Kennzeichen unkenntlich machen?

  • Ich finde es (rechtlich) sehr problematisch, dass hier regelmäßig Kennzeichen gepostet werden oder bei Bildern das Kennzeichen nicht unkenntlich gemacht wird. Das könnten zum Beispiel Langzeitmieter sein, denen das Auto klar zugeordnet werden kann. Vielleicht denkt Ihr mal daran, dass es auch Leute gibt, die keine Spaßmieter sind und die ein berechtigtes Interesse daran haben, dass nicht die ganze Welt sieht, wo sie sich gerade aufhalten.


    EDIT: Ich habe das mal aus dem Stationsparkplatzthread herausgelöst, damit ihr diskutieren könnt.
    Gruß, Kaffeemännchen

    Einmal editiert, zuletzt von tommy ()

  • Ich finde es (rechtlich) sehr problematisch, dass hier regelmäßig Kennzeichen gepostet werden oder bei Bildern das Kennzeichen nicht unkenntlich gemacht wird. Das könnten zum Beispiel Langzeitmieter sein, denen das Auto klar zugeordnet werden kann. Vielleicht denkt Ihr mal daran, dass es auch Leute gibt, die keine Spaßmieter sind und die ein berechtigtes Interesse daran haben, dass nicht die ganze Welt sieht, wo sie sich gerade aufhalten.


    Was hat das Kennzeichen posten mit nicht erkannt werden zu tun. Wenn ich nichts falsch mache und mich an die Verkehrsregln halte, dann kann es doch egal sein ob das Fahrzeug fotografiert wird. Rechtlich sollte das in Ordnung sein, es sei denn die AV´s verlangen es, dass die Kennzeichen unkenntlich gemacht werden, den denen gehören die Fahrzeuge. Die Personen auf den Bildern sind bisher immer unkenntlich gemacht worden, was ich auch für richtig halte.

    Zitat

    Kennzeichen regelmäßig posten


    Willst du damit sagen, das alle die hier ihre Kennzeichen posten Spaßmieter sind??
    Ich miete zu 95% aus beruflichen Gründen und poste die Kennzeichen öffentlich. Somit kann das Kennzeichen auch mir zugeordnet werden. Wo ist das Problem?
    Wenn mit dem Fahrzeug keine Straftat begangen wird sollte es auch für Langzeitmieter kein Problem sein.

  • Was hat das Kennzeichen posten mit nicht erkannt werden zu tun. Wenn ich nichts falsch mache und mich an die Verkehrsregln halte, dann kann es doch egal sein ob das Fahrzeug fotografiert wird. Rechtlich sollte das in Ordnung sein, es sei denn die AV´s verlangen es, dass die Kennzeichen unkenntlich gemacht werden, den denen gehören die Fahrzeuge. Die Personen auf den Bildern sind bisher immer unkenntlich gemacht worden, was ich auch für richtig halte.

    Es spielt überhaupt keine Rolle, wem das Fahrzeug gehört. Deine Mietwohnung gehört Dir auch nicht, trotzdem genießt Du dort gewisse Persönlichkeitsrechte. Du kannst nicht einfach losziehen und Fotos von anderen Leuten (oder eben deren Autos schiessen) und die anschließend auch noch im Netz veröffentlichen. Der AV ist das vermutlich egal, dem Mieter im Zweifelsfall nicht. Drei einfache Beispiele:


    A) Das Fahrzeug von Person X wird in Berlin gesichtet und das Bild hier im Forum veröffentlicht. Die Ehefrau von Person X erkennt das Fahrzeug und stellt ihren Mann zur Rede, weil dieser vorgab, bei einem Geschäftstermin in Hamburg zu sein. Es bestätigt sich ihr Verdacht, dass der Mann eine Affäre in Berlin hat. Es kommt zur Scheidung.


