AutoAbo und Steinschlag

  • Hallo zusammen, folgende Frage stellt sich mir gerade:

    Sollte man sich eurer Meinung, im Falle eines Steinschlages bei einem AutoAbo auch auf ein unabwendbares Ereignis berufen und die Zahlung verweigern?

    Mir erschließt sich gerade nicht, wo im Detail der Unterschied, rechtlich gesehen ist im Gegensatz zum Mietwagen.


    LG

  • Ist glaube ich nicht abschließend geklärt. Ich meine, Maximilian123 hat hierzu einschlägige Erfahrungen gemacht und kann vielleicht berichten. Da ging es zwar nicht um Steinschlag sondern um Sachbeschädigung aber das ist ja auch unabwendbar.

    Ja, man hat von einer weiteren Beitreibung abgesehen und sich nicht wieder gemeldet. Mittlerweile ist auch Verjährung eingetreten.


    Dafür waren aber zwei ausführliche Schriftsätze mit Hinweis auf das Risiko eines für die Auto-Abo Konzerne unerfreulichen Präzedenzfalls notwendig.



    Hallo zusammen, folgende Frage stellt sich mir gerade:

    Sollte man sich eurer Meinung, im Falle eines Steinschlages bei einem AutoAbo auch auf ein unabwendbares Ereignis berufen und die Zahlung verweigern?

    Mir erschließt sich gerade nicht, wo im Detail der Unterschied, rechtlich gesehen ist im Gegensatz zum Mietwagen.


    LG

    Sollte man auf jeden Fall machen. Ist es eine Fleetpool Marke? Die schreiben in ihren AGB auch mehr als 18 Mal (zutreffend) das es sich bei dem Vertrag um einen Mietvertrag handelt. Dies dann schriftsätzlich mit entsprechender Rechtsprechung zu unvermeidbaren Ereignissen kombinieren.


    Z. B:


    Wird ein Mietwagen im beschädigtem Zustand zurückgegeben, trifft den Vermieter die Beweislast, dass die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Mieters herrührt. Diese Nachweispflicht erfüllt der Vermieter dadurch, dass er eine Schadensursache aus seinem Pflichtenkreis ebenso ausschließtwie eine Verursachung durch Dritte. Bei unaufklärbarem Sachverhalt haftet der Mieter nicht.“ - LG Baden-Baden Urt. v. 12.6.2007 zu Az: 5 S 19/06, Juris - 1. Leitsatz.


  • Hallo zusammen,


    seht mir es bitte nach, dass ich einen alten Thread noch einmal hochhole, aber die dort gestellte Frage wurde nicht abschließend beantwortet. Für mich klingt das so, dass ich mich auf ein unabwendbares Ereignis berufen kann und dann schauen muss, wass der Vermieter dazu sagt. Korrekt?


    Zudem noch eine konkrete Zusatzfrage:

    Bei meinem Fahrzeug (Fleetpool-Tochter) muss bei Carglass die Scheibe wegen eines Steinschlags getauscht werden. Reparatur ist aufgrund Rissbildung nicht möglich. Nun soll ich bei Carglass eine Abtretungserklärung unterschreiben. Normalerweise als Auto-Eigentümer würde ich meine SB direkt bei Carglass bezahlen? Wie ist das beim Autoabo? Ich bin davon ausgegangen, dass mir irgendwann mein Vermieter die Rechnung zuschickt.


    Meine SB liegt bei TK und VK bei 500 Euro. Zusätzlich habe ich eine R+V Abo-Complete Versicherung, die die Selbstbeteiligung übernehmen würde.


    Grüße und Danke vorab.

    Norbert

  • Wäre auch an einer abschließenden Antwort interessiert. Evtl. kann Scania8 berichten wie es bei ihm ausgegangen ist?


    Habe einen Steinschlag bei ASS, der Austausch der Scheibe lief problemlos über Carglass und die Großkundennummer von ASS. Die Rechnung von ASS für die SB von 300€ kam ein paar Tage später per Post. Der SB habe bisher nicht widersprochen, da ich den Schaden bei der R+V AboComplete eingereicht habe, hier fehlen aber noch Unterlagen von ASS, deswegen noch kein Ergebnis.


    Auf meine Nachfrage bei der R+V, ob eine Selbstbeteiligung überhaupt fällig wird, konnte und/oder wollte man mir keine Auskunft geben.



    ASS hat folgenden Satz in der AGB unter 11. stehen:

    Zitat von ASS AGB 11.

    Bei einem Teil- oder Vollkaskoschaden hat der Kunde die unter Ziffer 4.1 vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung für einen Teil- oder Vollkaskoschaden an die ASS zu zahlen.

    Könnte dies ungültig sein, da es sich um eine unangemessenen Benachteiligung nach §307 BGB handelt?

    Hingegen ist von einer unangemessenen Benachteiligung des Dienstwagennutzers auszugehen, wenn nach einer vorformulierten Vertragsbedingung die Haftung unabhängig davon eingreift, ob überhaupt ein Verschulden vorliegt und ob ein bestimmter Verschuldensgrad erreicht ist.


    Vielleicht kann jmd. mit Sachkunde seine Meinung dazu äußern?


    Viele Grüße

    Hubert

  • Zusätzlich habe ich eine R+V Abo-Complete Versicherung, die die Selbstbeteiligung übernehmen würde.


    Der SB habe bisher nicht widersprochen, da ich den Schaden bei der R+V AboComplete eingereicht habe, [...

    Ob die R+V dann auch kündigt?


    "G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den Versicherungsvertrag kündigen?


    G.3.2 Kündigung nach einem Schadenereignis

    Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam."