Inoffizielle Kilometerbegrenzung ?

  • Hallo,
    ich habe in einem anderen Thread hier im Forum gelesen, in dem ein User mögliche Sperrgründe bei einem AV genannt hatte.
    Unter seiner Aufzählung fiel auch, dass anhäufen einiger Kilometer bei der Anmietung. (Er nannte 2000km.) Jetzt frag ich mich, (wenn das stimmt) ist solch ein Grund für eine Sperrung überhaupt realisitsch durchsetzbar. Denn sollte man tatsächlich mal 2000km oder mehr fahren, verstößt man ja weder gegen die von SIXT gestellten AGB's noch gegen geltendes Recht.
    Natürlich steht auf der anderen Seite die Schädigung des AV's. Rein theoretisch betrachtet könnte ich ja das Auto nach einem langen Wochende mit ca. 19600 km zurückgeben. Natürlich ist diese Zahl hochgegriffen, aber ich denke 10000km wären machbar. Das Dumme ist nur, dass der AV gerade mal um die 100€ mit meiner Anmietung verdient hat, ohne die Personalkosten, Steuern, Reinigung, Parkhaus-Kosten...abzuziehen.
    Hatte jemand von euch darüber nähere Informationen?

  • Naja, also man sollte das nicht so eng sehen. Niemand wird dich sperren weil du mal ein paar hundert Kilometer mehr fährst als der Durchschnitt. Man sollte sich aber im klaren sein, wenn man jede Woche ein Auto fährt und da pro woche 6000 km draufschrubbt, dass das der Autovermietung nach ein paar Wochen nicht ganz so gefällt...

  • wenn alle km inklusive sind, kann ich auch so viel fahren, wie ich will.....wenn die av dieses geschäftsmodell anbietet, kann es mir doch egal sein, ob sie das toll finden dass ich so viel fahre, oder nicht! laut vertrag hab ich einen "freifahrtschein" und damit auch das recht, wohin und solange zu fahren, wie es mir recht ist! ne sperrung gibt es meiner meinung nach nicht, wie sollen sie das auch rechtfertigen?!
    "ja herr xy, es sind zwar alle km inklusive, aber da sie unser angebot nutzen, sperren wir sie und sie bekommen kein fahrzeug..."


    mir persönlich ist es echt egal, ob jmd noch was verdient, wenn ich auf nen mietwagen am we 3000-4000km mehr raufhaue.....

  • Laut vertrag kannst du das tun. Aber du kannst niemanden zwingen das du überhaupt einen Vertrag bekommst. Wenn einer Firma dein Gesicht nicht passt, dann macht sie eben keine Geschäfte mit dir, basta. Da kannste dich auch noch so auf dem Kopf stellen...

  • Laut vertrag kannst du das tun. Aber du kannst niemanden zwingen das du überhaupt einen Vertrag bekommst.


    Ein gewerblich handelndes Unternehmen darf sich seine Kunden aber nicht aussuchen. Jedenfalls z.B. nicht nach optischen Gesichtspunkten. Wenn man keine Klausel im Vertrag verletzt, darf man auch 6000 Kilometer draufbügeln, ohne dass man mit einer Sperrung rechnen darf. Wie soll das denn juristisch durchgesetzt werden?

  • So wie Ho! würde ich es auch sehen, allgemeine Gleichbehandlung....es müssen schon irgendwelche vertragliche Verstöße greifen, bzw. irgendein Verhalten was darauf schließen könnte.

  • wieso darf ich mir meine kunden nicht aussuchen, wenn du zu mir in den laden kommst und willst einen schokoriegel kaufen und ich will dir nichts verkaufen , dann sage ich der ist nicht verkäuflich weil ich mir diesen sowie alles andere artikel im lade gerade selbst verkauft habe . ich habe dich damit nicht schlecht behandelt oder ??

  • Gut, bei deinem Kiosk hast du nicht unbedingt den Willen dich rechtlich an einen bestimmten Käufer zu binden, dass könnte man auch analog auf eine Sixt Station anwenden, wenn ich mal eben schnelle reinhüpfe und ein Auto mitnehmen will.
    Ich weiß allerdings nicht welches juristische Gewicht eine Reservierung zugerechnet wird. Wenn ich reserviere und du dich nicht meldest, nehm ich doch als Verbaucher an, dass du ein Auto hast. (Ich würde das Schweigen als Zustimmung bewerten.) Wenn ich jetzt also als gutgläubiger Verbaucher in deine Station laufe, und du meinst "nö Sie passen mir nicht", dann hast du mich getäucht. Und ich würde versuchen Schadenersatzansprüche gegen dich geltend machen- Busticket, verpasster Termin usw.... ;-)

  • Es ging in dem anderen Thread im ein "watchlistung" bei Europcar.
    Ich gebe euch mal ein Beispiel:
    Ein Kunde X mietet bei einer Autovrmietung immer Fahrzeuge für 3 Wochen an und fährt in dieser Zeit 6000 km und mehr auf die Fahrzeuge. Im direkten Anschluß mietet der selbe Kunde wieder ein Fahrzeug wieder für 3 Wochen und wieder werden mehr als 6000 km gefahren. Das macht der Kunde 3 -4 mal, danach erfolgt eine Sperrung des Kunden. Grund: Wenn dieser Kunde eine Monatsmiete gemacht hätte, dann wären ihm die Extra km berechnet worden. Er hat somit wissentlch die Kilometerbeschränkung bei Langzeitmieten umgangen. D.h. er hat der AV bewusst einen "Schaden" zugefügt.


    mir persönlich ist es echt egal, ob jmd noch was verdient, wenn ich auf nen mietwagen am we 3000-4000km mehr raufhaue.....


    Dann solltest du bei Europcar zumindest damit rechnen, dass du demnächst keine Fahrzeuge mehr bekommst, wenn du diese km an einem WE abspulst. Denn solche Kunden sind für eine AV nicht tragbar. Dann könnte das Fahrzeug nämlich nach 2 Monaten schon wieder ausgeflottet werden, weil die Kilometergrenze erreicht ist.
    Mal ganz knall hart gesagt: Die großen AV´s juckt es relativ wenig, ob ein Kleinstmieter der gerade mal 15 - 50 Mieten im Jahr hat wegfällt oder nicht. Oder glaubst du Europcar macht sich was draus, wenn du sagst dann gehe ich halt zu Hertz o.Ä. Im gegenteil die sagen sogar noch: Mach doch!! Bitte!!



    wieso darf ich mir meine kunden nicht aussuchen, wenn du zu mir in den laden kommst und willst einen schokoriegel kaufen und ich will dir nichts verkaufen , dann sage ich der ist nicht verkäuflich weil ich mir diesen sowie alles andere artikel im lade gerade selbst verkauft habe . ich habe dich damit nicht schlecht behandelt oder ??


    :59:


    Die AV´s können sich die Kunden sicher selber aussuchen, wenn eine AV der meinung ist, du passt nicht in ihr Klientel, dann bekommst du kein Fahrzeug. Bestes Gegenbeispiel sind Discotheken mit Türstehern. Wenn die sagen "du kommst hier ned rein" bleibst du draussen. Willst jetzt gegen die Disco klagen?


    DER RA hat das letzte Wort bei einer Vermietung, wenn er dir kein Fahrzeug gibt, aus welchem Grund auch immer kannst du nix machen!!

  • Ich bin sicher kein Jurist, aber:


    1. Ist eine Reservierung kein bindender Vertrag. Der Mietvertrag wird idr. erst in der Station erstellt. Dieser ist rechtskräftig und bindend. Aber so lange dieser Vertrag nicht besteht, hat die AV keine Verpflichtungen dem Kunden gegenüber.


    2. Kann ein Unternehmen sehr wohl auswählen mit wem sie Verträge abschließen möchte und wem nicht. Und wenn der Autovermietung (vertreten durch den RA)deine Krawatte nicht passt, dann gibts keinen Vertrag. Wo ist das Problem.


    3. Die einzigen Sachen die jedem menschen zustehen sind die Grundversorgungsdienste wie Strom, Wasser... Wär ja noch schöner wenn jedes unternehmen jeden Kunden bedienen müsste...

  • 2. Kann ein Unternehmen sehr wohl auswählen mit wem sie Verträge abschließen möchte und wem nicht. Und wenn der Autovermietung (vertreten durch den RA)deine Krawatte nicht passt, dann gibts keinen Vertrag. Wo ist das Problem.


    Und das machen die AV's ja auch in der Praxis, z.B. dadurch das Sixt bestimmte Fahrzeuge nicht an alle Altergruppen vermietet, damit also auch auswählt mit dem sie Verträge macht.

  • Ums mal juristisch auszudrücken:


    Ein Vertrag kommt immer durch zwei Willenserklärungen zustande, die auf einen bestimmten Zweck abziehlen. Ein sog. Antrag und eine Annahme.


    Das Angebot des Vermieters ist ein sogenanntes "invitatio ad offerendum". Wenn Du ein Fahrzeug reservierst, dann erklärst Du einen Willenserklärung einen Mietvertrag über ein bestimmtes Fahrzeug abzuschließen (Antrag). Wenn der Vermieter zustimmt (Annahme), dann kommt ein Mietverhältnis zustande.