    B) Das Fahrzeug von Politiker Y, der sich in der Regierung um Energiepolitik kümmert und eben noch beteuerte, dass eine Abkehr vom Atomausstieg aus Kostengründen unvermeidbar sei, wird vor der Villa des EON-Chefs gesichtet, der an diesem Tag eine ausgelassene Gartenparty feiert. Ein politischer Gegner entdeckt das Foto hier im Forum. Politiker Y wird zum Rücktritt gezwungen.


    C) Das Fahrzeug vom Fiat-Chef wird vor der Chrysler-Zentrale gesichtet und hier im Forum veröffentlicht. Obwohl sich Fiat öffentlich nicht zu einer möglichen Übernahme des Chrysler-Konzerns äußert, verdichten sich nun die Hinweise auf eine bevorstehende Übernahme, weil ein Journalist das Foto in diesem Forum entdeckt hatte. Der Aktienkurs von Chrylser steigt daraufhin, der Börsenwert von Fiat verringert sich. Die Übernahme platzt. Chrysler geht pleite, Fiat fährt Verluste ein.


    In allen drei Fällen: Gute Nacht für denjenigen, der die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt hat und gute Nacht für die Betreiber dieses Forums.


    Grundsätzlich reicht es übrigens nicht, das Kennzeichen unkenntlich zu machen. Das Entscheidende ist, dass kein Zusammenhang mit der Person hergestellt werden kann. Wenn es sich also um den einzigen lilafarbenen Porsche von Sixt handelt, nutzt allein das Unkenntlichmachen des Kennzeichen nichts.

  • Sehr gutes Thema! Vielleicht könnte ein Mod das mal in einen eigenen Thread auslagern?


    Zur Sache selbst: Folgendes habe ich dazu gefunden:

    Zitat

    "Fotografien von Sachen verletzen grundsätzlich jedenfalls dann weder das Eigentums- noch das Persönlichkeitsrecht, wenn die Fotografie ohne Verletzung der Intim- oder Privatsphäre oder des Hausrechts angefertigt worden ist."


    OLG Brandenburg, NJW 1999, 3339

    Ein Fahrzeug ist eine Sache und kann - wenn o. g. Vorraussetzungen erfüllt sind - fotografiert und die Fotografie auch veröffentlich werden. Durch das KFZ-Kennzeichen kann jetzt jedoch eine Person dem Fahrzeug zugeordnet werden. Dies ist zwar nicht ohne weiteres für Herr Hinz und Frau Kunz möglich, aber jemand könnte das Kennzeichen kennen und durch Ort und Zeitpunkt der Fotografie Rückschlüsse ziehen. Dann wäre die Privatspähre des Halters (nicht des Fahrers) verletzt.


    Wir fotografieren meistens jedoch Mietwagen. Hier gibt eine weitere Sicherung: Der Halter ist uns meist bekannt (M = Sixt, HH = Europcar etc), aber der Fahrer kann jedoch nur vom Vermieter (und dem dort angestellten Personal mit Zugang zur internen EDV) identifiziert werden. Dazu muss in vielen Fällen (z. B. unserer Fahrberichte) kein Kennzeichen vorliegen. Wenn ich als Mitarbeiter des Vermieters weiß, dass eine Person einen MB 350 CDI in schwarz in der Station Paderborn gemietet und dort auch wieder abgegeben hat, wenn ich weiß, dass die Mietdauer eine Woche betrug, so kann ich diese Person wohl problemlos identifizieren :rolleyes: Wenn man allerdings an einer großen Flughafen-Station einen silbernen Golf VI 2.0 TDI für ein Wochenende gemietet hat, so wird die Identifizierung wohl etwas schwieriger.


