FTI Touristik (DriveFTI / Cars&Camper) insolvent

  • Hier noch einmal zusammengefasst einige Fakten, wie die Lage ist oder sich verändert hat:


    Barclays hat die Informationen zur FTI-Insolvenz noch einmal erweitert (https://www.barclays.de/hilfe-und-kontakt/fti-insolvenz/):


    Wichtig dabei sind die genannten Fristen:

    Bei einer Insolvenz gibt es unterschiedliche Fristen zur Geltendmachung des Reklamationsrechts durch Barclays. Beachte bitte, dass du innerhalb der Frist alle notwendigen Nachweise eingereicht haben musst. Eine Auflistung aller Nachweise findest du hier auf dieser Seite in den Informationen zur Einzelleistung und zur anteiligen Umsatzreklamation von Pauschalreisen.

    Übersicht der Fristen:

    • Bei einer Pauschalreise hast du bei VISA und Mastercard jeweils 60 Kalendertage Zeit. Die Frist startet mit dem Ausstellungsdatum des Versicherungsscheins vom Deutschen Reiseversicherungsfond (DRSF).
    • Bei einer Einzelleistung hast du bei VISA 540 Kalendertage Zeit und bei Mastercard 365 Kalendertage. Die Frist startet ab dem Tag, an dem die Insolvenz gemeldet wurde, in dem Fall ist dies der 03.06.2024. Entsprechend endet die Frist bei VISA am 25.11.2025 und bei Mastercard am 03.06.2025.

    Bei FTI wurde das Insolvenzverfahren am 01.09. offiziell eröffnet. Somit sind die Voraussetzungen zur Forderungsanmeldung gegeben, das Verfahren wird aber erst vorbereit und alle Gläubiger werden angeschrieben. Genaueres findet man unter https://fti-inso.de/info bzw. https://fti-inso.de/faq .


    Was aus den Infos auch hervorgeht: Das Verfahren und mögliche Rückzahlungen werden sich sehr lange hinziehen... Dies ist auch schon daran zu erkennen, dass Forderungen bis Ende 2025 angemeldet werden könnnen! Witzig bzw. traurig ist leider auch der Hinweis:

    "Wichtig: Sie können zunächst das Erstattungsverfahren über den DRSF oder den Zahlungsdienstleister bzw. Kreditkartenanbieter abwarten!"


    Das heißt ganz konkret, man sitzt zwischen den Stühlen: Barclays will nicht zahlen, weil keine Entscheidung über mögliche Rückzahlungen durch den Insolvenzverwalter vorliegt und der Insolvenzverwalter wird am Ende des Verfahrens (2026/2027??) nichts oder nur einen sehr geringen Bruchteil der Forderung erstatten.


    Feststeht: Die Fristen von Barclays bzw. Mastercard können auf keinen Fall eingehalten werden!

    Einmal editiert, zuletzt von mieter007 ()

  • Update: Habe direkt am Tag nach abgelaufenem Leistungsdatum (also wann ich den Mietwagen den ich nicht bekommen habe zurückgegeben hätte) nochmal den Antrag gestellt und tatsächlich war das Geld 3 Tage später jetzt doch auf meiner Santander Kreditkarte erstattet! :)

  • Mein Kontostand ist bei -XX aber Barclays will Anfang kommenden Monats mal wieder nur XX abzgl. Summe der FTI Buchung einziehen, mal schauen ob das mal wieder ein Täuschungsmanöver ist oder die Thematik jetzt tatsächlich zu Ende geht.
    Wünschenswert wäre es, dann könnte ich endlich kündigen und das Kapitel schließen...

  • Nachdem die Hanseatic Bank (awa7-Visa) sich seit 3 Monaten weigert, meinen Chargeback-Antrag zu bearbeiten, kam heute der Brief des Insolvenzverwalters aus München. Habe im Onlineportal meine Forderung angemeldet. Mal sehen, ob dieser Weg erfolgsversprechender ist als über die Bank.

    Hatte einen weiteren Mietwagen über die DKB Debit bezahlt. Diese hat eine Woche nach dem Chargeback-Antrag anstandslos mein Geld rückgebucht. Leider ist die Hanseatic Bank nicht so kundenfreundlich.

