BGH Urteil: Mietwagen - Unfallopfer gehen vor

  • Auch wenn im Mitvertrag verbindlich geregelt ist daß der Mieter nach einem Unfall den Vermieter unverzüglich benachrichtigen muß, gehen eventuelle Unfallopfer vor. Mieter darf sich erst um das Unfallopfer kümmern bevor er den Vermieter informiert. (Anmerkung "jürgen": eigentlich selbstverständlich,oder?).


    Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden (Az.: XII ZR 213/05). Der Mietvertrag schrieb vor, der Mieter müsse die Polizei und den Autovermieter unmittelbar nach Schadeneintritt verständigen. Andernfalls eine Vertragsstrafe in Höhe des zu erstattenden Schadens, höchstens 850€ zahlen. Die Mieterin hatte zwar die Polizei verständigt, sich dann um das verletzte Kind gekümmert und es ins Krankenhaus begleitet. Erst nach einer Stunde hatte sie den Vermieter benachrichtigt. Der Vermieter hatte die Vertragsstrafe gefordert und wurde nun höchstrichterlich abgewiesen.


    Quelle: Auto Motor Sport, Artikel vollständig lesen


    Kann soetwas bei jedem Autovermieter vorkommen, doch eher nicht?


    jürgen

  • Dieses Urteil ist doch selbstverständlich. Komisch daß eine Autovermietung wg. einer Stunde Verzögerung Schadenersatz fordert. So wie der Fall beschrieben ist hätte ich als Kunde auch nicht gezahlt. Niemals! Ich finde die Begründung nur nicht so schön. Wäre der Autovermietung durch die Stunde ein Schaden entstanden (welcher eigentlich? Auto ist nach 10 Minuten kaputt und nach 60 Minuten auch), hätte das Urteil anders gelautet?Sabsi

  • Die Klage wurde zu Recht abgewiesen. Kein Schaden am Auto und nach einer Stunde die Autovermietung benachrichtigt. In dem Fall hört sich das nach Abzocke an. Jeder normale Sachbearbeiter einer seriösen Autovermietung fordert bei der Sachlage keinen Schadenersatz / Vertragsstrafe. Das ist Paragraphenreiterei und gehört sich nicht.


    Euer Troll :115:

  • bin erstaunt das es dabei zur verhandlung gekommen ist , das klingt doch nach einer unzulässigen klausel. das ich meine Autovermietung nach einem Unfall darüber informieren muss ist ja selbstverstädnlich , aber eine vertragsstrafe zu erheben für nicht rechtzeitiges melden finde ich persönlich frechheit. das ich bei der versicherung eine selbstbeteiligung habe ist ja noch nachvollziehbar aber so etwas :(

  • Da ich zu einem anderen Thema gerade eh die Vermietbedingungen in der Hand hatte, hier die zugehörige Passage aus denen der Europcar:


    8. VERHALTEN BEI UNFÄLLEN
    Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort
    die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung
    Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat
    Europcar, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen
    Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muß insbesondere
    Namen und Anschrift der beteiligen Personen und etwaiger Zeugen sowie
    die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

  • Hi Leute,
    natürlich gehen die Menschleben vor. Es ist wirklich merkwürdig das die Autovermietung sich auf so eine Verhandlung eingelassen hat. Ich denke der ursprüngliche Sinn dieser Klausel war ein anderer. Den ich kann schon verstehen das die Autovermietung nicht erst bei Abgabe des Wagen über einen Schaden informiert werden will.
    Aber das war doch ein wenig zu viel des guten ;) Aber wenigstens waren die Richter auf der richtigen Seite :thumbup:


    Charly