Sixt: Upgrade ohne Bedingungen zu erfüllen

  • Wollt zum 730d eigentlich kein Bericht schreiben, weil für das Forum eigentlich nichts neues :(


    War jetzt auch kein "besonderer" ... und bei dem Wetter sind nicht mal schöne Bilder entstanden.. nur eins , das lad ich gerne hoch ;)

  • Mein Vater und ich haben ein Auto der Klasse CPMR gemietet, welches wir nächste Woche bekommen. (bei sixt)
    Ich würde bei der Abholung des Fahrzeuges dabei sein und mich als Fahrer auch eintragen lassen. Falls wir aber nun ein Upgrade bekommen, auf beispeilsweise einen A4, welchen ich mit 19 Jahren ja eignetlich nicht fahren dürfte, mich aber auch als Fahrer eintrage (falls die bei sixt es zulassen), bin auch dann auch versichert und auf der sicheren Seite?
    Danke

  • bin auch dann auch versichert


    Nein. Dein Vater aber auch nicht. Versichert sind in der Haftpflicht alle anderen, in der Vollkasko das Fahrzeug. Und dieser versicherungsschutz besteht erstmal unabhängig davon, wer am Lenkrad saß. Punkt. Macht natürlich ein nicht eingetragener Fahrer Bruch, werden im Allgemeinen Strafzahlungen fällig. Eventuell totgefahrene Kinder bezahlt die Haftpflicht trotzdem erstmal. Mal ganz lapidar gesprochen.

  • Zunächst mal ein herzliches Hallo an alle...das ist jetzt mein 1. Beitrag hier im Forum.


    Zu dem Thema kann ich auch was aus eigener Erfahrung beitragen: Ich bin 20 Jahre alt und miete schon seit ich 18 bin regelmäßig CPMR bei Sixt in Neustadt/ Weinstraße. Meistens gab/ gibt es einen 1er, im Winter oft auch einen Audi A3. Zweimal war kein Fahrzeug der gebuchte Kategorie da. Beide male gabs ein Upgrade: 1x auf ein 3er Cabrio und einmal auf einen A6 Avant. Dies war immer beim selben RA.


    Vor gut 4 Monaten dann folgendes: Ich hatte wieder in Neustadt CPMR gebucht und bin einen Tag vorher mal vorbeigekommen um zu fragen, ob man schon wisse, was für ein Fahrzeug es gibt. Das war dann bei der Stationsleiterin! Sie meinte zunächst vermutlich nen 3er BMW da sie meine Klasse wohl nicht mehr rein bekommt. Dann ist ihr mein Geburtsdatum aufgefallen und sie meinte dann könne sie mir kein Upgrade geben. Der Verweis auf den anderen RA brachte nichts. Sie blieb dabei und sagte nur sie würde mit iihrem Mitarbeiter sprechen, dass er in Zukunft an Jungfahrer keine Upgrades die die Altergrenze übersteigen mehr rausgibt...


    Weil die gutes es auch leider nicht geschafft hat doch noch einen 1er oder A3 zu organisieren, hab ich storniert, da mir der angebotene Polo doch zu mickrig war.


    Seitdem bin ich nicht mehr in die Situation gekommen, weil immer ein Fahrzeug aus CPMR bereit war.


  • Deinen letzten Satz verstehe ich ehrlich gesagt nicht.
    Du buchst dort nicht mehr, weil du für CPMR nur noch CPMR erhälst ?!


    Du Armer!



    Seitdem hat sich diese spezielle Situation nicht mehr ergeben, weil er für CPMR immer CPMR bekommt. Von "nicht buchen" ist doch gar nicht die Rede.

  • Also nochmal zusammengefasst: sollte es ein Upgrade geben, ist es kein Problem, dass du damit fährst, auch wenn du die Altersbestimmungen nicht erfüllst. Versicherungsschutz besteht weiterhin. Es wäre des Weiteren auch kein Problem, wenn du gleich ein größeres Fahrzeug gemietet hättest, da die Alterbestimmungen nur vom Mieter (und somit 1. Fahrer) berücksichtigt werden müssen.
    Zur Info nebenbei: Familienmitglieder 1. Grades (Eheleute, Kinder) des Mieters müssen nicht eingetragen werden, um berechtigter Zweitfahrer zu sein.

  • Also nochmal zusammengefasst: sollte es ein Upgrade geben, ist es kein Problem, dass du damit fährst, auch wenn du die Altersbestimmungen nicht erfüllst. Versicherungsschutz besteht weiterhin. Es wäre des Weiteren auch kein Problem, wenn du gleich ein größeres Fahrzeug gemietet hättest, da die Alterbestimmungen nur vom Mieter (und somit 1. Fahrer) berücksichtigt werden müssen.
    Zur Info nebenbei: Familienmitglieder 1. Grades (Eheleute, Kinder) des Mieters müssen nicht eingetragen werden, um berechtigter Zweitfahrer zu sein.


    Also laut Hotline geht genau das nicht, der Zweitfahrer muss genau so das mindest Alter erfüllen wie der eigentliche Mieter auch.
    Hatte das Problem erst letzte woche ;)

  • Alle Fahrer müssen die Altersbestimmungen erfüllen, werden diese trotz Nichterfüllung eingetragen und haben die Eintragung nicht bspw. durch eine Täuschung herbeigeführt, sind sie natürlich auch vom Versicherungsschutz umfasst, die Station haftet dann uU bei Schäden selbst und darf natürlich Fahrer zurückweisen und nicht eintragen, welche die Altersbestimmungen nicht erfüllen. Familienmitglieder ersten Grades, für die keine Eintragung erforderlich ist, müssen natürlich trotzdem die Altersbestimmungen erfüllen.

  • Familienmitglieder ersten Grades, für die keine Eintragung erforderlich ist, müssen natürlich trotzdem die Altersbestimmungen erfüllen.


    Auch Familienmitglieder ersten Grades müssen eingetragen werden!! Dies ist allerdings immer ohne Aufpreis möglich.

  • Auch Familienmitglieder ersten Grades müssen eingetragen werden!! Dies ist allerdings immer ohne Aufpreis möglich.


    Also meine Erfahrung war letzte Woche das mein Vater sich nicht eintragen lassen musste, da er Automatisch mit Versichert ist, da ersten Grades.

  • Und meine Erfahrungen ist das die RAs auch oft keine Ahnung haben wer eingetragen werden muss. Als ich vor kurzem nachgefragt hatte, hat die RA gemeint das man die Familienmitglieder auch nicht eintragen musste, was dann auch sogar für Cousins / Onkel / etc. gilt....(was ich ihr aber nicht glaube).

  • Ja leider wissen das viele RAs nicht aber es muss definitiv jeder Fahrer eingetragen werden (ausser bei Firmen die den Wagen für mehrere Mitarbeiter mieten).


    Sixt AGB:

    Zitat

    2. Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter (bei Firmenkunden mit deren Zustimmung auch von deren Arbeitnehmern) oder dem im
    Mietvertrag angegebenen Erstfahrern geführt bzw. genutzt werden.
    Sofern das Fahrzeug von anderen als den vorgenannten
    Personen gefahren werden wird, fällt für jeden weiteren Fahrer eine zusätzliche Gebühr an. Die jeweils gültigen Gebühren können
    vor Reservierung auf der Website von Sixt, in der SixtStation eingesehen oder telefonisch erfragt werden. Bei Fahrzeugabholung ist
    die Anwesenheit etwaiger zusätzlicher Fahrer und Vorlage deren Führerscheine zwingend notwendig.


    Zu den kostenlosen Familienangehörigen steht da noch nicht mal was