Solange sich die Halter untereinander streiten, wirst du lediglich Zeuge sein, obwohl du gefahren bist. Es kann aber sein, dass Ansprüche des Vermieters dir gegenüber entstehen, sollte eine Teilschuld festgestellt werden.


    Im Internet gibt's keinen gratis und verlässlichen Rechtsrat, daher nur Folgendes: Da du geschrieben hast, dass du eine Langzeitmiete hast, gelten wohl die grundsätzlichen Obliegenheiten des Mieters auch hier (hab die AGB aber nicht gelesen). Bedeutet, dass im Falle eines Unfalls (mit Schaden) die Polizei und der Vermieter zu benachrichtigen sind. Und dies hat grundsätzlich nicht erst einige Wochen nach dem Unfall zu geschehen, sondern unmittelbar. Dann bist du erst mal aus dem Schneider.


    Sollte sich jedoch anschließend herausstellen, dass du eine Teilschuld am Unfall hattest, wird es darauf hinauslaufen, dass du zumindest einen Teil der Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung tragen musst. Da kann schon noch was kommen, auch wenn der Vermieter nicht auf deine Kontaktversuche reagiert. Wenn der Schaden erst bei Abgabe auffällt und vorher keine weiteren Antworten kommen, kannst du dich dann darauf berufen, dass du deine Obliegenheiten erfüllt hast und dich keine Schuld am Unfall trifft (sofern dies auch anfänglich von den Polizisten so aufgenommen wurde).


    Warum du dich um die Schadensbehebung ohne weitere Darlegung der Vertragsdetails selbst kümmerst, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar (keine Kritik, ich verstehe es nur nicht, weil Infos fehlen). Bei Sixt würde man sich auch nicht um die Abwicklung kümmern.

  • Danke für die umfangreiche Rückmeldung blitzbub so genau hatte ich das gar nicht erwartet (und schon gar nicht eine Rechtsberatung :) ). Warum ich mich selbst darum kümmern wollte bisher liegt daran, dass weder das als Vertriebskanal zuständige Autohaus König, noch die Leasys in irgendeiner Weise sinnvoll reagiert haben und ich mir den Stress bei der Rückgabe ersparen wollte. Dass das an dieser Stelle jetzt schon so kompliziert wird, hatte ich nicht erwartet. Bei Sixt ist ja der Abstand zwischen Unfall und Rückgabe Fahrzeug i.d.R. nur ein paar Tage. Hier waren es zum Zeitpunkt des Unfalls ausgehend noch 11 Monate.