Strafzettel über 36 EUR wg Falschparken in Italien

  • Hiervon würde ich euch gerne berichten bzw, um erfahrungen bitten:
    letztes jahr beim italienurlaub (aug 08) mit meinem sixt golf 5 habe ich, wegen einer falsch eingestellten parkscheibe (in italien werden diese scheinbar anders eingestellt...) einen strafzettel über 36 euro erhalten. Geparkt habe ich in der nähe von rimini an einem kleinen parkplatz direkt am strand.
    Auf den strafzettel habe ich dann nie weiter reagiert, da er mir (wirklich;) ) direkt nach dem urlaub verloren gegangen sein muss.
    Muss ich mich noch vor irgendwelchen konsequenzen fürchten? Der kontrolleur hat schliesslich nur das münchner kennzeichen des golf aufgeschrieben und scheinbar meiner anschrift nie erfahren, zumindest habe ich seitdem nie post aus italien oder von sixt bekommen.... :|

  • Obs verjährt ist kann ich dir nicht sagen, da ich die italienischen Gesetzt im Gegensatz zu Kollege Smeagol nicht kenne :210:


    Allerdings brauchst du auch so keine Angst haben, wenn du nicht zahlst, da es kein Abkommen zwischen Italien+Deutschland gibt, was unbezahlte Parkknöllchen betrifft :209:

  • Naja das einzige, was mir dazu einfällt:


    Das nächste mal in Italien so parken wie die Italiener selbst - überall und nirgendwo. :) Dann fällt man gar nicht auf.


    Achja, nochwas - wenn die nur das Kennzeichen des MW haben, dann würd ich mir keine Sorgen machen.
    Weil solltest du wieder nach ITA und von der Polizei angehalten werden, prüfen sie schließlich nur das akt. Kennzeichen und deine Personalien. Das ist also kein Thema.


    Ob das allerdings verjährt ist - keine Ahnung ?(

  • Da haben wir heute wieder alle Hobbyjuristen versammelt.


    Bei mir trudeln z. Zt alle möglichen Strafzettel aus Italien ein.
    Die werden hier in Bayern über die zentrale Bussgeldstelle via Postzustellungsurkunde an den Fahrzeughalter zugestellt. Dabei kostet es inkl. der Gebühren bereits mehr als das doppelte des ursprünglichen Betrages.
    Wenn ich dann Einspruch einlege und es nach Italien zurückschicke, wird es erneut dem Fahrer zugestellt und dann biste schon fast beim 3 fachen des Betrages.
    Deshalb mein Rate bei ausländischen Strafzetteln: Nicht lange quatschen und bezahlen

  • Da haben wir heute wieder alle Hobbyjuristen versammelt.


    Bei mir trudeln z. Zt alle möglichen Strafzettel aus Italien ein.
    Die werden hier in Bayern über die zentrale Bussgeldstelle via Postzustellungsurkunde an den Fahrzeughalter zugestellt. Dabei kostet es inkl. der Gebühren bereits mehr als das doppelte des ursprünglichen Betrages.
    Wenn ich dann Einspruch einlege und es nach Italien zurückschicke, wird es erneut dem Fahrer zugestellt und dann biste schon fast beim 3 fachen des Betrages.
    Deshalb mein Rate bei ausländischen Strafzetteln: Nicht lange quatschen und bezahlen


    Das ist relativ einfach erklärt, natürlich können Strafzettel aus dem Ausland in Duetschland zugestellt werden, nur die Vollstreckung wenn der Täter nicht willig ist zu zahlen ist nicht möglich. Ich bin aber Meinung, wer scheiße baut sollte dafür gerade stehen. An der Stelle eines Vermieters, der du ja bist, würde ich die Kosten vom jeweiligen Kunden einfordern und zahlen, was machst du wenn ein anderer Mieter wieder nach Italien einreist und dann den Strafzettel zahlen muss den er garnicht verursacht hat weil das Kennzeichen abgeglichen wird.


    MfG Jan

  • Der Vermieter gibt einfach an, wer das Fahrzeug gemietet hat und schickt den Wisch zurück ins Ausland. Dann kann der Mieter direkt von der ausländischen Behörde angeschrieben werden und es sollte auch kein anderer Mieter, der mit dem selben Fahrzeug ins Ausland fährt, dafür belangt werden (mal abgesehen von der Zeit zw. Verkehrsverstoß und Zurückschicken des Wischs durch den Vermieter). Es ist meiner Meinung nach zuviel verlangt, dass der Vermieter erst bezahlt um sich dann das Geld vom Kunden zurück zu holen.

  • Zitat

    Der Vermieter gibt einfach an, wer das Fahrzeug gemietet hat und schickt den Wisch zurück ins Ausland.


    Dann wäre ich doch seitens sixt darüber bestimmt informiert worden, oder? :|

  • Hallo an alle,


    ich habe mir früher oft genug die Mühe gemacht, die Strafzettel an die Kunden weiterzuleiten mit der Bitte um Zahlung. 90% haben das nie getan und somit bekam ich immer wieder Post. Mittlerweile ist es mir völlig egal, ob die Kunden danach das doppelte oder dreifache bezahlen müssen.
    Ich schicke es zurück, mit der Angabe der Fahrerdaten und dann ist die Angelegenheit für mich erledigt.
    ( Gerade bei den Österreichern und Italienern steht gleich drauf, was es kostet, wenn man bei 1. Mal nicht bezahlt )