Hallo zusammen,
wie viele hier habe auch ich das Angebot von Movacar genutzt und ein Camper für 7 Tage bei Roadsurfer gebucht. Das ganze habe ich in Juli schonmal gemacht und alles hat toll geklappt, doch dieses mal soll ich nicht dieses Glück haben.
Am 18.10 habe ich über Movacar einen "TRAVEL HOME - Mercedes Marco Polo" gebucht. Rund 5 Stunden nach der Mail von Movacar kam dann auch die Mail von Roadsurfer. Folgende Eckdaten wurden bestätigt:
Abholung in Bochum am 30.10
Rückgabe in Bonn am 07.11
Fahrzeug: TRAVEL HOME - Mercedes Marco Polo
Maxami ist Glücklich und plant die weiteren Details des Urlaubs.
Gestern, Donnerstag dem 27.10, habe ich eine Mail von Roadsurfer erhalten. "Wir haben die Buchung mit der Buchungsnummer [...] wie von dir gewünscht geändert."
Ich habe doch garnichts gemacht dachte ich mir, naja vielleicht wurde ja jetzt ein paar Tage vorher das Kennzeichen hinterlegt dachte ich.
Also die angefügte Buchungsbestätigung geöffnet. Plötzlich ist das Fahrzeug ein "BEACH HOSTEL - VW T6.1 California Beach" geworden. Ohne eingebauten Kühlschrank, ohne Wassertanks, Ohne Schränke usw. - ein klares Downgrade also! Natürlich einfach machen, wieso den Kunden auch anrufen?
Was macht ein MWTler direkt? Klar - Anwalt kontaktieren nachfragen!
Also direkt am Donnerstag - immerhin sind es nur noch ein paar Tage bis zur Abholung - über verschiedene Kanäle kontakt aufgenommen.
Freitag morgen bekomme ich per Mail Rückmeldung:
Zitatleider ist für deine gebuchte Rallye kein Travel Home mehr verfügbar. Die Fahrzeugkategorie auf Movacar ist immer nur ein Beispiel und nicht verbindlich. Ich habe nochmal nachgeschaut und das einzige verfügbare Travel Home wäre erst ab dem [zu spät] verfügbar
Ist das so, dass das nur Beispiele sind und keine Verbindlichkeit besteht? Kann ich mir nicht vorstellen.
Aber der Glaube bleibt in der Kirche - ein Blick in die AGB bringt sicher Klarheit!
Unter "4. Buchung" heißt es:
ZitatMit dem Absenden des ausgefüllten Buchungsformulars sendet der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Mietvertrages ab und erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieterin durch ein „Opt in“-Verfahren im Buchungsprozess an.
Okay, meine Anfrage über Movacar (Vermittler) ist also nur für mich verbindlich und noch nicht für den Vermieter. Lesen wir weiter:
ZitatZu Informationszwecken erhält der Mieter eine Meldung auf der Buchungsseite sowie eine automatische Direkt-Email (Instant Mail) von der Vermieterin über den Erhalt der Buchungsanfrage. Erst nach dem Erhalt der schriftlichen und aktiv von der Vermieterin ausgelösten Buchungsbestätigung (per Email) über das Buchungsportal von https://booking.roadsurfer.com ist die Mietbuchung für die Vermieterin verbindlich angenommen (=Vertragsschluss zustande gekommen) und das Mietfahrzeug gilt als fest gebucht.
Okay, also habe ich doch am 18. Oktober eine Buchungsbestätigung mit dem Fahrzeug "TRAVEL HOME - Mercedes Marco Polo" erhalten. Das ist die Grundlage für den Mietvertrag, der geschlossen wurde und das Fahrzeug gilt "als fest gebucht" - was auch immer das genau heißen mag.
Meine Erkentnisse habe ich am heutigen Morgen (Freitag, 28.10) Roadsurfer mitgeteilt - und siehe das auch sehr zügig Antwort erhalten. Aber auch die soll mich nicht erfreuen
ZitatAlso bisher hast du lediglich eine Buchungsbestätigung von uns erhalten. Bis zum Vertrag (Bei Anmietung erfolgt die Unterschrift) kann sich die Kategorie dann nochmal ändern, wie hier leider nötig.
Immerhin wird mir die Möglichkeit der Stornierung eingeräumt, wie großzügig. Da kann man meine Argumentation zu den eigenen AGB schon mal ignorieren.
Auf welcher Rechtsgrundlage dann z.B. Stornogebühren oder ähnliches entstehen können ist ja auch mehr als interessant - gibt ja wohl noch keinen Mietvertrag.
Klar kann man jetzt sagen "sei froh, dass du zu dem Preis von Movacar und bei der lächerlichen Überführungsstrecke überhaupt einen Camper bekommst". Aber ich fühle mich hier schon undgerecht behandelt. Meiner Vermutung nach hat einfach ein gut zahlender Kunde den Wagen kurzfristig angebucht und daher passt meine Überführung nicht mehr - aber das spiel keine Rolle.
Aber natürlich denke ich weiter, in den AGB muss ja eien Regelung enthalten sein, wenn das Fahrzeug tatsächlich nicht aufzutreiben ist.
Klar die gibt es auch, unter "14. Haftung der Vermieterin"
ZitatDie Vermieterin stellt das Mietfahrzeug zum angemieteten Zeitpunkt bereit. Sollte das angemietete Mietfahrzeug aus irgendeinem Grund zum Reisebeginn nicht verfügbar sein, stellt die Vermieterin ein entsprechendes Ersatzfahrzeug
Okay es wird also ein "entprechendes Ersatzfahrzeug" gestellt. Das bietet natürlich Interpretationsspielraum. Aber am nähestens entspricht meiner Buchung wohl mein gebuchtes Fahrzeug "TRAVEL HOME - Mercedes Marco Polo". Aber das wird wohl nicht verfügbar sein, oder?
Selbstverständlich ist der Camper am Standort Bochum für den Zeitraum buchbar
Ob die den Wagen natürlich an den Standort Bonn überführt haben möchten steht auf einem anderen Blatt. Aber wenn ich einen Vertrag geschlossen habe, muss ich mich wohl oder übel daran halten.
Ich musste mir das ganze mal von der Seele schreiben und freue mich, wenn ich für Unterhaltung aus der Kategorie "Vermieterwahnsinn" sorgen kann. Ich freue mich natürlich über eure Meinungen. Vielleicht bin ich ja auch einfach auf dem Holzweg