    Wenn Du bei einer Autovermietung auf der "schwarzen Liste" stehst, dann wirst Du eben desöfteren hören, dass kein Fahrzeug verfügbar ist oder ganz einfach, dass man nicht an Dich vermietet.


    Das bleibt dem Vermieter selbst überlassen, wem er vermietet und wem nicht.

  • Da hat aber jemand im ersten Semester aufgepasst. :P
    So wäre ich auch herangegangen, allerdings würde ich eine Reservierung keines Fall unter Angebot subsumieren. Reservierung zählt meines Erachtens eher zu einer ähnlichen geschäftlichen Handlung. Beide Parteien sind sich zwar bewusst ein Geschäft mit wirtschaftlichen Folgen abzuschließen, allerdings will sich keiner der Beiden konkret binden. Sprich beide haben noch einen gewissen Spielraum, auch der Verbrauch welcher immer schutzbedürftiger ist, als der Unternehmer.

  • Wie sieht es dann dabei aus, wenn ich z.B. bei einer Prepayed Buchung schon in Vorzahlung gehe??? Ist das schon ein Abschluss oder eine Vereinbarung? Also ein Schritt weiter als nur die Willenserklärung /Absicht ein Fahrzeug zu mieten??? Ich habe doch schon bezahlt und das Geld ist runter vom Konto... ?(


    Mfg Josch

  • Hey ihr Theoretiker:
    Es gibt keine Urteile zu diesem Thema. Und wenn Du dringend zu Deinem Terim musst, aber die Vermietung Dir kein Auto geben kann (weil keins da ist, oder sie Dir keins geben wollen), dann hast Du einfach Pech gehabt.
    Einfachste und von Dir niemals nachzuweisende Ausrede: HÖHERE GEWALT.
    1. Vormieter hat verlängert an anderer Station/Hotline
    2. Vormieter hat an anderer Station abgegeben
    3. Unfall
    4. Diebstahl
    5. einfacher Defekt (Getriebe / Kupplung / etc)
    6. Kennzeichen verloren..
    ...


    Muss ich noch mehr aufzählen.


    Der Vermieter kann Dir ALLES erzählen! Er kann sogar behaupten Dein Zahlungsmittel geht nicht. WIE WILLST DU BEWEISEN, DASS ES AM TERMINAL DES VERMIETERS DOCH GEHT??


    Wenn mir Deine Nase nicht gefällt, dann bekommste kein Auto. Egal ob WalkIn, Reserviert oder sogar PrePaid.
    Im schlimmsten Fall behauptet der RA, er hätte den Verdacht Du wärst alkoholisiert. Dann kannste an der Hotline meckern wie sonstwer.


    ---
    Das das ganze SEHR selten bis NIE passiert zeigt, dass die Vermieter ihre Kunden natürlich gerne sehen und auch die Mieten machen.


    Bevor es zu Sperren wegen hohen KM-Leistungen kommt, muss schon einiges passieren.
    Es ist ja im Sinne der Stationen den Kilometerfressern dann Angebote zu machen, mit denen beide Seiten leben können.

  • Wie das mit den Prepaid-Tarifen rechtlich aussieht, würde mich auch mal interessieren.
    Ich kenne das aus der "falsch ausgeschriebene Ware im Supermarkt-Problematik": Der Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zustande, falsch ausgeschrieben Ware muss also nicht verkauft werden. Sonst wäre ich schon reich, denn ein Anbieter bei Amazon hat mal Plasma-TV's für 4EUR angeboten. Hab natürlich gleich 100 Stück bestellt. ^^
    Was mehr Leuten bekannt sein dürfte: Amazon hat mal ausversehen ein Notebook für 9,99EUR statt 999EUR angeboten.



    So, die Supermarktproblematik ist ja auch bei Mietwagen praesent: Ich reserviere mir ein Auto (lege die Kekse in meinen Einkaufswagen) und gehe damit zur Kasse. DANN kommt der Vertrag zustande.


    Und wenn ich die Kekse jetzt schon bezahle, während ich sie in den Einkaufswagen lege? Suspicious suspicious...

  • Und wenn ich die Kekse jetzt schon bezahle, während ich sie in den Einkaufswagen lege? Suspicious suspicious...

    Nur weil du in Vorleistung gehst und der Supermarkt dir daraufhin auf die kekse einen Nachlass gewährt, und dir ausserdem eine Freie Kasse zur verfügung stellt (an der dann geprüft wird ob das alles so seine Richtigkit hat), heißt das noch lange nicht das du bevor du an der Kasse warst den Vertrag abgeschlossen hast...