Selbstbeteiligung maximal 52.000 EUR bei Europcar?

  • @bln Das dachte ich auch. Aber meine SB war bei 52.000 €. Ich hatte heute noch einmal in meiner Station angefragt ob diese SB vertraglich bindend ist. Die Antwort war eindeutig. Die SB im Mietvertrag ist bindend für den Vermieter und Mieter. Das heisst bei einem Diebstahl (Totalverlust) sei die maximal SB 52.000€. Die M&M covert 75.000. Damit ist alles OK: Ich habe auch noch einmal darauf hingewiesen, dass der ungefähren NW-Preis mit MwSt ca. 120.000 ist. Aber das wäre egal. Wie auch immer EC das berechnet.
    Ich finde das Prima....


    makli

    EDIT: Habe das mal aus dem Ursprungsthread rüberkopiert, da es ne interessante Info ist.
    Gruß, Kaffeemännchen

  • Also die Überschrift verwirrt mich doch schon ein bisschen, denn unter "Selbstbehalt" verstehe ich den Betrag, "den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat". Also dass nur der Betrag, der über der Selbstbeteiligung liegt, von der Versicherung bezahlt wird. Bei LH Gold beispielsweise 230€.
    Hier geht es wohl eher um die Höchstentschädigungsleistung oder?! ?(

  • ich dachte immer das für die lufthansakarte der tatsächliche wert entscheidet ist , zumindest stand es so mal in den bedingungen


    Das wird wohl unabhängig von der LH-Karte sein, sondern einfach nur dass der Mieter bei Verlust des Fahrzeuges halt mit 52.000 € haften muss. Europcar weiß ja vielleicht nicht immer, dass man im Besitz der LH-Karte ist oder dass man die Versicherungsbedingungen auch erfüllt.


    Wenn Europcar nicht mehr verlangt: Gut für den Versicherungsnehmer der LH-Karte.

  • Ich habe jetzt noch einmal meine "alten" Verträge angesehen (die ich noch gefunden habe)
    MB C200 CDI = SB 25.500,00 €
    MB S 320CDI = SB 52.000,00 €
    MB R320L CDI = SB 41.000,00 €
    Audi TT = SB 25.500,00 (bei Verlust 350,00 ???)


    Keine Ahnung wie die das berechnen....

  • ja, das ist unabhängig von der LH-Karte. die frage ist ob es lufthansa interessiert das europcar nur 52000 max will oder ob der tatsächliche fahrzeugwert entscheidet ist.

  • Auch wenn diese Frage noch nicht 100%ig geklärt ist, verstehe ich das bisher so das LH bis zu einem Schadenswert von 75k Eur haftet. wenn das der Fahrzeugwert sein sollte wäre natürlich schlecht...

  • Wenn du das Auto beschädigst oder "verlierst" schickt (zumindest Sixt) die AV dir die Rechnung für das Fahrzeug. Das ist eine Sache zwischen dir und der AV. Die AIG hat damit erstmal nichts zu tun, die Regulierung regelst du mit der AIG.


    Ansonsten haftet die AIG mit 75.000. Sollte die AV mehr verlangen bezahlst du die Differenz. Somit sollte es der Versicherung egal sein.


    Ich hoffe, dass ich deine Frage richtig verstanden habe.

  • So Kinder:
    Hier wird jetzt nur über Europcar geredet. Sixt bitte woanders diskutieren.
    Bei Europcar hat jeder Sippcode ne eigene maximale Haftung. Diese wird nach der berechneten Größe auf den Mietvertrag übernommen.
    In diesem Fall scheint LDAR der gebuchte und berechnete SippCode zu sein und dafür sind offensichtlich 52k Euro fällig. Hier ist egal, ob ein E200k oder ein S500L verloren wurde.
    XCAR (eigentlicher Code vom 500erL) wird sicher höher leigen.
    Bei EC stehen die Selbstbeteiligungen auf den MV draum. Egal ob man das 'Flugticket' oder den großen MV bekommt.

  • Na dann mal mit den Buchungen verglichen


    MB C200 CDI = 25.500,00 €
    gebucht CPMR


    MB S 320CDI = 52.000,00 €
    gebucht LDAR


    MB R320L CDI = SB 41.000,00 €
    gebucht FDMR


    Audi TT = SB 25.500,00 (bei Verlust 350,00 ???)
    CLMR


    Danke Harald. Was mir aber noch nicht ganz klar ist. In den Mietbedingungen steht drin: Haftbar über die volle Höhe des Schadens und beim Vertrag steht "Eigenbeteiligung" xyz. .... Was zählt nun am Ende....?

  • Audi TT = SB 25.500,00 (bei Verlust 350,00 ???)


    Die Passage 'Bei Verlust 350Euro' bezieht sich auf die Buchung des Navis. Du hast sicher CXMR oder CLMR + Navi gebucht.
    Auf dem Vertrag sollte sicher 'NAVIGATIONSSYSTEM' stehen.
    Bei Verlust ist hier für die Mobilen Navis gedacht. Wurde aber auch bei den Permanenten verwendet. Sicher unglücklich, aber nicht auf das Fzg. zu beziehen.


    Dein Vertrag ist der verbindliche Teil. So können auf dem Vertrag auch Einreiseverbote übergangen werden. Dann steht z.B. 'Einreise nach xyz gestattet'. Lt. AGB wäre das aber verboten.

  • @Harald: Ja, war CLMR + Navi. Steht aber wirklich ungünstig ausgeschrieben da.
    Also wenn der Vertrag bindend ist und die AGB-differenzen überstimmt dan ein :119: für :202:


    Weil dann der Kunde mit seiner Kreditkarten-VK immer auf der sicheren Seite wäre und die Upgrades nicht zu Lasten seiner Versicherung gehen

  • Die Vertragsparteien können üblicherweise immer von den AGB abweichende Regelungen treffen. Diese werden im Mietvertrag vereinbart und gelten vorrangig vor "allgemeinen" Bedingungen.

  • Fraglich ist in dieser Sache noch die Eigenbeteiligung bei XCAR / XSAR Buchungen. Bei LDAR waren wir bei 52k. Aber ich denke, dass lässt sich noch rausbekommen.


    Und es gibt ja durchaus Situationen, in denen mehr als die Eigenbeteiligung fällig werden. (Alkohol, Drogen, Grobe Fahrlässigkeit) Aber dass ist ja immer zu berücksichtigen.