    Bei Fotografien in der Zeitung oder im TV sind die Kennzeichen immer unkenntlich gemacht. Genauso würde ich es auch bei Veröffentlichungen hier im Forum halten. Dann ist man auf der sicheren Seite. Ach ja: Aller Kennzeichen - nicht nur dem des Mietwagens ;)

  • A) Das Fahrzeug von Person X wird in Berlin gesichtet und das Bild hier im Forum veröffentlicht. Die Ehefrau von Person X erkennt das Fahrzeug und stellt ihren Mann zur Rede, weil dieser vorgab, bei einem Geschäftstermin in Hamburg zu sein. Es bestätigt sich ihr Verdacht, dass der Mann eine Affäre in Berlin hat. Es kommt zur Scheidung.


    Hierzu kann ich nur sagen, Pech für den Ehemann und die Frau hat Glück weil sie durch Zufall Ihren Mann erwischt hat.


    B) Das Fahrzeug von Politiker Y, der sich in der Regierung um Energiepolitik kümmert und eben noch beteuerte, dass eine Abkehr vom Atomausstieg aus Kostengründen unvermeidbar sei, wird vor der Villa des EON-Chefs gesichtet, der an diesem Tag eine ausgelassene Gartenparty feiert. Ein politischer Gegner entdeckt das Foto hier im Forum. Politiker Y wird zum Rücktritt gezwungen.


    Sehr unglaubwürdig, da ja nur das Fahrzeug auf den Bildern zusehen ist...aber lassen wir es mal dahingestellt sein. Gegenfrage was wäre wenn ich als Paparazzi den Politiker Y bei einer Klatschpresse verpfiffen hätte?


    C) Das Fahrzeug vom Fiat-Chef wird vor der Chrysler-Zentrale gesichtet und hier im Forum veröffentlicht. Obwohl sich Fiat öffentlich nicht zu einer möglichen Übernahme des Chrysler-Konzerns äußert, verdichten sich nun die Hinweise auf eine bevorstehende Übernahme, weil ein Journalist das Foto in diesem Forum entdeckt hatte. Der Aktienkurs von Chrylser steigt daraufhin, der Börsenwert von Fiat verringert sich. Die Übernahme platzt. Chrysler geht pleite, Fiat fährt Verluste ein.


    Woher will der Journalist wissen, das ein Fahrzeug ohne Personen den dem Fiatchef gehört?? Dazu muss doch dann auch ein Spitzel in der AV sein!!


    Grundsätzlich reicht es übrigens nicht, das Kennzeichen unkenntlich zu machen. Das Entscheidende ist, dass kein Zusammenhang mit der Person hergestellt werden kann. Wenn es sich also um den einzigen lilafarbenen Porsche von Sixt handelt, nutzt allein das Unkenntlichmachen des Kennzeichen nichts.


    Dann darfst du garkeine Bilder mehr hier ins Forum einstellen. Ich fotografiere so, dass jeder es mitbekommt. Wenn irgendjemand nicht möchte, dass ich sein Fahrzeug fotografiere, dann kann er es mir mitteilen. Ich lege mich fa nicht auf die Lauer wie ein Paparazzi.


    Solange von Mitarbeitern der Av´s keine Interna, aufgrund der Kennzeichen, bekannt gegeben werden (was eh nicht erlaubt ist) sollte das alles kein Problem sein!!


    btw. Du hast eine sehr umfangreiche dunkle Fantasie, du solltest einen Endzeitroman schreiben, bei den Storys... Komm bitte auf den Boden der Tatsachen zurück..


  • Achtung, gwk ... dein Zitat der Gerichtsentscheidung betrifft ausschließlich die Fotografie, nicht die Veröffentlichung! Wir müssen unterscheiden zwischen den Kennzeichen von Autos, die wir selbst angemietet haben (da eher kein Problem) und den "fremden" Mietwagen (da wohl problematischer).


    Ap

  • Danke für den Hinweis aappel. Ich habe da noch was gefunden:

    Zitat

    Landgericht Kassel
    Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07 - Veröffentlichung von KfZ-Kennzeichen im Internet


    1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.


    2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.

    Natürlich nur ein Landgericht, daher ist das vielleicht noch nicht das letzte Wort. Trotzdem werde ich die KFZ-Kennzeichen auf meinen Fotos weiterhin unkenntlich machen.

