Erfahrungen mit Ausnahmen bei den Altersbeschränkungen

  • Hallo liebe MWTler,


    Hat von euch jemand schon mal Erfahrungen mit Ausnahmen bei den Altersbeschränkungen der großen Autovermietungen gemacht?


    Denn ich (ich werde Ende diesen Monats 20) hatte schon öfters das Problem, dass ich nachdem ich bei Sixt die Compact-Klasse mit Wunsch Diesel gebucht hatte in der Station stand und mir erst ein Diesel in höherer Klasse angeboten, nur dieses Angebot sehr schnell zurückgezogen wurde nachdem der RA gemerkt hat, dass ich unter 21 bin, was darin resultierte, dass ich entweder kein Fahrzeug oder "nur" einen Focus Kombi erhalten habe... :(


    PS: Den A4 in meiner Signatur habe ich nur durch einen Fehler der Station bekommen weil er als CLMR eingestuft war...

  • Also bei Europcar habe ich schon XDAR und PSMR vor Erreichen des Mindestalters bekommen. Da haben damals ein bzw. zwei Jahre bis zum regulären Mindestalter gefehlt. Der RA hat also definitiv die Möglichkeit, "das EDV-System auszutricksen" (original Wortlaut) - wenn er es dir zutraut, ein solches Fahrzeug zu fahren... Vieles hängt denke ich von deinem Auftreten ab. Und bei mir wurde immer der Stationsleiter hinzugeholt und musste das absegnen.

  • Was ist dann, wenn Du das Fahrzeug an die Wand fährst?


    Da zahlt doch dann keine Versicherung und der RA verliert seinen Job.

  • Was ist dann, wenn Du das Fahrzeug an die Wand fährst?


    Da zahlt doch dann keine Versicherung und der RA verliert seinen Job.

    Is richtig... Es geht nicht darum, ob man es die zutraut. Die Versicherung wird ein Theater machen, auch wenn du nicht Schuld warst.

  • Bestimmt nicht..der Kunde kann doch gar nicht wissen welche Fahrzeuge welches Mindestalter benötigt, wenn der RA des ohne was zu sagen rausgibt ist es seine schuld..da kann der Mieter doch nichts für.

  • Bestimmt nicht..der Kunde kann doch gar nicht wissen welche Fahrzeuge welches Mindestalter benötigt, wenn der RA des ohne was zu sagen rausgibt ist es seine schuld..da kann der Mieter doch nichts für.


    Also, die Versicherung zahlt nicht und die AV bleibt auf der Rechnung sitzen?


    Wie war das mit "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"?


    Wäre mal interessant da ein Beispiel aus der Realität zu haben.

  • Was ist dann, wenn Du das Fahrzeug an die Wand fährst?


    Da zahlt doch dann keine Versicherung und der RA verliert seinen Job.


    Also mir wurde versichert, daß die Haftungsreduzierung greift. Ich habe doch schließlich schwarz auf weiß, dass ich ein Auto mit Vollkasko und Selbstbeteiligung XXX gemietet habe. Es wäre natürlich interessant zu erfahren, ob jemand tatsächlich mal diesen Fall gehabt hat...

  • Ich vermute jetzt mal, dass die Altersbeschränkungen mit den zu zahlenden Versicherungsbeiträgen zusammenhängen.


    Sprich: Einen 30-jährigen S-Klasse Fahrer kann man bestimmt billiger versichern, als einen 23-jährigen.


    Die Altersbeschränkung wird ja auch im Versicherungsverhältnis zwischen AV und Versicherer wirken. Damit dürfte dann wirklich die Versicherung die Zahlung verweigern, der RA und/oder sein Stationsleiter richtig eine auf den Deckel bekommen und man selbst als Mieter nur die SB bezahlen müssen.

  • Das ganze muß man zweierlei sehen. Zum einen wird das Mindestalter nicht erreicht, zum anderen wird auch nicht die Mindestzeit des Führerscheinbesitzes eingehalten. Wenn man erst 20 wird, dann kann das sehr wohl ein Unterschied sein zu einem der noch keine 25 ist, aber schon 4 Jahre lang einen gültigen Führerschein besitz.


    Eine Versicherrung gibt es ja nicht bei den großen AV´s, deswegen wird wohl oder übel der RA seinen Kopf hin halten dürfen. Ob das nun ein Kündigungsgrund ist, oder nur eine Nachschulung in Menschenkenntnisse, darüber kann ich nur spekulieren.

  • Es wird eine Abmahnung geben, wenn es das erste Mal gewesen ist.


    Was meinst Du mit "es gibt keine Versicherungen bei den AVs"?

  • Das ganze muß man zweierlei sehen. Zum einen wird das Mindestalter nicht erreicht, zum anderen wird auch nicht die Mindestzeit des Führerscheinbesitzes eingehalten. Wenn man erst 20 wird, dann kann das sehr wohl ein Unterschied sein zu einem der noch keine 25 ist, aber schon 4 Jahre lang einen gültigen Führerschein besitz.


    Eine Versicherrung gibt es ja nicht bei den großen AV´s, deswegen wird wohl oder übel der RA seinen Kopf hin halten dürfen. Ob das nun ein Kündigungsgrund ist, oder nur eine Nachschulung in Menschenkenntnisse, darüber kann ich nur spekulieren.

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein RA seinen Kopf dafür hinhält. Sonst würden die ja quasi jeden Tag mehrmals Russisch Roulette spielen. Ich sehe dieses Mindestalter einfach als Eingrenzung, dass die jungen Fahrer (ich auch) sich die großen Kisten nicht von Hause aus bestellen. Wenn es sich dann nicht ändern lässt, weil nix verfügbar ist, dann geben sie halt etwas größeres raus und dann ist das auch durch die Versicherung gedeckt.

  • Um die Diskussion noch mal auf einen mir weiterhelfenden Weg zu bringen:


    Ich will ja keine Special-Cars ab 27 mieten es geht nur darum, dass ich wenn ich Compact buche garnichts bekomme weil ich keine 21 bin und nix anderes da is...

    Also bei EC hab ich mit 20 zweimal einen Wagen bekommen, der erst ab 21 ist. (C5, T5)

  • also bei mir gabs (ich miete nur bei Sixt) nie Probleme. Gut auf XDAR wurde ich mit unter 21 nicht geupgradet, aber 3er, B-Klasse, C-Klasse oder ähnliches hab ich da schonmal mitbekommen. Ich mein: Wenn ich reserviere will ich auch ein Fzg bekommen. Sonst kann man mir auch absagen. Und wenn ich dann in der Station stehe und mir gesagt wird es ist aber kein CXXX da, dann ist das nicht mein Problem. Dann fahr ich halt mir IXXX, SXXX, oder FXXX vom Hof.


    Am liebsten ja mit LDAR, aber das ist ein anderes Thema. :)
    Außerdem ist meine "Leidenszeit" ja eh vorbei, alterstechnisch bin voll dabei.


    Dir viel Erfolg & Spaß beim weiteren Mieten!

  • Im Prinzip kann alles vorkommen. Es gibt immer wieder Wunder



    Habe schon mit 21 bei Europcar LFAR und XDAR und XFAR bekommen, also das Alter um ganze 6 Jahre unterschritten.
    Und dies sogar auch schon, als die ensprechende Kategorie (FDMR) verfügbar gewesen wäre...


    Ein guter Draht und ein nettes Lächeln reicht manchmal völlig aus...



    Da ich meine Vollkasko über die Kreditkarte habe, habe ich auch kein schlechtes gewissen dabei, da diese Versicherung ja in diesen Fällen ohne Meckern bezahlt...