    2 Mal editiert, zuletzt von mako199 ()

  • Hat sich in diesem Forum bereits jemand mit der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt in Verbindung gesetzt, ob Barclays überhaupt auf die Rückmeldung/ eine Rückerstattung der Forderungsanmeldung fürs Einleiten des Chargeback-Verfahrens bestehen darf?


    Es kann doch nicht sein, dass sich das Insolvenzverfahren (wie wir alle wissen) über Jahre hinziehen wird, die Chargeback-Frist verstreicht und Barclays fein raus ist.

  • Hat sich in diesem Forum bereits jemand mit der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt in Verbindung gesetzt, ob Barclays überhaupt auf die Rückmeldung/ eine Rückerstattung der Forderungsanmeldung fürs Einleiten des Chargeback-Verfahrens bestehen darf?


    Es kann doch nicht sein, dass sich das Insolvenzverfahren (wie wir alle wissen) über Jahre hinziehen wird, die Chargeback-Frist verstreicht und Barclays fein raus ist.

    Es gab's hier schon Kunden von Barclays die das Geld erhalten haben, Frage mich aber nur wie.

  • Darüber kriegt ihr quasi nichts zurück.

    Nur damit hier keiner Erwartungen entwickelt.


    Hat sich in diesem Forum bereits jemand mit der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt in Verbindung gesetzt, ob Barclays überhaupt auf die Rückmeldung/ eine Rückerstattung der Forderungsanmeldung fürs Einleiten des Chargeback-Verfahrens bestehen darf?


    Es kann doch nicht sein, dass sich das Insolvenzverfahren (wie wir alle wissen) über Jahre hinziehen wird, die Chargeback-Frist verstreicht und Barclays fein raus ist.

    So funktioniert Chargeback auch nicht.

    Das ist nicht so gedacht wie "x kommt vom Insolvenzverwalter, die Differenz wird über Chargeback aufgestockt".

    Nicht von einer Bank beim ersten oder auch zweiten Kontakt abspeisen lassen.

    Fachkräftemangel gibt's überall...


    Chargeback ist in der Wirkung so ähnlich wie eine Forderungsabtretung. Die Bank befriedigt die eigenen Ansprüche auf Rückzahlung, dafür gehen die Ansprüche auf die Bank über.


    Ob die Ansprüche durchgesetzt werden können, die meisten Unternehmen sind ja nicht insolvent sondern Chargeback wird aus allen möglichen Gründen durchgeführt, ist dann das Problem der Bank. Das ist der ganze Dreh und Angelpunkt von Chargeback.


    Jede Zahlung mit einer Visa ist quasi schwebend unwirksam, unfachlich gesprochen, sobald der Zahlende einen Einspruchsgrund gemäß Visa Vertragswerk erhebt und belegt.



    Das Zahlungsrisiko liegt nicht beim Kunde der die Visa im Geldbeutel hat, sondern bei der Bank des Zahlungsempfängers der diese Visa Karte belasten möchte, immer immer immer.


  • Status: ALSO... wohl doch zu früh gefreut....

    es steht bei mir noch immer als minus im saldo und bei Noch verfügbar die vollen 5000


    die bei mir 702euro werden aber nicht eingezogen die schweben da immer nur als minuszahl.

    Den Brief aus München mit der Pin habe ich nun auch bekommen, aber bisher habe ich noch nicht gehandelt

  • Ich bin kein Fachmann für diese Nische aus Insolvenzrecht und Bankrecht aber ich wäre nicht überrascht wenn du keine Chance mehr auf Chargeback hast sobald du dich stattdessen an den Insolvenzverwalter gewendet hast.

    Normalerweise ist eine Forderungsabtretung ausgeschlossen wenn man sich bereits angefangen hat aus der Forderung zu bedienen, wenn's doch um ein paar Euro geht würde ich die Beratung beim Fachmann empfehlen. Vielleicht fördert Google einen entsprechenden Fachanwalt zu Tage. Oft erkennt man die daran, dass sie über ein bestimmtes Thema auf ihrer Website informieren um auf sich aufmerksam zu machen.

    Im besten Fall zahlst du dann bisschen was für eine Erstberatung mit der du dann aber die eigentliche Forderung gegenüber der Kreditkartenbank durchsetzen kannst und unter dem Strich hast du mehr davon als ein paar Euro vom Insolvenzverwalter zu bekommen.