  • Ach Kinners,

    Dann wäre die Privatspähre des Halters (nicht des Fahrers) verletzt.

    ...das wäre schlimm, denn dann hätte man in Mietwohnungen, Leasingfahrzeugen, Dienstwagen, ... keinen Persönlichkeitsschutz mehr. Ist mithin natürlich Quatsch. Und selbst wenn es so wäre: Fahrzeughalter ist, wer ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Dabei ist nicht entscheidend, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist. Merke: Der Mieter ist der (vorübergehende) Halter.

    Hierzu kann ich nur sagen, Pech für den Ehemann und die Frau hat Glück weil sie durch Zufall Ihren Mann erwischt hat.

    :106:

    Sehr unglaubwürdig, da ja nur das Fahrzeug auf den Bildern zusehen ist...aber lassen wir es mal dahingestellt sein. Gegenfrage was wäre wenn ich als Paparazzi den Politiker Y bei einer Klatschpresse verpfiffen hätte?

    Anderer Umstand.

    Woher will der Journalist wissen, das ein Fahrzeug ohne Personen den dem Fiatchef gehört?? Dazu muss doch dann auch ein Spitzel in der AV sein!!

    Weil er es am Morgen am Flughafen gemietet hat und unter Beisein der Presse abgefahren ist, weil er an diesem oder anderen Tagen mehrfach damit gesehen wurde oder weil es allgemein bekannt ist, dass dies als Langzeitmieter sein Fahrzeug ist.

    Wenn irgendjemand nicht möchte, dass ich sein Fahrzeug fotografiere, dann kann er es mir mitteilen. Ich lege mich fa nicht auf die Lauer wie ein Paparazzi

    Ähm, wie genau funktioniert das denn? Selbst wenn ich es auf der Autobahn mitbekomme, kann ich Dich wohl kaum von der Straße abdrängen, um Dich anschließend zu ermahnen. Oder dachtest Du, dass alle Leute, die öfter mal ein Auto mieten, Mitglied in diesem Forum sind? :120: Im Übrigen ist es vollkommen unerheblich, ob Du ein Paparazzo bist, das Bild vorsätzlich, zufällig oder aus Versehen geschossen hast.

    Solange von Mitarbeitern der Av´s keine Interna, aufgrund der Kennzeichen, bekannt gegeben werden (was eh nicht erlaubt ist) sollte das alles kein Problem sein!!

    Doch ist es, Erläuterung s.o.


    Danke für den Hinweis aapel. Ich habe da noch was gefunden:

    Bingo. Abgesehen davon geht es hier nicht um die Veröffentlichung von KfZ-Kennzeichen, sondern darum, Mietautos ohne Unkenntlichmachung des KfZ-Kennzeichens in einer größeren Umgebung abzulichten.

  • Trotzdem werde ich die KFZ-Kennzeichen auf meinen Fotos weiterhin unkenntlich machen.


    So machen es die meisten im Forum und so sollten wir es weiterhin machen.
    Wer Fragen zur Retusche solcher Fotos hat, kann sich da auch gerne an mich wenden.
    Wenn ich mal gaaaaaaanz viel Zeit habe, schreibe ich dazu vielleicht auch mal eine Art Essay.


    Und zur Veröffentlichung von Daten bei den Erfahrungsberichten: Man muss ja nicht dabei schreiben, wo man gemietet hat.
    Ich persönlich kann nur sagen, dass ich die Wagen absolut pfleglich behandel und daher überhaupt gar kein schlechtes Gewissen haben muss.
    Außerdem sehe ich es als absoult fair an die Station zu erwähnen, wenn sie mir ein schönes Auto besorgen konnte.

  • Und zur Veröffentlichung von Daten bei den Erfahrungsberichten: Man muss ja nicht dabei schreiben, wo man gemietet hat.
    Ich persönlich kann nur sagen, dass ich die Wagen absolut pfleglich behandel und daher überhaupt gar kein schlechtes Gewissen haben muss.
    Außerdem sehe ich es als absoult fair an die Station zu erwähnen, wenn sie mir ein schönes Auto besorgen konnte.


