Europcar: Haftpflicht ohne Selbstbeteiligung für alle Fahrer?

  • Servus,



    bin schon länger stiller Mitleser, aber nun brennt mir doch eine Frage unter den Nägeln und ich hoffe, dass ich hier auf kundige User stoße:



    1) Sind Transporter/Sprinter im normalen Privattarif bei Europcar ohne Selbstbeteiligung haftpflichtversichert? Ich frage deswegen, weil ich einen Wagen beim Ausparken beschädigt habe, ohne dass ich den gemieteten Sprinter beschädigt habe. Folgt daraus, dass die Sache für mich kostenlos zu regeln ist?



    2) Ist ein Fahrzeug auch dann haftpflichtversichert, wenn es an einen nicht eingetragenen Fahrer weiter gegeben wird?



    Vorab danke für eure Antworten.


    Gruß Judyclt

  • Dank dir, genau das wollte ich wissen.



    Übrigens lustig, dass EC ausgerechnet dann zu AIG wechselt, wenn der Laden fast pleite ist. Nicht, dass die sich über EC-Kunden sanieren wollen :D

  • Wer sagte denn das? Das kommt darauf an, was der Vermieter in den AGBs stehen hat. Und bei vielen nennt sich das das Bearbeitungspauschale oder so....

    wir reden hier nicht ueber einen "wald- und wiesen" vermieter, sondern ueber einen der "grossen" :)

    Zitat

    9. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schadensfällen Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- und sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat Europcar, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muß insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. ....e. Im übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

    Zitat

    Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer, den beim Mieter angestellten Berufsfahrern in dessen Auftrag, sowie von Familienangehörigen des Mieters gelenkt werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind

  • schauschun:


    Genau die Absätze habe ich auch gelesen, aber nirgends steht etwas bezüglich Selbstbeteiligung bei Haftpflicht oder Bearbeitungsgebühr bei Unfällen ohne Schaden am Mietfahrzeug. Daher bin ich aus den AGBs auch nicht schlauer geworden.

  • Wende dich an die Zentrale in Hamburg 040 520180 und lasse Dich mit der Abteilung Regresse verbinden.
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    Im uebrigen ist die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und meines Wissens nach immer ohne SB.
    Wenn Du den Schaden selbst regulieren willst, lass Dir das vom Geschaedigten schriftlich geben das alle Ansprueche getilgt sind, nicht das er nachher noch an die AV rantritt und die nachher auch noch was von dir haben wollen.