Vollkasko schließt Unfälle bei Missachtung der Außenmaße aus?

  • Heute morgen holte ich bei einer kleinen Autovermietung in Aschaffenburg einen Verkäufer ab (Überführung).

    Während ich mein Protokoll anfertigte bekam ich mit wie sich die (sehr nette) Mitarbeiterin mit einem scheinbaren guten oder befreundeten Kunden über einen Unfall eines anderen Kunden bzw. die nötige Reparatur am Fahrzeug (Transporter/LKW/Kofferaufbau) unterhielt.


    Der Kunde hatte wohl eine Dachrinne oder sowas in der Art übersehen, weswegen oben am Kofferaufbau ein doch größerer Schaden entstanden ist (es müsse laut Werkstatt die ganze Wand getauscht werden). Der Kunde hatte wohl zusätzlich eine Vollkasko gebucht (ob mit oder ohne SB spielt hier keine Rolle, weiß ich auch nicht).


    Im Laufe des Gesprächs fiel dann aber ein Satz, bei dem ich stutzig wurde:

    "[...] das muss sowieso der Kunde zahlen. [...] Außenmaße nicht beachtet, das ist ja von der Vollkasko ausgeschlossen. [...]"

    Der anwesende Kunde (also nicht der Verursacher) stimmte dieser Aussage dann auch zu, dann müsse man eben öfter aussteigen.


    Grundsätzlich stimmt letzteres natürlich, aber Missgeschicke passieren nunmal, dafür gibt es ja Versicherungen.

    Wäre ich der Kunde, würde ich mir dann ziemlich verarscht vorkommen, ich hätte damit gerechnet, dass ich eine VK (mit/ohen SB) genau für solche Fälle buche. Vor allem wenn es ein Transporter/LKW/Koffer ist und mir die Erfahrung im Alltag mit den großen Abmessungen der Fahrzeuge fehlt.


    Die Vermietung generell scheint schon sehr viele Jahre im Geschäft zu sein (20+) und macht an sich auch einen sehr seriösen, kompetenten aber auch entspannten Eindruck. Die beobachteten Übergaben/Abgaben waren fair gestaltet, es wurde ums Fahrzeug gegangen, eventuelle Vorschäden erläutert und bei den Abgaben aber auch nicht mit LED-Strahler nach neuen Mikrokratzern gesucht. Daher wunderte mich die Aussage bzgl. der VK etwas.


    Gibt er hier Erfahrungswerte in solchen Fällen oder weiß jemand, ob das so rechtens ist und ich als Kunde nicht erwarten kann, dass ein VK entsprechende Schäden auch absichert?

    Bei Reifen/Unterboden etc. kennt man es ja durchaus, dass irgendwo was ausgeschlossen wird, aber bei so einem "normalen" Rangierschaden, würde ich als Kunde davon ausgehen, dass eine Vollkasko Versicherung genau dafür gilt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Emare212 ()

  • Kurz. Ja, das ist größtenteils korrekt.

    Wenn ich Durchfahrtshöhen nicht beachte, ist das grob fahrlässig & daher greift die Versicherung nicht, oder zumindest trägt der Mieter großte Teile des Schadend (70-80%). Deshalb klebt auch in jedem Transporter im näheren Sichtfeld der Sticker mit der Höhe des Fahrzeugs.

  • Hier im MWT gab es mal einen entsprechenden Fall. Schlaue Sucher (Admins ;)) finden das bestimmt wieder.

    Es geht dabei wohl insb. um die Fälle, wo die Fahrzeughöhe für den Fahrer erkennbar (im Sichtfeld) erwähnt* wird und dennoch eine Einfahrt mit markierter Höhenbeschränkung (kleiner angegebene Fahrzeughöhe) dennoch durchfahren wird.

    Das ist das im Detail sicher eine Auslegung von "Vollkasko", die nur Versicherung und Anwälte auflösen können.


    *oder nachweislich im Übergabeprotokoll auf durch den Vermieter auf die Höhe hingewiesen wurde.

  • Wobei so eine Dachrinne ja keine explizite Höhenmarkierung hat. Wenn irgendwo vor einer Brücke steht 2,50m und ich fahr da mit meinem 3m Truck rein, das würd ich auch als Versicherung ausschließen. Aber wenn man sich da einfach "verschätzt" hat, bei volllem Bewusstsein über die Höhe des Trucks (aber nicht der der Dachrinne) ist das doch vielleicht etwas anders zu handhaben? Weil sonst würde bei einem LKW ja eigentlich kein Schaden ersetzt, wenn der irgendwo in der Kurve, im Kreisverkehr oder enger Einfahrt mal dranstößt wo man dachte es passt noch, weil man wusste ja, dass der Truck 18m lang ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von ChevyTahoe ()

  • Ich denke da auch eher wie ChevyTahoe

    Bei Unterführungen/Brücken etc. mit einem Schild was die maximale Durchfahrtshöhe angibt verstehe ich, dass da eine Versicherung nicht zahlen würde. Schließlich sehe ich ja das Schild mit der Maximalhöhe und weiß wie hoch mein Fahrzeug ist (entweder durch einen Sticker im Innenraum oder eben vorab im Mietvertrag/bei der Einweisung etc).