  • Ich werde meine Forderung auch nicht zur Insolvenztabelle anmelden bzw. noch nicht. Versuche weiterhin, dass Barclays meinen Chargebackantrag weiterleitet.

    Einmal editiert, zuletzt von Snuki ()

  • Ich bin ebenfalls betroffen bzgl. Barclays-Chargeback. Forderung werde ich auch nicht anmelden, habe allerdings auch keinen Brief bekommen vom Insolvenzverwalter (ggf. weil ich Anfang des Jahres umgezogen bin und FTI eine andere Adresse von mir hatte).

    Ich habe mich aber mal bei der BaFin beschwert und ebenfalls einen Fall beim Ombudsmann eröffnet. Glaube aber nicht, dass es viel bringt.

    Kennt jemand ggf. eine Kanzlei die sich mit den Fällen befasst?


    Edit: Die Kanzlei des Insolvenzverwalters gibt keine Auskunft darüber wie man bzgl. des angeforderten Nachweises von Barclays vorgehen soll. In den FAQs weist der Insolvenzverwalter ja darauf hin, dass man erst das Chargeback abwarten soll, bevor man eine Forderung anmeldet.

    2 Mal editiert, zuletzt von NISA13 ()

  • Danke für die Auskunft. Ich hatte auch schon überlegt, der Kanzlei des Insolvenzverwalters zu schreiben.


    Es wäre gut, wenn der Insolvenzverwalter uns eine zu erwartenden Quote für Barclays bescheinigen könnte - quasi ein Maximalbetrag. So könnte man sich auf jeden Fall schon einmal den größten Anteil über Chargeback zurückholen.


    Ich habe bis jetzt noch keine rechtliche Beratung in Anspruch genommen.

    Es wäre aber interessant, ob es schon eine Kanzlei gibt, die sich dem Thema angenommen hat.

  • Ich habe eine erfreuliche Nachricht in meinem Fall.


    Wie schon vorher geschrieben hatte ich direkt nach der Insolvenz einen Fall bei Paypal eröffnet.
    Gezahlt hatte ich über Paypal was dann über meinen Giro Konto abgebucht wurde.

    Heute wurde mir mitgeteilt das der Fall zu meinen Gunsten entschieden wurde.
    ich hatte eigentlich gar nicht mehr damit gerechnet.
    Über 1000 € habe ich zurück erstattet bekommen.


    Ich drücke euch die Daumen.

  • Schreib der Kanzlei einfach mal. Ich hoffe, wenn sich einige mit der Thematik dort melden, sich die Kanzlei vielleicht Gedanken dazu macht. Es würde ja schon reichen, wenn sie uns eine offizielle Ablehnung der Forderung schicken, weil gleichzeitig das Chargeback-Verfahren läuft. Dann hätte zumindest Barclays alle Nachweise komplett. Es wird vermutlich eh nicht mehr als ein paar Cent am Ende bei rumkommen.

  • Schreib der Kanzlei einfach mal. Ich hoffe, wenn sich einige mit der Thematik dort melden, sich die Kanzlei vielleicht Gedanken dazu macht. Es würde ja schon reichen, wenn sie uns eine offizielle Ablehnung der Forderung schicken, weil gleichzeitig das Chargeback-Verfahren läuft. Dann hätte zumindest Barclays alle Nachweise komplett. Es wird vermutlich eh nicht mehr als ein paar Cent am Ende bei rumkommen.

    Habe gerade mit der Kanzlei telefoniert, nicht der erste von Barclays :D
    Sie hat mir natürlich ohne Gewähr empfohlen, in den Antrag reinzuschreiben, dass man für den Chargeback eine Rückmeldung / Ablehnung braucht, vielleicht gibt es hierauf eher eine Antwort. Ansonsten wird ganz viel Geduld gefragt sein.

    Einmal editiert, zuletzt von enterpriser ()

  • Es gab's hier schon Kunden von Barclays die das Geld erhalten haben, Frage mich aber nur wie.

    Barclays hat noch keinem Kunden etwas erstattet.
    In den vermeintlichen Fällen wird der Betrag zurückgehalten, also hat man dauerhaft negativen Saldo, das entspricht ja keiner Erstattung.