    :59:



    btw. Hoffe nur das aufgrund meiner Fotos bisher keine Scheidungen, Firmenpleiten oder Politiker enlassungen stattgefunden haben. Sollte so etwas passiert sein, tut mir dieses für die betreffenden Personen unentlich leid. :P

  • Eigentlich ist es ganz einfach.


    In öffentlichen Einrichtungen, oder an Orten die öffentlich zugänglich sind, dürfen Fotos gemacht werden von allem!
    Privatgrundstücke die mit einer 2 Meter hochen Hecke, Gitter, oder was auch immer, gebaut sind, dürfen nicht fotografiert werden.
    Veröffentlichen darf man die Fotos aus der Öffentlichkeit, solange man dafür kein Geld bekommt. Da die User hier kein Geld bekommen, dürfen sie die Bilder veröffentlichen und die Kennzeichen können gezeigt werden.

  • Eigentlich ist es ganz einfach.


    In öffentlichen Einrichtungen, oder an Orten die öffentlich zugänglich sind, dürfen Fotos gemacht werden von allem!
    Privatgrundstücke die mit einer 2 Meter hochen Hecke, Gitter, oder was auch immer, gebaut sind, dürfen nicht fotografiert werden.
    Veröffentlichen darf man die Fotos aus der Öffentlichkeit, solange man dafür kein Geld bekommt. Da die User hier kein Geld bekommen, dürfen sie die Bilder veröffentlichen und die Kennzeichen können gezeigt werden.

    An dieser Darstellung stimmt ja nun wirklich gar nichts.:120:

    Einmal editiert, zuletzt von tommy ()

  • Eigentlich ist es ganz einfach.


    In öffentlichen Einrichtungen, oder an Orten die öffentlich zugänglich sind, dürfen Fotos gemacht werden von allem!
    Privatgrundstücke die mit einer 2 Meter hochen Hecke, Gitter, oder was auch immer, gebaut sind, dürfen nicht fotografiert werden.
    Veröffentlichen darf man die Fotos aus der Öffentlichkeit, solange man dafür kein Geld bekommt. Da die User hier kein Geld bekommen, dürfen sie die Bilder veröffentlichen und die Kennzeichen können gezeigt werden.


    Genauso sehe ich das auch, ich veröffentliche ja nicht die Bilder weil ich jemand damit schaden will.

  • @ Skypaddi @ Turkish


    Leute, es mag sein, dass Ihr das so seht, trifft aber nunmal nicht die Rechtslage. Wie kann man nur so dickköpfig sein? :8o:


    Nochmal: Grundsätzlich dürfen Fotos von Mietwagen angefertigt werden. Eine Veröffentlichung ist aber dann unzulässig, wenn dadurch wissentlich oder unwissentlich ein unzulässiger Bezug zum Halter/Mieter hergestellt wird. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Dritte das Fahrzeug mit seinem Langzeitmieter in Verbindung bringen könnten. In 95% der Fälle wird das nicht der Fall sein, aber die Konsequenzen, die aus den restlichen 5% resultieren könnten, machen Euch u.U. richtig Ärger. Daher empfiehlt es sich, Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen. Mehr wollte ich doch nicht anmerken. :huh:


    Nur so am Rande: Tiefgaragen und Stationsparkplätze sind in der Regel kein öffentlicher Raum. Somit ist das Fotografieren dort grundsätzlich nur mit Einwilligung des Eigentümers zulässig. Erlaubt wäre es nur, von außerhalb zu Fotografieren, was bei Tiefgaragen schwierig wird. Aber das werden die AV's sicherlich nicht so eng sehen.

  • Eine Veröffentlichung ist aber dann unzulässig, wenn dadurch wissentlich oder unwissentlich ein unzulässiger Bezug zum Halter/Mieter hergestellt wird.