    Aber bei einer Dachrinne oder anderen Dingen die eventuell in einer gewissen Höhe von Gebäuden abstehen (oder zB Baumkronen) trifft dann nach meinem Verständnis nicht zu.

    Da sagt mir niemand ob da jetzt ne Dachrinne oder ein Ast auf 3 oder 4 Meter Höhe hängt und ob ich da vorbeikomme, vorausgesetzt, ich sehe das überhaupt. Beim Rangieren passiert das ja eventuell schnell, wenn man in die Spiegel und auf die Straße schaut.

    Eine Grobe Fahrlässigkeit kann ich in solchen Situationen (nach meinem Laienverständnis) nicht erkennen.

  • Ich hatte mal einen ähnlichen Fall bei Enterprise. Beim Einparken an der Station im Dunklen das Dach des benachbarten Carports (von Enterprise) leicht gestriffen. Schaden war optisch bemerkbar, aber weit entfernt von schlimm. Gebucht mit VK ohne SB. Habe den Schaden gemeldet, von Enterprise nie was danach gehört.

    Einmal editiert, zuletzt von shachtyor ()

  • Was mich ja interessieren würde: warum ist es "grob fahrlässig" mit, gerade bei einem Mietwagen, nicht bekannten Fahrzeug die Höhe zu vergessen obwohl es sicherlich angeschrieben ist, aber mit dem eigenen Fahrzeug einen Unfall zu bauen, weil man schneller war als erlaubt, ist nicht grob fahrlässig bzw. ich würde jetzt antizipieren, dass die Versicherung nicht zahlt? Die zulässige Geschwindigkeit sollte ja nun auch jeder ablesen können.

  • Habe auch nichts anderes behauptet. Wenn hier aber grob fahrlässig und Ausschluss reingeworfen wird in Bezug auf echte Vollkasko, dann sollte man in einem Nebensatz zumindest auch erwähnen, dass man grobe Fahrlässigkeit auch einschließen kann. Diese greift natürlich nicht bei Trunkenheit, Drogen am Steuer oder Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, weil damit natürlich keine Straftatbestände gedeckt sind. Dass man bei einer AV keine Autos mit Vollkaskoversicherung erwarten darf, sollte dem geneigten User bekannt sein. Natürlich lesen hier aber nicht nur hardcore Mieter mit.

  • erzähl mir was neues....Selbst X Fahrzeuge gibt's bei Sixt mit Teilkasko. AVen sind meist "Selbstversicherer". Haben Haftpflichtversicherung und die "Vollkasko" kauft man dann dazu damit man selbst 0SB hat. Sollte im MWT ein alter Hut sein.

    Wer ist "man"? Mache ich nie, wozu hab ich denn meine Kreditkarten und SB-Versicherung(en)?

  • Also bei mir ging es ja so aus, dass mir das Carsharing Unternehmen nur die SB in Rechnung gestellt hat. Das ist aber auch ein kleines lokales Unternehmen, welches eher auf ein gutes Zusammenwirken mit seinen Kunden aus ist und ich glaube sie wollten mich nicht noch dafür bestrafen, dass ich es freiwillig gemeldet habe. Der Schaden war so, dass es gut und gern dem nächsten bei nicht so gründlicher Kontrolle im Dunklen nicht aufgefallen wäre.


    Es gibt verschiedene Gerichtsurteile die bestätigen, dass das Missachten einer Durchfahrtshöhe grob fahrlässig ist und deswegen - sofern die Versicherung so etwas nicht einschließt - diese das nicht übernehmen muss. Bei überhöhter Geschwindigkeit und einem daraus resultierenden Unfall kann ich mir das im Übrigen auch sehr gut vorstellen, kenne ad hoc aber jetzt keine Rechtsprechung dazu.


    In dem Eingangs beschriebenen Fall ist es allerdings eine Dachrinne gewesen und ich bezweifle, dass an der Dachrinne ein Schild mit der Höhenbegrenzung stand. Also bloß weil man einen Schaden am Dach verursacht, heißt das nicht, dass man hier automatisch von grober Fahrlässigkeit und damit voller Haftung ausgehen muss. Wenn da keine eindeutige Beschilderung ist, würde ich sagen, dass das von Einzelfall zu Einzelfall betrachtet werden muss.


    Um eine Durchfahrtsbeschränkung grob fahrlässig missachten zu können, muss eine solche ja erst mal da sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Dresdner ()