Hallo zusammen, folgende Frage stellt sich mir gerade:
Sollte man sich eurer Meinung, im Falle eines Steinschlages bei einem AutoAbo auch auf ein unabwendbares Ereignis berufen und die Zahlung verweigern?
Mir erschließt sich gerade nicht, wo im Detail der Unterschied, rechtlich gesehen ist im Gegensatz zum Mietwagen.
LG