    ...solange das Datum des gemachten Fotos mit auf dem Foto ist :D
    Ich kann doch sagen dass ich das Foto vor dem Kläger gemacht hatte, und sich der Kläger selber geoutet hat.
    Und der, der den Bezug zum Halter/Mieter erlaubt herzustellen, macht sich strafbar.

    Und "Veröffenltichen" hat meistens etwas mit Geld zu tun. Ich kann doch ein schönes Bild von meiner Frau machen, und das "blöde" Auto kam einfach dazwischen.


    Ich bin kein Jurist, jedoch stammen die Informationen von einem Fotografen.

  • Und "Veröffenltichen" hat meistens etwas mit Geld zu tun.

    Nein. http://de.wikipedia.org/wiki/Publikation

    Ich kann doch ein schönes Bild von meiner Frau machen, und das "blöde" Auto kam einfach dazwischen.

    Ja, weil in diesem Fall das Auto de jure nur sogenanntes "Beiwerk" ist. Allerdings habe ich hier noch keine Fotos von Frauen entdeckt, auf denen im Hintergrund zufällig ein S 350 L von Europcar zu sehen ist. Im Übrigen dürfte die Beweisführung mit dieser Argumentation schwerfallen, wenn das Bild bei Mietwagen-Talk.de / Bilder von gesichteten Mietwagen ... gepostet wurde. :107:

    Einmal editiert, zuletzt von tommy ()


  • Nun ja, da steht kaum etwas zum Thema "Geld".
    Die Veröffentlichung (Publikation), und etwas veröffentlichen sind ja zwei verschiedene Dinge.
    Kein Mensch Veröffentlicht ohne dafür Geld zu bekommen. Allein die Kosten die er tragen muss, sind mit Geld verbunden.
    Etwas in diesem Forum zu veröffentlichen ist keine Veröffentlichung im Sinne: ein Buch, CD, etc.


    Aber das ist jetzt egal.


    Es ist sicherlich wieder eine Interpretationsproblematik, wie bei dem Fall dem Veröffentlichen der Kennzeichen.


    Gruß, und einen schönen ersten Mai.

  • Vielleicht denkt Ihr mal daran, dass es auch Leute gibt, die keine Spaßmieter sind

    Bevor ich mir den Thread weiter anschaue und warscheinlich nen kompletten ausraster bekomme, poste ich jetzt schnell.


    Entweder du kapierst mit was für Leuten du hier zutun hast, oder ich bitte dich das Forum zu verlassen. Immer dieses Spaßmieter gejammere. Sind wir auch Spaßabendessengeher, und spaßhotelbucher, spaßinskino geher und Spaßstromrechnung bezahler? Wie gut das nur DU ein wirkliches anrecht darauf hast dir Mietwagen zu mieten. du hast es dir verdient.

  • Eine Veröffentlichung ist aber dann unzulässig, wenn dadurch wissentlich oder unwissentlich ein unzulässiger Bezug zum Halter/Mieter hergestellt wird. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Dritte das Fahrzeug mit seinem Langzeitmieter in Verbindung bringen könnten.


    :63: Lass doch verdammt nochmal die Langzeitmieter aus dem Spiel!! Was haben Langzeitmieter mit der veröffentlichung von Fotos zu tun??? Warum sind Kurzzeitmieter in deinen Augen Spaßmieter??


    den restlichen 5% resultieren könnten, machen Euch u.U. richtig Ärger.


    Ich freue mich auf die 5% Konsequenzen. (Advokat ist Anwalts Liebling)
    So lange mir kein Admin oder Mod das Einstellen von Fotos dieser Art verbietet, genau so lange werde ich auch noch Fotos ohne Retuschierung einstellen.
    Ich gehe mal davon aus, dass sich die Betreiber des Forums, über das Einstellen und eventueller Konsequenzen solcher Fotos im klaren sind.